Selbstanzeige
Die
bekannteste
Selbstanzeige Deutschlands, also die Selbstanzeige des FC Bayern-Präsidenten Uli
Hoeness, beherrschte monatelang die Schlagzeilen. Vieles ist mir immer
noch unklar und ungereimt. Der schwäbisch clevere, seriös konservative
und erfolgreiche Uli Hoeness auf der einen Seite soll daneben ein
völlig
unkontrollierter spielsüchtiger Zocker gewesen sein. Eigentlich passt
da wenig
zusammen.
In
Zürich soll
Hoeness zeitweise dreistellige Millionensummen zwischen 2003 und 2009
bewegt
haben, beim Platzen der Internetblase 2001 auf hohen Verlusten gesessen
haben, um
später dort wieder bis zu 30 Millionen Gewinn zu machen.
Aber
auch das: Beim
deutschen Fiskus sollen in der Vergangenheit über 100 Millionen
Verluste aus
„Veräußerungsgeschäften“ angefallen sein. Alles irgendwie ungereimt und
verrückt – gleichwohl so viel:
Die
(missglückte)
Selbstanzeige von
Hoeness ist ein Lehrstück dafür, wie man es nicht machen darf. Es kann
nur
gerätselt werden, was in der Nacht vom 16. auf den 17. Januar 2013 die
Berater
von Hoeness (zwei befreundete Steuerberater/Rechtsanwälte aus einer
eher unbekannten
Kanzlei aus der niederrheinischen Provinz, der Sohn von Hoeness und ein
befreundeter Ex-Steuerfahnder aus München) bei der Zusammenkunft in
seiner
Tegernseer Villa bewogen haben mag, binnen weniger Stunden (!) mit
heißer Nadel
eine Selbstanzeige über dreistellige Millionentransaktionen (!) für
einen
Zeitraum von über 10 Jahren zu stricken.
Professionellen
Beratern ringt das nur ein müdes Lächeln ab: Wie auch immer – so geht’s
nicht.
Auch wenn alles ganz schnell gehen sollte: Dann muss man sich eben
zunächst auf
eine sog. Stufenanzeige beschränken mit vollständigen Eckdaten zum
Grundsachverhalt bei gleichzeitiger großzügiger Schätzung nach oben –
oder es
eben lassen. Alles dazwischen führt zum Fiasko.
Nur
vier
Verhandlungstage waren
im Strafverfahren Hoeness angesetzt. Das reichte auch.
Denn der Sachverhalt lag ja aufgrund der nachgebesserten Selbstanzeige
–
vermutlich - vollständig auf dem Tisch. Im Fokus stehen Rechtsfragen
zur
Wirksamkeit von Selbstanzeigen: Lag bereits eine sog. Tatentdeckung vor
(aufgrund
der bekannt gewordenen Recherchen des Stern beim Bankhaus Vontobel (wir
meinen:
eher nicht) und/oder war die Selbstanzeige unwirksam, da unvollständig
(nach
allem, was hierzu bekannt ist: eher ja)?
Und
dann wird auch
noch die Grundsatzfrage zu klären sein: Muss sich ein
Steuerhinterzieher, der
nachweislich „reinen Tisch“ machen will, die Fehler seiner
(unkompetenten?)
Berater zurechnen lassen. Das eine ist klar: Vor dem Landgericht
München wird
all das nicht abschließend entschieden – diesen Fall wird erst der
Bundesgerichtshof in Karlsruhe (sofern nicht doch noch ein „Deal“
stattfindet)
abschließend entscheiden.
Interessanter
Nebenaspekt der Flut von Selbstanzeigen der letzten Monate: Das
angeblich hochprofessionelle
„Wealth Management“ der alpenrepublikanischen Banken im letzten
Jahrzehnt kommt
nun im Rahmen der Selbstanzeigen schonungslos ans Tageslicht – was ja
nie so
gedacht/erwartet wurde von den „banklagernden“ Kunden, die – wenn
überhaupt –
die Depotunterlagen meist nach wenigen Minuten dem Reißwolf anheim
gaben. Die
Rede ist von kostspieligen VV-Mandanten, unnötig vielen Transaktionen
ohne
erkennbare langfristige Strategie und oftmals völliger Nichtbeachtung
der
heimischen Steuerregeln = unnötig viele Spekulationsgeschäfte bis 2008,
kein
sinnvoller Aufbau von sog. Altbeständen vor 2009 und ab 2009 teilweise
unnötige
Aufgabe „steuerfreier“ Altbestände bei Wechsel in damit
abgeltungssteuerpflichtige
neue Aktien/Fonds usw. Am besten – so ein Kenner der Szene – hätten
meist die
abgeschnitten, die ihre Depots – ohne VV– selbst gemanagt hätten – aber
auch dann
kann vieles schief gehen (siehe oben).
„Setzt
Hoeness und
Schwarzer ein Denkmal“ lasen
wir auf ZEIT ONLINE – offenbar soll Berlin diesen
beiden zu verdanken haben, dass es jetzt so viele Selbstanzeigen gibt.
Nicht korrekt.
Die Flut an Selbstanzeigen kommt dank der Schweizer Banken. Diese
setzen ihren Kunden
die Pistole auf die Brust: Selbstanzeige oder Kontoauflösung. Im
Übereifer
werden sogar langjährige Kunden vor die Tür gesetzt, die überhaupt
keine
steuerlichen Probleme haben. © jur. Muc, www.geldbrief.com
NACHTRAG
Zu den 5 Schweinereien, die ich unlängst in der Ausgabe vom 02.01.2019 beschrieb, kommt noch eine weitere hinzu – natürlich spielt der Fiskus wieder die Hauptrolle:
Finanzautor Markus Miller schreibt mit vollem Recht, dass es eine
„staatliche Ungerechtigkeit und Frechheit sondergleichen“ ist, dass die
Finanzämter selbst Scheinrenditen nach dem strengen Zuflussprinzip
bewerten. Auf Deutsch: Man soll auch Steuern zahlen für nicht reale,
theoretische Gewinne.
Beispiel:
Sie haben im Internet an einem Programm
teilgenommen, das sagenhafte Renditen verspricht. Ihre Investition von
10.000 hat sich innerhalb kürzester Zeit verfünffacht. Für diese 40.000
will der Fiskus Steuern sehen, auch wenn die Firma plötzlich mit allen
Geldern untergetaucht ist und Sie keinen Cent erhalten haben…
Wegen
solch fiktiver Gewinne musste Uli Hoeness ja 3 Jahre ins Gefängnis,
siehe oben...
Ob außerbörsliche Investments (z.B. Schneeballsysteme) oder durch die
Finanzkrise wertlose gewordene Wertpapiere – erlittene Verluste waren
bisher fast unmöglich, steuerlich angerechnet zu bekommen. Das höchste
deutsche Finanzgericht sieht das aber anders; eine steuerliche
Anrechenbarkeit muss sehr wohl erfolgen (Az. Az.: VIII R 13/15 vom
24.10.17 sowie Az.: X R 10/16 vom 07.02.18).
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