1-2-3-schuldenfrei in 3-6 Monaten
Das
schnellste gesetzlich genehmigte Verfahren in der EU, sich zu
entschulden!
Was ich von Ihnen bereits weiß - außer,
dass Sie Schulden
haben und endlich wieder vernünftig leben und arbeiten möchten. Ich weiß von
Ihnen zumindest eine Sache: ... dass Sie nicht glauben, sich innerhalb
von 3
Monaten entschulden zu können.
Wissen
Sie, warum ich das weiß? Weil niemand das glaubt. Denn in Deutschland
braucht
man ja 6 bis 10 Jahre, bis man eine Restschuldbefreiung erhalten kann.
Ja,
und wenn man das weiß, dann glaubt man doch nicht, dass es woanders in
nur 3
Monaten geht. Und überhaupt haben Sie ja schon einmal gehört, dass es
in
England viel schneller geht und angeblich nur ein Jahr dauert. Und in
Frankreich anderthalb Jahre. Und weil Sie das auch schon gehört haben,
dann
kann es doch unmöglich woanders in 3 Monaten gehen, denn sonst hätten
Sie das
doch schon gehört oder gelesen. Stimmt's?
Nun,
ich sage es Ihnen ganz ehrlich. Wenn Sie nur glauben, was Sie schon
einmal
gehört oder gelesen haben, dann sollten Sie einfach so weitermachen wie
bisher.
Und abwarten, bis Sie das Geld für England oder Frankreich beisammen
haben. Das
zahlen Sie dann an einen Vermittler, und dann sind Sie Ihre Schulden
los…
...
das glauben Sie doch, oder? Aber das mit den 3 Monaten glauben Sie
nicht,
stimmt's?
Ich
habe jetzt leider keine guten Nachrichten für Sie! Sie müssen ganz
stark
bleiben, denn alles,
was Sie bisher schon einmal über Insolvenz, Privatinsolvenz,
Restschuldbefreiung etc. in England und Frankreich gehört oder gelesen
haben,
funktioniert nicht!
Und
ich kann Ihnen das auch beweisen. Leider. So hat z.B. das Landgericht
Köln mit
Urteil vom 14.10.2011, Aktenzeichen 82 O 15/08, eine englische
Restschuldbefreiung für Unwirksam erklärt. Hier ein Auszug aus dem
Urteil vom
14.10.2011.
Dummerweise
vergisst man rein zufällig immer, Ihnen zu erklären, was der ordre
public ist.
Und dass ein Verstoß dagegen zur Unwirksamkeit der Restschuldbefreiung
führt.
Leider ist dann Ihr schönes Geld weg - und Sie haben immer noch
Schulden. Aber
nicht mehr die gleichen, sondern noch höhere, denn der
England-Aufenthalt und
das ganze Theater geht ja ganz schön ins Geld. Vor allem, wenn man eine
Luxus-Insolvenz in London vorzieht und sich dort eine gute
Briefkastenadresse
gönnt.
Ein
Missbrauch gegen das Insolvenzgesetz eines anderen Landes liegt vor,
wenn Sie
gegen die deutsche (!) öffentliche Ordnung verstoßen. Und das ist immer
dann
der Fall, wenn Sie tricksen!
Sollten
Sie also die glorreiche Idee haben, Ihren Wohnsitz ins Ausland zu
verlegen, um
sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den berechtigten
Forderungen Ihrer
Gläubiger zu entziehen, dann ist das rechtsmissbräuchlich. Weil
Sie sich
dadurch Vorteile verschaffen, die Ihnen nicht zustehen. Das sage nicht
etwa
ich, sondern hat der Bundesgerichtshof am 18.09.2001 bereits
beschlossen,
auffindbar unter dem Aktenzeichen IX ZB 51/00, NJW 2002, 960, 961).
Unter
der Überschrift "Restschuldbefreiung in England unwirksam" habe ich
darüber berichtet.
Kommen
wir also zu Frankreich. Bis vor einiger Zeit war es so, dass man dort
mindestens 18 Monate nachweisbar wohnen musste, um nicht eine Anzeige
wegen
Gläubigerschädigung und Vollstreckungsvereitelung zu erhalten. Doch
mittlerweile hat sich alles total geändert.
Bereits
am 10. August 2009 erhielt ich folgende Mail von einem Mann, der dort
tatsächlich wohnte und alle Voraussetzungen erfüllte:
- ...seit Nov.
2006 wohne ich im Elsaß / Frankreich.
- Sept. 2007
habe ich den Antrag auf Restschuldbefreiung bei
Gericht in Mühlhausen eingereicht.
- Jan. 2008
begann die Bearbeitung und im Juli haben sie den
Antrag abgelehnt.
- Begründung:
Ich könnte nicht glaubhaft darlegen, dass ich im
Elsaß wohne.
Nach
meinen Informationen wurden alle Gerichte
im Elsaß angewiesen die Deutschen generell abzulehnen.
Am
23. April 2012 meldete sich wieder ein deutscher Staatsbürger:
- - wohne seit
03/2009 in Frankreich
- - noch keine
Insolvenz angemeldet
- -
Restschuldbefreiung für Deutsche momentan fast unmöglich
- - Suche Hilfe
FAZIT:
Privatinsolvenz in Frankreich mit Restschuldbefreiung ist unmöglich.
Jetzt
werden Sie natürlich sagen: Und woher weiß ich, dass es bei Ihnen
klappt?
Weil
ich Ihnen nicht verrate, wo Sie sich selbst entschulden können!
