Riesen-Rente statt Riester-Rente
Wussten Sie, dass der Beitragssatz für die
Rentenversicherung einst bei 1,87 Prozent lag?! Das war 1889 bei ihrer
Einführung durch Bismarck. Heute zahlen Sie um die 19 Prozent und ein
Ende
der Steigerungen ist nicht in Sicht, was auch immer die Politiker
versprechen
(jedes diesbezügliche Versprechen wurde bislang nachweislich
gebrochen).
Gleichzeitig werden die Renten aber immer mehr gekürzt, besteuert und
belastet.
Nur eins kann SIE noch vor der drohenden Altersarmut schützen:
Eigeninitiative.
Als Rettung vor der staatlichen Minirente
wird seit
Jahren von der Versicherungsbranche die sog. Riesterrente dargestellt.
Die
Nachteile werden aber geflissentlich verschwiegen, auch in den Medien. Dieie sind unter
vielen anderen:
Das Vermögen ist im Todesfall weitgehend
weg.
Rentenzahlungen der Gesellschaften erfolgen je nach gewähltem Angebot
meist nur
für die Dauer der eigenen Lebenszeit, höchstens aber für weitere 10
Jahre (=
"Rentengarantiezeit"). Ein großer Nachteil für den überlebenden
Partner. Es ist also nur die eigene Versorgung sichergestellt ist (und
das
auch nicht in einem Umfang, wie sie es sein könnte), nicht aber die
mögliche Versorgung auf Generationen hinaus durch Vererbung des
Kapitals. Aber
es kommt noch schlimmer:
Unlängst mussten 1,5 Millionen
Riester-Sparer ihre
staatlichen Zuschüsse wieder zurückzahlen – und das war kein Kleingeld:
Satte
500 Millionen Euro wollte der Fiskus wieder haben! Übrigens, was einem
auch
keiner sagt: Es kann vorkommen, dass sogar Hinterbliebene des
Riester-Sparers
dessen erhaltene Zuschüssen an den Staat zurückzahlen müssen!
Zulagen in Gefahr, Steuerspareffekt gering
– da ist
es doch besser, man nimmt die eigene Altersversorgung selbst in die
Hand. Denn
es kommt ja außerdem bei Riester-Sparverträgen hinzu, dass die
Vermittler
Provisionen erhalten, was ebenfalls zu Lasten des Sparers geht.
Im Zuge der breiten Streuung der
Vermögensanlagen ist eine intelligente Alternative die
Altersvorsorge
mit ETFs (Exchange Traded Funds). Auf der Website https://www.weltsparen.de/altersvorsorge/altersvorsorge-etf/
finden Sie eine sehr gute Darstellung der Problematik der derzeitigen
Altersvorsorge und Lösungsvorschläge mittels verschiedener
Musterportfolios
sowohl für konservative als auch für ertragsorientierte Anlegertypen.
Hervorragend finde ich
das Tool „ETF-Konfigurator“, mit dem Sie Ihr individuelles Portfolio
erstellen und damit einen Sparplan bis zur Rente simulieren können.
Anhand des
angesparten Betrages wird dann die monatliche Zusatzrente berechnet.
Die Nachteile der „Riester-Rente“ im
Überblick:
- Man muss sich bis zum Rentenalter fest an eine
einmal getroffene Entscheidung binden.
- Man muss die staatlichen Zuschüsse komplett
zurückzahlen, wenn man vorher kündigt.
- Man muss bereits heute (!) auf die
Einmalzahlung am Ende der Laufzeit verzichten. Dies wiederum hat zur
Folge:
- dass man sich keine außergewöhnlichen Wünsche
erfüllen kann, die man vielleicht ein Leben lang hegte;
- dass man nur die von der Gesellschaft
garantierte Rente bekommt, die erfahrungsgemäß deutlich niedriger
ausfällt als die möglichen Erträge aus der Wiederanlage des Kapitals
(zum Beispiel in den gleichen Fonds)
- dass das Vermögen im Todesfall weitgehend weg
ist. Rentenzahlungen der Gesellschaften erfolgen je nach gewähltem
Angebot meist nur für die Dauer der eigenen Lebenszeit, höchstens aber
für weitere 10 Jahre (= "Rentengarantiezeit"). Ein großer Nachteil für
den überlebenden Partner.
- dass also nur die eigene Versorgung
sichergestellt ist (und das auch nicht in einem solchen Umfang, wie sie
es sein könnte), nicht aber die mögliche Versorgung auf Generationen
hinaus durch Vererbung des Kapitals.
