Praktische
Lösungen gegen Behörden-Ärger, hohe Steuern und für ein Leben in
Freiheit (Teil 1)
Haben
Sie keine Lust mehr, den Großteil Ihrer Einnahmen dem erwiesenen
Schmiergeld-Empfänger Schäuble zu geben? Wollen Sie ein freies Leben
führen, Ihre Privatsphäre nicht einfach aufgeben? Aus Deutschland weg
womöglich, bevor es linke Gutmenschen in einen islamischen Staat
verwandeln wie Frankreich im schaurigen Roman von Michel Huellebecq?
Alles ist machbar.
Zum Glück gibt es für jedes große Problem unserer Zeit eine persönliche
Lösung. Über die meisten habe ich in „Leben im Ausland“
berichtet. Aber wie das so ist, wird sowas selten gleich umgesetzt und
irgendwann vergessen. Das lassen jedenfalls unzählige Mails ahnen, in
denen mir Leser Fragen stellen, deren Antworten eigentlich bekannt sein
müssten. Hier deshalb im Schnelldurchlauf noch einmal praktische – und
natürlich legale – Lösungen zu den wichtigsten Problemen, mit allen
nötigen Kontakten.
1. So
beenden Sie Ihre Steuerpflicht in Deutschland, Österreich und der
Schweiz
Erster Schritt und Voraussetzung für die meisten der im Folgenden
genannten Konzepte ist die Beendigung der Steuerpflicht in Ihrem
Heimatland. Alle drei genannten Länder besteuern bei ihren unbeschränkt
steuerpflichtigen Bürgern alle weltweit erzielten Einkünfte. Die
Steuerpflicht ist an Ihren Wohnsitz geknüpft. Sie endet in der Regel,
wenn Sie diesen in ein anderes Land verlegen.
In Deutschland ist alles etwas gieriger zum Nachteil des Bürgers
geregelt. Durch das Außensteuergesetz wurden einige zusätzliche Hürden
geschaffen. Die vielzitierte Regel mit den 183 Tagen Aufenthalt ist in
Deutschland ein weit verbreiteter Irrtum.
Neben dem Wohnsitz ist auch der gewöhnliche Aufenthalt entscheidend.
Als Wohnsitz legt der deutsche Fiskus aus, wenn Sie in Deutschland über
eine Wohnung verfügen (Besitz oder Miete), die Sie benutzen und
beibehalten werden (längerfristig, mehr als sechs Monate). Das setzt
eingerichtete, zum Wohnen geeignete Räume voraus, die den Verhältnissen
des Steuerpflichtigen angemessen sind. Keine Wohnung sind Betriebs-
oder Geschäftsräume oder einfache Notunterkünfte. Auch ein Hotelzimmer
begründet normalerweise keinen Wohnsitz, aber wenn es immer dasselbe in kurzen Zeiträumen ist, eventuell schon.
Haben Sie keine
deutsche Wohnung, entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt
Haben Sie so eine Wohnung in Deutschland, sind Sie unbeschränkt
steuerpflichtig. Egal, ob Sie diese nutzen oder nicht. Haben Sie keine,
ist der „gewöhnliche Aufenthalt“ entscheidend. Ob dieser vorliegt,
prüft der Fiskus nur, wenn Sie keine Wohnung im Inland haben.
Entscheidend ist, ob Sie sich nicht nur vorübergehend in Deutschland
aufhalten. Sind Sie zusammenhängend länger als 6 Monate anwesend, wird
von einem gewöhnlichen Aufenthalt ausgegangen.
Wenn Sie in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt
haben, wohl aber weiterhin wirtschaftliche Interessen im Land wie
Einkommen aus Unternehmen oder Vermietung, so sind Sie darauf
beschränkt einkommensteuerpflichtig, was im Einzelfall auch ein
Nachteil sein kann.
