Die Entwicklungsgeschichte deutscher Pässe und Ausweise
Wussten Sie, dass Pässe eher kein Privileg sind, sondern eine
neumodische Erfindung, die hauptsächlich im Ersten Weltkrieg und in der
Zeit zwischen den beiden Weltkriegen eingeführt wurden, um die
Bevölkerung besser kontrollieren zu können? Vor allem den
Personalausweis, so wie wir ihn heute kennen, gibt es noch nicht allzu
lange. Eine interessante Chronologie, wie sich das Passwesen in Laufe
der Jahrhunderte entwickelt hat:
Zwar gab es schon im Römischen Reich und teilweise anderswo so etwas
wie Reisepässe, die dem Besitzer gestatteten, in ein bestimmtes Land zu
reisen. Aber das würde man heute eher mit einem Visum vergleichen. Sie
wurden durch Siegel und Unterschrift des Ausstellers gültig, enthielten
aber meist keine Identifikationsmerkmale des Inhabers.
Nach dem Zerfall des Römischen Imperiums gab es auch einen Jahrhunderte langen
kulturellen Niedergang und praktisch kein Passwesen mehr, zumal auch
Familiennamen noch nicht gebräuchlich waren, denn dafür gab es damals
so gut wie keine Notwendigkeit.
Lediglich in der Lombardei und in der Toskana wurden ab dem 8.
Jahrhundert Passvorschriften erlassen.
Das sich im Fränkischen Reich ab dem 9. Jahrhundert entwickelnde
Reiseverpflegungsrecht für königliche Boten war ein nächster
Entwicklungsschritt. Ebenso das später im Hochmittelalter
praktizierte Geleitrecht.
Während diese „Pässe“ privilegierten Personen vorbehalten waren, war
die Anordnung des französischen Königs Ludwig XI. erstmals von
allgemeiner Natur: Demnach sollten entlassene Soldaten auf ihrer
Heimreise einen von ihrem Offizier ausgestellten Ausweis mit sich
führen, um sie von Deserteuren unterscheiden zu können.
Als die Bevölkerungszahlen stiegen, als ca. im 10 Jahrhundert das
Lehenswesen aufkam und als Besitzansprüche vererbbar wurden,
entwickelten sich langsam Familiennamen. Aus Hans der Müller, Josef der
Bayer oder Roland der Kleine wurde mit der Zeit Hans Müller, Josef
Bayer oder Roland Klein. Die ältesten Familiennamen gab es wohl in
Italien, wo sie in Venedig mit seiner gut funktionieren Verwaltung
schon im 9. Jahrhundert belegt sind.
Eines der Ergebnisse des Konzils von Trient (1546-1563) war die genaue
Führung der Kirchenbücher, die zunächst nur für Katholiken verbindlich
war.
Ansonsten erfüllten im Mittelalter Wappen, Orden und Zunftzeichen die
Funktion eines Ausweises.
Im 16. Jahrhundert waren Kaufleute und private Reisende verpflichtet,
ein Dokument ihrer Stadt mit ihrem Namen bei sich zu tragen, das ihnen
Rechtschaffenheit bescheinigte. Pilgerern wurden ähnliche Dokumente von
Pfarrern oder Bischöfen ausgestellt.
Ab dieser Zeit wurden in die Dokumente zunehmend auch besondere
Kennzeichen (Aussehen, Kleidung, Abzeichen, Wappen usw.) zur
Identifizierung des Passinhabers aufgenommen. Da Fälschungen häufig
vorkamen, erstellten die ausgebenden Behörden eine Kopie und führten
Register ein.
Mit der Französischen Revolution kam es auf vielen Gebieten zu
Neuerungen, so auch im Passwesen, vor allem, nachdem König Ludwig XVI.
versuchte, verkleidet außer Landes zu fliehen.
Ende des 18. Jahrhunderts waren in Süddeutschland und im Rheinland das
Räuberunwesen („Schinderhannes“ und viele andere) sowie der
gewerbsmäßige Pferdediebstahl eingerissen. Die Idee, alle Bewohner
eines Gebietes, in dem Räuber lebten, zwangsweise mit Pässen (also
Personalausweisen) auszustatten, stammt wohl von dem Württembergischen
Oberrichter Schäffer von Sulz. Auf seinen Vorschlag hin erließen rund
150 kleine Herrschaften links und rechts des Rheins 1797 ein
Passgesetz, das vom Reichskammergericht am 18.01.1801 bestätigt und zur
Nachahmung in ganz Deutschland empfohlen wurde. Flächendeckend
durchgesetzt hat es sich aber nicht.
