So sparen Sie teure Anwaltskosten bei Erbstreitigkeiten
Wenn es ein Erbe zu
verteilen gibt, gelangt oft ein
beträchtlicher Teil des Vermögens in die Taschen von Anwälten. Denn
Erbstreitigkeiten enden allzu häufig vor Gericht und verringern oder
vernichten das
Vermögen des Erblassers. Doch das lässt sich jetzt ganz einfach
vermeiden.
Nichts ist sicherer
als der Tod. Somit kommt es auch mit
100%-iger Sicherheit zu Erbfällen. Wenn in dieser Hinsicht nicht
rechtzeitig
und rechtssicher vorgesorgt worden ist, kommt es auch mit großer
Wahrscheinlichkeit zu Streitigkeiten, Prozessen und irreparablen
Schäden
zwischenmenschlicher Beziehungen.
Gründe für Erbstreitigkeiten sind:
- Es liegt kein
Testament oder Erbvertrag vor.
- Es liegt ein
Testament vor, aber es ist unklar.
- Es liegt ein
Testament vor,
aber es enthält formale Fehler, da es nicht mit Hilfe eines Anwalts
oder Notars
gemacht wurde.
- Es liegt ein
Testament vor, aber die Bestimmungen wurden
nicht von Zeit zu Zeit überprüft und an geänderte Lebensbedingungen
angepasst.
Der Geheimtipp
Der folgende Rat ist buchstäblich ein
Geheimtipp, obwohl es
schon seit 1998 eine günstige Alternative zu Gerichts- und
Anwaltskosten gibt,
die sogar gesetzlich verankert ist. Erbrechtsanwälte kennen sie, aber
selten
weist Sie einer darauf hin, weil ihm sonst wohl ein lukratives Mandat
verloren
geht: das Schiedsverfahren in Erbstreitigkeiten.
Die Vorteile des Schiedsverfahrens:
- Kostenersparnis: Im
Gegensatz zu normalen Gerichten besteht
kein Anwaltszwang. Die Gerichtsgebühren sind gemäßigt und entstehen nur
einmal,
weil es keine 2. Instanz gibt (Entscheidungen sind endgültig).
- Zeitersparnis:
Erbrechtsprozesse dauern immer mehrere Jahre,
Schiedsverfahren nur wenige Monate. Über das geerbte Vermögen kann
somit viel
früher verfügt werden und wegen der Kostenersparnis bleibt auch mehr
davon
erhalten.
- Sachkompetenz: Es
gibt keine staatlichen Gerichte, die auf
Erbrecht spezialisiert sind, sondern sie sind nur Teil der zivilen
Gerichtsbarkeit.
Am Schiedsverfahren sind dagegen die beteiligten Anwälte und
Schiedsrichter
zertifizierte Erbrechtsexperten.
- Diskretion: Ein
Schiedsverfahren ist nicht öffentlich, ein
Umstand, auf den vor allem prominente und vermögende Erben großen Wert
legen.
Zu einem Prozess vor einem ordentlichen Gericht hat dagegen jedermann
Zutritt,
vor allem auch die Medien. Außerdem kann der Ort des Schiedsverfahrens
von den
Beteiligten individuell festgelegt werden.
- Rechtssicherheit:
Ein
Erbschiedsrichter versucht immer, eine gütliche Einigung zu erzielen.
In jedem
Fall ist sein Schiedsspruch verbindlich wie ein gerichtliches Urteil.
Die
Entscheidung ist vollstreckbar.
Weitere
Informationen zu diesem für die nachfolgenden Generationen in jeder
Hinsicht
sinnvollen Schiedsverfahren erhalten Sie von (beachten
Sie auf der Webseite auch den sehr guten
Tipp zur
Schiedsklausel im Testament):
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