Privat
krankenversichern darf sich, wer als
Angestellter mehr als 5.362,50 Euro brutto verdient (bzw. 64.350 Euro im Jahr, Stand 2022). Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Ende 2002 ein Einkommen über
der damaligen Versicherungspflichtgrenze hatten und privat versichert
waren, gilt eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze von 4.837,50/58.050 Euro (2022).
Oder wer
selbstständig oder freiberuflich tätig ist. In der PKV sind nicht nur
die
Leistungen erheblich besser, es lässt sich auch viel Geld sparen –
zumindest in
jungen Jahren.
Mit
dem Alter steigen aber auch die PKV-Beiträge, so dass die
früher teure GKV immer günstiger wird und mancher PKV-Versicherte gerne
wieder
zurück in die Gesetzliche möchte. Viele Privatversicherte fürchten
nämlich,
sich die hohen Beiträge im Alter nicht mehr leisten zu können. Doch ist
das
überhaupt möglich und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Die
gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine
Solidargemeinschaft, in der jeder nach seiner Leistungsfähigkeit,
sprich gemäß
seines Einkommens einen prozentualen Beitrag zahlt. Die private
Krankenversicherung (PKV) berechnet dagegen ihre Beiträge nach dem
Gesundheitsrisiko,
das naturgemäß mit dem Alter immer größer wird.
Grundsätzlich
gilt, dass ein Wechsel von der PKV zurück
in die GKV lediglich bis zum einschließlich 55. Lebensjahr möglich ist.
Nur in
Ausnahmefällen soll es denjenigen, die die Solidargemeinschaft
verlassen haben,
möglich sein, in sie wieder zurückzukehren – so will es der
Gesetzgeber. So
können ehemals pflichtversicherte Arbeitnehmer, die ein Einkommen
hatten, das
über der Versicherungs-Pflichtgrenze lag und deshalb zur PKV gewechselt
waren,
nur innerhalb der ersten 3 Jahre nach dem Wechsel wieder zurück – und
auch nur,
wenn sie zuvor mindestens 2 Jahre pflichtversichert waren.
Ein
versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ermöglicht
auch der Wiedereintritt in die GKV, also wenn das Monatseinkommen höher
als
400,00 Euro und unter 4.800 Euro liegt. Aber
auch hier wieder nur bis zum 55.
Lebensjahr!
Ehemalige
privatversicherte Freiberufler und
Selbstständige kommen ebenfalls über ein Angestelltenverhältnis
innerhalb der
o.g. Einkommensgrenzen in die GKV. Oder durch eine zusätzliche
versicherungspflichtige
Tätigkeit mit mehr als 400 Euro/Monat. Die Altersgrenze liegt hier wie
gehabt
bei 55.
Nach
dem 55. Lebensjahr wird es noch schwieriger, denn
dann wird man nur noch versicherungspflichtig, wenn man in den letzten
5 Jahren
mehr als die Hälfte der Zeit versicherungspflichtig oder freiwillig
versichert
war.
Allerdings
bekommt man die Möglichkeit zur freiwilligen
gesetzlichen Krankenversicherung auch nur dann, wenn man in den
vorangegangenen
5 Jahren mindestens 2 Jahre pflichtversichert war oder zumindest die
unmittelbar
letzten 12 Monate.
Weitere
Möglichkeiten gibt es ab dem 55. Lebensjahr
leider nicht mehr - es sei denn man kann nachweisen, dass der
PKV-Vertreter falsch beraten hat. Beispielsweise hatte das OLG Hamm
einem Kläger Recht gegeben, weil es die Beratungs- und
Dokumentationspflicht verletzt sah (Az. I-20 U 116/13).
