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Die Vorteile einer Reisekrankenversicherung

Was passiert, wenn man im Urlaub außerhalb Deutschlands krank wird? Was sind die Unterschiede zwischen dem EU- und dem Nicht-EU-Ausland? Und für gesetzlich und privat Krankenversicherte?

AOK- und andere gesetzlich Versicherte, die im Ausland Urlaub machen, sollten sich vor Reiseantritt unbedingt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besorgen. Sie bietet in allen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, einen Grundschutz bei Krankheit und Unfall, so dass sie wie Einheimische behandelt werden. Diese Länder sind…
Alle 27 EU-Mitgliedstaaten:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern (griechischer Teil)

Dazu kommen die Länder des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR):

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz

Für Urlauber interessant ist, dass aber auch einige beliebte außereuropäische Urlaubsländer miteingeschlossen sind:

  • Marokko
  • Tunesien
  • Türkei

Für alle Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung (RKV), z.B. bei einem Urlaub in den USA oder Thailand.

WICHTIG ZU WISSEN:
Die Europäische Krankenversicherungskarte kommt nicht für Krankenrücktransporte auf, die 4- und 5-stellige Kosten verursachen können. Abhilfe schafft auch hier eine Reis5krankenversicherung, welche diese Kosten deckt – für einen Monatsbeitrag schon ab 0,48 Euro.

Was noch für eine RKV spricht, ist der Umstand, dass viele ausländische Ärzte Patienten nur per Privatabrechnung behandeln. In Deutschland hat der Krankenversicherte zwar einen Anspruch auf Erstattung – aber nur in Höhe, wie keine Krankenkasse mit einem deutschen Arzt abgerechnet hätte.

Auch kann jemand, der in Deutschland von Zuzahlungen befreit ist, nicht erwarten, dass das auch im Ausland für ihn zutrifft. Lösung wiederum: Reisekrankenversicherung.

Ist eine solche Versicherung aber auch für Privatversicherte sinnvoll?
Ja! Denn zwar gilt der Krankenversicherungsschutz – zeitlich begrenzt – weltweit, ein Krankenrücktransport fehlt aber auch hier in vielen Policen.

Doch selbst wenn diese Leistung eingeschlossen ist, spricht noch ein starkes Argument für die RKV: das Vermeiden des Verlusts der Beitragsrückerstattung! Wenn ein Privatversicherter in einem Kalenderjahr keine Arztrechnungen eingereicht hat, kann er zwei, drei und mehr Monatsbeiträge rückerstattet bekommen. Das würde aber nicht möglich sein, wenn er eine Reisebehandlung über die PKV abrechnen würde. Bezahlt dies dagegen die Reisekrankenversicherung, ist die Beitragsrückerstattung nicht in Gefahr.

ÜBRIGENS:
Medizin-Tourismus ist über die RKV nicht möglich, d.h. man kann nicht mal schnell ins Ausland reisen zu dem einzigen Zweck, sich dort günstig behandeln zu lassen. Es werden nur Unfälle und unerwartet auftretende Erkrankungen erstattet. Aber es gibt einen tollen Ratgeber zum Thema Medizin-Tourismus: Hier mehr erfahren

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© Copyright: Roland Benn, BIG BENN BOOKS




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