Der
Null-Euro-Vergleich
Zwar
muss in der Privatinsolvenz der Vergleichsvorschlag an die Gläubiger
ernsthaft
sein, aber dennoch ist eine Strategie möglich, bei der den Gläubigern
sage und
schreibe null Euro angeboten werden! Man spricht hier vom sog.
Null-Plan, der
sogar gerichtlich anerkannt ist. Die Argumentation ist ganz einfach:
Der
Schuldner ist absolut zahlungsunfähig. Es ist kein Vermögen vorhanden
und das
Einkommen liegt am Existenzminimum bzw. unterhalb der
Pfändungsfreigrenzen.
Somit
wäre es für die Gläubiger vorteilhafter, auf sämtliche Forderungen
schriftlich
zu verzichten. Denn andernfalls stellt der Schuldner Antrag auf
Eröffnung des
Verbraucher-Insolvenz-Verfahrens und damit würden sich die Gläubiger
schlechter
stellen.
Beim Schuldner ist nichts zu holen, aber
es fallen Verfahrenskosten
an... Somit wäre die Annahme des Nullplans die günstigere Lösung!!
Wieso
ein Nullplan möglich ist? Weil auch Schuldner ohne
jegliches Vermögen nicht von
der Restschuldbefreiung ausgeschlossen werden dürfen.
Die
Reaktionen der Gläubiger sind in der Regel sehr unterschiedlich:
- Einige
akzeptieren gleich,
- andere wollen nachbessern,
- wieder andere lehnen schroff ab.
Nehmen
Sie heftige Reaktionen nicht persönlich; sie sind ja durchaus auch
verständlich. Lassen Sie sich nicht zu ebenso heftigen Gegenreaktionen
hinreißen, sondern behalten Sie immer das Ziel im Auge: die
Restschuldbefreiung. Vergessen Sie nie, dass Ihre Position viel stärker
ist als
früher:
Recht
groß ist der Druck auf die Gläubiger, verzichten zu müssen, seit es das
neue
Insolvenzrecht gibt. Denn wenn sie es nicht freiwillig tun, eröffnet
der
Schuldner die zweite, die gerichtliche Phase des Insolvenzverfahrens.
Und das
hat schwerwiegende Nachteile für sie. Sofern die Voraussetzungen
gegeben sind,
zwingt der Richter ihnen einen Vergleich auf. Dabei hält er sich in der
Regel
an den ursprünglichen Schuldenbereinigungsplan.
Dabei
bekommen sie auch nicht mehr Geld, haben aber nun Verfahrenskosten zu
tragen. Und
der vom Gericht eingesetzte Treuhänder erhält auch eine Vergütung.
Ihnen wird
also nicht mehr zugesprochen – im Gegenteil, sie haben weniger als
vorher.
Das
war eine Leseprobe
aus „Ratz-fatz schuldenfrei: DER SCHULDEN-KO“.
Thematisch ähnlich ist die Fragestellung:
Ist eine Privatinsolvenz auch ohne Einkommen möglich?
Die
gute Nachricht vorab: Ja, grundsätzlich ist das möglich! Aber wie in
allen anderen Lebensbereichen auch: Man bekommt nichts geschenkt,
sondern muss ein paar Spielregeln beachten, damit es mit der
Restschuldbefreiung klappt: auf dieser Seite weiterlesen
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