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JEDEN TAG REICHER
Ausgabe 344 vom 05.10.2016
(anders als erwartet, selten wie vermutet und erst recht nicht so, wie andere es gerne hätten)
!! Wenn Ihnen diese Ausgabe gefällt, dürfen Sie sie gerne weiterempfehlen !!

Ihre Themen in dieser Ausgabe:

  1. Mit Immobilien Passiveinkommen aufbauen
  2. Selten solch eine Resonanz erlebt
  3. Ist das Fortschritt?
  4. Als Experte gut Geld verdienen
  5. Geschenkt (Blutzuckermessgerät, Malbuch, XXL-Kaffeebecher, Zettelblock)
0. PERSÖNLICHES
Norbert Bartl, der Herausgeber von »Leben im Ausland«, schreibt, dass selten ein Thema so viel Interesse und Aufregung ausgelöst hat wie der Bericht in der September-Ausgabe, wonach Sie mit einer speziellen Firmen-Kombination auf Ihre Unternehmensgewinne in Deutschland künftig keine Steuern mehr zahlen – und nicht mal mehr Erklärungen abgeben müssen. Näheres dazu unter Punkt 2…
Eine friedliche Zeit und wiederum viel Lesevergnügen wünscht Ihnen aus den Philippinen
Roland Benn


ES SAGTE...
Klaus Klages (dt. Verleger, www.klages-kalender.de): „Am Anfang war das Wort. Am Ende die Talk-Show.“

1. MIT IMMOBILIEN PASSIVEINKOMMEN AUFBAUEN
Sie haben ein Problem? Weil Sie wie Alex Fischer in Immobilien investieren wollen, um sich ein passiven Einkommen aufzubauen, aber nicht mehrere hunderttausend Euro auf der Bank liegen haben, um eine Finanzierung von der Bank zu bekommen?
Dafür braucht man nämlich mindestens ein monatliches Einkommen von 2.000 Euro netto.
Sie brauchen also eine zusätzliche Einkommensquelle, um eine Finanzierung für Ihre Investment-Immobilie zu bekommen…
Einer der schnellsten und einfachsten Wege, um Deinen Cashflow auf ein neues Level zu heben, ist Online-Marketing!
Der meiner Meinung nach beste Kurs, um im Internet in kurzer Zeit Gewinne zu erzielen, ist das Evergreen System  von Said Shiripour.
Dieser Kurs ist in Sachen Preis/Leistung unschlagbar, denn Sie bekommen eine Landkarte für das gesamte Fachgebiet.
Wenn Sie noch kein oder nur wenig Know-how im Online-Marketing haben, ist dieses System perfekt für Sie. Denn es zeigt Ihnen alle Grundlagen dieses doch recht umfangreichen Fachgebiets.
Ihre Vorteile beim Online-Marketing-Weg:
•    Sie können sich einen zusätzlichen Cashflow nebenberuflich aufbauen.
•    Sie brauchen Ihren Job nicht zu kündigen, um ein Einkommen im Internet zu generieren.
•    Du benötigst kein Geld, um Ihr eigenes Business aufzubauen. Sie können also wirklich bei null starten und Ihr Online-Unternehmen als Cashmaschine für Ihre Immobilien-Investments nutzen.
Es wäre jedoch schwachsinnig das Rad neu zu erfinden, wenn andere dieses Know-how zum Schnäppchenpreis herausgeben. Wenn Sie Internet-Marketing lernen wollen, gibt es in Deutschland kaum einen besseren Coach als Said Shiripour:
Verbessere Ihren monatlichen Cashflow im Internet, um Ihr Immobilien-Investment finanzieren zu können! (Klicken Sie hier!)

INTERESSANT...
Urteil besagt, dass Rundfunkanstalten Unternehmen sind: Vollstreckungen unzulässig
Ein Gericht in Tübingen hat in einem Urteil Zwangsvollstreckungen bei der Rundfunkgebühr als unzulässig erklärt.
Die Rundfunkanstalten sind Unternehmen und keine Behörden, weshalb die Vollstreckungsbescheide nicht rechtens sind.
Die öffentlich-rechtlichen Unternehmen müssen demnach wie andere Unternehmen auch den vorgesehenen Weg über Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid mit richterlicher Unterschrift einhalten. (Quelle: epochtimes.de/shortnews.de)

