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Riesen-Rente statt Riester-Rente

Wussten Sie, dass der Beitragssatz für die Rentenversicherung einst bei 1,87 Prozent lag?! Das war 1889 bei ihrer Einführung durch Bismarck. Heute zahlen Sie um die 19 Prozent und ein Ende der Steigerungen ist nicht in Sicht, was auch immer die Politiker versprechen (jedes diesbezügliche Versprechen wurde bislang nachweislich gebrochen). Gleichzeitig werden die Renten aber immer mehr gekürzt, besteuert und belastet. Nur eins kann SIE noch vor der drohenden Altersarmut schützen: Eigeninitiative.

Als Rettung vor der staatlichen Minirente wird seit Jahren von der Versicherungsbranche die sog. Riesterrente dargestellt. Die Nachteile werden aber geflissentlich verschwiegen, auch in den Medien. Dieie sind unter vielen anderen:

Das Vermögen ist im Todesfall weitgehend weg. Rentenzahlungen der Gesellschaften erfolgen je nach gewähltem Angebot meist nur für die Dauer der eigenen Lebenszeit, höchstens aber für weitere 10 Jahre (= "Rentengarantiezeit"). Ein großer Nachteil für den überlebenden Partner. Es ist also nur die eigene Versorgung sichergestellt ist (und das auch nicht in einem Umfang, wie sie es sein könnte), nicht aber die mögliche Versorgung auf Generationen hinaus durch Vererbung des Kapitals. Aber es kommt noch schlimmer:

Unlängst mussten 1,5 Millionen Riester-Sparer ihre staatlichen Zuschüsse wieder zurückzahlen – und das war kein Kleingeld: Satte 500 Millionen Euro wollte der Fiskus wieder haben! Übrigens, was einem auch keiner sagt: Es kann vorkommen, dass sogar Hinterbliebene des Riester-Sparers dessen erhaltene Zuschüssen an den Staat zurückzahlen müssen!

Zulagen in Gefahr, Steuerspareffekt gering – da ist es doch besser, man nimmt die eigene Altersversorgung selbst in die Hand. Denn es kommt ja außerdem bei Riester-Sparverträgen hinzu, dass die Vermittler Provisionen erhalten, was ebenfalls zu Lasten des Sparers geht.

Im Zuge der breiten Streuung der Vermögensanlagen ist eine intelligente Alternative die Altersvorsorge mit ETFs (Exchange Traded Funds). Auf der Website https://www.weltsparen.de/altersvorsorge/altersvorsorge-etf/ finden Sie eine sehr gute Darstellung der Problematik der derzeitigen Altersvorsorge und Lösungsvorschläge mittels verschiedener Musterportfolios sowohl für konservative als auch für ertragsorientierte Anlegertypen.

Hervorragend finde ich das Tool „ETF-Konfigurator“, mit dem Sie Ihr individuelles Portfolio erstellen und damit einen Sparplan bis zur Rente simulieren können. Anhand des angesparten Betrages wird dann die monatliche Zusatzrente berechnet.

Die Nachteile der „Riester-Rente“ im Überblick:

  1. Man muss sich bis zum Rentenalter fest an eine einmal getroffene Entscheidung binden.
  2. Man muss die staatlichen Zuschüsse komplett zurückzahlen, wenn man vorher kündigt.
  3. Man muss bereits heute (!) auf die Einmalzahlung am Ende der Laufzeit verzichten. Dies wiederum hat zur Folge:
  4. dass man sich keine außergewöhnlichen Wünsche erfüllen kann, die man vielleicht ein Leben lang hegte;
  5. dass man nur die von der Gesellschaft garantierte Rente bekommt, die erfahrungsgemäß deutlich niedriger ausfällt als die möglichen Erträge aus der Wiederanlage des Kapitals (zum Beispiel in den gleichen Fonds)
  6. dass das Vermögen im Todesfall weitgehend weg ist. Rentenzahlungen der Gesellschaften erfolgen je nach gewähltem Angebot meist nur für die Dauer der eigenen Lebenszeit, höchstens aber für weitere 10 Jahre (= "Rentengarantiezeit"). Ein großer Nachteil für den überlebenden Partner.
  7. dass also nur die eigene Versorgung sichergestellt ist (und das auch nicht in einem solchen Umfang, wie sie es sein könnte), nicht aber die mögliche Versorgung auf Generationen hinaus durch Vererbung des Kapitals.
  8. Wird nach einer Gehaltserhöhung die Einzahlung in den Riester-Vertrag nicht angepasst, drohen Kürzungen der Zulagen und des Steuervorteils (4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens müssen eingezahlt werden, um die volle Förderung zu bekommen) - ein aufwändiges Follow-up.
  9. Man muss die Rentenzahlungen der Riester-Rente versteuern!!!
  10. Bis 2030 wird das Rentenniveau schrittweise bis auf ca. 43% (des letzten Bruttogehalts) abgesenkt. Voraussichtlich werden dann 40% der Neurentner in die Altersarmut abrutschen. ALG II können sie aber nicht beantragen, denn die gibt es nicht für Rentner, aber immerhin die sog. bedarfsgerechte Grundsicherung. Allerdings: Die Riester-Rente wird auf die bedarfsgerechte Grundsicherung voll angerechnet. Der Rentner hat Jahrzehnte lang angespart  für seine Altersversorgung, doch Stiefvater Staat spart sich die volle Rentenleistung. Schönes deutsches Sozialssystem... 

