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So sparen Sie teure Anwaltskosten bei Erbstreitigkeiten


Wenn es ein Erbe zu verteilen gibt, gelangt oft ein beträchtlicher Teil des Vermögens in die Taschen von Anwälten. Denn Erbstreitigkeiten enden allzu häufig vor Gericht und verringern oder vernichten das  Vermögen des Erblassers. Doch das lässt sich jetzt ganz einfach vermeiden.

Nichts ist sicherer als der Tod. Somit kommt es auch mit 100%-iger Sicherheit zu Erbfällen. Wenn in dieser Hinsicht nicht rechtzeitig und rechtssicher vorgesorgt worden ist, kommt es auch mit großer Wahrscheinlichkeit zu Streitigkeiten, Prozessen und irreparablen Schäden zwischenmenschlicher Beziehungen.

Gründe für Erbstreitigkeiten sind:

  • Es liegt kein Testament oder Erbvertrag vor.
  • Es liegt ein Testament vor, aber es ist unklar.
  • Es liegt ein Testament vor, aber es enthält formale Fehler, da es nicht mit Hilfe eines Anwalts oder Notars gemacht wurde.
  • Es liegt ein Testament vor, aber die Bestimmungen wurden nicht von Zeit zu Zeit überprüft und an geänderte Lebensbedingungen angepasst.

Der Geheimtipp
Der folgende Rat ist buchstäblich ein Geheimtipp, obwohl es schon seit 1998 eine günstige Alternative zu Gerichts- und Anwaltskosten gibt, die sogar gesetzlich verankert ist. Erbrechtsanwälte kennen sie, aber selten weist Sie einer darauf hin, weil ihm sonst wohl ein lukratives Mandat verloren geht: das Schiedsverfahren in Erbstreitigkeiten.

Die Vorteile des Schiedsverfahrens:

  1. Kostenersparnis: Im Gegensatz zu normalen Gerichten besteht kein Anwaltszwang. Die Gerichtsgebühren sind gemäßigt und entstehen nur einmal, weil es keine 2. Instanz gibt (Entscheidungen sind endgültig).
  2. Zeitersparnis: Erbrechtsprozesse dauern immer mehrere Jahre, Schiedsverfahren nur wenige Monate. Über das geerbte Vermögen kann somit viel früher verfügt werden und wegen der Kostenersparnis bleibt auch mehr davon erhalten.
  3. Sachkompetenz: Es gibt keine staatlichen Gerichte, die auf Erbrecht spezialisiert sind, sondern sie sind nur Teil der zivilen Gerichtsbarkeit. Am Schiedsverfahren sind dagegen die beteiligten Anwälte und Schiedsrichter zertifizierte Erbrechtsexperten.
  4. Diskretion: Ein Schiedsverfahren ist nicht öffentlich, ein Umstand, auf den vor allem prominente und vermögende Erben großen Wert legen. Zu einem Prozess vor einem ordentlichen Gericht hat dagegen jedermann Zutritt, vor allem auch die Medien. Außerdem kann der Ort des Schiedsverfahrens von den Beteiligten individuell festgelegt werden.
  5. Rechtssicherheit: Ein Erbschiedsrichter versucht immer, eine gütliche Einigung zu erzielen. In jedem Fall ist sein Schiedsspruch verbindlich wie ein gerichtliches Urteil. Die Entscheidung ist vollstreckbar.

Weitere Informationen zu diesem für die nachfolgenden Generationen in jeder Hinsicht sinnvollen Schiedsverfahren erhalten Sie von (beachten Sie auf der Webseite auch den sehr guten Tipp zur Schiedsklausel im Testament):


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