Das ist zu tun:
- Legen Sie
Ihre geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland nieder. Lösen Sie Ihren
Wohnsitz auf, indem Sie Ihren Mietvertrag kündigen oder eine eigene
Immobilie verkaufen. Vermietung ist prinzipiell möglich, löst aber
beschränkte Steuerpflicht aus.
- Melden Sie
Post und Telefon ab, sowie DSL, Kabel-TV, Rundfunk-Zwangsgebühr.
Kündigen Sie Mitgliedschaften bei Vereinen, Parteien, Berufsverbänden
etc.
- Melden Sie
sich auf Ihrem Einwohnermeldeamt ab. Meist wird im Formular nach Ihrer
neuen Adresse gefragt. Tragen Sie ein EU-Land wie Spanien oder Italien
ein. Wenn Sie dort eine Adresse haben, können Sie sie nennen. Es gibt
keine deutsche Meldepflicht im Ausland und keine gesetzliche Pflicht,
Ihren nächsten Umzug einer deutschen Behörde zu melden.
Worauf
bei Bankkonto und Krankenversicherung zu achten ist
- Die Abmeldung
bei Ihrem Finanzamt macht am besten Ihr Steuerberater. Begründung:
Wegzug ins Ausland. Für offene Vorgänge brauchen Sie eine
Zustelladresse in Deutschland. Am besten die Ihres Steuerberaters, den
Sie ohnehin noch einige Zeit brauchen, um die letzten Erklärungen und
sonstige Vorgänge abzuwickeln.
- Kündigen Sie
alle Versicherungen. Bedenken Sie, dass Ihre Krankenversicherung nicht
automatisch im Ausland weiter zahlt. Sind Sie privat versichert, lassen
Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Versicherungsschutz auch an
Ihrem neuen Wohnsitz im Ausland gilt. Kündigen Sie, sobald Sie im
Ausland eine bessere und preiswertere Lösung gefunden haben.
- Wenn Sie in
Deutschland weiter regelmäßige Zahlungen haben, können Sie erst mal Ihr
deutsches Bankkonto beibehalten. Ersparnisse, Wertpapier-Depots etc.
könnten Sie theoretisch in Deutschland lassen. Als künftiger
Steuerausländer ohne deutschen Wohnsitz sind Erträge aus Ihrem Vermögen
nicht mehr im Land steuerpflichtig. Persönlich würde ich ein Konto
außerhalb des Euroraumes aus mehreren Gründen für sinnvoller halten.
Nähere
Einzelheiten, Infos und Hinweise zur Abmeldung aus Deutschland finden
Sie in älteren Ausgaben von „Leben im Ausland“ oder im aktualisierten Report „Raus
aus der Tretmühle“.
Perpetual Traveller:
Der Königsweg für ein Leben ohne Steuern und Ärger
2.
Wie sich sich als „Perpetual Traveller“ nie mehr über hohe Steuern,
überflüssige Vorschriften, nutzlose Behörden, geldgierige Politiker und
sture Bürokraten ärgern
Das ist das zentrale Thema meiner gesamten Webseite. Es würde diesen
Rahmen sprengen, das Konzept des Perpetual Traveller in allen Details
zu erklären, deshalb hier nur das Wichtigste – und gleich eine
Entwarnung: Auch wenn der englische Begriff, für den es keine
vernünftige Übersetzung gibt, das Gegenteil andeutet, müssen Sie
deswegen keineswegs ständig auf der Reise sein.
So geht’s:
- Fangen Sie
einfach damit an, dass Sie sich auf der ganzen Welt drei oder vier Orte
in verschiedenen Ländern suchen, wo es Ihnen gefällt und wo Sie es
gerne drei Monate lang aushalten – und das womöglich jedes Jahr. Mieten
oder kaufen Sie sich an jedem dieser Orte eine Ferienwohnung, die Sie
drei Monate im Jahr selbst nutzen und, wenn Sie das Geld brauchen, neun
Monate vermieten. Auf diese Weise halten Sie sich überall nur als
Tourist auf. Das heißt für Sie: keine Steuerpflicht (außer örtliche
Steuern auf Ihre Wohnung), kein Papierkram, nicht der geringste Kontakt
mit Behörden aller Art.
