Unfreiwillig
in der Sozialversicherung?
Holen Sie sich Ihr Geld wieder...
Sind
Sie einer von denjenigen, die gegen ihren Willen bei der deutschen
Sozialversicherung Beiträge zahlen, ohne davon überhaupt zu
profitieren? Das muss nicht sein! Gegen die Zwangsmitgliedschaft können
Sie sich wirkungsvoll wehren, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen
gehören:
- Mitarbeitende Familienangehörige, Ehegatten,
Söhne, Töchter sowie Lebensgefährten bei Einzelfirmen;
- bei Kapitalgesellschaften wie z.B. einer GmbH
alle Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung oder ohne
Kapitalbeteiligung,
Prokuristen mit Einzel- und Gesamtprokura sowie mitarbeitende
Familienangehörige des Gesellschafters, genau wie bei Einzelfirma.
Jahr
für Jahr zahlen Hunderttausende dieser Personengruppen unfreiwillige
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, ohne dazu im Sinne des
Sozialgesetzes verpflichtet zu sein und - was noch wichtiger ist - ohne
im Leistungsfall überhaupt begünstigt zu sein. Die Sendung ARD Ratgeber
recht hatte diesen Skandal auch schon thematisiert: zur Reportage (4:23
Min)
Nach
der aktuellen Rechtslage haben diese unfreiwillig Versicherten unter
bestimmten Voraussetzungen noch die Möglichkeit, aus der gesetzlichen
Sozialversicherung entlassen und von der Zahlung befreit zu
werden. Dabei handelt es sich immerhin jeden Monat um durchschnittlich
734 Euro. Obendrein hat, wer nicht mitgliedspflichtig ist, Anspruch auf
Rückerstattung der eingezahlten Rentenbeiträge, und zwar rückwirkend
für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren. Dabei sind Erstattungen von
30.000 bis 50.000 Euro keine Seltenheit.
SV-Clearing
nennt man die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht, die von
spezialisierten Finanz- und Versicherungsberatern im Kundenauftrag
durchgeführt wird.
Sollte
Ihr eigener Steuerberater oder Versicherungsmakler auf diesem Gebiet,
bei dem allerlei Gefahren lauern, nicht die nötige Erfahrung haben,
wenden Sie sich an den Experten und Marktführer: Adam Lößner hat seit
1999 über 1.800 Antragsteller beraten und dabei eine Erfolgsquote von
95 Prozent erreicht. Die Adresse:
Lößner & Partner
Marktstraße 5
65399
Kiedrich
Internet
Bei Interesse füllt der Betroffene zunächst einen Fragebogen aus, den der Berater
auswertet. Stellt sich heraus, dass Chancen auf Erfolg bestehen, setzt
sich der Berater mit dem Interessenten telefonisch in Verbindung und
verabredet einen Termin, um die Unterlagen zur Einreichung fertig zu
machen.
Finanzielles
Risiko entsteht den Antragstellern nicht, da Lößners Honorar rein
erfolgsabhängig ist. Bezahlt wird erst, wenn der offizielle Bescheid
der Behörde über die Befreiung vorliegt. In diesem Fall liegt das
Honorar bei etwa 15%.
Da
die Nachfrage immer größer wird, sucht Adam Lößner im ganzen
Bundesgebiet Kooperationspartner. Steuerberater, Finanzberater und
Versicherungsmakler, die an dem Thema und einer Zusammenarbeit
Interesse haben, setzen sich mit Adam Lößner in Verbindung.
Dieser
Artikel stammt mit freundlicher Genehmigung aus dem Magazin
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