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Die diversen Schlichtungsstellen
bei Streit mit Banken

Sie sind nicht glücklich mit dem, was Ihre Bank Ihnen gegenüber macht? Sie haben richtiggehend Streit? Dann lesen Sie hier, welche Waffen Ihnen zur Verfügung stehen:

So zeigen Sie, dass Sie die Rechtslage kennen – Stufe 1
Der erste Versuch beginnt freundlich-harmlos, aber mit Nachdruck. Am Anfang sollten Sie nicht gleich schwere Geschütze auffahren. Spielen Sie langsam Ihre Trümpfe aus. Verschießen Sie nicht gleich alles Pulver.

Suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Kundenbetreuer. In einem freundlich-offenen Gespräch lassen sich Zusammenhänge erklären und Missverständnisse oft ausräumen. Wenn Sie bei dem Mitarbeiter nichts erreichen, lassen Sie sich zum Chef führen.

Bevor Sie die Bank mit dem Nein des Filialleiters verlassen, lassen Sie sich von ihm die Adresse der für ihn zuständigen Schlichtungsstelle nennen. Er ist dazu verpflichtet. Damit ist für ihn klar, dass Ihr Fall unangenehm wird.

So zeigen Sie, dass Sie die Rechtslage kennen – Stufe 2
Nun müssen Sie in der zweiten Stufe den Druck erhöhen, indem Sie mehr Unannehmlichkeiten verursachen. Dazu schreiben Sie einen höflich-sachlichen Beschwerdebrief. Aber nicht an die Filiale (die ihn vielleicht nicht weiterleitet), sondern an die Zentrale der betreffenden Bank oder Sparkasse.

Warum sollte solch eine Beschwerde Erfolg haben?
Weil Sie sich – und das ist ganz wichtig – an die Rechtsabteilung wenden. Sie machen sich dadurch unterschiedliche Auffassungen innerhalb des Kreditinstituts zu Nutze:
Der Filialleiter ist ein Pragmatiker. Er regelt gewisse Dinge auf seine Weise. Nicht immer ganz korrekt, aber der Erfolg gibt ihm Recht, weil viele Kunden unwissend sind oder sich einschüchtern lassen oder sich machtlos fühlen usw.
Die Rechtsabteilung dagegen besteht aus Juristen. Diese betrachtet den Fall so: Wie ist die Rechtslage? (in 90% dieser Fälle ist sie für den Kunden günstig!). Wie sind die Chancen des Unternehmens im Rechtsstreit?
Wenn dann noch dazu kommt, dass eine solche Beschwerde als lästig angesehen wird, weil sie in der Filiale auf einfache Weise hätte vermieden werden können, steigen Ihre Siegchancen.

Und wenn man dem Filialleiter aus irgendwelchen anderen Gründen nicht wohl gesonnen ist, kommt Ihre Beschwerde gerade recht. Über alle Mitarbeiter werden Personalakten geführt, auch über leitende. Und in so einer Akte ist nicht nur Platz für positive Bewertungen. Kommen in einer Filiale häufig Beschwerden vor, fällt das schnell auf und wird festgehalten.

Stellen Sie sich nur mal vor, was Sie mit Ihrer Beschwerde da in Gang setzen: Ein oder zwei hoch bezahlte Juristen müssen sich damit befassen. Der Filialleiter muss schriftlich Stellung nehmen. Der Kundenbetreuer in der Filiale muss auch gehört werden. Eine Beschwerde beim Ombudsmann haben Sie auch angedroht – das verspricht noch mehr Arbeit. Und dann haben Sie – weil es dringlich ist und Sie Ihr Konto schnell brauchen – auch noch eine kurze Frist von nur 1-2 Wochen gesetzt… Sehr unangenehm. Aber leicht aus der Welt zu schaffen, wenn man Ihnen entgegenkommt…

Zwischenfazit: In den allermeisten Fällen haben Sie nach zwei Wochen das gewünschte Resultat.
Und wenn die Rechtsabteilung auch stur ist? Dann folgt Eskalations-Stufe 3:

So zeigen Sie, dass Sie die Rechtslage kennen – Stufe 3
Es ist immer noch nichts verloren. Sie haben nämlich noch zwei Trümpfe im Ärmel.
Für diese dritte Stufe ist dies der unabhängige Ombudsmann. Der Ombudsmann ist eine Schlichtungsstelle, eine Art Schiedsrichter für Streitigkeiten zwischen Banken/Sparkassen und Bankkunden.
  • Die Einschaltung dieser Beschwerdestelle ist kostenlos.
  • Die Schlichtungsstellen haben Beschwerdeformulare vorrätig.
  • Die Entscheidung ist bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro für die Bank bindend; sie kann erst über diesem Streitwert vor Gericht klagen. Der Kunde dagegen kann dies schon unterhalb 5.000 Euro Streitwert, falls er mit der Entscheidung des Ombudsmannes nicht einverstanden ist.
  • Erfahrungsgemäß wird die Mehrheit der Beschwerden zu Gunsten der Kunden entschieden.
  • Eine Beschwerde ist nach 3-6 Monaten entschieden.
Für die Kreditwirtschaft gibt es vier verschiedene Beschwerdestellen. Welche für Sie zuständig ist, ist abhängig von Ihrer Bank. Die Zuständigkeit erfahren Sie vom:
Bundesverband deutscher Banken (BDB)
- Kundenbeschwerdestelle -
Burgstr. 28
10178 Berlin
Tel. 030 – 16 63-0
E-Mail: bankenverband@bdb.de
Internet: www.bankenverband.de
Der BDB selbst ist für die 247 privaten Banken zuständig. Näheres zum Ombudsmann-Verfahren HIER.

Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
- Kundenbeschwerdestelle -
Schellingstr. 4
10785 Berlin
Tel. 030 – 20 21-0
Internet: www.bvr.de
Der BVR ist nur für die Genossenschaftsbanken (i.d.R. Volksbanken und Raiffeisenbanken) zuständig. Angaben zum Ombudsmannverfahren HIER.

Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)
- Kundenbeschwerdestelle -
Charlottenstr. 47
10117 Berlin
Tel. 030 – 2 02 25-0
Internet: www.dsgv.de
Der DSGV ist nur für regionale Sparkassen und Giroverbände sowie für Landesbanken zuständig.

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
- Kundenbeschwerdestelle -
Lennéstr. 11
10785 Berlin
Tel. 030 – 81 92-0
Internet: www.voeb.de
Ordentliche Mitglieder im VÖB sind Banken, deren Anteile ganz oder teilweise von der öffentlichen Hand direkt oder indirekt gehalten werden (z.Zt. 33).

So zeigen Sie, dass Sie die Rechtslage kennen – Stufe 4
Wenn das alles nicht geholfen hat, müssen Sie - in relativ seltenen Fällen - müssen Sie in die vierte Stufe gehen: eine Klage gegen die Bank einreichen. Hier droht nun erstmals ein Kostenrisiko, denn je nach Streitwert wird die Sache vor einem Amts- oder Landgericht in erster Instanz verhandelt. Dafür müssen Sie sich einen Rechtsanwalt nehmen, der sich mit Verbraucherrecht auskennt. Wenn Ihre wirtschaftliche Lage entsprechend ist, haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Oder Sie haben eine Rechtsschutzversicherung.

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