- Das zweite
Prinzip des Perpetual Traveller ist es, dass Sie jeden Ärger vermeiden,
indem Sie die unterschiedlichen Bereiche Ihres Lebens auf verschiedene
Länder verteilen. Das heißt:
- Nicht in dem
Land leben, dessen Staatsangehörigkeit Sie haben – und wo Ihre
persönlichen Daten von Geburt an in unzähligen Computern gespeichert
sind.
- Nicht in dem
Land bzw. den Ländern durch Arbeit auffallen, wo Sie sich regelmäßig
aufhalten. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten, die Sie zuhause per
Telefon oder Internet erledigen.
- Sie sind
nicht finanziell unabhängig? Dann suchen Sie sich ein ortsunabhängiges
Einkommen. Als Berater, im Außenhandel oder Internet. Wenn Sie zum
Schreiben der Rechnungen eine Firma brauchen, dann gründen Sie diese in
einem unkomplizierten Drittland, in welchem Sie sich selbst nie länger
aufhalten.
- Nie Ihr
Vermögen in den Ländern auf die Bank legen, wo Sie sich regelmäßig
aufhalten oder wo Ihre Firma sitzt. Je nach Höhe Ihrer Ersparnisse
suchen Sie sich eine oder mehrere Banken in Ländern, in denen Sie sonst
keine Aktivitäten entfalten. Ohne deutschen Wohnsitz sind sogar
bestimmte Banken in der Schweiz wieder eine gute Option. (Literaturtipp
in diesem Zusammenhang: Offshore
Banken – Weil Dein Geld dir gehört) An Ihren Wohnorten eröffnen Sie
nur Konten fürs Taschengeld und die Verbraucher-Rechnungen.
Soweit das Prinzip
und zwar sehr vereinfacht. Sie können sich vorstellen, dass es zu all
diesen Punkten unzählige Details zu beachten gibt. Dazu verweise ich
hier auf unsere Reporte „Raus
aus der Tretmühle“ (Kurzfassung) oder das ausführliche Paket der
Perpetual Traveller Trilogie „Ihr
Weg in die Freiheit“ von Kultautor Hill.
Sie wollen lieber
einen offiziellen Wohnsitz? Hier ist das ideale Land dafür…
Im Leben als Perpetual Traveller gibt es viele Varianten. Und es gibt
Situationen, wo es nützlich sein kann, dass Sie irgendwo einen
offiziellen Wohnsitz haben und im Notfall die entsprechenden Papiere
vorzeigen können.
Nehmen wir an, Sie halten sich gerne und überwiegend in EU-Ländern
auf. Das ist weitgehend problemlos. Speziell in großen Städten oder
Urlaubsländern am Mittelmeer wird kaum einer kontrollieren, ob Sie Ihre
drei Monate als Besucher nicht überschreiten. Wenn Sie das tun, wird
kaum etwas passieren, aber völlig legal ist das dann auch nicht mehr.
Natürlich gilt auch in der EU für Besucher aus anderen EU-Ländern fast
überall das 3-Monats-Limit. Sie dürfen zwar länger bleiben, aber dann
müssten Sie sich genau genommen um Papiere kümmern und würden mit Ihrem
Welteinkommen steuerpflichtig. Da kann es je nach Situation nützlich
sein, wenn Sie im Ernstfall als Wohnsitz-Nachweis Papiere eines anderen
Landes vorweisen können.
Egal ob Sie aus diesem Grund irgendwo einen offiziellen Wohnsitz wollen
oder zur Gründung einer (Internet-)Firma, zur Eröffnung von Bankkonten
ohne automatischen Austausch von Steuerinformationen oder weil Sie sich
auf diese Weise einfach sicherer und wohler fühlen: Wenn Sie irgendwo
einen Wohnsitz wollen, dann haben Sie viele Länder zur Auswahl. Wenn
Sie aber ein wirklich ideales Land dafür suchen, dann gibt es nur eins:
Paraguay. Warum Paraguay?
