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Die Entwicklungsgeschichte deutscher Pässe und Ausweise

Wussten Sie, dass Pässe eher kein Privileg sind, sondern eine neumodische Erfindung, die hauptsächlich im Ersten Weltkrieg und in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen eingeführt wurden, um die Bevölkerung besser kontrollieren zu können? Vor allem den Personalausweis, so wie wir ihn heute kennen, gibt es noch nicht allzu lange. Eine interessante Chronologie, wie sich das Passwesen in Laufe der Jahrhunderte entwickelt hat:

Zwar gab es schon im Römischen Reich und teilweise anderswo so etwas wie Reisepässe, die dem Besitzer gestatteten, in ein bestimmtes Land zu reisen. Aber das würde man heute eher mit einem Visum vergleichen. Sie wurden durch Siegel und Unterschrift des Ausstellers gültig, enthielten aber meist keine Identifikationsmerkmale des Inhabers.

Nach dem Zerfall des Römischen Imperiums gab es auch einen Jahrhunderte langen kulturellen Niedergang und praktisch kein Passwesen mehr, zumal auch Familiennamen noch nicht gebräuchlich waren, denn dafür gab es damals so gut wie keine Notwendigkeit.

Lediglich in der Lombardei und in der Toskana wurden ab dem 8. Jahrhundert Passvorschriften erlassen.

Das sich im Fränkischen Reich ab dem 9. Jahrhundert entwickelnde Reiseverpflegungsrecht für königliche Boten war ein nächster Entwicklungsschritt. Ebenso das später im Hochmittelalter praktizierte Geleitrecht.

Während diese „Pässe“ privilegierten Personen vorbehalten waren, war die Anordnung des französischen Königs Ludwig XI. erstmals von allgemeiner Natur: Demnach sollten entlassene Soldaten auf ihrer Heimreise einen von ihrem Offizier ausgestellten Ausweis mit sich führen, um sie von Deserteuren unterscheiden zu können.

Als die Bevölkerungszahlen stiegen, als ca. im 10 Jahrhundert das Lehenswesen aufkam und als Besitzansprüche vererbbar wurden, entwickelten sich langsam Familiennamen. Aus Hans der Müller, Josef der Bayer oder Roland der Kleine wurde mit der Zeit Hans Müller, Josef Bayer oder Roland Klein. Die ältesten Familiennamen gab es wohl in Italien, wo sie in Venedig mit seiner gut funktionieren Verwaltung schon im 9. Jahrhundert belegt sind.

Eines der Ergebnisse des Konzils von Trient (1546-1563) war die genaue Führung der Kirchenbücher, die zunächst nur für Katholiken verbindlich war.

Ansonsten erfüllten im Mittelalter Wappen, Orden und Zunftzeichen die Funktion eines Ausweises.
Im 16. Jahrhundert waren Kaufleute und private Reisende verpflichtet, ein Dokument ihrer Stadt mit ihrem Namen bei sich zu tragen, das ihnen Rechtschaffenheit bescheinigte. Pilgerern wurden ähnliche Dokumente von Pfarrern oder Bischöfen ausgestellt.

Ab dieser Zeit wurden in die Dokumente zunehmend auch besondere Kennzeichen (Aussehen, Kleidung, Abzeichen, Wappen usw.) zur Identifizierung des Passinhabers aufgenommen. Da Fälschungen häufig vorkamen, erstellten die ausgebenden Behörden eine Kopie und führten Register ein.

Mit der Französischen Revolution kam es auf vielen Gebieten zu Neuerungen, so auch im Passwesen, vor allem, nachdem König Ludwig XVI. versuchte, verkleidet außer Landes zu fliehen.

Ende des 18. Jahrhunderts waren in Süddeutschland und im Rheinland das Räuberunwesen („Schinderhannes“ und viele andere) sowie der gewerbsmäßige Pferdediebstahl eingerissen. Die Idee, alle Bewohner eines Gebietes, in dem Räuber lebten, zwangsweise mit Pässen (also Personalausweisen) auszustatten, stammt wohl von dem Württembergischen Oberrichter Schäffer von Sulz. Auf seinen Vorschlag hin erließen rund 150 kleine Herrschaften links und rechts des Rheins 1797 ein Passgesetz, das vom Reichskammergericht am 18.01.1801 bestätigt und zur Nachahmung in ganz Deutschland empfohlen wurde. Flächendeckend durchgesetzt hat es sich aber nicht.

