Unverdächtig:
Offshore-Firma in Neuseeland
Wohnen in einem Land, das Geld in einem
anderen und die Firma in einem dritten – das ist, auf einen ganz kurzen
Nenner
gebracht, der sicherste Weg, um alle kommenden Krisen zu überstehen und
sich
vor Steuern, Behörden und Politikern zu schützen… Sehr interessanter
Aufsatz
von Perpetual-Traveller-Autor W.T. Hill aus LEBEN IM AUSLAND
Wenn wir
weiter ins Detail gehen, können wir
noch trennen zwischen Ihrem offiziellen und tatsächlichen Wohnsitz, Sie
können
sich bei Bedarf über einen Zweitpass Gedanken machen oder über eine
Internetpräsenz. In diesem Beitrag befasst sich W.T. Hill mit den
vermutlich
wichtigsten Punkten: Wie Arbeit und Unternehmen ins Konzept eines
Perpetual
Traveller passen.
Am
einfachsten und billigsten ist es, wenn
Sie überhaupt keine Firma im Ausland brauchen. Leider ist das eher die
Ausnahme…
Selbst wenn Sie von Ihrem Vermögen leben, ist es oft ratsam, dieses
nicht auf
den eigenen Namen anzulegen, sondern auf den einer Gesellschaft. Wie
groß ein
Vermögen sein muss, um vom Ertrag zu leben, hängt ganz davon ab, wie
viel Geld
Sie zum Leben brauchen. Ob Sie sich für ein preiswertes Land wie
Paraguay oder
Kambodscha entscheiden oder für eine teure Weltstadt wie Zürich, Paris
oder
London.
Solange
Sie nicht so vermögend sind, müssen
Sie sich Gedanken machen, wie Sie Ihre Geschäfte am besten abwickeln,
um
Steuern, Haftung und sonstige Risiken, Vorschriften und Auflagen so
weit wie
möglich zu reduzieren. Wenn Sie schon arbeiten, dann am besten für sich
selbst
und nicht für all die Parasiten, die in den meisten Ländern der EU bei
Unternehmern und Freiberuflern die Hand aufhalten.
Vermeiden Sie Geschäfte, die eine örtliche
Betriebsstätte erfordern
Die Frage nach dem besten Firmensitz ist
unmöglich pauschal zu beantworten. Zu sehr hängt die Antwort von der
Branche,
dem Sitz Ihrer Kunden, der Art des Unternehmens und Ihrer persönlichen
Situation ab.
Die
schlechteste Art Unternehmen für so eine
internationale Lebensart, zu der ich Ihnen rate, sind alle Tätigkeiten,
die ein
Geschäftslokal erfordern. Läden, Lagerhallen, Kneipen, Restaurants,
Hotels,
Werkstätten setzen für den Erfolg meist Ihre persönliche Anwesenheit
voraus. Außerdem
führt die Gründung einer Betriebsstätte meist automatisch zur
Steuerpflicht.
…Wer den
Schritt in die Selbstständigkeit
noch vor sich hat, der sollte ihn das erste Mal am besten in seinem
Heimatland
tun. In den meisten Fällen bietet das gewohnte Umfeld die besten
Chancen… Allerdings
sollten Sie nur ernsthaft über Geschäfte nachdenken, die sich beim
ersten
Anzeichen von Erfolg problemlos ins Ausland verlegen oder woanders
beliebig kopieren
lassen.
…Wer
Talent als Händler hat und einen Blick
dafür, wonach Bedarf besteht, wird überall auf der Welt Erfolg haben.
Im Außenhandel,
mit Firmensitz und Konto (getrennt) in steuergünstigen Ländern wie
Liechtenstein, Andorra, Hongkong, Panama oder Belize erreichen Sie noch
heute
ein Höchstmaß an geschäftlicher Privatsphäre, persönlicher Freiheit und
unternehmerischem Komfort im täglichen Leben.
In den wenigsten Fällen brauchen Sie mehr
als
eine Auslandsfirma
Für die Vorteile eines internationalen
Firmengeflechts gibt es bekannte Beispiele. Unternehmens-Legende
Onassis trug
jedes seiner Schiffe auf eine eigene Gesellschaft ein, die er dafür
seinerzeit
spottbillig in Panama gründete.
Schreiner
Ingvar Kamprad wurde mit seinem Ex-und-hopp-Möbelkonzern
Ikea nur deshalb einer der reichsten Männer der Welt, weil er den
Fiskus in
Schweden mit einem Gebilde aus 300 Betriebsstätten, Briefkästen,
Stiftungen und
Holdings in aller Welt umging, und mit seinem Wohnsitz in der Schweiz.
