Wie Sie Schadenersatz von der
Deutschen Bahn bekommen
Wussten Sie,…
wie Sie bei
Zugverspätung oder Zugausfall zu Ihrer Entschädigung kommen? Das sind
Ihre Fahrgastrechte und so müssen Sie vorgehen:
Für Ihre Entschädigung von der Deutschen Bahn gemäß EU-Fahrgastrechten
steht ein spezielles Fahrgastrechte-Formular zur Verfügung (zum Download); Sie bekommen es auch an der Information oder im Reisezentrum, manchmal sogar im Zug. Maßgebend ist die auf dem Ticket
angegebene Abfahrtszeit.
Die Prozedur der Erstattung ist recht einfach:
- Verspätung
bestätigen lassen
- Fahrgastrechte-Formular
ausfüllen
- Belege
beifügen
- Zur
Bearbeitung einreichen
Wichtig ist, dass
die Verspätung offiziell bestätigt worden ist. Das geht entweder über
den Zugbegleiter im Fernverkehr oder den Kundenbetreuer im Nahverkehr,
beziehungsweise in den DB Reisezentren und DB Informationen.
Sehr Verbraucherfreundlich: Für die Erstattung bei Unpünktlichkeit oder
gar Zugausfall haben Sie 12 Monate Zeit. Und sie kann auch rückwirkend bis zu einem Jahr nach der Verspätung beantragt werden.
-
Bei einer Stunde Verspätung stehen Ihnen 25% des
Fahrpreises für die einfache Fahrt zu.
- Bei zwei Stunden Verspätung stehen Ihnen 50% des
Fahrpreises für die einfache Fahrt zu.
Haben Sie eine Bahnreise wegen einer Verspätung nicht angetreten,
können Sie sie stornieren und sich die Kosten erstatten lassen
(Verspätung bestätigen lassen!).
Haben Sie eine Bahnreise wegen einer Verspätung nicht vollständig
machen können, können Sie sich die Kosten für die noch nicht
zurückgelegte Strecke erstatten lassen (auch hier: Verspätung
bestätigen lassen!).
Müssen Sie auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen, um noch zum Ziel
zu kommen, können Sie die Kosten dafür bis zu einer Höhe von 80 Euro
unter bestimmten Bedingungen zurückfordern. Die planmäßige Ankunftszeit
muss zwischen 00.00 und 05.00 Uhr liegen und der Zug mindestens eine
Stunde Verspätung haben.
Anspruch auf Erstattung haben Sie auch, wenn die letzte planmäßige Verbindung des Tages ausfällt.
Bei schweren Verspätungen stehen Ihnen auch weitere Leistungen zu
wie
Getränke, Essen oder gar einen Hotelübernachtung. Bei einer Verspätung
von mehr als 60 Minuten zwischen 0 und 5 Uhr haben Sie Anspruch auf
Erstattung von 80% der Taxikosten, falls Sie sonst Ihren Zielbahnhof
nicht erreichen können. Gegebenenfalls wird auch eine angemessene
Hotelübernachtung erstattet, allerdings nur, wenn sie kein anderes
Reisemittel oder eine eigene Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung
steht (z.B. ein Aufenthaltszug im Bahnhof). Diese Situation unbedingt
mit dem Servicepersonal absprechen.
Haben Sie 4,50 Euro für eine Reservierung bezahlt und fehlt dann der
Wagen oder der ganze Zug fällt aus, so können Sie sich das Geld
zurückholen über das Fahrgastrechte-Formular sowie Originale des Fahrscheins und der Reservierung.
Verspätungen ab 20 Minuten
Wenn
Sie davon ausgehen können, dass Ihr Zug am Zielbahnhof mehr als 20
Minuten verspätet sein wird, sind Sie nicht mehr an die auf dem Tickets
vermerkte Zugbindung gebunden.
Sie dürfen dann den nächstbesten oder einen späteren Zug nehmen; Sie
sind nun nicht mehr an eine bestimmte Route gebunden. Wenn Sie einen
teureren Zug nehmen – zum Beispiel statt des Interregio einen ICE -,
müssen Sie ein neues Ticket kaufen oder einen Aufpreis zahlen. Das
bezahlte Geld können Sie sich später wieder erstatten lassen.
Keine Entschädigung
Nahverkehrs- und Regionalzüge sind von den o.g. Regelungen von der
Entschädigung grundsätzlich ausgeschlossen. Verpasst man dagegen wegen
der Verspätung eines Nahverkehrszuges seinen anschließenden
Fernverkehrszug, können Sie doch eine Entschädigung geltend machen.
Denn es existiert ein Entschädigungsanspruch für die komplette
Reisestrecke.
Verpasst man durch die Bahn-Verspätung jedoch seinen Flug, hat man
keinen Anspruch auf Entschädigung über die geltenden Sätze hinaus. Es
sei denn, Sie können ein fahrlässiges Verhalten nachweisen, was aber
selten gelingt.
Wichtig ist auch zu wissen, dass es nicht für jede Verspätung im
Fernverkehr eine Entschädigung gibt. Das ist u.a. bei höherer Gewalt
der Fall. Naturkatastrophen zählen beispielsweise als höhere Gewalt,
starker Schneefall oder einfach nur schlechtes Wetter nicht.
Streiken Bahnmitarbeiter dagegen, ist dies wieder höhere Gewalt, also
nicht erstattungsfähig.
Bei Fremdverschulden gibt es auch nichts. Dazu zählen Verspätung wegen
Vandalismus oder weil sich einer vor den Zug geworfen hat.
Dienstleister
Wer aber den Papierkram nicht selbst machen will und auch keine Lust
hat, ewig auf die Erstattung zu warten (denn auch da ist die Deutsche
Bahn immer spät dran), kann den speziellen Dienstleister bahn-buddy
beauftragen. Dort bekommt man zwar etwas weniger, dafür aber innerhalb
von 24 Stunden. Außerdem soll die die Einreichung nur wenige Sekunden
dauern und es eine Erfolgsquote von 100% geben. Wie viel Sie im
Einzelfall erhalten, ist von der spezifischen Situation der Bahnreise
abhängig. Jedes Ticket wird mittels eigens dafür entwickelter
Algorithmen automatisiert geprüft. Der Betrag, den Sie zur Auszahlung
angeboten bekommen, ist auch der Betrag, den Sie von bahn-buddy
überwiesen bekommen (die Servicegebühr ist schon in Abzug gebracht).
Den überwiesenen Betrag können Sie in jedem Fall behalten, egal wie die
Deutsche Bahn reagiert.
Weitere Dienstleister:
https://www.zug-erstattung.de/
https://www.refundrebel.com/fahrgastrechte/
Bei Zugunglück
Nach der EU-Fahrgastrechteverordnung haben Angehörige von Todesopfern
und Verletzten binnen 15 Tagen nach einem Unfall Anspruch auf einen
Vorschuss von mindestens 21.000 Euro.
Die Höchstsumme für Entschädigungen beträgt unabhängig vom Verschulden
für jede getötete oder verletzte Person 600.000 Euro oder eine
Jahresrente von 36.000 Euro.
Wussten Sie,
dass die Deutsche Bahn AG ist das größte Eisenbahnunternehmen in
Mitteleuropa ist? Es entstand 1994 aus einem Zusammenschluss der
Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn.
Und wussten Sie auch, dass der Konzern über 1.000
Tochterunternehmen hat – die bekanntesten sind DB Regio
(Personennahverkehr), DB Fernverkehr (Personenfernverkehr) und DB
Schenker Rail (Schienengüterverkehr).
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