Für manche ein Ausweg:
EU-Krankenversicherung, eine preiswerte Lösung mit vielen Vorteilen
EU-Krankenversicherung: Mit englischem Wohnsitz haben Sie die
Möglichkeit, eine in der gesamten EU gültige gesetzliche
Krankenversicherung zum absoluten Spitzenpreis abzuschließen. Außer dem
Wohnsitz brauchen Sie eine Anstellung bzw. eine Firma. Um das alles zu
regeln, müssen Sie nach London kommen und einen gültigen
Personalausweis und Reisepass mitbringen. Damit organisiert die englisch-deutsche Anwaltsbüro Kerr, Schmidt and Partners (kurz KSP) das gesamte Prozedere inklusive Wohnsitz.
Versicherungsträger und Anbieter ist die gesetzliche
Krankenversicherung des Landes, also das englische Gegenstück zur
deutschen AOK oder Barmer etc.
Mit dieser Krankenversicherung können Sie europaweit jeden Kassenarzt
und jedes Krankenhaus mit Kassenzulassung aufsuchen. Sie sind in der EU
und der Schweiz einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt. Alle
Leistungen werden übernommen, die auch Ihre gesetzliche Kasse zahlt.
Ärzte rechnen direkt mit der Versicherung ab. Sie müssen also nicht
Ihre Behandlung zahlen und dann die Rechnung einreichen.
Der Abschluss ist denkbar einfach: Es ist unwichtig, welche
Versicherungen Sie vorher haben oder hatten, und die bisherigen
Erkrankungen spielen auch keine Rolle und werden nicht abgefragt.
Zurück in die
gesetzliche Krankenversicherung? Bis 63 Jahre kein Problem
Diese EU-Krankenversicherung eignet sich für Selbstständige,
Freiberufler, Geschäftsführer der eigenen GmbH und Nichtbeschäftigte.
Sie eignet sich nicht für Rentner, Angestellte, Arbeitnehmer mit
sozialversicherungspflichtigem Einkommen und auch nicht für chronisch
Kranke. Maximales Eintrittsalter ist 63 Jahre. Bei Familien sind
Erwachsene einzeln zu versichern, Kinder bis 12 Jahre sind ohne Beitrag
eingeschlossen dabei.
Die Dauer der Versicherung beträgt mindestens zwei Jahre, ansonsten
solange Sie wollen bzw. maximal bis zum Renteneintritt. Dann ist Ihre
deutsche gesetzliche Krankenversicherung wieder für Sie zuständig. Wer
über 55 Jahre alt und in Deutschland nicht gesetzlich versichert ist,
kann mit Hilfe der britischen EU-Krankenversicherung wieder in die
Gesetzliche zurück, wenn er mindestens zwei Jahre Mitglied bei der
EU-Krankenversicherung war. Den Wiedereintritt in die gesetzliche
deutsche Versicherung organisieren in dem Fall die Londoner Anwälte für
Sie (Kontakt).
Bei der Pflegeversicherung werden die Jahre der Mitgliedschaft in der
EU-Krankenversicherung voll angerechnet, ohne dass deshalb zusätzliche
Beiträge anfallen.
Für den Abschluss reicht ein Tag Aufentalt in London. Sie kommen früh
und fliegen spät abends wieder zurück. Beachten Sie beim Rückflug, dass
Sie am besten erst nach 18 Uhr zum Airport fahren und damit nicht in
die Rushhour kommen.Weniger stressig ist natürlich ein längerer Besuch
in London, das seinen Besuchern schließlich allerlei zu bieten hat.
Kommen wir zu den Beiträgen: Ungewöhnlich ist, dass Sie den ganzen
Jahresbeitrag im Voraus zahlen. Die gute Nachricht ist, dass diese
Kosten ziemlich niedrig sind! Im ersten Jahr zahlen Sie 1.785 Euro, was
einem Monatsbeitrag von 149 Euro entspricht. Darin ist das
Anwaltshonorar bereits enthalten. Jedes weitere Folgejahr kostet dann
1.185 Euro, was 99 Euro im Monat sind. Alle weiteren Fragen beantwortet
Ihnen Paul Kerr bei einem persönlichen Gespräch in London. Kontakt KSP:
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