Ihr Einkommen aus dem Ausland müssen Sie in
Paraguay nicht versteuern!
Paraguay vereint alle denkbaren Vorteile. Die Bürokratie ist
unkompliziert. Sie müssen außer Ihrem Pass nur zwei Papiere mitbringen:
eine Geburtsurkunde und ein möglichst sauberes Führungszeugnis aus den
letzten drei Monaten. Beides beglaubigt und dann von der Botschaft von
Paraguay in Ihrem Land bestätigt. Alles andere erledigen Sie an Ort und
Stelle.
Oder Sie lassen es erledigen, wenn Sie es eilig haben und nicht gut
Spanisch sprechen. Dann kümmern sich verlässliche Helfer um Ihre
Papiere. Sie müssen fast nichts dazu tun und nur zweimal für ein Foto
und ein paar Unterschriften zu einer Behörde, ohne Schlangestehen.
Rechnen Sie in diesem Fall mit Kosten irgendwo zwischen 1.500 und 2.000
Euro. Wenn Sie es eilig haben, reicht ein Aufenthalt von wenigen Tagen
in Asuncion.
Mein Tipp: Bringen Sie etwas mehr Zeit mit, denn Paraguay ist ein sehr
interessantes Land mit guten, preiswerten Restaurants.
Ihre
Aufenthaltserlaubnis in Paraguay hat zwei Vorteile, die in der Welt
einmalig sind:
Vorteil 1 – Sie ist zeitlich unbefristet gültig, lebenslang. Damit
bietet sich das Land als Zufluchtsort an, falls in Europa mal alles den
Bach runter geht.
Vorteil 2 – Es gibt kein Gesetz, das Ihnen einen Mindestaufenthalt im
Land vorschreibt. Egal, wie lange Sie in der Welt herumreisen, Ihre
Paraguay-Residencia verlieren Sie nicht. Als Resident erhalten Sie
einen Ausweis im heute üblichen Scheckkarten-Format, die sog. Cedula,
mit der Sie in viele Länder Südamerikas einreisen können, ohne dass Sie
Ihren Pass vorzeigen.
Paraguay hat viele Vorteile, die ich in diesem Zusammenhang nur
streife. Der wichtigste für Ausländer ist vor allem das Steuerrecht.
Mehrwertsteuer und Einkommensteuer liegen bei nur 10%. Es gibt hohe
Freibeträge, und Gewinne aus dem Ausland sind komplett steuerfrei. Hier
wird also nicht das Welteinkommen besteuert. Maßgeblich sind nur die im
Land selbst erwirtschafteten Gewinne.
Wo sich die
Regierung nicht mehr als nötig in Ihr Leben einmischt
Weitere Pluspunkte sind immer noch relativ niedrige Preise, eine
boomende Wirtschaft, der stabile Guarani, der seit 2008 gegenüber dem
Euro gut 30% gewonnen hat, sowie eine Regierung, die sich nicht mehr
als nötig in die Angelegenheiten der Bürger einmischt.
Noch eine Besonderheit: Die nur mit Bargeld operierenden Cooperativas,
die auf Einlagen je nach Höhe und Laufzeitheute noch 12 bis 15 Prozent
Zinsen zahlen – womit Sie bei einem Kapital von nicht mal 100.000 Euro
– die Sie auch hier auf zwei oder drei Institute verteilen sollten –
Ihr Leben in Paraguay bequem aus den Zinsen bestreiten.
Interesse an Paraguay? Dann wenden Sie sich am besten an Robert
Schulze, der Ihnen sehr zuverlässig Ihre Papiere besorgt, Aufträge
aller Art ausführt und natürlich auch über mögliche Änderungen aller
Art immer auf dem Laufenden ist. Am besten kontaktieren Sie ihn per
Email unter robbcn@hotmail.com
oder telefonisch unter 00595-982-50 51 20 (Handy) bzw. 00595-21 67 38
24 (Festnetz).
