Private Rentenversicherungen rückabwickeln
Versicherungsverträge
wie Riester-Rente, Rürup-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge
sind weitaus unflexibler und unrentabler, als allgemein bekannt ist und
die Versicherungswirtschaft behauptet. Zudem kann es Probleme geben bei
Versteuerung im Alter und bei Pfändung. Da die Vertragsunterlagen und
Beratungsdokumentationen oft fehlerhaft sind und es entsprechende
BGH-Urteile gibt, lassen sich diese finanziellen Zeitbomben
rückabwickeln.
Im Jahr 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Es regelt die
Besteuerung von Renten aller Art, auch die neuen
Altersvorsorge-Produkte Riester- und Rürup-Rente. Sie sollten sich
überlegen, wenn Sie eine solche haben, ob Sie diese sowie eine
Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge bAV) rückabwickeln. Denn die
späteren finanziellen Nachteile sind gravierend und für Verträge, die
zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden, gibt es
meist eine gesetzliche Grundlage (BGH-Urteil). Dass dies bei normalen
Lebensversicherungen sowieso angeraten ist, hatte ich in diesem Artikel frühere
bereits dargelegt: Zeitbombe Lebensversicherung.
Warum rückabwickeln?
- Weil die Garantien von Staat und Versicherern fragwürdig sind
- weil in der Zukunft steuerliche Fallstricke lauern
Die Nachteile der Riester-Rente habe ich in diesem Artikel schon vor Jahren aufgeführt: Riesenrente statt Riesterrente
Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW, Berlin) hat
bereits 2012, also 10 Jahre nach Einführung der Riesterrente eine
verheerende Bilanz gezogen (schlechte Rendite, hohe Gebühren,
intransparente Kalkulationsgrundlagen) und eine grundlegende Reform
gefordert. Natürlich ist bisher nichts geschehen. (Quelle).
Die Rürup-Rente wurde Hundertausenden Selbstständigen und Freiberuflern
als Steuersparmodell verkauft. Über die Steuerbelastungen im Alter
wurde selten aufgeklärt. Klassische Rentenversicherungen haben eine
günstigere Besteuerung des Ertragsanteils, Rürup-Renten werden dagegen
voll besteuert, was durch den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase
meistens nicht kompensiert werden kann. Auch bezüglich Pfändungsschutz
wurde sehr häufig nicht oder falsch beraten.
Liegt eine solche Fehlberatung vor und kann der Vermittler nicht das
Gegenteil beweisen, haben Rürup-Kunden einen Schadensersatzanspruch ihm
gegenüber.
Rürup und Riester und die Probleme bei einer Insolvenz
Die Versicherungswirtschaft hat früher Rürup- und Riester-Verträge als
Altersversorgung dargestellt, die vor Pfändung geschützt ist. Das ist
spätestens seit 2011 wegen eines Urteils des Bundesgerichtshofes nicht
mehr der Fall (Az IX ZB 181/10). Demnach dürfen Einzahlungen in solche
Altersversorgungsverträge die normalen Pfändungsfreibeträge nicht
erhöhen. Infolgedessen besparen betroffene Versicherungsnehmer diese Verträge
nicht weiter. Weil wegen der hohen Kosten für Provisionen und
Verwaltung meist der größte Teil der bis zur Stilllegung eingezahlten
Beiträge für die Kosten draufgeht, ist die Vorsorge fürs Alter oft
gleich null.
Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung oder zu einem
berufsständischen Versorgungswerk sind dagegen anrechnungsfähig und
erhöhen quasi das pfändungsgeschützte Einkommen. Speziell bei
Selbstständigen und Freiberuflern ein ganz wichtiger Aspekt, auf den
aber kaum ein Vermittler hinweist. Was ihm aber letztendlich selbst zum
Nachteil wird wegen der Beratungshaftung und daraus folgenden
Schadenersatzansprüchen.
Probleme bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Häufig nehmen Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber an der betrieblichen
Altersversorgung teil. Sollte der Arbeitgeber pleitegehen, springt der
„Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit“ (PSVaG) ein und stellt
sicher, dass die laufenden Renten und die unverfallbaren Anwartschaften
auf Renten gesichert sind. Doch kaum bekannt ist, dass in solch einem
Fall die Rentner nicht mehr an den Überschüssen beteiligt sind. Im
schlimmsten Fall können damit 50% den Rentenleistungen wegfallen.
Es kommt noch schlimmer, wenn nicht der Arbeitgeber insolvent wird,
sondern die Versicherungsgesellschaft oder die Pensionskasse. Dann
zahlt der „Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit“ (PSVaG)
überhaupt nichts! Dass erste Versicherer bereits aufgeben, ist eine Tatsache und hier nachzulesen.
Zum Glück ist auch bei Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung ein
Widerruf möglich. Das hat zur Folge, dass der Arbeitgeber bzw.
Versicherungsnehmer sofortige Ansprüche auf Auszahlung hat. Bei
fehlerhafter, unvollständiger, ungenauer und gänzlich fehlender
Belehrung über das Widerrufsrecht sowie bei unvollständigen
Vertragsunterlagen ist ein Widerruf möglich.
Erfreulich: Sogar bei gekündigten, beendeten, zurückgekauften oder gar
in der Rentenphase befindlichen Verträgen besteht ein Widerrufsrecht
und sie können rückabgewickelt werden.
Besondere Rückabwicklungs-Chancen
- Die Riester-Rente für Arbeitnehmer kann rückabgewickelt werden, wenn man sich selbstständig macht.
- Die
Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler kann rückabgewickelt
werden, wenn sich der berufliche Status ändert von Selbstständigkeit zu
Angestelltenverhältnis. Oder bei Auswanderung!
- Die betriebliche Altersversorgung kann rückabgewickelt werden bei Arbeitgeberwechsel.
Lassen Sie gegebenenfalls Ihre Verträge vom LV-Doktor oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen, beispielsweise von Dr. Johannes Fiala in München.
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