Wie Sie Ihre private Hausparty
von der
Steuer absetzen
Private Feiern, Partys,
Jubiläen sind fast unvermeidlich. Und die daraus entstehenden Kosten
auch.
Erfahren Sie hier, wie Sie einen guten Teil der Kosten ans Finanzamt
abdrücken
können:
Größere
Feiern verlegt man
heutzutage gerne in Restaurants und Hotels, weil’s so bequem ist: Man
muss nicht einkaufen,
kochen, bedienen und vor allem aufräumen. Auch wenn es schnell mal
5.000,
10.000 oder mehr Euro kostet.
Doch
steuerlich absetzen
lässt sich das private Fest auf diese Weise überhaupt nicht.
Es ist durchaus
mehr als eine Überlegung wert, das Ganze doch zuhause stattfinden zu
lassen.
Man muss es nur richtig machen:
Seit 2010
kennt das
Einkommensteuerrecht den Begriff „haushaltsnahe Dienstleistung“.
Aufwendungen
für solche Dienstleistungen führen zu einer direkten Ermäßigung der
Steuerschuld.
Jedoch
muss folgendes
beachtet werden:
1.
Arbeitslohn
ist steuerlich absetzbar, Speisen und Getränke nicht.
2.
Die vergütete
Arbeit muss beim Steuerpflichtigen zuhause geleistet
worden sein (Beispiel: Einen Catering Service zu beauftragen, Speisen
zu
liefern, ist nicht absetzbar, weil die Arbeit außer Haus getan wurde.
Wenn
dagegen am Ort der Veranstaltung gekocht und gegrillt wird, ist dies
absetzbar)
3.
Alle weiteren
Lohnarbeiten im Zusammenhang mit der Feier sind auch
absetzbar: Helfer in der Küche, am Büffet, beim Getränkeausschank,
Bedienungen,
Geschirrspüler, Aufräumer. Ja sogar Parkplatzanweiser, Betreuer für
pflegebedürftige Gäste oder Bodyguards/Türsteher.
4.
Die
erbrachten Lohnarbeiten müssen auf der bzw. den Rechnungen bis
ins Detail aufgelistet sein.
5.
Es muss der
Nachweis erbracht werden, dass die Rechnungen per
Banküberweisung bezahlt wurden (Bargeldzahlungen erkennt das Finanzamt
auf
keinen Fall an, weil es Schwarzarbeit vermutet).
Wenn die
genannten
Voraussetzungen gegeben sind, kann der Steuerpflichtige auf Antrag 20%
der bezahlten
Lohnkosten direkt von seiner zu
zahlenden Steuer abziehen.
Wohlgemerkt:
Abzug direkt von der Steuersumme, nicht
vom zu versteuernden Einkommen!
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