ACHTUNG: Es ist ein neues Gesetz angekündigt, das diese Dinge
mit der Aufenthaltserlaubnis neuregeln soll, wobei genaue Details noch
nicht bekannt sind.
Wer also Interesse an einer unkomplizierten Paraguay-Residencia hat,
für den ist es sinnvoll, diese möglichst vorher sicherzustellen. Wenn
Sie dabei Hilfe brauchen, wenden Sie sich an Robert Schulze, s.o.
JETZT
WIRD’S RICHTIG INTERESSANT:
Die
elegante Art, wie Sie heute völlig anonym Geschäfte machen
Sie wollen anonym Geschäfte machen in Deutschland, Europa und in der
ganzen Welt? So geht’s:
Das ist doch ein alter Hut, werden Sie denken. Sie gründen einfach eine
Offshore-Gesellschaft, bei der ein Anwalt den Strohmann spielt, und
schon sind Sie aus dem Schneider. Richtig, so ging das früher. Da waren
Sie dann aber immer von einem Strohmann abhängig, was Kosten und
Risiken mit sich brachte. Spätestens seit den durch die Medien
inszenierten Panama Papers ist das alles etwas komplizierter geworden,
wie Ihnen der Fürther Anwalt Jürgen Mossack bestätigen wird, der in
Panama als Firmengründer im industriellen Stil Karriere machte und
durch die Panama Papers zu zweifelhaftem Ruhm kam. Vor allem die Banken
wollen jetzt immer den wirtschaftlich Berechtigten der Unternehmen
wissen, bevor sie Firmenkonten für Offshore-Gesellschaften einrichten.
Hier dagegen ist die Rede von einer sehr viel eleganteren Variante. Mit
der sind Sie nicht von anderen Menschen abhängig, und auf lange Sicht
ist sie sehr viel preiswerter.
Möglich wird’s im zukünftigen Ex-EU-Staat Großbritannien. Im Land des
früheren Empire finden Sie eine ganze Reihe recht nützlicher und
legerer Vorschriften und Gesetze, von denen Sie in Deutschland nicht
mal träumen dürfen. Eins davon ist das Fehlen jeglicher Meldepflicht,
was Ihnen in vieler Hinsicht viel persönlichen Freiraum ermöglicht,
z.B. mit einem offiziellen Wohnsitz auf der Insel. Ein zweiter Vorteil
ist das sehr unkomplizierte Verfahren, wenn Sie Ihren Namen ändern
wollen.
Nach britischem Recht kann jeder Bürger des Landes unbürokratisch Vor-
und Nachnamen ändern – und zwar ausdrücklich auch Ausländer, egal ob
aus der EU oder nicht, mit britischer Residency.
Wenn Sie also der Gedanke reizt, Ihre Geschäfte künftig anonym zu
führen, oder wenn Sie sich selbstständig machen wollen, ohne dass es
Ihr aktueller Arbeitgeber erfährt, vielleicht weil Sie ihm Konkurrenz
machen oder warum auch immer:
Gehen Sie nach London und besorgen Sie sich einen Wohnsitz dort – was
trotz Brexit relativ unproblematisch ist. Mit dem Wohnsitz im Land
legen Sie sich dann den Namen zu, der Ihnen schon immer gefallen hat.
