Kein
Geld: Spanien greift jetzt deutschen Rentnern in die Tasche!
Das
neue DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen Spanien und Deutschland
dient
offenbar nicht wirklich dazu, doppelte Besteuerung zu vermeiden. Seit
Januar
2015 räumt es Deutschland ein Recht der Quellenbesteuerung an Renten
für in
Spanien lebende Rentner ein, teilt Steueranwalt Marcos Vera Stein mit.
Zusätzlich
haben Rentner mit Wohnsitz Spanien ihre Renteneinkünfte auch in einer
spanischen Steuererklärung anzugeben. Da die Betroffenen das oft nicht
wissen,
räumt ihnen die Regierung eine Frist von sechs Monaten ein, um Renten
aus dem
Ausland nachzuversteuern. Wegen der Verjährung kann es sich um maximal
fünf
Jahre handeln.
Betroffen
sind sowohl ausländische Rentner als auch spanische Rentner, die nach
Auswanderung wieder nach Spanien zurückkamen.
Wenn
Sie zu den Betroffenen gehören, sollten Sie die Frist wahrnehmen und
eventuell
die Chance einer Stundung Ihrer Steuerschuld nutzen. Rechnen Sie lieber
nicht
damit, dass man Sie übersieht; bisher wurden bereits 28.000 Prüfungen
durchgeführt.
Weitere
Informationen bei:
Denken
Sie immer an unseren Rat,
durch entsprechende Aufenthaltsplanung niemals eine
Steuerpflicht entstehen zu lassen – Siehe „Nie mehr Probleme“