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Wie Sie Ihre private Hausparty
von der Steuer absetzen

Private Feiern, Partys, Jubiläen sind fast unvermeidlich. Und die daraus entstehenden Kosten auch.
Erfahren Sie hier, wie Sie einen guten Teil der Kosten ans Finanzamt abdrücken können:

Größere Feiern verlegt man heutzutage gerne in Restaurants und Hotels, weil’s so bequem ist: Man muss nicht einkaufen, kochen, bedienen und vor allem aufräumen. Auch wenn es schnell mal 5.000, 10.000 oder mehr Euro kostet.

Doch steuerlich absetzen lässt sich das private Fest auf diese Weise überhaupt nicht.
Es ist durchaus mehr als eine Überlegung wert, das Ganze doch zuhause stattfinden zu lassen.
Man muss es nur richtig machen:

Seit 2010 kennt das Einkommensteuerrecht den Begriff „haushaltsnahe Dienstleistung“. Aufwendungen für solche Dienstleistungen führen zu einer direkten Ermäßigung der Steuerschuld.

Jedoch muss folgendes beachtet werden:

1.     Arbeitslohn ist steuerlich absetzbar, Speisen und Getränke nicht.

2.     Die vergütete Arbeit muss beim Steuerpflichtigen zuhause geleistet worden sein (Beispiel: Einen Catering Service zu beauftragen, Speisen zu liefern, ist nicht absetzbar, weil die Arbeit außer Haus getan wurde. Wenn dagegen am Ort der Veranstaltung gekocht und gegrillt wird, ist dies absetzbar)

3.     Alle weiteren Lohnarbeiten im Zusammenhang mit der Feier sind auch absetzbar: Helfer in der Küche, am Büffet, beim Getränkeausschank, Bedienungen, Geschirrspüler, Aufräumer. Ja sogar Parkplatzanweiser, Betreuer für pflegebedürftige Gäste oder Bodyguards/Türsteher.

4.     Die erbrachten Lohnarbeiten müssen auf der bzw. den Rechnungen bis ins Detail aufgelistet sein.

5.     Es muss der Nachweis erbracht werden, dass die Rechnungen per Banküberweisung bezahlt wurden (Bargeldzahlungen erkennt das Finanzamt auf keinen Fall an, weil es Schwarzarbeit vermutet).

Wenn die genannten Voraussetzungen gegeben sind, kann der Steuerpflichtige auf Antrag 20% der bezahlten Lohnkosten direkt von seiner zu zahlenden Steuer abziehen.
Wohlgemerkt:
Abzug direkt von der Steuersumme, nicht vom zu versteuernden Einkommen!




Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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