Das ist ein unkomplizierter Verwaltungsakt, der in kurzer Zeit über die
Bühne geht. Und dann wird es interessant…
Führerschein, Konto
und Unternehmen kriegen Sie auf Ihren neuen Namen
Zwar stellt Ihnen der deutsche Staat keinen deutschen Pass auf den
neuen Namen aus, was Sie kaum überraschen dürfte. Dafür bekommen Sie
aber anstaltslos einen britischen Führerschein auf Ihren neuen Namen –
der dort und in diversen anderen Ländern der englischsprachigen Welt
auch als Ausweispapier anerkannt ist. Das macht es möglich, dass Sie
sich mit Ihrem Führerschein ausweisen und unter Ihrem neuen Namen eine
britische Gesellschaft gründen. Auf den Namen dieser Gesellschaft
eröffnen Sie in London Bankkonten, tragen Domains ein, buchen Webspace,
machen Verträge und tun alles, was jedes legale Unternehmen so macht.
Fertig ist die Firma, von der keiner weiß, dass sie Ihnen gehört, weil
keiner auf die Idee kommt, Hans Müller und John Miller die gleiche
Person ist – was kein gutes Beispiel war, denn natürlich müssen Sie
Ihren Namen nicht übersetzen.
Die Gesellschaft, die Sie in London gründen, kann eine der unzähligen
Limiteds sein, denen längst keiner mehr so richtig traut. Wenn Sie
lieber einen starken Auftritt mit einer (nicht börsennotierten)
Aktiengesellschaft hinlegen wollen, so ist das in London unwesentlich
teurer oder komplizierter – und ebenfalls von einer EU-Mitgliedschaft
völlig unabhängig.
Interesse an so einer London Connection? Natürlich können Sie das alles
selber auf die Beine stellen, müssen es aber nicht. Ihr Kontakt in
London ist ein versiertes Anwaltsbüro, das sich darauf spezialisiert
hat, die vielen legalen Vorteile dieses Landes auch Interessenten aus
dem Ausland zugänglich zu machen.
Zu diesen britischen Lösungen gehören – außer der hier beschriebenen
ganz speziellen Unternehmensgründung – noch einige andere Dinge, die
sich für manchen Deutschen lesen müssen wie ein Wunschzettel zu
Weihnachten. Das reicht von preiswerter Krankenversicherung (mit der
Sie auch wieder in die Gesetzliche in Deutschland zurückkommen), über
den Wohnsitz mit nicht kontrollierbarer Anwesenheit und 7-jähriger
Steuerbefreiung oder Eröffnung britischer Konten bis hin zum britischen
Führerschein, mit dem Sie sich – in Verbindung mit einem Wohnsitz – nie
mehr im Leben Sorgen um Punkte in Flensburg machen müssen.
Interesse an diesen London-Lösungen (in aller Ausführlichkeit hier beschrieben)?
Dann setzen Sie sich einfach mit Anwalt Paul Kerr in Verbindung, indem
Sie ihm Ihr Anliegen schildern – und zwar per Email an kontakt@ksplegal.com.
Rechnen Sie damit, dass Sie je nach Bedarf kurz nach London reisen
müssen.
Steuerfreie
Gewinne in Deutschland ohne Ärger mit dem Finanzamt
Sie wollen oder können zurzeit nicht aus Deutschland weg, aber Steuern
wollen Sie trotzdem nicht zahlen? Auch kein Problem…
Eins gleich vorneweg: Ich halte einen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt in Deutschland aktuell nicht für die beste Alternative – und
in naher Zukunft wird sich daran auch nichts ändern, ob mit oder ohne
Merkel. Trotzdem gibt es persönliche und unternehmerische Situationen
und Gründe, weswegen der eine oder andere sein Leben (noch) nicht
anders aufstellen kann und erstmal weiterhin in Deutschland durchhalten
muss.
Verständlich, dass gerade mittlere und kleine Unternehmer nicht nur
ungern die hohen Steuern zahlen, sondern am liebsten mit dem Finanzamt
gar nichts mehr zu tun hätten. Die gute Nachricht für jeden, der das
genauso sieht: Ihm kann geholfen werden!
