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Müssen Rentner Steuern zahlen?

Im Jahr 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt, was zum neuen Alterseinkünftegesetz führte, nach welchem die Renten seit 2005 besteuert werden. Demnach gilt folgendes:

Wer im Jahr 2005 oder früher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezog, unterliegt mit diesen Renteneinkünften einem steuerpflichtigen Anteil von 50%. Auf dieser Basis wird dann ein Rentenfreibetrag ermittelt, der Jahr für Jahr angesetzt wird.

Der Besteuerungsanteil ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns und steigt bis 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte und danach um jeweils einen Prozentpunkt auf schließlich 100% im Jahr 2040 an.

Gleichzeitig werden die während der Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge für jeden Erwerbstätigen jedoch allmählich von der Einkommensteuer freigestellt.

Wer muss Steuern zahlen?

Ob Seniorinnen und Senioren eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Hierzu gehören nicht nur Renteneinkünfte, sondern auch weitere Einnahmen, zum Beispiel Mieteinnahmen oder eine Betriebsrente.

Eine Einkommensteuererklärung wird immer dann verlangt, wenn ein Rentner mit seinen Einkünften den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Renten sind dabei teilweise steuerfrei (bis zu 50 %).

Der steuerfreie Teil der Renten hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Von der steuerpflichtigen Rente können noch Werbungskosten und Sonderausgaben abgesetzt werden.

Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2022 EUR 9.984 bzw. das Doppelte für Verheiratete und verpartnerte Rentner.

Die maximale Höhe der steuerunbelasteten Jahresbruttorente in den aktuellen Veranlagungszeiträumen kann den unten zum Download bereitgestellten Übersichten zur Rentenbesteuerung entnommen werden.

Da Rentner je nach Jahr des Rentenbeginns unterschiedlich hohe Besteuerungsanteile haben, werden in den Spalten für jeden Rentnerjahrgang die maximal steuerfreien Renten im Jahr 2013 bzw. 2014 aufgeführt. Die Angaben gelten für alleinstehende Rentner, die keine anderen Einkünfte beziehen. Die Durchschnittsrente bleibt damit steuerfrei.

Seniorinnen und Senioren werden also wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger nach dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit besteuert. Eine gleiche Behandlung ist eine Frage der Gerechtigkeit.


Muss ich meine Rente versteuerun und wie viel?

Diese Infografik ist von www.einfach-rente.de

Die Steuererklärung

Dies gilt auch für die Steuererklärung: Um sicherzustellen, dass auch die Renten bei der Einkommensteuererklärung auch wirklich angegeben werden, hat der Gesetzgeber das so genannte Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt.
Alle Banken, Sparkassen, Lebensversicherer und die Deutsche Rentenversicherung müssen den Finanzbehörden melden, in welcher Höhe sie Altersbezüge ausgezahlt haben. Darunter fallen etwa die gesetzliche Rente, Betriebsrenten und private Leibrenten.
Anhand dieser Information kann die Finanzverwaltung ihrer verfassungsrechtlich gebotenen Verpflichtung nachkommen, im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Angaben der Steuerpflichtigen zu überprüfen.

Da die Publikationen des Bundesfinanzministeriums wie gewohnt nicht für jedermann verständlich snd, hier ein praktikabler Rechner zur Rentenversteuerung

Sie können aber auch die Dienste vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) in Anspruch nehmen. Mit 3.000 Beratungsstellen und 1 Million Mitgliedern ist er der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands. Die VLH erstellt die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid usw. Webseite: https://www.vlh.de/


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Anmerkung von Rentner Ewald R., Mai 2016:
So einfach ist die Besteuerung der Rente nicht.
Viele können jetzt einen bestimmten prozentualen Anteil ihrer Rentenbeiträge von der Steuer absetzen. Wenn sie dann in Rente gehen, müssen sie die Rente zu 100 % versteuern.

Der Prozentsatz der steuerfreien Rente wird im Folgejahr in eine absolute Zahl umgerechnet, z. B. 800 €. Mit jeder Rentenerhöhung sinkt dieser absolute Betrag prozentual an der ganzen Rente. Dadurch steigt die Besteuerung. Die hohe Rentenerhöhung, die es jetzt demnächst geben wird, wird dazu führen, dass viele Rentner mit ihrer Rente in die Besteuerung kommen. Das sagen ihnen die Politiker aber nicht. So toll ist die nächste Rentenerhöhung also nicht.

Wenn Sie selbst für die Rente vorsorgen und Erträge erwirtschaften, dann kommen Sie in die Progression. Sie besteuern sich also Ihre Rente teilweise selbst weg. Toll, nicht wahr? Kein Wunder, wenn die Leute keine Lust haben, für die Rente vorzusorgen.

Weiter haben Professoren ausgerechnet, dass die Beiträge nur ausreichen, wenn wir mit 69 Jahren in Rente gehen. Also leisten wir uns auch noch zirka 3 Jahre und 6 Monate Rente, wofür wir gar nicht eingezahlt haben.

© Copyright: Markus Miller, Kapitalschutz vertraulich




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