JEDEN TAG
REICHER
Ausgabe
344
vom 05.10.2016
(anders
als erwartet, selten wie vermutet und erst recht nicht so, wie andere
es gerne hätten)
!! Wenn
Ihnen diese Ausgabe gefällt, dürfen Sie sie gerne weiterempfehlen !!
Ihre Themen in
dieser Ausgabe:
- Mit Immobilien Passiveinkommen
aufbauen
- Selten solch eine Resonanz erlebt
- Ist das
Fortschritt?
- Als Experte gut Geld verdienen
- Geschenkt
(Blutzuckermessgerät,
Malbuch, XXL-Kaffeebecher, Zettelblock)
0.
PERSÖNLICHES
Norbert
Bartl, der Herausgeber von »Leben im Ausland«, schreibt, dass selten
ein Thema so viel Interesse und Aufregung ausgelöst hat wie der Bericht
in der September-Ausgabe, wonach Sie mit einer speziellen
Firmen-Kombination auf Ihre Unternehmensgewinne in Deutschland künftig
keine Steuern mehr zahlen – und nicht mal mehr Erklärungen abgeben
müssen. Näheres dazu unter Punkt 2…
Eine
friedliche
Zeit und wiederum viel
Lesevergnügen wünscht Ihnen
aus den Philippinen
Roland Benn
ES
SAGTE...
Klaus Klages (dt.
Verleger, www.klages-kalender.de):
„Am Anfang war das Wort. Am Ende die Talk-Show.“
1. MIT
IMMOBILIEN PASSIVEINKOMMEN AUFBAUEN
Sie haben ein
Problem? Weil Sie wie Alex
Fischer
in Immobilien investieren wollen, um sich ein passiven Einkommen
aufzubauen, aber nicht mehrere hunderttausend Euro auf der Bank liegen
haben, um eine Finanzierung von der Bank zu bekommen?
Dafür braucht man
nämlich mindestens ein monatliches Einkommen von 2.000 Euro netto.
Sie brauchen also
eine zusätzliche Einkommensquelle, um eine Finanzierung für Ihre
Investment-Immobilie zu bekommen…
Einer der
schnellsten und einfachsten Wege, um Deinen Cashflow auf ein neues
Level zu heben, ist Online-Marketing!
Der meiner Meinung
nach beste Kurs, um im Internet in kurzer Zeit Gewinne zu erzielen, ist
das Evergreen
System von Said Shiripour.
Dieser Kurs ist in
Sachen Preis/Leistung unschlagbar, denn Sie bekommen eine Landkarte für
das gesamte Fachgebiet.
Wenn Sie noch kein
oder nur wenig Know-how im Online-Marketing haben, ist dieses System
perfekt für Sie. Denn es zeigt Ihnen alle Grundlagen dieses doch recht
umfangreichen Fachgebiets.
Ihre Vorteile beim
Online-Marketing-Weg:
•
Sie können sich einen zusätzlichen Cashflow nebenberuflich aufbauen.
•
Sie brauchen Ihren Job nicht zu kündigen, um ein Einkommen im Internet
zu generieren.
•
Du benötigst kein Geld, um Ihr eigenes Business aufzubauen. Sie können
also wirklich bei null starten und Ihr Online-Unternehmen als
Cashmaschine für Ihre Immobilien-Investments nutzen.
Es wäre jedoch
schwachsinnig das Rad neu zu erfinden, wenn andere dieses Know-how zum
Schnäppchenpreis herausgeben. Wenn Sie Internet-Marketing lernen
wollen, gibt es in Deutschland kaum einen besseren Coach als Said
Shiripour:
Verbessere Ihren
monatlichen Cashflow im Internet, um Ihr Immobilien-Investment
finanzieren zu können! (Klicken
Sie hier!)
INTERESSANT...
Urteil besagt, dass
Rundfunkanstalten Unternehmen sind: Vollstreckungen unzulässig
Ein Gericht in Tübingen hat in einem Urteil Zwangsvollstreckungen bei
der Rundfunkgebühr als unzulässig erklärt.
Die Rundfunkanstalten sind Unternehmen und keine Behörden, weshalb die
Vollstreckungsbescheide nicht rechtens sind.
Die öffentlich-rechtlichen Unternehmen müssen demnach wie andere
Unternehmen auch den vorgesehenen Weg über Mahnung, Mahnbescheid und
Vollstreckungsbescheid mit richterlicher Unterschrift einhalten.
(Quelle: epochtimes.de/shortnews.de)
2. SELTEN
SOLCH EINE RESONANZ ERLEBT
Selten hat ein
Thema in »Leben im Ausland« so viel Interesse und Aufregung
ausgelöst, wie der Bericht in der September-Ausgabe,
wie Sie mit einer speziellen Firmen-Kombination auf Ihre
Unternehmensgewinne in Deutschland künftig keine Steuern mehr zahlen –
und nicht mal mehr Erklärungen abgeben müssen. In anderen
Hochsteuerländern soll es übrigens genauso machbar sein, liebe Leser
aus Österreich!
Viele
Leser hatten Zweifel. Kann das wirklich funktionieren?