Ein pfiffiger Gründer steuersparender Unternehmensformen hat offenbar
einen Weg gefunden, wie nun auch Inhaber kleiner und mittlerer
Unternehmen in Deutschland Steuern fast völlig vermeiden und obendrein
den Kontakt mit dem Finanzamt auf ein absolutes Minimum reduzieren
(Ausnahmen: Gastronomie, Ladengeschäfte). Das geht so, dass Sie Ihre
Gewinne auf Umwegen in Ihre eigene Altersversorgung investieren, statt
sie wie bisher murrend dem Finanzminister zu überweisen. Möglich wird das
durch eine gewiefte Kombination aus Unternehmen und Verein im Ausland –
und eine Besonderheit der deutschen Rechtslage:
Möglich macht’s eine
ganz besondere AG und ein Verein im richtigen Land
Im richtigen Land wird ein nicht gewinnorientierter Verein zum Zweck
gegründet, soziale Probleme zu lösen. Die alleinige Verfügungsgewalt
und Kontovollmacht über diesen speziellen Verein hat der deutsche
Unternehmer. Das dringend zu lösende soziale Problem ist seine eigene
Altersversorgung.
Der nicht gewinnorientierte Verein löst soziale Probleme, indem er sich
an gewinnorientierten Unternehmen beteiligt, etwa durch den Erwerb von
Aktien. Zu diesem Zweck gründet er eine Art Social Business in der
Rechtsform einer AG. Aber nicht irgendeiner…
Es handelt sich um eine bevorzugte Aktiengesellschaft, die in ihren
Rechten einer deutschen AG gleichgestellt ist, aber keine Pflichten
hat. Das ist in einem Fall möglich: Wenn eine AG des Besatzers USA im
besetzten Deutschland tätig wird; so ist es im deutsch-amerikanischen
Freundschaftsvertrag vom 29. Oktober 1954 verankert.
Dann überträgt der deutsche Unternehmer seine Aktivitäten auf die vom
Verein gegründete US-AG. Für Kunden ändert sich nur eins: Nicht mehr
der deutsche Unternehmer berechnet ihnen künftig die erbrachten
Leistungen, sondern die AG aus den USA. Dort zahlt diese US-AG auch
ihre Steuern, zum Beispiel pauschal 400 Dollar im Jahr im geeigneten
Bundesstaat.
Der deutsche Unternehmer hat es ab sofort selbst in der Hand, ob und
wie viele Steuern er bezahlt. Dabei stehen ihm drei Wege offen:
3 Varianten, wie
deutsche Unternehmer über ihre Steuer selbst entscheiden
- Als
angestellter Geschäftsführer des Vereins (welcher Inhaber der US-AG
ist) mit großen versicherungstechnischen Vorteilen. Außer der
Steuerersparnis hat er die Chance, ohne große Investition im Ausland
Fuß zu fassen. Gewinne werden dort mit 4% versteuert.
- Als
Geschäftsführer der US-AG. Die zahlt in dem Fall Lohnsteuer und
Sozialversicherung in Deutschland. Gewinne versteuert die AG pauschal
in den USA, ohne Buchführungs- und Bilanzpflicht.
- Er arbeitet
als Selbstständiger und berechnet nun seine Leistungen an die AG. Diese
eine Rechnung reicht er bei seinem Finanzamt ein.
Klingt kompliziert?
Der Mann, der Ihnen das gründet, mit richtiger Vereinssatzung und
korrekt formuliertem Geschäftszweck, und der sich gegen eine geringe
Monatsgebühr um alle Verpflichtungen in den USA kümmert, ist
Unternehmens-Berater Horst D. Deckert, der selbst mit Erfolg ein
Unternehmen in Deutschland nach diesem Prinzip führt und dazu vom
Finanzamt grünes Licht bekam.
Wollen Sie wissen, ob dieses Konzept auf Ihr Unternehmen anwendbar ist?
Dann vereinbaren Sie einen Telefon-Termin mit Deckert auf der Webseite www.zeitplaner.tv.
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Teil 2 = Was Sie sofort zur Risiko-Vorsorge, gegen
Nullzins und vor der Bargeld-Abschaffung tun können
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