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Schwarzgelderbe - was tun?

Wer Schwarzgeld geerbt hat, hat ein schönes Kuckucksei ins Nest gelegt bekommen. Eigentlich ist es eher eine Zeitbombe, die nach 6 Wochen zu ticken beginnt.

So lange haben Erben nämlich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen. Tun sie es nicht, übernehmen Sie auch alle steuerlichen Pflichten.

Der Erbe ist verlockend, die Bedenkfrist ist relativ kurz. Dazu kommt, dass Erben in aller Regel absolute Laien sind in erb- wie auch in steuerrechtlichen Fragen.

Darum ist es unbedingt angeraten, dass sie sich schnellstmöglich mit einem spezialisierten Steuerberater über die Möglichkeiten beraten. Er kennt die Gefahren, die lauern und die Wege, große Teile des schwarzen Vermögens legal zu retten.

Stößt man nämlich im Nachlass auf Schwarzgeld (ggf. im Ausland), müssen die Erben die falschen Steuererklärungen des Erblassers der letzten 10 Jahre berichtigen und die hinterzogenen Steuern nachzahlen.

Was länger als 10 Jahre zurückliegt, ist in der Regel verjährt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die unvollständige Steuererklärung eingereicht wurde. Wurde überhaupt keine Steuererklärung eingereicht, verlängert sich die Verjährungsfrist um weitere 3 Jahre.

Zusätzlich fallen Hinterziehungszinsen in Höhe von 6% jährlich an.

Hatte der Verstorbene nur Einkünfte aus Kapitalerträgen verschwiegen, fällt die Nachforderung des Fiskus einigermaßen moderat aus und es bleibt noch etwas übrig vom Erbe.

Wenn aber auch Einkünfte nicht versteuert wurden, kann es richtig teuer und außer Ärger haben die Erben vielleicht nichts vom Erbe.

Doch Vorsicht:
Was ich hier so vereinfacht dargestellt habe, kann in der Praxis ganz anders aussehen. Oft bergen scheinbar einfache Sachverhalte unerwartete Fallstricke, während sich wiederum bei scheinbar aussichtslosen Fälle überraschende Wendungen zum Positiven auftun.

Jeder Erbfall ist anders. Deshalb braucht es individuelle Lösungen; deshalb braucht man Steuerberatungsspezialisten, die auch komplexe Sachverhalte noch zu einem halbwegs guten Ende führen können.

Nur praxiserprobte Top-Experten können aus ererbtem Schwarzgeld noch weißes Vermögen machen. Verabschieden Sie sich von der Wunschvorstellung, dass Sie als inkompetenter Laie dasselbe Ergebnis erreichen oder gar, dass der Fiskus von der Erbschaft nichts erfährt. Denken Sie daran, wir leben im digitalen Zeitalter! Datenspuren lassen sich kaum verbergen!!


Übrigens lauern noch mehr Gefahren:
Nimmt ein Erbe den Schwarzgeld-Nachlass an, aber deklariert es ebenfalls nicht in seinen Steuererklärungen, begeht er natürlich auch Steuerhinterziehung.

Und verschweigt er das Schwarzgeld vor Miterben oder Pflichtteil-Berechtigten, begeht er sogar Betrug.

Bei mehreren Erben ist nicht deklariertes Schwarzgeld auch insofern gefährlich, weil sie sich oft untereinander zerstreiten und die große Gefahr besteht, dass einer bei der Finanzverwaltung anonym Anzeige erstattet.

Zur INHALTSANGABE von "Geld im Ausland - Teil 3 (So wird Schwarzgeld legal weiß)"

Empfehlenswerte Anwaltskanzleien bei Schwarzgeldproblemen:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Fiala
München

www.fiala.de

Baumgartner & Partner
Zürich
www.baumgartnerpartner.com




Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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