Ich weiß es nicht.
Jedenfalls nicht aus Erfahrung. Ich hab es nicht selbst ausprobiert.
Muss ich auch nicht, dann ich lebe zum Glück seit vielen Jahren nicht
mehr in Deutschland. Und ehrlich gesagt: Unter diversen legalen Wegen,
wie Sie mit Ihrer Arbeit keinen Finanzminister bereichern, ziehe ich
allemal ein Leben im Ausland vor. Denn das bietet obendrein noch viele
andere Vorteile – und die Steuerfreiheit kommt bei der richtigen
Planung im Ausland als Zugabe obendrauf.
Aber nicht jeder
kann kurzfristig seinen Wohnsitz in Deutschland abbrechen. Nicht nur
wegen persönlicher Bindungen. Mancher hat ein gutgehendes Geschäft in
Deutschland, das er nicht gerne aufgeben oder verkaufen will, und das
er auch nicht mitnehmen kann.
Für die meisten von ihnen kann die genannte
Steuerfrei-Lösung funktionieren…
versichert mir der Mann, der diese selbst mit Erfolg anwendet und auch
bereits für andere Unternehmern eingerichtet hat (Ausnahme:
Ladengeschäfte, Gastronomie, Ladenlokale, für die es bei entsprechendem
Umsatz wieder andere Lösungen gibt).
Natürlich war ich selbst auch sehr skeptisch,
aber alle meine Fragen konnte der Mann beantworten, alle Zweifel
ausräumen und alle Einwände überzeugend widerlegen. Sonst hätte ich ja
gar nicht darüber berichtet!
Auf einen Punkt
muss ich allerdings nochmal genauer eingehen, zeigen mir mehrere
Leser-Zuschriften:
»Fragen Sie Ihren
Steuerberater, das tun Sie ja sowieso«, hatte ich geschrieben. Warum?
Genau deswegen: Weil Sie es ja sowieso tun. Die meisten Unternehmer
ziehen bei Steuerthemen den Mann zu Rate, den sie für den Mann Ihres
Vertrauens halten.
Nun ist es aber
nach dem Gesetz inzwischen leider so, dass der von Ihnen bezahlte
Steuerberater (oder auch Anwalt) nur noch bedingt der Mann Ihres
Vertrauens ist, erinnerten mich skeptische Leser. Im Schurkenstaat
Deutschland zwingt der Gesetzgeber inzwischen Steuerberater, Anwälte
und andere »Menschen Ihres Vertrauens«, als Spitzel für die Regierung
tätig zu werden. Nachzulesen im Geldwäschegesetz:
- Zu
Spitzeldiensten verpflichtet sind Kreditinstitute, Finanzdienstleister,
Versicherungsunternehmen und Vermittler, Rechtsanwälte, Notare,
Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Treuhänder,
Immobilienmakler, Glücksspiel-Veranstalter sowie Personen, die
gewerblich mit Gütern handeln – also unter anderem Juweliere und
Verkäufer teurer Autos. (§ 2, Absatz 1).
- Die Spitzel
haben »jeden Sachverhalt, der als zweifelhaft oder ungewöhnlich
anzusehen ist, zu untersuchen, um das Risiko der Geschäftsbeziehung
oder Transaktionen überwachen, einschätzen und (...) das Vorliegen
einer Meldepflicht (Anmerkung: an das Bundeskriminalamt, Zentralstelle
für Verdachtsmeldungen) prüfen zu können. (§ 6, Absatz 3).
- Anwälte,
Steuerberater etc. sind zwar nicht zur Meldung verpflichtet, wenn sie
einen Sachverhalt im Rahmen ihrer Rechtsberatung erhalten haben. Aber:
Die Meldepflicht bleibt bestehen, wenn der Berater weiß, dass der
Mandant die Rechtsberatung für den Zweck der Geldwäsche (…) in Anspruch
genommen hat oder nimmt. (§ 11, Absatz 3).
- Und ganz
wichtig: Ein Spitzel darf den Mandanten nicht von einer beabsichtigten
oder erstatteten Meldung oder von einem daraufhin eingeleiteten
Ermittlungsverfahren in Kenntnis setzen. (§ 11, Absatz 1).
Soweit die
Rechtslage in Kurzfassung. Wenn Sie es genau wissen wollen: Lesen Sie
es selbst nach im Geldwäsche-Gesetz unter https://dejure.org/gesetze/GwG
Klarstellung: Ich
habe oben den Gesetzestext nicht wörtlich übernommen, sondern teilweise
in verständlicheres Deutsch übersetzt. Zum Beispiel nennt das Gesetz
einen Spitzel nicht Spitzel, sondern »Verpflichteter«. Ich denke,
Spitzel ist verständlicher…
Denken Sie immer an das Geldwäsche-Gesetz,
wenn Sie mit Ihrem Steuerberater reden...
denn in der Praxis kann folgendes passieren, wenn Sie Ihren Berater
fragen, was er von der Wirksamkeit des geschilderten
Steuerspar-Konzepts hält:
–– Es gibt zum
Glück noch eine Vielzahl ehrlicher Berater, die noch für ihre Mandanten
da sind und die aktuelle Rechtslage ignorieren. Vielleicht rät der eine
oder andere von ihnen in so einem Fall dem Mandanten, lieber erst gar
nicht weiter zu reden, weil es besser für beide ist, wenn er als
Berater von solchen Plänen nichts weiß.
