Wie
Online-Kreditanbieter Zusatzkosten verstecken
Vieles hat das Internet neu
hervorgebracht, was man
zuvor gar nicht kannte: Direktbanken zum Beispiel. Vom Wohnzimmer aus
kann man
dort Geld anlegen – oder sich leihen. Sehr bequem und schnell. Doch die
Konditionen sind oft nur auf den ersten Blick attraktiv. Ein zweiter
Blick ins Kleingedruckte
kann versteckte Zusatzkosten zutage fördern:
Die Vertragsbedingungen sollten sogar
unbedingt
studiert werden, denn eine EU-Studie von 26 deutschen Web-Angeboten kam
zu dem
erschreckenden Ergebnis, dass 20 Kreditanbieter unvollständige oder
irreführende Angaben machten. Obwohl scheinbar Verbraucher gezielt
hinters
Licht geführt werden sollen, wurden in der Studie die Namen der
schwarzen Schafe
leider nicht genannt!
Eigentlich ist es genau vorgeschrieben,
welche
Angaben Pflicht sind, damit Verbraucher die tatsächlichen Kreditkosten
vergleichen können. Doch vor allem bei der Laufzeit und dem effektiven
Jahreszins hapert es häufig.
Achten Sie auf diese Angaben:
1.
Zinssatz
Es gibt zwei Zinssätze: den Nominalzins und den
Effektivzins. Der Unterschied ist, dass nur der effektive Jahreszins
alle
Nebenkosten enthält und somit vergleichbar ist. Leider wird in der
Werbung oft
der nominale Zins hervorgehoben und als angeblich besonders günstig
dargestellt, was sich aber durch versteckte Kosten schnell ändern kann.
2.
Kreditversicherung
Auch wenn Banken und Direktbanken gerne das Gegenteil
suggerieren: Sie sind als Darlehensnehmer nicht verpflichtet, eine
Kreditverscherung abzuschließen. Die Kredit- oder
Restschuldversicherung zahlt
im Todesfall die restlichen Kreditraten. Aber was für einen Sinn macht
das bei
einem Alleinstehenden oder bei Doppelverdienern? Für einen
alleinverdienenden
Familienvater ist sie dagegen sogar sehr sinnvoll.
Allerdings muss man wissen, dass die
Restkreditversicherung auch Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit
abdeckt.
Hier muss jeder für sich entscheiden, wie hoch sein Risiko ist. Banken,
die den
Abschluss einer Kreditversicherung zur Voraussetzung für eine
Kreditvergabe
machen, sollten eher gemieden werden.
3.
Bearbeitungsgebühren
Immer mehr Gerichte, zunehmend auch
Oberlandesgerichte, entscheiden zu Gunsten der Verbraucher und halten
es für
unzulässig, dass (Direkt-)Banken Kreditbearbeitungsgebühren in Rechnung
stellen
dürfen. Der Grund: Die Bearbeitung eines Kredits ist keine
Dienstleistung am
Kunden.
Die Kreditbearbeitungsgebühr beträgt
immerhin
zwischen 2 und 3,5 Prozent, das heißt zwischen 200 und 350 Euro je
10.000 Euro
Kreditsumme. Falls Sie in der Vergangenheit eine solche Gebühr bezahlt
haben,
können Sie sie nun zurückfordern. Die Stiftung Warentest stellt zu
diesem Zweck
sogar einen Musterbrief bereit: Hier klicken: http://www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehr-Musterbrief-4309427-4309429/
4.
Sondertilgungen
Achten Sie auch darauf, ob Sie kostenfrei
Sondertilgungen leisten dürfen (steht im Kreditvertrag). Manche Banken
bestrafen Kreditnehmer regelrecht, wenn Sie außerplanmäßig oder
vorzeitig
tilgen und verlangen relativ hohe Gebühren.
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