1808 wurde in Bayern erstmals ein Adelsregister eingeführt.

Ab 1850 verbreitete sich die sog. Passkarte mit dem Aufkommen der Eisenbahn langsam im Deutschen Bund.

Bis zum 12. Okt. 1867 gab es in Deutschland einen Passzwang, allerdings nur für Reisende wegen der unzähligen Kleinstaaten. Als sich eine Einigung Deutschlands abzeichnete, wurde dieser Zwang aufgehoben.

Danach gab es alle möglichen Identifizierungsausweise wie Arbeitsbuch, Soldbuch usw.

Mit dem Ersten Weltkrieg endete das liberale Passwesen des Deutschen Kaiserreichs und anderer europäischer Staaten mit der Wiedereinführung von Passkontrollen in Europa. In Frankreich wurde sogar der Fingerabdruck zur Identifikation des Inhabers eingeführt. Die Passkontrollen blieben nach Kriegsende bestehen wegen der großen Flüchtlingsströme.

Ein einschneidendes Jahr war 1938: Es wurde die Kennkarte als Vorläufer des heutigen Personalausweises eingeführt. Für Juden war das Mitführen zwingend vorgeschrieben.

Ab 1939 wurden die Einwohner in okkupierten Gebieten per Fingerabdrücke und Ausweispflicht polizeilich erfasst; den Ausweis in Buchform hatte der Inhaber immer bei sich zu führen. Bald galt der Ausweiszwang auch im Deutschen Reich selbst.

In der Nachkriegszeit zwischen 1946 und 1953 gab es als Ausweisdokument den so genannten Interzonenpass für innerdeutsche Reisen in den vier Besatzungszonen.

Ab 1. Januar 1951 wurde der Personalausweis in der damaligen Bundesrepublik und in West-Berlin in Form eines kleinen Passbuches im Format DIN A7 mit dunkelgrauem Einband ausgegeben.
Die DDR führte per 1. November 1953 blaue Ausweise in Buchform ein.

1. April 1987: Die Ausgabe von fälschungssichereren Personalausweisen erfolgte in Form von kunststofflaminierten Karten mit Papierinlett im ID-2-Format. Erstmals wurde eine Gebühr von 10 Mark vom Antragsteller erhoben; zuvor waren die Ausweise kostenlos. Die Bundesdruckerei in Berlin musste als Hersteller der Dokumente neue Produktionsanlagen für rund 120 Mio. Mark anschaffen.

1. November 2001: Einführung des Identigrams auf der Vorderseite des Ausweises als zusätzliches Sicherheitsmerkmal mit holografischen und kinematischen Elementen.

9. Januar 2002: Durch eine Gesetzesänderung wird die Verwendung biometrischer Daten erlaubt. Die Einführung wurde mit Verweis auf die UN-Resolution 1373 vom 28. September 2001 als Folge der Terroranschläge am 11. September 2001 begründet.

1. November 2010: Einführung des neuen Personalausweises im ID-1-Format (Scheckkartengröße) mit einem 13,56 MHz RFID-Chip (er ist oben rechts eingebettet), in dem die Personaldaten und die biometrischen Daten (Lichtbild sowie optional zwei Fingerabdrücke) gespeichert werden. Dadurch soll der Ausweisinhaber sicherer identifiziert werden können, und der Ausweis kann für amtliche Online-Dienstleistungen sowie für Geschäfte im Internet verwendet werden. Die Gebühr wurde auf 28,80 Euro angehoben. (Quelle teilweise Wikipedia)

Mit dem deutschen Reisepass lassen sich 188 Länder visafrei bereisen – damit liegt Deutschland, gemeinsam mit Frankreich, weltweit auf Platz 3 hinter Japan (190 Länder) und Singapur und Südkorea (189). (Quelle)

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