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P-Konto:
Neues Recht bei Kontopfändungen

Neu: Pfändungsschutz ab 01.01. 2012 nur noch über P-Konto
Per 01.07.2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (sog. P-Konto) eingeführt. In der Übergangszeit bis zum 31.12.2011 konnte Pfändungsschutz nach der alten Regelung oder über das neue P-Konto in Anspruch genommen werden. Ab 01. Januar 2012 gibt es Kontopfändungsschutz nur noch durch das P-Konto. Darum sollten Sie bei drohender oder bestehender Pfändung Ihr Girokonto schnellstmöglich in ein P-Konto umwandeln.

Was ist ein P-Konto?
Bei einem P-Konto bekommen Sie automatisch Pfändungsschutz, ohne wie früher erst bei Gericht Pfändungsschutz beantragen zu müssen.
Jede Bank muss auf Antrag gebührenfrei ein P-Konto einrichten. Aber: Jede Person darf nur ein P-Konto besitzen. Damit nicht geschummelt werden kann, wird das P-Konto an die SCHUFA gemeldet. Ein P-Konto kann nicht als Gemeinschaftskonto, sondern nur als Einzelkonto geführt werden.

Freibeträge
Derzeit beträgt der automatische Pfändungsschutz monatlich 1.402,28 Euro (= Grundfreibetrag, Stand 01.07.2023), über diesen Betrag kann verfügt werden (wenn Guthaben vorhanden ist). Das Geld kann abgehoben und Überweisungen bzw. Lastschriften können ausgeführt werden.

Was ist, wenn ich monatlich höhere Gutschriften auf dem Konto habe?
Das Gesetz sieht vor, dass der Grundfreibetrag individuell erhöht werden kann. Entweder beantragen Sie auf Ihrem Amtsgericht einen höheren Freibetrag oder Sie legen Ihrer Bank eine Bescheinigung vor, aus der Unterhaltsverpflichtungen, Kindergeld etc. hervorgehen. Ist man für eine Person unterhaltspflichtig, er
höht sich der Betrag auf monatlich 1.949,99 €, bei zwei unhaltspflichtigen Personen sind es schon 2.239,99 €. Weitere Personen siehe Pfändungstabelle.

Wo bekomme ich diese Bescheinigung?
Kostenlos ausgestellt wird Sie bei Ihrem Arbeitgeber, Sozialleistungsträger (z.B. Agentur für Arbeit), der Familienkasse oder Schuldnerberatungsstellen. Notfalls kann das auch ein Rechtsanwalt machen, allerdings ist das kostenpflichtig.

Was ist bei Sozialleistungen?
Erhalten Sie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe, Kindergeld, Kinderzuschläge, Rente/Pension usw. auf Ihr gepfändetes Konto, können Sie das ab 01.01.12 nicht mehr ohne weiteres vom Konto abheben. Das geht nur noch beim P-Konto, weil Sie dort Pfändungsschutz haben. Wandeln Sie also ein Konto, auf dem Sozialleistungen gutgeschrieben werden, möglichst schnell in ein P-Konto um. Sie dürfen aber immer nur ein P-Konto führen, leiten Sie gegebenenfalls mehrere Sozialleistungen auf ein einziges Girokonto um.
ÜBRIGENS: 
Sozialleistungen müssen auch dann ausgezahlt werden, wenn das P-Konto überzogen ist.

Wie lange dauert die Umwandlung in ein P-Konto?
Die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) dauert nur wenige Tage, in der Regel innerhalb von 4 Tagen. Während der Umstellungszeit ist das Konto allerdings gesperrt.

Vorsicht bei Ansparen
Restguthaben aus einem ausgeschöpften Freibetrag eines Monats einmalig in den nächsten Monat übertragen werden. Es ist also erstmalig das Ansparen kleiner Rücklagen möglich. Aber auf einem P-Konto können auch Beträge unterhalb des Freibetrags in Gefahr geraten, wenn sie über mehr als einen Monatswechsel auf dem gepfändeten Konto verbleiben.
Richtige Vorgehensweise:
Im Folgemonat muss zuerst das verbliebene Geld des Vormonats komplett verbraucht werden. Das nicht verbrauchte neue Geld kann bis zur Höhe des nicht verbrauchten Freibetrags aus dem neuen Monat wieder in den nächsten Monat übertragen werden usw.

Vorsicht bei Wiedereinzahlung
Beispiel: Man hebt einen Betrag aus dem Freibetrag ab, zahlt ihn im gleichen Monat aber wieder auf das Konto ein. Wird hierdurch der Freibetrag überschritten, kann dies zu pfändbaren Beträgen führen, denn beim P-Konto wird nicht nach der Herkunft des Geldeingangs unterschieden.

Quellen: Verbraucherzentrale, Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände sowie Zentraler Kreditausschuss

Interessanter Vergleich alter und neuer Kontopfändungsschutz




Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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