Keine
Angst, Sie müssen weder Tankerkönig
noch Möbelmulti sein, um die Vorteile einer Auslandsfirma zu nutzen und
Sie
brauchen davon weder 300 noch 30, auch wenn Ihnen unseriöse Berater zu
ihrem
eigenen Nutzen gerne das Gegenteil erzählen. In den meisten Fällen –
etwa bei
einem Internet-Unternehmen – reicht eine einzige Gesellschaft völlig
aus, wobei
es allerdings schon Sinn machen kann, für verschiedene unternehmerische
Aktivitäten jeweils eigene Firmen zu gründen. Ich persönlich tendiere
immer
dazu, eher weniger Aufwand zu treiben.
Ist es sinnvoll, eine Firma speziell dafür
zu
gründen, um auf deren Namen ein Konto zu eröffnen?
Hier geht es natürlich um ein Konto für Ihr Privatvermögen.
Dazu ist zunächst zu sagen, dass sich diese Praxis in den letzten
Jahren vor
allem deshalb durchgesetzt hat, weil damit Banken in der Schweiz,
Österreich,
Liechtenstein oder Luxemburg internationale Rechtshilfeabkommen und
Auskunftpflichten umgingen, was Deutschen mit Konten im Ausland im
Normalfall
(also nicht bei ernsten Straftaten) einen gewissen Rest an Diskretion
sicherte.
Auslandsbanken
rieten dem unerfahrenen
Anleger meist selbst zu diesem Schlupfloch. Heute ist von solchen
Lösungen zu
warnen, denn die Risiken sind angesichts härterer Gesetze und
perfekterer
Technik einfach zu groß geworden. Der einzige ehrliche Rat ist heute,
jedes
Schwarzgeldrisiko konsequent zu vermeiden. Das erreichen Sie am besten
über den
Wohnsitz: Raus aus Deutschland, Schluss mit der deutschen Steuerpflicht!
Auch in der EU gibt es sinnvolle Länder für
die Gründung einer Firma
Auch wenn Sie zurzeit noch nicht ins Ausland
wollen, kann es sinnvoll sein, statt einer teuren und riskanten GmbH
eine
Auslandsfirma zu gründen und damit ganz offiziell in Deutschland Ihren
Geschäften nachzugehen. In diesem Fall bietet sich eine englische
„Limited“
oder eine spanische „Sociedad Limitada“ an. Firmen aus dem EU-Ausland
sind
denen aus Deutschland rechtlich gleichgestellt und auch dann
anzuerkennen, wenn
sie vom Inland aus verwaltet werden, hat der Bundesgerichtshof schon
2003 entschieden.
Steuerbegünstigte
Firmen gründen Sie z.B. in
Zypern. Auch Gibraltar-Gesellschaften mit Steuerflatrate von 10% haben
den
Status einer EU-Firma. Für in Malta gegründete Gesellschaften gibt es
unter
bestimmten Voraussetzungen diverse finanzielle bzw. steuerliche
Vorteile. Ungarn
hat sich neuerdings mit einem Steuersatz von 16% auf
Unternehmensgewinne den
Ärger von Brüssel zugezogen. Bulgarien besteuert ebenfalls nur mit 10%.
Wenn Sie Ihre Geschäfte einfach halten,
reicht oft eine normale Offshore-Firma
Es würde im Rahmen dieses Berichts zu weit
führen, jedes einzelne, interessante Land im Detail zu untersuchen.
Internationales
Gesellschaftsrecht ist ein ziemlich komplexes Thema, aber das hängt
natürlich
immer davon ab, wie große Räder Sie drehen wollen. Ich bin eher dafür,
die
Dinge so einfach wie möglich zu halten.
In der
Praxis wird es für Ihre Zwecke in
vielen Fällen ausreichen, eine preiswerte IBC (International Business
Company) in
einem Land zu gründen, das wenig Bürokratie kennt und internationale
Umsätze
nicht gewinnabhängig besteuert. Sie zahlen lediglich eine jährliche
Pauschalsteuer von um die 1.000 Dollar, teilweise deutlich weniger.
Für solche
Offshore-Firmen bieten sich Klassiker
wie Panama, Hongkong oder die Bahamas an, aber auch Belize, die
Seychellen sowie
diverse US-Bundesstaten wie Delaware, Nevada oder Wyoming, und eine
ganze Reihe
Inseln in der Karibik wie etwa British Virgin Islands. Wenn Sie z.B.
ein
ortsunabhängiges Internet-Unternehmen im Sinn haben, reicht so eine
Firma
völlig.
