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Vorteile eines Schweizer Wohnsitzes

Vergessen Sie die Banken: Diese Vorteile bietet ein Wohnsitz in der Schweiz

Während die Geldanlage in der Schweiz immer gefährlicher wird, wird ein Wohnsitz in der Schweiz immer interessanter. Seit im Jahr 2002 das Personen-Freizügigkeits-Abkommen mit der EU unterzeichnet wurde, zieht es längst nicht nur Millionäre in die Alpen. Nach diesem Abkommen hat jeder Bürger der EU Anspruch auf eine Bewilligung für Daueraufenthalt von 5 Jahren in einem der 26 Kantone. Ganz egal, ob er im Land erwerbstätig ist oder nicht. Die Gründe für einen Wohnsitz in der Schweiz sind vielfältig: die gleiche Sprache, die Landschaft, niedrigere Steuern, ähnliche Lebensumstände, zumindest auf den ersten Blick. Wenn Sie öfter in Deutschland zu tun haben, egal ob geschäftlich oder privat, ist es nur eine Autofahrt oder ein kurzer Flug. Allerdings ist die Schweiz kein preiswertes Land. Die Lebenshaltungskosten sind fast 50% höher als in Deutschland.

Wollen Sie sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, brauchen Sie eine Aufenthaltsbewilligung bzw. bei Erwerbstätigkeit eine Arbeitsbewilligung. Die Gesetze sind im ganzen Land einheitlich, zuständig für die Erteilung ist die Fremdenpolizei der einzelnen Kantone.

So funktioniert für Bürger der EU die Aufenthalts-Bewilligung
Für Deutsche und Österreicher gibt es seit 2007 keine Limits bei der Einwandererzahl. Die Schweiz bietet folgende Genehmigungen:

  • Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung): kürzer als 1 Jahr
  • Daueraufenthalt (B-Bewilligung): bis 5 Jahre
  • Bewilligung für Grenzgänger (G-Bewilligung)
  • Bewilligung zur Niederlassung (C-Bewilligung)
Eine Bewilligung gilt für das ganze Gebiet der Schweiz. Arbeits- und Wohnort müssen nicht im gleichen Kanton liegen. Bei einem Wohnortwechsel besteht aber eine Meldepflicht. Arbeitnehmer brauchen zum Berufs- und Arbeitswechsel keine Bewilligung.

Wollen Sie in der Schweiz eine selbstständige Tätigkeit ausüben, muss es sich um eine existenzsichernde Aktivität handeln, was der Antragsteller nachzuweisen hat.

Rentner und nicht erwerbstätige Personen müssen ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dazu müssen sie nachweisen, dass ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind, und dass sie eine Versicherung im Fall von Unfall und Krankheit abgeschlossen haben. Ziel ist, dass die Interessenten in der Zukunft keine Sozialhilfe von Schweizer Staat beanspruchen müssen. Die Auslegung dieser Bestimmung ist in der Praxis je nach Kanton äußerst unterschiedlich.

Arbeitnehmer, Geschäftsmann, Rentner: Diese Papiere sind vorzulegen
Die Migrationsbehörden bzw. die Fremdenpolizei der Kantone ist für die Bewilligung zuständig. Die Bürokratie hält sich in Grenzen, das Verfahren dauert im günstigsten Fall zwei bis sechs Wochen. Zuständig für Einreichung des Gesuchs ist bei nicht selbstständiger Tätigkeit der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer, bei selbstständiger Tätigkeit der Selbstständige. Bei Aufenthalt im Ruhestand stellt der Ausländer selbst das Gesuch. Diese Unterlagen brauchen Sie bei beabsichtigter Erwerbstätigkeit, egal ob angestellt oder selbstständig:

  • 2 Passfotos
  • Kopie des Reisepasses
  • Kopie des Arbeitsvertrages mit einem Schweizer Arbeitgeber (unselbstständig) oder Businessplan und Unternehmenskonzept (selbstständig)
  • Kopie des Mietvertrags

Seit 2004 prüfen die Schweizer Behörden nicht mehr, ob Ihre Stelle mit einem Schweizer hätte besetzt werden können. Auch die Kontrolle neuer Arbeitsverträge bezüglich gleicher Wohn- und Arbeitsbedingungen wie bei Schweizern wurde abgeschafft.

Rentner, Pensionäre und Privatiers brauchen folgende Unterlagen:

  • 2 Passfotos
  • Kopie des Reisepasses
  • Nachweis über Einkommen oder Vermögen
  • Versicherungsnachweis (Krankheit und Unfall)
  • Kopie des Mietvertrags

Wer ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat und seinen Hauptwohnsitz im Land nehmen will, ist bezüglich des Erwerbs von Immobilien Schweizer Bürgern gleichgestellt. Das heißt, Sie dürfen in diesem Fall Immobilien in der Schweiz kaufen. Die Details variieren zwischen den Gemeinden und Kantonen beträchtlich.
Quelle
und viele weitere Insidertipps für ein besseres Leben im Ausland: Leben im Ausland

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© Copyright: Roland Benn, BIG BENN BOOKS


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