Deutsche Restschuldbefreiung -
die Wahrheit
Die deutsche
Restschuldbefreiung ist in Wahrheit keine! Vielmehr wird den
Forderungen lediglich ihre
Vollstreckbarkeit genommen. Sie bestehen also fort und sie sind nur
nicht mehr
einklagbar.
Die Forderung für solche Vollstreckungsmaßnahmen bestehen
weiter,
die vor Insolvenzeröffnung getätigt wurden. (z.B. Kredite).
Hat also
zum
Beispiel ein Gläubiger vor Insolvenzeröffnung die Ansprüche des
Schuldners auf
spätere Auszahlung von Altersrente gepfändet, so lässt die deutsche
Restschuldbefreiung die Pfändung nicht erlöschen. Der Gläubiger kann
dann trotz
der erfolgten Restschuldbefreiung die pfändbaren Beträge von Ihrer
Altersrente
bis zur Pfändungsgrenze pfänden, mit Zins und Zinseszinsen.
Außerdem ist die Schufa noch bis zu 4
Jahre nach den
6 Jahren des Verfahrens negativ belastet! Also 10 Jahre
lang keine Kredite, aber ein Leben im Rentenalter mit Beamtenwilkür und
Terror
...und die Chance auf Altersarmut!
Privatinsolvenz
in
Deutschland
Mit einer einfachen Ausfüllhilfe des über 40 Seiten
starken Insolvenzantrages ist es in Deutschland schon lange nicht mehr
getan,
denn einige Provinzgerichte empfinden die rechtliche Möglichkeit der
Entschuldung als persönliche Unverschämtheit und versuchen alles, die
Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten zu kippen.
Hinzukommen unfähige Rechtspfleger und
größenwahnsinnige Treuhänder. Auch kleinste Unstimmigkeiten in der
Antragsstellung werden gegen den Schuldner ausgenutzt. Mit Recht hat
dies
nichts mehr zu tun. Der deutsche Staat ist an Ihrer
Entschuldung NICHT
interessiert!
Hilfe ist
beispielsweise möglich durch den Paritate
e.V. Dies ist ein seit 2007 bestehender, nicht-kommerzieller Hilfeverein. Er will nichts mit der Armut anderer verdienen - und bietet für Vereinsmitglieder im Rahmen einer
geschlossenen Benutzergruppe interessante Dienstleistungen an.
Paritate ist ein eingetragener Verein, der von
Betroffenen für Betroffene gegründet wurde. Die Gründer haben alles
schon durchgemacht und wissen genau was, wann zu tun ist.
Hilfe auch bei Hartz
IV-Schikanen
Die Gangart wird härter und unfairer... Wehren Sie sich
gegen unbewiesene Behauptungen, Unterstellungen und Verdächtigungen
unfähiger Sacharbeiter von Behörden jeder Art. Der Verein Paritate
unterstützt
Mitglieder bei sofortiger Einleitung von personifizierten Strafanzeigen gegen unfaire
Sachbearbeiter, Treuhänder, Rechtspfleger etc. auch mit Dienstaufsichtsbeschwerden, Eilanträgen
und Amtshaftungsklagen, wenn Leistungen trotz positivem Urteil
zurückgehalten werden...
Lassen Sie Ihren Hartz4 Bescheid
anwaltlich überprüfen! Paritate unterstützt
Vereinsmitglieder bei der rechtlichen Durchsetzung berechtigter
Ansprüche durch alle Instanzen. Rechtsberatung nur durch einen
gesondert zu beauftragenden Anwalt!
Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. hat vor kurzem einen kostenfreien Ratgeber “Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren"
veröffentlicht. Hier finden interessierte Bürgerinnen und Bürger über
diese Thematik sowie umfangreiche Informationen zu den folgenden
Aspekten:
Was ist eine Restschuldbefreiung? Was bedeutet die Restschuldbefreiung für den Schuldner? Restschuldbefreiung: Wann wird diese rechtskräftig? uvm.
Hier geht es zum kostenfreien Ratgeber:
https://www.schuldnerberatung.com/restschuldbefreiung/
Ein weiterer sehr guter kostenfreier Ratgeber:
https://www.privatinsolvenz.net/restschuldbefreiung/
AUCH INTERESSEANT:
Ist eine Privatinsolvenz auch ohne Einkommen möglich?
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