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Deutsche Restschuldbefreiung -
die Wahrheit


Die deutsche Restschuldbefreiung ist in Wahrheit keine! Vielmehr wird den Forderungen lediglich ihre Vollstreckbarkeit genommen. Sie bestehen also fort und sie sind nur nicht mehr einklagbar.

Die Forderung für solche Vollstreckungsmaßnahmen bestehen weiter, die vor Insolvenzeröffnung getätigt wurden. (z.B. Kredite).

Hat also zum Beispiel ein Gläubiger vor Insolvenzeröffnung die Ansprüche des Schuldners auf spätere Auszahlung von Altersrente gepfändet, so lässt die deutsche Restschuldbefreiung die Pfändung nicht erlöschen. Der Gläubiger kann dann trotz der erfolgten Restschuldbefreiung die pfändbaren Beträge von Ihrer Altersrente bis zur Pfändungsgrenze pfänden, mit Zins und Zinseszinsen.

Außerdem ist die Schufa noch bis zu 4 Jahre nach den 6 Jahren des Verfahrens negativ belastet! Also 10 Jahre lang keine Kredite, aber ein Leben im Rentenalter mit Beamtenwilkür und Terror ...und die Chance auf Altersarmut!

Privatinsolvenz in Deutschland
Mit einer einfachen Ausfüllhilfe des über 40 Seiten starken Insolvenzantrages ist es in Deutschland schon lange nicht mehr getan, denn einige Provinzgerichte empfinden die rechtliche Möglichkeit der Entschuldung als persönliche Unverschämtheit und versuchen alles, die Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten zu kippen.

Hinzukommen unfähige Rechtspfleger und größenwahnsinnige Treuhänder. Auch kleinste Unstimmigkeiten in der Antragsstellung werden gegen den Schuldner ausgenutzt. Mit Recht hat dies nichts mehr zu tun. Der deutsche Staat ist an Ihrer Entschuldung NICHT interessiert!

Hilfe ist beispielsweise möglich durch den Paritate e.V. Dies ist ein seit 2007 bestehender, nicht-kommerzieller Hilfeverein. Er will nichts mit der Armut anderer verdienen - und bietet für Vereinsmitglieder im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe interessante Dienstleistungen an.
Paritate ist ein eingetragener Verein, der von Betroffenen für Betroffene gegründet wurde. Die Gründer haben alles schon durchgemacht und wissen genau was, wann zu tun ist.

Hilfe auch bei Hartz IV-Schikanen
Die Gangart wird härter und unfairer... Wehren Sie sich gegen unbewiesene Behauptungen, Unterstellungen und Verdächtigungen unfähiger Sacharbeiter von Behörden jeder Art. Der Verein Paritate
unterstützt Mitglieder bei sofortiger Einleitung von personifizierten Strafanzeigen gegen unfaire Sachbearbeiter, Treuhänder, Rechtspfleger etc. auch mit Dienstaufsichtsbeschwerden, Eilanträgen und Amtshaftungsklagen, wenn Leistungen trotz positivem Urteil zurückgehalten werden...

Lassen Sie Ihren Hartz4 Bescheid anwaltlich überprüfen! Paritate unterstützt Vereinsmitglieder bei der rechtlichen Durchsetzung berechtigter Ansprüche durch alle Instanzen. Rechtsberatung nur durch einen gesondert zu beauftragenden Anwalt!

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. hat vor kurzem einen kostenfreien Ratgeber “Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren" veröffentlicht. Hier finden interessierte Bürgerinnen und Bürger über diese Thematik sowie umfangreiche Informationen zu den folgenden Aspekten:

  • Was ist eine Restschuldbefreiung?

  • Was bedeutet die Restschuldbefreiung für den Schuldner?

  • Restschuldbefreiung: Wann wird diese rechtskräftig? uvm. 

Hier geht es zum kostenfreien Ratgeber:

https://www.schuldnerberatung.com/restschuldbefreiung/

Ein weiterer sehr guter kostenfreier Ratgeber:

https://www.privatinsolvenz.net/restschuldbefreiung/

Ebook-Empfehlung zum Thema: Ratz-fatz schuldenfrei

AUCH INTERESSEANT:
Ist eine Privatinsolvenz auch ohne Einkommen möglich?




Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS


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