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Wie Online-Kreditanbieter Zusatzkosten verstecken

Vieles hat das Internet neu hervorgebracht, was man zuvor gar nicht kannte: Direktbanken zum Beispiel. Vom Wohnzimmer aus kann man dort Geld anlegen – oder sich leihen. Sehr bequem und schnell. Doch die Konditionen sind oft nur auf den ersten Blick attraktiv. Ein zweiter Blick ins Kleingedruckte kann versteckte Zusatzkosten zutage fördern:

Die Vertragsbedingungen sollten sogar unbedingt studiert werden, denn eine EU-Studie von 26 deutschen Web-Angeboten kam zu dem erschreckenden Ergebnis, dass 20 Kreditanbieter unvollständige oder irreführende Angaben machten. Obwohl scheinbar Verbraucher gezielt hinters Licht geführt werden sollen, wurden in der Studie die Namen der schwarzen Schafe leider nicht genannt!

Eigentlich ist es genau vorgeschrieben, welche Angaben Pflicht sind, damit Verbraucher die tatsächlichen Kreditkosten vergleichen können. Doch vor allem bei der Laufzeit und dem effektiven Jahreszins hapert es häufig.

Achten Sie auf diese Angaben:

1. Zinssatz
Es gibt zwei Zinssätze: den Nominalzins und den Effektivzins. Der Unterschied ist, dass nur der effektive Jahreszins alle Nebenkosten enthält und somit vergleichbar ist. Leider wird in der Werbung oft der nominale Zins hervorgehoben und als angeblich besonders günstig dargestellt, was sich aber durch versteckte Kosten schnell ändern kann.

2. Kreditversicherung
Auch wenn Banken und Direktbanken gerne das Gegenteil suggerieren: Sie sind als Darlehensnehmer nicht verpflichtet, eine Kreditverscherung abzuschließen. Die Kredit- oder Restschuldversicherung zahlt im Todesfall die restlichen Kreditraten. Aber was für einen Sinn macht das bei einem Alleinstehenden oder bei Doppelverdienern? Für einen alleinverdienenden Familienvater ist sie dagegen sogar sehr sinnvoll.

Allerdings muss man wissen, dass die Restkreditversicherung auch Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit abdeckt. Hier muss jeder für sich entscheiden, wie hoch sein Risiko ist. Banken, die den Abschluss einer Kreditversicherung zur Voraussetzung für eine Kreditvergabe machen, sollten eher gemieden werden.

3. Bearbeitungsgebühren
Immer mehr Gerichte, zunehmend auch Oberlandesgerichte, entscheiden zu Gunsten der Verbraucher und halten es für unzulässig, dass (Direkt-)Banken Kreditbearbeitungsgebühren in Rechnung stellen dürfen. Der Grund: Die Bearbeitung eines Kredits ist keine Dienstleistung am Kunden.

Die Kreditbearbeitungsgebühr beträgt immerhin zwischen 2 und 3,5 Prozent, das heißt zwischen 200 und 350 Euro je 10.000 Euro Kreditsumme. Falls Sie in der Vergangenheit eine solche Gebühr bezahlt haben, können Sie sie nun zurückfordern. Die Stiftung Warentest stellt zu diesem Zweck sogar einen Musterbrief bereit: Hier klicken: http://www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehr-Musterbrief-4309427-4309429/

4. Sondertilgungen
Achten Sie auch darauf, ob Sie kostenfrei Sondertilgungen leisten dürfen (steht im Kreditvertrag). Manche Banken bestrafen Kreditnehmer regelrecht, wenn Sie außerplanmäßig oder vorzeitig tilgen und verlangen relativ hohe Gebühren.

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© Copyright: Roland Benn



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