1808 wurde in Bayern erstmals ein Adelsregister eingeführt.
Ab 1850 verbreitete sich die sog. Passkarte mit dem Aufkommen der
Eisenbahn langsam im Deutschen Bund.
Bis zum 12. Okt. 1867 gab es in Deutschland einen Passzwang, allerdings
nur für Reisende wegen der unzähligen Kleinstaaten. Als sich eine
Einigung Deutschlands abzeichnete, wurde dieser Zwang aufgehoben.
Danach gab es alle möglichen Identifizierungsausweise wie Arbeitsbuch,
Soldbuch usw.
Mit dem Ersten Weltkrieg endete das liberale Passwesen des Deutschen
Kaiserreichs und anderer europäischer Staaten mit der Wiedereinführung
von Passkontrollen in Europa. In Frankreich wurde sogar der
Fingerabdruck zur Identifikation des Inhabers eingeführt. Die
Passkontrollen blieben nach Kriegsende bestehen wegen der großen
Flüchtlingsströme.
Ein einschneidendes Jahr war 1938: Es wurde die Kennkarte als Vorläufer
des heutigen Personalausweises eingeführt. Für Juden war das Mitführen
zwingend vorgeschrieben.
Ab 1939 wurden die Einwohner in okkupierten Gebieten per Fingerabdrücke
und Ausweispflicht polizeilich erfasst; den Ausweis in Buchform hatte
der Inhaber immer bei sich zu führen. Bald galt der Ausweiszwang auch
im Deutschen Reich selbst.
In der Nachkriegszeit zwischen 1946 und 1953 gab es als Ausweisdokument
den so genannten Interzonenpass für innerdeutsche Reisen in den vier
Besatzungszonen.
Ab 1. Januar 1951 wurde der Personalausweis in der damaligen
Bundesrepublik und in West-Berlin in Form eines kleinen Passbuches im
Format DIN A7 mit dunkelgrauem Einband ausgegeben.
Die DDR führte per 1. November 1953 blaue Ausweise in Buchform ein.
1. April 1987: Die Ausgabe von fälschungssichereren Personalausweisen
erfolgte in Form von kunststofflaminierten Karten mit Papierinlett im
ID-2-Format. Erstmals wurde eine Gebühr von 10 Mark vom Antragsteller
erhoben; zuvor waren die Ausweise kostenlos. Die Bundesdruckerei in
Berlin musste als Hersteller der Dokumente neue Produktionsanlagen für
rund 120 Mio. Mark anschaffen.
1. November 2001: Einführung des Identigrams auf der Vorderseite des
Ausweises als zusätzliches Sicherheitsmerkmal mit holografischen und
kinematischen Elementen.
9. Januar 2002: Durch eine Gesetzesänderung wird die Verwendung
biometrischer Daten erlaubt. Die Einführung wurde mit Verweis auf die
UN-Resolution 1373 vom 28. September 2001 als Folge der Terroranschläge
am 11. September 2001 begründet.
1. November 2010: Einführung des neuen Personalausweises im ID-1-Format
(Scheckkartengröße) mit einem 13,56 MHz RFID-Chip (er ist oben rechts
eingebettet), in dem die Personaldaten und die biometrischen Daten
(Lichtbild sowie optional zwei Fingerabdrücke) gespeichert werden.
Dadurch soll der Ausweisinhaber sicherer identifiziert werden können,
und der Ausweis kann für amtliche Online-Dienstleistungen sowie für
Geschäfte im Internet verwendet werden. Die Gebühr wurde auf 28,80 Euro
angehoben. (Quelle teilweise Wikipedia)
Mit dem deutschen Reisepass lassen sich 188 Länder visafrei bereisen –
damit liegt Deutschland, gemeinsam mit Frankreich, weltweit auf Platz 3
hinter Japan (190 Länder) und Singapur und Südkorea (189). (Quelle)
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