–– Es gibt aber
auch andere. So einem wird als schnell klar, dass er gerade einen
Mandanten verliert. Zum Glück gibt es da dieses neue Meldegesetz, fällt
ihm ein. Er macht Meldung. Seinen Mandanten warnt er nicht, dann das
verbietet ja das Gesetz. In den nächsten Tagen klingelt die
Steuerfahndung. Natürlich ruft der Mandant seinen Steuerberater zu
Hilfe. Der hat ihn zwar die Fahnder auf den Hals gehetzt, aber das weiß
der Mann natürlich nicht. Auch wenn am Ende nichts dabei heraus kommt -
der Berater hat zum Abschied noch schnell fette Kasse gemacht.
Wie gesagt, auch
solche Berater gibt es. Es werden immer mehr, denn der deutsche
Rechtsstaat will es so…
Ein
kritischer Steuerexperte warnt:
»Mit dem
Geldwäschegesetz kann fast jeder schnell in Konflikt kommen, der einen
Steuerberater hat und diesem vermutlich das Mandat entzieht. In dem
Gesetz wurden Bestimmungen versteckt, die überhaupt nichts mit
Geldwäsche zu tun haben. Da hat der Steuerberater überhaupt keine
andere Wahl mehr, als seinen Mandanten anzuzeigen, wenn dieser in
Verdacht gerät, einen unüblichen Weg zu gehen«.
»Auch wenn dieser
Weg völlig legal ist, kann heute jeder immer mit dem Geldwäschegesetz
in Konflikt kommen, ohne dass er das Geringste mit Geldwäsche zu tun
hat«.
Dem
ist nichts hinzuzufügen. Der richtige Rat lautet deshalb:
Überlegen Sie es
sich gut, ob Sie Ihre Pläne wirklich mit Ihrem Steuerberater besprechen
wollen! Tun Sie es auf keinen Fall, wenn Sie nicht 1000prozentig sicher
sind, dass Ihr Berater auf Ihrer Seite steht – und damit bei der
aktuellen Rechtslage sogar in Kauf nimmt, für Sie das Gesetz zu
brechen!!!
Alle Details, wie
Sie steuerfrei legale Geschäfte in Deutschland machen – und wer Ihnen
das alles so einrichtet, dass nichts nachkommt, lesen Sie in der September-Ausgabe von »Leben im Ausland«
SPASS
MUSS SEIN...
„Ein armer Mann
bittet um eine kleine Spende, liebe Dame!“
„Wie furchtbar! Ist
Ihnen denn nie Arbeit angeboten worden?“
„Doch, einmal, aber
sonst war man immer sehr nett zu mir.“
Einer
geht noch:
„Wenn Sie noch eine
Zeit lang leben wollen, müssen Sie aufhören zu rauchen!“
„Dazu ist es jetzt
zu spät.“
„Zum Aufhören ist
es nie zu spät!“
„Na, dann hat’s ja
noch Zeit…“
3.
IST DAS FORTSCHRITT?
1970
war ein Facharbeiter verheiratet, hatte 2 Kinder, die Frau musste nicht
arbeiten, er hatte ein Auto und konnte das Häuschen abbezahlen.
2016 kommt ein
Facharbeiter gerade so über die Runden, sucht eine Frau, die Arbeit
hat, kann sich keine Kinder leisten, fährt Fahrrad und wohnt in einer
Wohnung, die zu teuer ist.
WUSSTEN
SIE,...
dass
sich der Durchschnittslohn seit 1980 auf 32.643 Euro nahezu verdoppelt
hat? Die Diäten der Abgeordneten haben sich sogar fast verdreifacht
(und ihre Aufwandspauschale hat sich auf wundersame Weise
verzehnfacht…). (gelesen in Geldbrief)
4. ALS
EXPERTE GUT GELD VERDIENEN
Es gibt mindestens
sechs gute Gründe, warum nahezu jeder als Experte Geld verdienen kann
(auch im Internet): Weiterlesen
www
- wertvolle weise worte...
Was ist schlimmer
als eine eiskalte Klobrille?
Eine nasse…
5. GESCHENKT
A) Mal- und Ratebuch „Antarktis“ vom Umweltbundesamt
B) Blutzucker-Messgerät,
das man behalten darf, wenn man einen kurzen Anwendungsfragebogen
online ausfüllt
C) XXL-Kaffeebecher, Zettelbox für jeweils nur 0,00 Euro (solange Vorrat reicht)
Übrigens:
Stiftung Warentest zeichnete Patronen von druckerzubehoer im Magazin
„test“ 3/2014 mit der Note "Gut 2,3" aus! Hier stimmt wie immer beides:
Qualität und Preis!
LINKS,
DIE MAN NICHT LINKS LIEGEN LASSEN SOLLTE...
So geht Privatkonkurs
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