Vergessen Sie die Banken: Diese
Vorteile bietet ein Wohnsitz in der Schweiz
Während die Geldanlage in
der
Schweiz immer gefährlicher wird, wird ein Wohnsitz in der Schweiz immer
interessanter. Seit im Jahr 2002 das Personen-Freizügigkeits-Abkommen
mit der
EU unterzeichnet wurde, zieht es längst nicht nur Millionäre in die
Alpen. Nach
diesem Abkommen hat jeder Bürger der EU Anspruch auf eine Bewilligung
für
Daueraufenthalt von 5 Jahren in einem der 26 Kantone. Ganz egal, ob er
im Land
erwerbstätig ist oder nicht. Die Gründe für einen Wohnsitz in der
Schweiz sind
vielfältig: die gleiche Sprache, die Landschaft, niedrigere Steuern,
ähnliche
Lebensumstände, zumindest auf den ersten Blick. Wenn Sie öfter in
Deutschland
zu tun haben, egal ob geschäftlich oder privat, ist es nur eine
Autofahrt oder
ein kurzer Flug. Allerdings ist die Schweiz kein preiswertes Land. Die
Lebenshaltungskosten
sind fast 50% höher als in Deutschland.
Wollen Sie sich länger
als drei
Monate in der Schweiz aufhalten, brauchen Sie eine
Aufenthaltsbewilligung bzw.
bei Erwerbstätigkeit eine Arbeitsbewilligung. Die Gesetze sind im
ganzen Land
einheitlich, zuständig für die Erteilung ist die Fremdenpolizei der
einzelnen
Kantone.
So funktioniert für Bürger der EU
die Aufenthalts-Bewilligung
Für Deutsche und Österreicher gibt
es seit 2007 keine Limits bei der Einwandererzahl. Die Schweiz bietet
folgende
Genehmigungen:
- Kurzaufenthaltsbewilligung
(L-Bewilligung): kürzer als 1 Jahr
- Daueraufenthalt
(B-Bewilligung):
bis 5 Jahre
- Bewilligung für
Grenzgänger
(G-Bewilligung)
- Bewilligung zur
Niederlassung
(C-Bewilligung)
Eine
Bewilligung gilt für das
ganze Gebiet der Schweiz. Arbeits- und Wohnort müssen nicht im gleichen
Kanton
liegen. Bei einem Wohnortwechsel besteht aber eine Meldepflicht.
Arbeitnehmer
brauchen zum Berufs- und Arbeitswechsel keine Bewilligung.
Wollen Sie in der Schweiz
eine
selbstständige Tätigkeit ausüben, muss es sich um eine
existenzsichernde
Aktivität handeln, was der Antragsteller nachzuweisen hat.
Rentner und nicht
erwerbstätige
Personen müssen ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dazu
müssen
sie nachweisen, dass ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind,
und dass
sie eine Versicherung im Fall von Unfall und Krankheit abgeschlossen
haben.
Ziel ist, dass die Interessenten in der Zukunft keine Sozialhilfe von
Schweizer
Staat beanspruchen müssen. Die Auslegung dieser Bestimmung ist in der
Praxis je
nach Kanton äußerst unterschiedlich.
Arbeitnehmer, Geschäftsmann,
Rentner: Diese Papiere sind vorzulegen
Die Migrationsbehörden bzw. die
Fremdenpolizei der Kantone ist für die Bewilligung zuständig. Die
Bürokratie
hält sich in Grenzen, das Verfahren dauert im günstigsten Fall zwei bis
sechs
Wochen. Zuständig für Einreichung des Gesuchs ist bei nicht
selbstständiger
Tätigkeit der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer, bei selbstständiger
Tätigkeit
der Selbstständige. Bei Aufenthalt im Ruhestand stellt der Ausländer
selbst das
Gesuch. Diese Unterlagen brauchen Sie bei beabsichtigter
Erwerbstätigkeit, egal
ob angestellt oder selbstständig:
- 2 Passfotos
- Kopie des Reisepasses
- Kopie des
Arbeitsvertrages mit
einem Schweizer Arbeitgeber (unselbstständig) oder Businessplan und
Unternehmenskonzept (selbstständig)
- Kopie des Mietvertrags
Seit 2004 prüfen die
Schweizer
Behörden nicht mehr, ob Ihre Stelle mit einem Schweizer hätte besetzt
werden
können. Auch die Kontrolle neuer Arbeitsverträge bezüglich gleicher
Wohn- und
Arbeitsbedingungen wie bei Schweizern wurde abgeschafft.
Rentner, Pensionäre und Privatiers
brauchen folgende Unterlagen:
- 2 Passfotos
- Kopie des Reisepasses
- Nachweis über Einkommen
oder
Vermögen
- Versicherungsnachweis
(Krankheit
und Unfall)
- Kopie des Mietvertrags
Wer ein Aufenthaltsrecht
in der
Schweiz hat und seinen Hauptwohnsitz im Land nehmen will, ist bezüglich
des
Erwerbs von Immobilien Schweizer Bürgern gleichgestellt. Das heißt, Sie
dürfen
in diesem Fall Immobilien in der Schweiz kaufen. Die Details variieren
zwischen
den Gemeinden und Kantonen beträchtlich.
Quelle und
viele weitere Insidertipps für ein besseres Leben im
Ausland: Leben im Ausland
Hier weiterlesen:
Die
interessanten Schweizer
Steuern