Konkretes Beispiel zu Punkt 5, wie nachteilig die Riester-Rente ist:
Das Gesetz will, dass man heute schon auf das Kapitalwahlrecht verzichtet und nur die Rentenzahlungen der Gesellschaft in Anspruch nimmt. Dies mag vereinzelt begründet sein, denn der Sparer muss sich so um nichts mehr kümmern. Es wird sichergestellt, dass man bis zum Lebensende versorgt ist, wenn auch nicht so gut, wie man es sein könnte.
Doch was wäre, wenn Sie die Einmalzahlung wählen könnten und ließen das Geld weiterhin für sich arbeiten, sagen wir, Sie re-investieren es langfristig und lassen sich monatlich nur die Rendite auszahlen? Wer das Kapital arbeiten lässt, kann daraus nicht selten 8% oder mehr erwirtschaften (zum Beispiel auch HIER). Wenn Sie nun nur ein Ablaufkapital von z. B. 100.000 Euro ansetzen, dann betrüge die Rente von Versicherungsgesellschaften daraus möglicherweise 4.000 Euro jährlich oder 333,33 Euro monatlich. Bei eigener Wiederanlage können hingegen 8.000 Euro oder mtl. 666,66 Euro aus der Kapitalrendite erzielt werden. Ein schöner Unterschied! Darauf verzichten Inhaber von "Riester-Produkten" im Voraus.

NACHTRAG (und das ist der Hammer):
Die Santander Direkt Bank machte auf ihrer Webseite darauf aufmerksam, dass man die Zulagen und erhaltenen Steuervorteile nicht nur dann zurückzahlen muss, wenn man den Vertrag vorzeitig kündigt. Es gibt darüber hinaus viele Fälle, in denen der Gesetzgeber von einer "schädlichen Verwendung" spricht und seine Unterstützung zurück will.

  • Zum Beispiel, wenn man sich anteilig Vermögen ausbezahlen lässt, um damit etwa ein Auto zu kaufen. Die Folge: Rückerstattung der Subvention auf den Teilbetrag!
  • Oder man hatte als Ziel, den Lebensabend im sonnigen Süden (oder sonst wo in der Welt) zu verbringen. Ist nicht! Das wird bestraft: Rückerstattung der Subventionen!
  • Und jetzt kommt das Größte: Wenn der Sparer vor dem Vertragsablauf das Zeitliche segnet, sterben die Subventionen gleich mit !!!!!!!!!!!! Will heißen, die Erben dürfen sie samt und sonders an den Staat zurückzahlen. Lediglich die Ehegatten betrifft das nicht. Ehegatten können für den Todesfall das Altersvorsorgevermögen übertragen.

Demnach wird es angesichts all dieser Regelungen bei einem Großteil (die Santander Direkt Bank spricht sogar von "fast allen") der Riester-Verträge zu Rückforderungen des Staates kommen.

Was tun, wenn man schon einen Vertrag zur „Riester-Rente“ abgeschlossen hat und diesen kündigen will z.B. wegen irreführender Beratung?? Dass derlei Fälle nicht selten sind, beweist ein Service der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (www.vz-nrw.de), die Erläuterungen und Widerspruchs-Musterbriefen als Gratis-Download zur Verfügung stellen. Ähnliches auch bei allen anderen Verbraucherzentralen. Deren Adressen finden Sie unter www.verbraucherzentralen.de.




Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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