Im
Jahr 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil
gefällt,
was zum neuen Alterseinkünftegesetz führte, nach welchem die Renten
seit 2005
besteuert werden. Demnach gilt folgendes:
Wer
im Jahr 2005 oder früher eine Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung
bezog, unterliegt mit diesen Renteneinkünften einem steuerpflichtigen
Anteil
von 50%. Auf dieser Basis wird dann ein Rentenfreibetrag ermittelt, der
Jahr
für Jahr angesetzt wird.
Der
Besteuerungsanteil ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns und steigt
bis 2020
um jährlich zwei Prozentpunkte und danach um jeweils einen Prozentpunkt
auf
schließlich 100% im Jahr 2040 an.
Gleichzeitig
werden die während der Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten
Beiträge
für jeden Erwerbstätigen jedoch allmählich von der Einkommensteuer
freigestellt.
Wer muss
Steuern zahlen?
Ob
Seniorinnen und Senioren eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von
der
Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Hierzu gehören nicht nur
Renteneinkünfte,
sondern auch weitere Einnahmen, zum Beispiel Mieteinnahmen oder eine
Betriebsrente.
Eine
Einkommensteuererklärung wird immer dann verlangt, wenn ein Rentner mit
seinen
Einkünften den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Renten sind
dabei
teilweise steuerfrei (bis zu 50 %).
Der
steuerfreie Teil der Renten hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Von
der steuerpflichtigen Rente können noch Werbungskosten und
Sonderausgaben
abgesetzt werden.
Der
Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2022 EUR 9.984 bzw. das Doppelte für
Verheiratete
und verpartnerte Rentner.
Die
maximale Höhe der steuerunbelasteten Jahresbruttorente in den
aktuellen Veranlagungszeiträumen kann den unten zum Download
bereitgestellten
Übersichten zur Rentenbesteuerung entnommen werden.
Da
Rentner je nach Jahr des Rentenbeginns unterschiedlich hohe
Besteuerungsanteile
haben, werden in den Spalten für jeden Rentnerjahrgang die maximal
steuerfreien
Renten im Jahr 2013 bzw. 2014 aufgeführt. Die Angaben gelten für
alleinstehende
Rentner, die keine anderen Einkünfte beziehen. Die Durchschnittsrente
bleibt
damit steuerfrei.
Seniorinnen
und Senioren werden also wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger nach
dem
Grundsatz der Leistungsfähigkeit besteuert. Eine gleiche Behandlung ist
eine
Frage der Gerechtigkeit.
Diese Infografik ist von www.einfach-rente.de
Die
Steuererklärung
Dies
gilt auch für die Steuererklärung: Um sicherzustellen, dass auch die
Renten bei
der Einkommensteuererklärung auch wirklich angegeben werden, hat der
Gesetzgeber
das so genannte Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt.
Alle Banken,
Sparkassen, Lebensversicherer und die Deutsche Rentenversicherung
müssen den
Finanzbehörden melden, in welcher Höhe sie Altersbezüge ausgezahlt
haben.
Darunter fallen etwa die gesetzliche Rente, Betriebsrenten und private
Leibrenten.
Anhand dieser Information kann die Finanzverwaltung ihrer
verfassungsrechtlich gebotenen Verpflichtung nachkommen, im Interesse
der
Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Angaben der Steuerpflichtigen zu
überprüfen.
Da
die Publikationen des Bundesfinanzministeriums wie gewohnt nicht
für jedermann verständlich snd, hier ein praktikabler Rechner zur Rentenversteuerung
Sie können aber auch die Dienste vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
(VLH) in Anspruch nehmen. Mit 3.000 Beratungsstellen und 1 Million
Mitgliedern ist er der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands.
Die VLH erstellt die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge,
ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
Steuerbescheid usw. Webseite: https://www.vlh.de/
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Anmerkung von Rentner Ewald R., Mai 2016:
So einfach ist die Besteuerung der Rente nicht.
Viele können jetzt einen bestimmten prozentualen Anteil ihrer
Rentenbeiträge von der Steuer absetzen. Wenn sie dann in Rente gehen,
müssen sie die Rente zu 100 % versteuern.
Der Prozentsatz der steuerfreien Rente wird im
Folgejahr in eine absolute Zahl umgerechnet, z. B. 800 €. Mit jeder
Rentenerhöhung sinkt dieser absolute Betrag prozentual an der ganzen
Rente. Dadurch steigt die Besteuerung. Die hohe Rentenerhöhung, die es
jetzt demnächst geben wird, wird dazu führen, dass viele Rentner mit
ihrer Rente in die Besteuerung kommen. Das sagen ihnen die Politiker
aber nicht. So toll ist die nächste Rentenerhöhung also nicht.
Wenn Sie selbst für die Rente vorsorgen und
Erträge erwirtschaften, dann kommen Sie in die Progression. Sie
besteuern sich also Ihre Rente teilweise selbst weg. Toll, nicht wahr?
Kein Wunder, wenn die Leute keine Lust haben, für die Rente vorzusorgen.
Weiter haben Professoren ausgerechnet, dass die Beiträge nur
ausreichen, wenn wir mit 69 Jahren in Rente gehen. Also leisten wir uns
auch noch zirka 3 Jahre und 6 Monate Rente, wofür wir gar nicht
eingezahlt haben.