Wie Sie selbstständig bleiben trotz
Regelinsolvenz-Verfahren
Wenn ein
Arbeitnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen
wiederholt nicht nachgekommen ist, wird er gepfändet: Lohn- oder
Gehaltspfändung, Kontopfändung, Taschenpfändung, Sachpfändung, – es
stehen
Gläubigern und Gerichtsvollziehern viele Mittel zur Verfügung, doch
immer muss
einem Arbeitnehmer ein gewisses Minimum gelassen werden, damit er
überleben
kann. Diese Pfändungsfreibeträge richten sich nach dem Einkommen und
der Zahl
der Unterhaltsberechtigten und werden in der Regel alle zwei Jahre
angepasst.
Sie können aus der sog. Pfändungstabelle ersehen werden.
Bei einem
Selbstständigen gelten diese humanen Regeln aber
nicht! Ihm kann ALLES weggepfändet werden, für ihn gibt es diesen
Pfändungsschutz nicht...
Wenn also ein
Freiberufler oder Selbstständiger bei
laufendem Geschäftsbetrieb in die Insolvenz geht, kann ihm der
Insolvenzverwalter alle Betriebseinnahmen beschlagnahmen, selbst wenn
nichts
mehr zum Leben bleibt. Kaum zu glauben, aber wahr!
Der
Insolvenzverwalter kann auch die gesamte
Betriebsausstattung verkaufen.
Oder er kann den
Betrieb einfach schließen. Und wenn er das
nicht tut, kann er wenigstens jegliche geschäftliche Tätigkeit
genauestens
kontrollieren.
Das alles liegt
allein im Ermessen des Insolvenzverwalters.
Wirklich keine rosigen Aussichten.
Doch es gibt eine
clevere Lösung, durch die ein Betroffener...
- seine Selbstständigkeit erhalten,
- seine unternehmerische Entscheidungsfreiheit
verteidigen
- und Pfändungsschutz für sich und seine Familie
sichern kann!
Statt mit
laufendem Geschäftsbetrieb in die Insolvenz zu
gehen, wird eine Auffanggesellschaft gegründet. In dieser ist der
ehemals
Selbstständige nun angestellter Geschäftsführer. Damit erringt er
automatisch
Pfändungsschutz, denn nur der pfändbare Teil seines Arbeitseinkommens
kann
gepfändet werden, nicht aber die Betriebseinnahmen.
Es gibt auch
Mittel und Wege die Betriebsausstattung der
alten Firma in die Auffanggesellschaft zu überführen und damit
ebenfalls dem
Zugriff des Insolvenzverwalters zu entziehen.
Doch das ist eine
diffizile Angelegenheit und nur etwas für
spezialisierte Anwälte und Steuerberater, die sich gut auskennen in
Sachen
Insolvenz-Straftatbestände, Anfechtungsrechte und
Haftungsübernahmevorschriften. Zur
Umsetzung dieses Tipps empfehle
ich:
Rechtsanwalt Jörg
Franzke, Berlin, www.ra-franzke.de
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