- Wird
nach einer Gehaltserhöhung die Einzahlung in den Riester-Vertrag nicht
angepasst, drohen Kürzungen der Zulagen und des Steuervorteils (4% des
rentenversicherungspflichtigen Einkommens müssen eingezahlt werden, um
die volle Förderung zu bekommen) - ein aufwändiges Follow-up.
- Man muss
die Rentenzahlungen der Riester-Rente versteuern!!!
- Bis 2030 wird das Rentenniveau
schrittweise bis auf ca. 43% (des letzten Bruttogehalts) abgesenkt.
Voraussichtlich werden dann 40% der
Neurentner in die Altersarmut abrutschen. ALG II können sie aber nicht
beantragen, denn die gibt es nicht für Rentner, aber immerhin die sog.
bedarfsgerechte Grundsicherung. Allerdings: Die Riester-Rente wird auf
die bedarfsgerechte Grundsicherung voll angerechnet. Der Rentner hat
Jahrzehnte lang angespart für seine Altersversorgung, doch
Stiefvater Staat spart sich die volle Rentenleistung. Schönes deutsches
Sozialssystem...
Konkretes Beispiel zu Punkt 5, wie
nachteilig die Riester-Rente ist:
Das Gesetz will, dass man heute schon auf das Kapitalwahlrecht
verzichtet und nur die Rentenzahlungen der Gesellschaft in Anspruch
nimmt. Dies mag vereinzelt begründet sein, denn der Sparer muss sich so
um nichts mehr kümmern. Es wird sichergestellt, dass man bis zum
Lebensende versorgt ist, wenn auch nicht so gut, wie man es sein
könnte.
Doch was wäre, wenn Sie die Einmalzahlung wählen könnten und ließen das
Geld weiterhin für sich arbeiten, sagen wir, Sie re-investieren es
langfristig und lassen sich monatlich nur die Rendite auszahlen? Wer
das Kapital arbeiten lässt, kann daraus nicht selten 8% oder mehr
erwirtschaften (zum Beispiel auch HIER). Wenn Sie nun nur ein Ablaufkapital von z. B. 100.000
Euro ansetzen, dann betrüge die Rente von Versicherungsgesellschaften
daraus möglicherweise 4.000 Euro jährlich oder 333,33 Euro monatlich.
Bei eigener Wiederanlage können hingegen 8.000 Euro oder mtl. 666,66
Euro aus der Kapitalrendite erzielt werden. Ein schöner Unterschied!
Darauf verzichten Inhaber von "Riester-Produkten" im Voraus.
NACHTRAG
(und das ist der Hammer):
Die Santander Direkt Bank machte auf ihrer Webseite darauf aufmerksam,
dass man die Zulagen und erhaltenen Steuervorteile nicht nur dann
zurückzahlen muss, wenn man den Vertrag vorzeitig kündigt. Es gibt
darüber hinaus viele Fälle, in denen der Gesetzgeber von einer
"schädlichen Verwendung" spricht und seine Unterstützung zurück will.
- Zum Beispiel, wenn
man sich anteilig Vermögen ausbezahlen lässt, um damit etwa ein Auto
zu kaufen. Die Folge: Rückerstattung der Subvention auf den Teilbetrag!
- Oder man hatte als
Ziel, den Lebensabend im sonnigen Süden (oder sonst wo in der Welt) zu
verbringen. Ist nicht! Das wird bestraft: Rückerstattung der
Subventionen!
- Und jetzt
kommt das Größte: Wenn der Sparer vor dem Vertragsablauf das Zeitliche
segnet, sterben die Subventionen gleich mit !!!!!!!!!!!! Will heißen,
die Erben dürfen sie samt und sonders an den Staat zurückzahlen.
Lediglich die Ehegatten betrifft das nicht. Ehegatten können für den
Todesfall das Altersvorsorgevermögen übertragen.
Demnach
wird es angesichts all dieser Regelungen bei einem Großteil (die
Santander Direkt Bank spricht sogar von "fast allen") der
Riester-Verträge zu Rückforderungen des Staates kommen.
Was tun, wenn man schon einen Vertrag zur „Riester-Rente“ abgeschlossen
hat und diesen kündigen will z.B. wegen irreführender Beratung?? Dass
derlei Fälle nicht selten sind, beweist ein Service der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (www.vz-nrw.de),
die Erläuterungen und Widerspruchs-Musterbriefen als Gratis-Download
zur Verfügung stellen. Ähnliches auch bei allen anderen
Verbraucherzentralen. Deren Adressen finden Sie unter www.verbraucherzentralen.de.
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