2. SELTEN SOLCH EINE RESONANZ ERLEBT
Selten hat ein Thema in »Leben im Ausland« so viel Interesse und Aufregung ausgelöst, wie der Bericht in der September-Ausgabe, wie Sie mit einer speziellen Firmen-Kombination auf Ihre Unternehmensgewinne in Deutschland künftig keine Steuern mehr zahlen – und nicht mal mehr Erklärungen abgeben müssen. In anderen Hochsteuerländern soll es übrigens genauso machbar sein, liebe Leser aus Österreich!
Viele Leser hatten Zweifel. Kann das wirklich funktionieren?
Ich weiß es nicht. Jedenfalls nicht aus Erfahrung. Ich hab es nicht selbst ausprobiert. Muss ich auch nicht, dann ich lebe zum Glück seit vielen Jahren nicht mehr in Deutschland. Und ehrlich gesagt: Unter diversen legalen Wegen, wie Sie mit Ihrer Arbeit keinen Finanzminister bereichern, ziehe ich allemal ein Leben im Ausland vor. Denn das bietet obendrein noch viele andere Vorteile – und die Steuerfreiheit kommt bei der richtigen Planung im Ausland als Zugabe obendrauf.
Aber nicht jeder kann kurzfristig seinen Wohnsitz in Deutschland abbrechen. Nicht nur wegen persönlicher Bindungen. Mancher hat ein gutgehendes Geschäft in Deutschland, das er nicht gerne aufgeben oder verkaufen will, und das er auch nicht mitnehmen kann.
Für die meisten von ihnen kann die genannte Steuerfrei-Lösung funktionieren… versichert mir der Mann, der diese selbst mit Erfolg anwendet und auch bereits für andere Unternehmern eingerichtet hat (Ausnahme: Ladengeschäfte, Gastronomie, Ladenlokale, für die es bei entsprechendem Umsatz wieder andere Lösungen gibt).
Natürlich war ich selbst auch sehr skeptisch, aber alle meine Fragen konnte der Mann beantworten, alle Zweifel ausräumen und alle Einwände überzeugend widerlegen. Sonst hätte ich ja gar nicht darüber berichtet!
Auf einen Punkt muss ich allerdings nochmal genauer eingehen, zeigen mir mehrere Leser-Zuschriften:
»Fragen Sie Ihren Steuerberater, das tun Sie ja sowieso«, hatte ich geschrieben. Warum? Genau deswegen: Weil Sie es ja sowieso tun. Die meisten Unternehmer ziehen bei Steuerthemen den Mann zu Rate, den sie für den Mann Ihres Vertrauens halten.
Nun ist es aber nach dem Gesetz inzwischen leider so, dass der von Ihnen bezahlte Steuerberater (oder auch Anwalt) nur noch bedingt der Mann Ihres Vertrauens ist, erinnerten mich skeptische Leser. Im Schurkenstaat Deutschland zwingt der Gesetzgeber inzwischen Steuerberater, Anwälte und andere »Menschen Ihres Vertrauens«, als Spitzel für die Regierung tätig zu werden. Nachzulesen im Geldwäschegesetz:
  • Zu Spitzeldiensten verpflichtet sind Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen und Vermittler, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Treuhänder, Immobilienmakler, Glücksspiel-Veranstalter sowie Personen, die gewerblich mit Gütern handeln – also unter anderem Juweliere und Verkäufer teurer Autos. (§ 2, Absatz 1).
  • Die Spitzel haben »jeden Sachverhalt, der als zweifelhaft oder ungewöhnlich anzusehen ist, zu untersuchen, um das Risiko der Geschäftsbeziehung oder Transaktionen überwachen, einschätzen und (...) das Vorliegen einer Meldepflicht (Anmerkung: an das Bundeskriminalamt, Zentralstelle für Verdachtsmeldungen) prüfen zu können. (§ 6, Absatz 3).
  • Anwälte, Steuerberater etc. sind zwar nicht zur Meldung verpflichtet, wenn sie einen Sachverhalt im Rahmen ihrer Rechtsberatung erhalten haben. Aber: Die Meldepflicht bleibt bestehen, wenn der Berater weiß, dass der Mandant die Rechtsberatung für den Zweck der Geldwäsche (…) in Anspruch genommen hat oder nimmt. (§ 11, Absatz 3).
  • Und ganz wichtig: Ein Spitzel darf den Mandanten nicht von einer beabsichtigten oder erstatteten Meldung oder von einem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren in Kenntnis setzen. (§ 11, Absatz 1).
Soweit die Rechtslage in Kurzfassung. Wenn Sie es genau wissen wollen: Lesen Sie es selbst nach im Geldwäsche-Gesetz unter https://dejure.org/gesetze/GwG
Klarstellung: Ich habe oben den Gesetzestext nicht wörtlich übernommen, sondern teilweise in verständlicheres Deutsch übersetzt. Zum Beispiel nennt das Gesetz einen Spitzel nicht Spitzel, sondern »Verpflichteter«. Ich denke, Spitzel ist verständlicher…
Denken Sie immer an das Geldwäsche-Gesetz, wenn Sie mit Ihrem Steuerberater reden... denn in der Praxis kann folgendes passieren, wenn Sie Ihren Berater fragen, was er von der Wirksamkeit des geschilderten Steuerspar-Konzepts hält:
–– Es gibt zum Glück noch eine Vielzahl ehrlicher Berater, die noch für ihre Mandanten da sind und die aktuelle Rechtslage ignorieren. Vielleicht rät der eine oder andere von ihnen in so einem Fall dem Mandanten, lieber erst gar nicht weiter zu reden, weil es besser für beide ist, wenn er als Berater von solchen Plänen nichts weiß.
–– Es gibt aber auch andere. So einem wird als schnell klar, dass er gerade einen Mandanten verliert. Zum Glück gibt es da dieses neue Meldegesetz, fällt ihm ein. Er macht Meldung. Seinen Mandanten warnt er nicht, dann das verbietet ja das Gesetz. In den nächsten Tagen klingelt die Steuerfahndung. Natürlich ruft der Mandant seinen Steuerberater zu Hilfe. Der hat ihn zwar die Fahnder auf den Hals gehetzt, aber das weiß der Mann natürlich nicht. Auch wenn am Ende nichts dabei heraus kommt - der Berater hat zum Abschied noch schnell fette Kasse gemacht.
Wie gesagt, auch solche Berater gibt es. Es werden immer mehr, denn der deutsche Rechtsstaat will es so…

