Was
passiert, wenn man im Urlaub außerhalb Deutschlands krank wird? Was
sind die
Unterschiede zwischen dem EU- und dem Nicht-EU-Ausland? Und für
gesetzlich und
privat Krankenversicherte?
AOK-
und andere gesetzlich Versicherte, die im Ausland Urlaub machen,
sollten sich
vor Reiseantritt unbedingt die Europäische Krankenversicherungskarte
(EHIC) besorgen.
Sie bietet in allen Ländern, mit denen Deutschland ein
Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, einen Grundschutz bei
Krankheit
und Unfall, so dass sie wie Einheimische behandelt werden. Diese Länder
sind…
Alle
27 EU-Mitgliedstaaten:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
(griechischer Teil)
Dazu
kommen die Länder des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR):
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- Schweiz
Für
Urlauber interessant ist, dass aber auch einige beliebte
außereuropäische Urlaubsländer
miteingeschlossen sind:
Für
alle Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht,
empfiehlt sich
der Abschluss einer Reisekrankenversicherung (RKV), z.B. bei einem
Urlaub in
den USA oder Thailand.
WICHTIG
ZU WISSEN:
Die
Europäische Krankenversicherungskarte kommt nicht für
Krankenrücktransporte auf,
die 4- und 5-stellige Kosten verursachen können. Abhilfe schafft auch
hier eine
Reis5krankenversicherung, welche diese Kosten deckt – für einen Monatsbeitrag schon ab 0,48 Euro.
Was
noch für eine RKV spricht, ist der Umstand, dass viele ausländische
Ärzte Patienten
nur per Privatabrechnung behandeln. In Deutschland hat der
Krankenversicherte
zwar einen Anspruch auf Erstattung – aber nur in Höhe, wie keine
Krankenkasse
mit einem deutschen Arzt abgerechnet hätte.
Auch
kann jemand, der in Deutschland von Zuzahlungen befreit ist, nicht
erwarten,
dass das auch im Ausland für ihn zutrifft. Lösung wiederum:
Reisekrankenversicherung.
Ist
eine solche Versicherung aber auch für Privatversicherte sinnvoll?
Ja!
Denn zwar gilt der Krankenversicherungsschutz – zeitlich begrenzt – weltweit,
ein Krankenrücktransport fehlt aber auch hier in vielen Policen.
Doch
selbst wenn diese Leistung eingeschlossen ist, spricht noch ein starkes
Argument für die RKV: das Vermeiden des Verlusts der
Beitragsrückerstattung!
Wenn ein Privatversicherter in einem Kalenderjahr keine Arztrechnungen
eingereicht
hat, kann er zwei, drei und mehr Monatsbeiträge rückerstattet bekommen.
Das
würde aber nicht möglich sein, wenn er eine Reisebehandlung über die
PKV
abrechnen würde. Bezahlt dies dagegen die Reisekrankenversicherung, ist
die
Beitragsrückerstattung nicht in Gefahr.
ÜBRIGENS:
Medizin-Tourismus ist über die RKV nicht möglich, d.h. man kann nicht
mal
schnell ins Ausland reisen zu dem einzigen Zweck, sich dort günstig
behandeln zu
lassen. Es werden nur Unfälle und unerwartet auftretende Erkrankungen
erstattet. Aber es gibt einen tollen Ratgeber zum Thema
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der privaten wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?