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Das neue Schwarzgeld-Bekämpfungsgesetz

Bereits am 17.03.2011 wurde das neue Schwarzgeld-Bekämpfungsgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Hier die wichtigsten Verschärfungen:

Nach dem neuen Schwarzgeld-Bekämpfungsgesetz ist der Weg in die Steuerehrlichkeit weiterhin offen, allerdings nun erschwert. Dies sind die zwei wichtigsten Bedingungen einer strafbefreienden Selbstanzeige:


  • Eine Strafbefreiung gibt es nur noch, wenn alle Tatsachen der Steuerhinterziehung dem Finanzamt vollständig und lückenlos offen gelegt werden. Einen Teil eingestehen und hoffen, dass der verschwiegene Teil unentdeckt bleibt, führt bei Entdeckung zu erheblichen Strafen.
  • Vor dem  17.03.2011 war es möglich, vor einer angekündigten Betriebsprüfung noch schnell eine strafbefreiende Selbstanzeige zu machen. Das ist nun vorbei. Wird eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben, ist die Frist zur strafbefreienden Selbstanzeige verstrichen.

Zudem muss man wissen, dass das Strafmaß auch bei Selbstanzeigen massiv erhöht wurde. Strafbefreiung gibt es nur noch, wenn nicht mehr als 50.000 Euro Steuern hinterzogen wurden. Bei höherer Steuerhinterziehung wird auf Gefängnisstrafe nur dann verzichtet, wenn neben den hinterzogenen Steuern und den Hinterziehungszinsen auch freiwillig zusätzlich 5 Prozent der hinterzogenen Steuern gezahlt werden.

ACHTUNG:
Experten raten dringend, wegen der oftmals sehr komplexen Sachverhalte keine Selbstanzeige auf eigene Faust zu machen (wie seinerzeit Uli Hoeneß, der letztlich ein paar Jahre absitzen musste), sondern sich unbedingt professionell beraten zu lassen. Das Anleger-Magazin „Kapitalschutz vertraulich“ empfiehlt aus einer Vielzahl an positiven Erfahrungen aus der Praxis die folgende auf derartige Fälle spezialisierte Kanzlei, die Büros auch in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Nürnberg und Stuttgart hat:


Baumgartner & Partner
Waaggasse 5
CH-8001 Zürich
https://baumgartnerpartner.com/de/

Auch empfehlenswert:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Fiala
München
www.fiala.de





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