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Unfreiwillig in der Sozialversicherung?
Holen Sie sich Ihr Geld wieder...

Sind Sie einer von denjenigen, die gegen ihren Willen bei der deutschen Sozialversicherung Beiträge zahlen, ohne davon überhaupt zu profitieren? Das muss nicht sein! Gegen die Zwangsmitgliedschaft können Sie sich wirkungsvoll wehren, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Mitarbeitende Familienangehörige, Ehegatten, Söhne, Töchter sowie Lebensgefährten bei Einzelfirmen;
  • bei Kapitalgesellschaften wie z.B. einer GmbH alle Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung oder ohne Kapitalbeteiligung, Prokuristen mit Einzel- und Gesamtprokura sowie mitarbeitende Familienangehörige des Gesellschafters, genau wie bei Einzelfirma.

Jahr für Jahr zahlen Hunderttausende dieser Personengruppen unfreiwillige Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, ohne dazu im Sinne des Sozialgesetzes verpflichtet zu sein und - was noch wichtiger ist - ohne im Leistungsfall überhaupt begünstigt zu sein. Die Sendung ARD Ratgeber recht hatte diesen Skandal auch schon thematisiert: zur Reportage (4:23 Min)

Nach der aktuellen Rechtslage haben diese unfreiwillig Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen noch die Möglichkeit, aus der gesetzlichen Sozialversicherung entlassen und von der Zahlung befreit zu werden. Dabei handelt es sich immerhin jeden Monat um durchschnittlich 734 Euro. Obendrein hat, wer nicht mitgliedspflichtig ist, Anspruch auf Rückerstattung der eingezahlten Rentenbeiträge, und zwar rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren. Dabei sind Erstattungen von 30.000 bis 50.000 Euro keine Seltenheit.

SV-Clearing nennt man die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht, die von spezialisierten Finanz- und Versicherungsberatern im Kundenauftrag durchgeführt wird.

Sollte Ihr eigener Steuerberater oder Versicherungsmakler auf diesem Gebiet, bei dem allerlei Gefahren lauern, nicht die nötige Erfahrung haben, wenden Sie sich an den Experten und Marktführer: Adam Lößner hat seit 1999 über 1.800 Antragsteller beraten und dabei eine Erfolgsquote von 95 Prozent erreicht. Die Adresse:

Lößner & Partner
Marktstraße 5

65399 Kiedrich
Internet

Bei Interesse füllt der Betroffene zunächst einen Fragebogen aus, den der Berater auswertet. Stellt sich heraus, dass Chancen auf Erfolg bestehen, setzt sich der Berater mit dem Interessenten telefonisch in Verbindung und verabredet einen Termin, um die Unterlagen zur Einreichung fertig zu machen. 

Finanzielles Risiko entsteht den Antragstellern nicht, da Lößners Honorar rein erfolgsabhängig ist. Bezahlt wird erst, wenn der offizielle Bescheid der Behörde über die Befreiung vorliegt. In diesem Fall liegt das Honorar bei etwa 15%. 

Da die Nachfrage immer größer wird, sucht Adam Lößner im ganzen Bundesgebiet Kooperationspartner. Steuerberater, Finanzberater und Versicherungsmakler, die an dem Thema und einer Zusammenarbeit Interesse haben, setzen sich mit Adam Lößner in Verbindung.

Dieser Artikel stammt mit freundlicher Genehmigung aus dem Magazin LEBEN IM AUSLAND. Wenn auch Sie zukünftig besser leben wollen, kann Ihnen das Monatsmagazin die richtigen Insidertipps liefern: MEHR INFOS

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