Wer Schwarzgeld geerbt
hat, hat ein schönes Kuckucksei ins
Nest gelegt bekommen. Eigentlich ist es eher eine Zeitbombe, die nach 6
Wochen
zu ticken beginnt.
So
lange haben Erben nämlich Zeit, eine Erbschaft
auszuschlagen. Tun sie es nicht, übernehmen Sie auch alle steuerlichen
Pflichten.
Der
Erbe ist verlockend, die Bedenkfrist ist relativ kurz.
Dazu kommt, dass Erben in aller Regel absolute Laien sind in erb- wie
auch in
steuerrechtlichen Fragen.
Darum
ist es unbedingt angeraten, dass sie sich
schnellstmöglich mit einem spezialisierten Steuerberater über die
Möglichkeiten
beraten. Er kennt die Gefahren, die lauern und die Wege, große Teile
des
schwarzen Vermögens legal zu retten.
Stößt
man nämlich im Nachlass auf Schwarzgeld (ggf. im
Ausland), müssen die Erben die falschen Steuererklärungen des
Erblassers der
letzten 10 Jahre berichtigen und die hinterzogenen Steuern nachzahlen.
Was
länger als 10 Jahre zurückliegt, ist in der Regel verjährt. Die
Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die
unvollständige Steuererklärung eingereicht wurde. Wurde überhaupt keine
Steuererklärung eingereicht, verlängert sich die Verjährungsfrist um
weitere 3
Jahre.
Zusätzlich
fallen Hinterziehungszinsen in Höhe von 6%
jährlich an.
Hatte
der Verstorbene nur Einkünfte aus Kapitalerträgen
verschwiegen, fällt die Nachforderung des Fiskus einigermaßen moderat
aus und
es bleibt noch etwas übrig vom Erbe.
Wenn
aber auch Einkünfte nicht versteuert wurden, kann es
richtig teuer und außer Ärger haben die Erben vielleicht nichts vom
Erbe.
Doch Vorsicht:
Was ich hier so vereinfacht dargestellt
habe, kann in der Praxis ganz anders aussehen. Oft bergen scheinbar
einfache
Sachverhalte unerwartete Fallstricke, während sich wiederum bei
scheinbar
aussichtslosen Fälle überraschende Wendungen zum Positiven auftun.
Jeder
Erbfall ist anders. Deshalb braucht es individuelle
Lösungen; deshalb braucht man Steuerberatungsspezialisten, die auch
komplexe
Sachverhalte noch zu einem halbwegs guten Ende führen können.
Nur
praxiserprobte Top-Experten können aus ererbtem
Schwarzgeld noch weißes Vermögen machen. Verabschieden Sie sich von der
Wunschvorstellung, dass Sie als inkompetenter Laie dasselbe Ergebnis
erreichen
oder gar, dass der Fiskus von der Erbschaft nichts erfährt. Denken Sie
daran,
wir leben im digitalen Zeitalter! Datenspuren lassen sich kaum
verbergen!!
Übrigens lauern noch
mehr Gefahren:
Nimmt
ein Erbe den Schwarzgeld-Nachlass an, aber
deklariert es ebenfalls nicht in seinen Steuererklärungen, begeht er
natürlich
auch Steuerhinterziehung.
Und
verschweigt er das Schwarzgeld vor Miterben oder
Pflichtteil-Berechtigten, begeht er sogar Betrug.
Bei
mehreren Erben ist nicht deklariertes Schwarzgeld auch
insofern gefährlich, weil sie sich oft untereinander zerstreiten und
die große
Gefahr besteht, dass einer bei der Finanzverwaltung anonym Anzeige
erstattet.
Zur INHALTSANGABE von "Geld im Ausland -
Teil 3 (So wird Schwarzgeld legal weiß)"
Empfehlenswerte
Anwaltskanzleien bei Schwarzgeldproblemen:
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Johannes Fiala
München
www.fiala.de
Baumgartner & Partner
Zürich
www.baumgartnerpartner.com