Immer
wieder hören wir in den Medien, wie
Politiker gegen solche Steueroasen wettern. Freilich nur dann, wenn
diese von
kleinen und mittleren Unternehmern genutzt werden. Oder haben Sie ein
Wort
eines Politikers gehört, als deutsche Landesbanken mit Hilfe von
Offshore-Briefkästen von Irland bis Delaware die Milliarden der
Steuerzahler
verzockten? Lassen Sie sich dadurch nicht verrückt machen – zumal Sie
ja bald
mangels Wohnsitz im Land dem deutschen Fiskus ohnehin keine
Rechenschaft mehr
schuldig sind.
Neuseelands guter Ruf ist ein wichtiges
Plus
für seine Offshore Company
Immer wieder springen neue Länder auf diesen
Zug mit den Offshore-Firmen auf, um ein Stück vom großen Kuchen
abzubekommen. Aktuelles
Beispiel ist Neuseeland, ein Staat, bei dem niemand an
Steuerhinterzieher oder sonstige
krumme Touren denkt – bzw. dachte, bevor sich der neue öffentliche
Feind der
USA, Kim Schmitz alias Dotcom, dort niedergelassen hat.
Anfang
2011 hat Neuseeland die „Look Through Company“
(LTC) eingeführt, die zusammen mit dem Foreign Trust und der Limited
angeblich die
ideale Kombination sein soll, um steuerfrei seinen Geschäften
nachzugehen und die
Gewinne diskret vor jedem Zugriff zu sichern.
Diese LTC
wird unkompliziert wie eine Limited
gegründet. Sie kann nur bis zu 5 Aktionäre haben, die natürliche
Personen sein
müssen, was den Einsatz von Treuhändern nicht ausschließt. Die Gewinne
der LTC
werden, sofern sie aus Geschäften außerhalb Neuseelands stammen, nicht
von der Gesellschaft
versteuert, sondern direkt von den Gesellschaftern. Wenn diese nicht in
Neuseeland wohnen oder steuerpflichtig sind, dann wird auf die Gewinne
der LTC dort
kein Cent Steuern fällig.
Wenn Sie
in Deutschland wohnen und Teilhaber
einer LTC in Neuseeland sind, müssen Sie Ihre Gewinne daraus in Ihrer
deutschen
Steuererklärung angeben. Wenn Sie aus Deutschland wegziehen und Ihren
Wohnsitz
z.B. nach Andorra oder Campione verlegen, zahlen Sie auf Ihre Gewinne
mit der
Neuseeland-Company keinerlei Steuern.
Der
Vorteil liegt nicht zuletzt im
ausgezeichneten Ruf Neuseelands, das als OECD-Mitglied weder auf einer
schwarzen Liste steht, noch den Ruf einer Steueroase hat. Das Land hat
einen
sehr guten Namen in der Geschäftswelt, ist Mitglied der
Handelsorganisation
GATT, hat unzählige Freihandelsabkommen und eine der niedrigsten
Korruptionsraten
der Welt. Es gibt keine Währungskontrollen, keine Vermögens- oder
Erbschaftssteuer.
Anonymität bei Offshore-Firmen? In der
Praxis
meistens überflüssig
Oft stellt sich die Frage, ob Sie Ihre Offshore-Firma
anonym führen wollen, was meist über Treuhänder erreicht wird oder über
die
Gründung durch einen Anwalt, der die Aktien dann auf Sie überträgt, was
aus dem
Firmenregister nicht ersichtlich ist.
Ich denke,
so was ist in den meisten Fällen
nicht nötig. Erstens verteuert es die Sache nur unnötig. Zweitens
müssen Sie, wenn
Sie mit Ihrer Gesellschaft arbeiten wollen, sowieso an die
Öffentlichkeit, zumindest
Ihren Geschäftspartnern gegenüber. Das heißt, die anonyme Variante
wählt in der
Praxis nur, wer irgendwelche krummen Geschäfte plant. Aber auch das ist
ein
Trugschluss, denn im Ernstfall ist eine solche Tarnung nicht viel wert…
Die
Mehrkosten für anonyme Strukturen können
Sie sich sparen. Wenn Sie legale Geschäfte machen, mit dem Wohnsitz im
richtigen Land, brauchen Sie das nicht. Und bei kriminellen Aktivitäten
ist es am
Ende auch kein wirksamer Schutz.
Ihre Offshore-Firma in der Praxis: Gründung
und Kosten
Bevor Sie sich für den Sitz Ihrer Firma
entscheiden, müssen Sie sich erst über wichtigere Fragen im Klaren sein:
Wo wollen Sie sich künftig überwiegend
aufhalten?
- Wie viel
Geld haben Sie zur Verfügung?
- Welche Art
Geschäfte wollen Sie machen?
- Wo sitzen
Ihre wichtigsten Kunden?
Der
Firmensitz ist nur ein Teil der
Gesamtplanung, und zwar ein relativ unkomplizierter dank großer Auswahl.
Dies war eine
Leseprobe aus LEBEN IM AUSLAND. Weitere Infos HIER
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