Das neue Schwarzgeld-Bekämpfungsgesetz
Bereits
am 17.03.2011 wurde das neue Schwarzgeld-Bekämpfungsgesetz vom
Deutschen Bundestag verabschiedet. Hier die wichtigsten Verschärfungen:
Nach dem neuen Schwarzgeld-Bekämpfungsgesetz ist der Weg in die
Steuerehrlichkeit weiterhin offen, allerdings nun erschwert. Dies sind
die zwei wichtigsten Bedingungen einer strafbefreienden Selbstanzeige:
- Eine
Strafbefreiung gibt es nur noch, wenn alle Tatsachen der
Steuerhinterziehung dem Finanzamt vollständig und lückenlos offen
gelegt werden. Einen Teil eingestehen und hoffen, dass der
verschwiegene Teil unentdeckt bleibt, führt bei Entdeckung zu
erheblichen Strafen.
- Vor
dem 17.03.2011 war es möglich, vor einer angekündigten
Betriebsprüfung noch schnell eine strafbefreiende Selbstanzeige zu
machen. Das ist nun vorbei. Wird eine Prüfungsanordnung bekannt
gegeben, ist die Frist zur strafbefreienden Selbstanzeige verstrichen.
Zudem muss man wissen, dass das Strafmaß
auch bei Selbstanzeigen massiv erhöht wurde. Strafbefreiung gibt es nur
noch, wenn nicht mehr als 50.000 Euro Steuern hinterzogen wurden. Bei
höherer Steuerhinterziehung wird auf Gefängnisstrafe nur dann
verzichtet, wenn neben den hinterzogenen Steuern und den
Hinterziehungszinsen auch freiwillig zusätzlich 5 Prozent der
hinterzogenen Steuern gezahlt werden.
ACHTUNG:
Experten raten dringend, wegen der oftmals sehr komplexen Sachverhalte
keine Selbstanzeige auf eigene Faust zu machen (wie seinerzeit Uli Hoeneß,
der letztlich ein paar Jahre absitzen musste), sondern sich unbedingt
professionell beraten zu lassen. Das Anleger-Magazin „Kapitalschutz
vertraulich“ empfiehlt aus einer Vielzahl an positiven Erfahrungen aus
der Praxis die folgende auf derartige Fälle spezialisierte Kanzlei, die
Büros auch in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Nürnberg und
Stuttgart hat:
Baumgartner & Partner
Waaggasse 5
CH-8001 Zürich
https://baumgartnerpartner.com/de/
Auch empfehlenswert:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Fiala
München
www.fiala.de

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