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Spanien greift jetzt deutschen Rentnern
in die Tasche

Kein Geld: Spanien greift jetzt deutschen Rentnern in die Tasche!

Das neue DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen Spanien und Deutschland dient offenbar nicht wirklich dazu, doppelte Besteuerung zu vermeiden. Seit Januar 2015 räumt es Deutschland ein Recht der Quellenbesteuerung an Renten für in Spanien lebende Rentner ein, teilt Steueranwalt Marcos Vera Stein mit.

Zusätzlich haben Rentner mit Wohnsitz Spanien ihre Renteneinkünfte auch in einer spanischen Steuererklärung anzugeben. Da die Betroffenen das oft nicht wissen, räumt ihnen die Regierung eine Frist von sechs Monaten ein, um Renten aus dem Ausland nachzuversteuern. Wegen der Verjährung kann es sich um maximal fünf Jahre handeln.

Betroffen sind sowohl ausländische Rentner als auch spanische Rentner, die nach Auswanderung wieder nach Spanien zurückkamen.

Wenn Sie zu den Betroffenen gehören, sollten Sie die Frist wahrnehmen und eventuell die Chance einer Stundung Ihrer Steuerschuld nutzen. Rechnen Sie lieber nicht damit, dass man Sie übersieht; bisher wurden bereits 28.000 Prüfungen durchgeführt.

Weitere Informationen bei:

Marcos Vera Stein
Tel. 0034-971-711213
Email marcos@mv-stein.com

Denken Sie immer an unseren Rat,
durch entsprechende Aufenthaltsplanung niemals eine Steuerpflicht entstehen zu lassen – Siehe „Nie mehr Probleme


Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS © Copyright und Quelle: Leben im Ausland






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