Wer einen Teil seiner Anlagen in
Edelmetallen
investiert, ist ganz sicherlich gut beraten. Doch beim Kauf von
Edelmetallen
fallen 19% Mehrwertsteuer an. Die einzige Ausnahme bildet Gold, das
komplett
mehrwertsteuerfrei ist.
Eine Besonderheit gibt es bei Silber: Zwar
fallen bei
Silberbarren auch 19% MwSt. an, nicht aber bei Silbermünzen. Hier gilt
der
ermäßigte Steuersatz von nur 7% –
so war es zumindest früher. Seit 1.1.2014 kosten Silbermünzen in
Deutschland auch 19%...
Das
Problem mit der Mehrwertsteuer bei Silber lässt sich aber auf zweierlei
Art und Weise lösen:
a) Auslandskauf
In der Schweiz und in Liechtenstein gibt es weder eine Unterscheidung
nach Silberbarren und Silbermünzen (wieder ein Indiz, dass das deutsche
Steuerrecht unnötig kompliziert ist), noch eine derart hohe
Besteuerung. Dort kostet Silber generell 7,6% MwSt., weshalb diese
Länder insbesondere bei
Anschaffung größerer Silberbarren-Mengen eine lukrative Alternative
darstellen.
Allerdings muss das Silber dann auch dort gelagert werden, denn bei
Einfuhr
nach Deutschland fällt Einfuhr-Umsatzsteuer an.
Bei undeklarierter Einfuhr
würde man sich der Steuerhinterziehung strafbar machen. Und gerade an
der
schweizerisch-deutschen Grenze schauen die Zöllner sehr genau hin...
Ein
empfehlenswertes Zollfreilager (Freeport) in der Schweiz ist
beispielsweise Embraport
bei Zürich, wo Edelmetalle, aber auch Julwelen, Kunstschätze, Weine,
Oldtimer und vieles andere zeitlich unbeschränkt gelagert werden
können. Die Gebühren sind vergleichsweise niedrig, Steuern und Zölle
fallen während der Lagerung nicht an, sondern erst, wenn die Waren
ausgeführt werden. Denn Zollfreilager
gelten geografisch als exterritorial. Sie können auch von
Privatpersonen genutzt werden.
b)
Differenzbesteuerungs-Trick
Mit einem Federstrich wurde die Mehrwertsteuer auf
Silbermünzen per 1. Januar 2014 von 7% auf 19% mehr als verdoppelt,
genau
genommen wurde die Steuer sogar um 170% erhöht. Viele Sammler und
Anleger
glauben, dass damit Silbermünzen unattraktiv geworden sind – das
Gegenteil ist
der Fall. Silbermünzen sind steuerlich attraktiver geworden. Sie müssen
nur den
richtigen Edelmetallhändler haben.
Den vollen
Steuersatz von 19% müssen Sie nur auf
Silbermünzen zahlen, die in Deutschland gekauft werden. Das gilt aber
nicht für
Silbermünzen, die aus einem Land importiert wurden, das nicht der EU
angehört.
Das sind neben Liechtenstein und der Schweiz beispielsweise:
- Australien (Silbermünze
„Kookaburra“)
- China (Silbermünze „Panda“)
- Kanada (Silbermünze „Meaple
Leaf“)
- USA (Silbermünze „American
Eagle“)
Ihren
Münzhändler, egal ob online oder offline,
müssen Sie unbedingt folgende zwei Fragen stellen, um Mehrwertsteuer
sparen zu
können:
- Wenden Sie die
Differenzbesteuerung an?
- Wenn ja, für welche
Silbermünzen gilt sie?
Ein
Münzhändler, der den Differenzbesteuerungs-Trick
anwendet, nutzt auf legale Weise eine Gesetzeslücke: Er lässt sich bei
seinem
Kauf von ausländischen Silbermünzen die gezahlte Mehrwertsteuer von
seinem
Finanzamt nicht erstatten, sondern schlägt sie auf seinen Einkaufspreis
drauf.
Verkauft
er anschließend diese Silbermünzen in
Deutschland, kommen zum Nettoverkaufspreis nicht 19% deutsche
Mehrwertsteuer,
sondern es wird nur die Differenz zwischen dem Einkaufspreis des
Händlers und
dem Verkaufspreis an den Kunden mit 19% Mehrwertsteuer belastet. Dadurch
ist der Kaufpreis für den Kunden nicht um
die erhöhten 12 Prozentpunkte teurer, sondern tatsächlich nur um
weniger als 1
Prozent!
Da jedoch
noch nicht alle Münz- und
Edelmetallhändler die Differenzbesteuerung anwenden, müssen Sie
unbedingt die
o.g. zwei Fragen stellen sowie vor dem Kauf die Angebote vergleichen.
Markus
Miller,
Chefredakteur von „Kapitalschutz
vertraulich“,
beurteilt übrigens „mittel-
bis langfristig auch die
Einkommensteuerfreiheit von physischen Edelmetallen nach Ablauf der
Spekulationsfrist von einem Jahr für die Zukunft als stark gefährdet."
Vielfach wurde und wird befürchtet, dass
der Staat
persönlichen Besitz von Edelmetallen wieder verbieten könnte, wie das
u.a. in
Deutschland und den USA schon einmal der Fall war. Markus Miller teilt
diese
Meinung nicht, weil durch administrative und steuerliche Maßnahmen
quasi der
gleiche Effekt erzielt werden kann: Edelmetallhändler könnten zu
verschärfter
Meldepflicht und Dokumentation verpflichtet werden, und Steuern auf
Edelmetalle
werden erhöht (Mehrwertsteuer, Abgeltungssteuer, Einkommenssteuer) bzw.
ganz
neu angewendet (z.B. Vermögenssteuer, Sondersteuer usw.).
Noch eine Lösung, die
drohenden
Verschlechterungen zu vermeiden:
Indirekte physische Silber-Investments!
Anlageexperte
Markus Miller von „Kapitalschutz
vertraulich“ empfiehlt Schweizer ETFs,
liechtensteinische Fonds und
liechtensteinische Versicherungspolicen, Edelmetall-Konten bei Banken
mit
physischem Auslieferungsanspruch, Zollfreilager sowie bankenunabhängige
Tresormetall-Anbieter wie BullionVault oder Gold Money.
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