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Wie kommt man von der privaten wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Privat krankenversichern darf sich, wer als Angestellter mehr als 5.362,50 Euro brutto verdient (bzw. 64.350 Euro im Jahr, Stand 2022). Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Ende 2002 ein Einkommen über der damaligen Versicherungspflichtgrenze hatten und privat versichert waren, gilt eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze von 4.837,50/58.050 Euro (2022).

Oder wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist. In der PKV sind nicht nur die Leistungen erheblich besser, es lässt sich auch viel Geld sparen – zumindest in jungen Jahren.

Mit dem Alter steigen aber auch die PKV-Beiträge, so dass die früher teure GKV immer günstiger wird und mancher PKV-Versicherte gerne wieder zurück in die Gesetzliche möchte. Viele Privatversicherte fürchten nämlich, sich die hohen Beiträge im Alter nicht mehr leisten zu können. Doch ist das überhaupt möglich und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Solidargemeinschaft, in der jeder nach seiner Leistungsfähigkeit, sprich gemäß seines Einkommens einen prozentualen Beitrag zahlt. Die private Krankenversicherung (PKV) berechnet dagegen ihre Beiträge nach dem Gesundheitsrisiko, das naturgemäß mit dem Alter immer größer wird.

Grundsätzlich gilt, dass ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV lediglich bis zum einschließlich 55. Lebensjahr möglich ist. Nur in Ausnahmefällen soll es denjenigen, die die Solidargemeinschaft verlassen haben, möglich sein, in sie wieder zurückzukehren – so will es der Gesetzgeber. So können ehemals pflichtversicherte Arbeitnehmer, die ein Einkommen hatten, das über der Versicherungs-Pflichtgrenze lag und deshalb zur PKV gewechselt waren, nur innerhalb der ersten 3 Jahre nach dem Wechsel wieder zurück – und auch nur, wenn sie zuvor mindestens 2 Jahre pflichtversichert waren.

Ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ermöglicht auch der Wiedereintritt in die GKV, also wenn das Monatseinkommen höher als 400,00 Euro und unter 4.800 Euro liegt.  Aber auch hier wieder nur bis zum 55. Lebensjahr!

Ehemalige privatversicherte Freiberufler und Selbstständige kommen ebenfalls über ein Angestelltenverhältnis innerhalb der o.g. Einkommensgrenzen in die GKV. Oder durch eine zusätzliche versicherungspflichtige Tätigkeit mit mehr als 400 Euro/Monat. Die Altersgrenze liegt hier wie gehabt bei 55.

Nach dem 55. Lebensjahr wird es noch schwieriger, denn dann wird man nur noch versicherungspflichtig, wenn man in den letzten 5 Jahren mehr als die Hälfte der Zeit versicherungspflichtig oder freiwillig versichert war.

Allerdings bekommt man die Möglichkeit zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung auch nur dann, wenn man in den vorangegangenen 5 Jahren mindestens 2 Jahre pflichtversichert war oder zumindest die unmittelbar letzten 12 Monate.

Weitere Möglichkeiten gibt es ab dem 55. Lebensjahr leider nicht mehr - es sei denn man kann nachweisen, dass der PKV-Vertreter falsch beraten hat. Beispielsweise hatte das OLG Hamm einem Kläger Recht gegeben, weil es die Beratungs- und Dokumentationspflicht verletzt sah (Az. I-20 U 116/13).

Für manche ein Ausweg: EU-Krankenversicherung, eine preiswerte Lösung mit vielen Vorteilen
EU-Krankenversicherung: Mit englischem Wohnsitz haben Sie die Möglichkeit, eine in der gesamten EU gültige gesetzliche Krankenversicherung zum absoluten Spitzenpreis abzuschließen. Außer dem Wohnsitz brauchen Sie eine Anstellung bzw. eine Firma. Um das alles zu regeln, müssen Sie nach London kommen und einen gültigen Personalausweis und Reisepass mitbringen. Damit organisiert die englisch-deutsche Anwaltsbüro Kerr, Schmidt and Partners (kurz KSP)  das gesamte Prozedere inklusive Wohnsitz.
Versicherungsträger und Anbieter ist die gesetzliche Krankenversicherung des Landes, also das englische Gegenstück zur deutschen AOK oder Barmer etc.