Ein kritischer Steuerexperte warnt:
»Mit dem Geldwäschegesetz kann fast jeder schnell in Konflikt kommen, der einen Steuerberater hat und diesem vermutlich das Mandat entzieht. In dem Gesetz wurden Bestimmungen versteckt, die überhaupt nichts mit Geldwäsche zu tun haben. Da hat der Steuerberater überhaupt keine andere Wahl mehr, als seinen Mandanten anzuzeigen, wenn dieser in Verdacht gerät, einen unüblichen Weg zu gehen«.
»Auch wenn dieser Weg völlig legal ist, kann heute jeder immer mit dem Geldwäschegesetz in Konflikt kommen, ohne dass er das Geringste mit Geldwäsche zu tun hat«.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Der richtige Rat lautet deshalb:
Überlegen Sie es sich gut, ob Sie Ihre Pläne wirklich mit Ihrem Steuerberater besprechen wollen! Tun Sie es auf keinen Fall, wenn Sie nicht 1000prozentig sicher sind, dass Ihr Berater auf Ihrer Seite steht – und damit bei der aktuellen Rechtslage sogar in Kauf nimmt, für Sie das Gesetz zu brechen!!!
Alle Details, wie Sie steuerfrei legale Geschäfte in Deutschland machen – und wer Ihnen das alles so einrichtet, dass nichts nachkommt, lesen Sie in der September-Ausgabe von »Leben im Ausland«

SPASS MUSS SEIN...
„Ein armer Mann bittet um eine kleine Spende, liebe Dame!“
„Wie furchtbar! Ist Ihnen denn nie Arbeit angeboten worden?“
„Doch, einmal, aber sonst war man immer sehr nett zu mir.“

Einer geht noch:
„Wenn Sie noch eine Zeit lang leben wollen, müssen Sie aufhören zu rauchen!“
„Dazu ist es jetzt zu spät.“
„Zum Aufhören ist es nie zu spät!“
„Na, dann hat’s ja noch Zeit…“

3.  IST DAS FORTSCHRITT?
1970 war ein Facharbeiter verheiratet, hatte 2 Kinder, die Frau musste nicht arbeiten, er hatte ein Auto und konnte das Häuschen abbezahlen.
2016 kommt ein Facharbeiter gerade so über die Runden, sucht eine Frau, die Arbeit hat, kann sich keine Kinder leisten, fährt Fahrrad und wohnt in einer Wohnung, die zu teuer ist.

WUSSTEN SIE,...
dass sich der Durchschnittslohn seit 1980 auf 32.643 Euro nahezu verdoppelt hat? Die Diäten der Abgeordneten haben sich sogar fast verdreifacht (und ihre Aufwandspauschale hat sich auf wundersame Weise verzehnfacht…). (gelesen in Geldbrief)

4. ALS EXPERTE GUT GELD VERDIENEN
Es gibt mindestens sechs gute Gründe, warum nahezu jeder als Experte Geld verdienen kann (auch im Internet): Weiterlesen

www - wertvolle weise worte...
Was ist schlimmer als eine eiskalte Klobrille?
Eine nasse…

5. GESCHENKT
A) Mal- und Ratebuch „Antarktis“ vom Umweltbundesamt
B) Blutzucker-Messgerät, das man behalten darf, wenn man einen kurzen Anwendungsfragebogen online ausfüllt
C) XXL-Kaffeebecher, Zettelbox für jeweils nur 0,00 Euro (solange Vorrat reicht)
Übrigens: Stiftung Warentest zeichnete Patronen von druckerzubehoer im Magazin „test“ 3/2014 mit der Note "Gut 2,3" aus! Hier stimmt wie immer beides: Qualität und Preis!

LINKS, DIE MAN NICHT LINKS LIEGEN LASSEN SOLLTE...
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