Wenn
ich es Ihnen nämlich jetzt verrate, dann sorgen die deutschen Medien
dafür,
dass es so kommt, wie in Frankreich. Dort bauten sich die Fernsehteams
vor den
Insolvenzgerichten auf und berichteten über Deutsche, die sich dem
deutschen
Insolvenzrecht entziehen wollen.
Und
weil wir den Ball flach halten, und Ihnen das erst sagen, wenn wir Sie
persönlich kennenlernen und entsprechend beraten, erfährt das niemand.
Dass
Ihnen das evtl. Ihr Anwalt verraten könnte, ist auch leider falsch
gedacht.
Deutsche Anwälte und Insolvenzverwalter wollen Geld verdienen. Bei
unserem
Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung verdient aber kein Anwalt
oder
Insolvenzverwalter Geld. Alles, was Sie haben, bekommen die Gläubiger.
Und wenn
Sie nichts haben, dann bekommen die halt nichts. Wenn Sie jedoch in
Deutschland
nichts haben und kein Geld auftreiben, dann bekommen Sie auch keine
Restschuldbefreiung. Nicht einmal in 10 Jahren,
Was
haben Sie noch nicht gefragt? Ja, beispielsweise ...
Wie
gibt’s das, dass man sich in nur 3 Monaten selbst entschulden kann, und
niemand
weiß etwas davon?
Ich
wusste das auch nicht. Da ich seit über 40 Jahren Inhaber und
Geschäftsführer
berate, habe ich mir immer den Kopf darüber zerbrochen, wie man die
unmenschlichen
Gesetze für Schuldner vermeiden kann. Und bis vor einigen Jahren konnte
ich
Unternehmern immer nur anbieten, ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland zu
verlegen und ihre Firma in eine andere Rechtsform umzuwandeln. Die
Schulden
wurden sie dadurch nicht los. Aber niemand hatte mehr einen Zugriff auf
Geschäft und Existenz.
Dann
kam ich auf die Idee, das Insolvenzrecht von 27 EU-Ländern überprüfen
zu
lassen. Und erst dann fand ich das menschlichste und sinnvollste
Insolvenzrecht
Europas. Doch selbst in diesem Land mauern die Anwälte und verschweigen
ihren
eigenen Landsleuten, sich innerhalb von 3 Monaten entschulden zu
können. Bis
ich dann den geeigneten Spezialisten fand, vergingen noch einige
Monate. Aber
vor knapp 4 Jahren war es dann soweit.
Seitdem
nutzen immer mehr Menschen unsere Hilfe zur Selbsthilfe, denn, wenn Sie
das
durchziehen, was wir Ihnen zeigen und in die Hand geben, dann brauchen
Sie
weder uns, noch einen Anwalt dazu. Sie müssen einfach nur die Formulare
richtig
ausfüllen und in den Briefkasten werfen.
Natürlich
können Sie uns jederzeit anrufen, aber wahrscheinlich werden Sie uns
nur
mitteilen, wenn Sie Ihre EU-weit gültige Restschuldbefreiung in Händen
halten.
So wie neulich Herr Christoph H.:
„Nachfolgend mein
Testimonial, das bitte, nicht unter meinem Namen zu verwenden ist,
sondern unter
„Christoph H.“. Danke:
Nach vielen Jahren falschen
Abwartens hatte ich mich 2011 entschlossen, die Entschuldung meines
Lebens
wahrhaftig, rechtlich sauber und vor allem abschließend zu erreichen.
Heute hatte
ich meine Verhandlung vor Gericht und bin nach wenigen Monaten
schuldbefreit.
Dies habe ich dem Seminar von Herrn Deckert und Herrn Hofer zu
verdanken, die
mir die Details dieses Weges detailliert und vollständig dargelegt
haben. Dabei
ist hervorzuheben, dass der von den Herren aufgezeigte Weg ein echter
Ausgleich
zwischen Schuldner und Gläubigern ist. Denn in dem vorgeschlagenen
Verfahren
geht das gesamte Geld dahin, wo es hingehört: zu den Gläubigern! In
Deutschland
habe ich gelernt, dass eine Menge Leute, vor allem Insolvenzverwalter,
Geld
verdienen, bevor ein Gläubiger überhaupt Geld sieht. Und das bei
gleichzeitiger
Ungewissheit, ob die Restschuldbefreiung auch erreicht wird. Auch wenn
die von
mir erreichte Quote für die Gläubiger absolut gesehen nicht hoch ist,
wird es
viel mehr sein als in einer Vielzahl von Verfahren in Deutschland. Mehr
noch:
In meinem besonderen Fall hat sich am Ende die Situation ergeben, dass
nicht
einmal Verfahrenskosten angefallen sind. Das bedeutet im wahrsten Sinne
des
Wortes, dass jeder Cent an die Gläubiger geflossen ist und sonst
nirgendwohin.
Und das gibt dem Ganzen für mich das Gefühl, den richtigen Weg
bestritten zu
haben. Ich wollte eine neue Chance und einen fairen Ausgleich erreichen
und das
ist so gekommen!
Herzliche Grüße“
Wenn
Sie das schnellste, gesetzlich geregelte Insolvenzverfahren Europas
nutzen
möchten, dann suchen Sie sich einen Gesprächstermin in meinem Kalender
aus: www.zeitplaner.tv. Ich
rufe Sie dann gerne an und beantworte Ihre Fragen.
AUCH
INTERESSANT:
Schulden muss man
weder heiraten noch erben
Steuereintreibung a
la Niederlande
Kostenlos 200 Euro
|