Mit dieser Krankenversicherung können Sie europaweit jeden Kassenarzt und jedes Krankenhaus mit Kassenzulassung aufsuchen. Sie sind in der EU und der Schweiz einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt. Alle Leistungen werden übernommen, die auch Ihre gesetzliche Kasse zahlt. Ärzte rechnen direkt mit der Versicherung ab. Sie müssen also nicht Ihre Behandlung zahlen und dann die Rechnung einreichen.

Der Abschluss ist denkbar einfach: Es ist unwichtig, welche Versicherungen Sie vorher haben oder hatten, und die bisherigen Erkrankungen spielen auch keine Rolle und werden nicht abgefragt.

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Bis 63 Jahre kein Problem
Diese EU-Krankenversicherung eignet sich für Selbstständige, Freiberufler, Geschäftsführer der eigenen GmbH und Nichtbeschäftigte. Sie eignet sich nicht für Rentner, Angestellte, Arbeitnehmer mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen und auch nicht für chronisch Kranke. Maximales Eintrittsalter ist 63 Jahre. Bei Familien sind Erwachsene einzeln zu versichern, Kinder bis 12 Jahre sind ohne Beitrag eingeschlossen dabei.


Die Dauer der Versicherung beträgt mindestens zwei Jahre, ansonsten solange Sie wollen bzw. maximal bis zum Renteneintritt. Dann ist Ihre deutsche gesetzliche Krankenversicherung wieder für Sie zuständig. Wer über 55 Jahre alt und in Deutschland nicht gesetzlich versichert ist, kann mit Hilfe der britischen EU-Krankenversicherung wieder in die Gesetzliche zurück, wenn er mindestens zwei Jahre Mitglied bei der EU-Krankenversicherung war. Den Wiedereintritt in die gesetzliche deutsche Versicherung organisieren in dem Fall die Londoner Anwälte für Sie (Kontakt).

Bei der Pflegeversicherung werden die Jahre der Mitgliedschaft in der EU-Krankenversicherung voll angerechnet, ohne dass deshalb zusätzliche Beiträge anfallen.

Für den Abschluss reicht ein Tag Aufentalt in London. Sie kommen früh und fliegen spät abends wieder zurück. Beachten Sie beim Rückflug, dass Sie am besten erst nach 18 Uhr zum Airport fahren und damit nicht in die Rushhour kommen.Weniger stressig ist natürlich ein längerer Besuch in London, das seinen Besuchern schließlich allerlei zu bieten hat.


Kommen wir zu den Beiträgen: Ungewöhnlich ist, dass Sie den ganzen Jahresbeitrag im Voraus zahlen. Die gute Nachricht ist, dass diese Kosten ziemlich niedrig sind! Im ersten Jahr zahlen Sie 1.785 Euro, was einem Monatsbeitrag von 149 Euro entspricht. Darin ist das Anwaltshonorar bereits enthalten. Jedes weitere Folgejahr kostet dann 1.185 Euro, was 99 Euro im Monat sind. Alle weiteren Fragen beantwortet Ihnen Paul Kerr bei einem persönlichen Gespräch in London. Kontakt KSP:
Kerr, Schmidt & Partners
1 Royal Exchange Avenue
London EC3 V3LT , England
montags bis freitags 7 bis 19 Uhr
Email: kontakt@ksplegal.com
Internet: http://ksplegal.com

© Copyright: Norbert Bartl, Leben im Ausland

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© Copyright: Norbert Bartl, Leben im Ausland / Roland Benn, Big Benn Books




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