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JEDEN TAG REICHER
Ausgabe  vom 12.12.2015
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Ihre Themen in dieser Ausgabe:

  1. Turbo Video Genie
  2. Rürup-Rente nicht pfändungsgeschützt
  3. Ist Weihnachtsgeld pfändungssicher?
  4. Kein Geld? Einer hilft immer!
  5. Geschenkt (Weihnachtsbaum, Ebook)
0. PERSÖNLICHES
Die EU reguliert wieder Kleinscheiß. Diesmal – passend zur Weihnachtszeit: Kerzen im Haushalt. Weiterlesen
Eine friedliche Zeit wünscht Ihnen aus den Philippinen Roland Benn

ES SAGTE...
Jürgen Höller (dt. Motivations- und Verkaufs-Coach):
„Wer Geld besitzt, für den arbeitet es Tag und Nacht.
Wer kein Geld besitzt, der arbeitet oft Tag und Nacht!“

1. TURBO VIDEO GENIE
YouTube ist die am drittmeisten besuchte Webseite der Welt. Über 6 Milliarden Stunden Videos werden jeden Monat dort angesehen. Wenn Sie dort sog. Bewertungsvideos einstellen, können Sie jeden Monat passives Einkommen generieren. Eine geniale neue Software erstellt Ihnen kinderleicht und omasicher diese Videos. Mehr erfahren

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2. RÜRUP-RENTE NICHT PFÄNDUNGSGESCHÜTZT
Die Rürup-Rente ist ein typisches Steuersparmodell. Die Basis-Rente ist häufig weder pfändungsgeschützt noch zur gesicherten Altersversorgung geeignet, wie es auch für andere Steuersparmodelle typisch ist. Da die steuerliche Geltendmachung der BU-Rentenbeiträge ein wichtiges Argument ist, jedoch die Voraussetzungen des Pfändungsschutzes zu selten beachtet werden, dürften bis zu mehr als 25 Prozent der laufenden Verträge nicht den Voraussetzungen des § 851c ZPO entsprechen.
Weitere ca. 15 Prozent könnten betroffen sein, insoweit als die Höchstgrenze der Beiträge nach § 851c ZPO zum Pfändungsschutz bei der Basisrente mit steuerlich teilweise abzugsfähigem Jahresbeitrag i.H.v. 20.000 Euro oder seit 2015 dann 22.172 Euro jährlich (bei Ehepaaren das Doppelte) nicht selten überschritten sein dürfte.
Es ist beinahe noch schlimmer, wenn das Kapital nicht gepfändet werden kann, sondern erst die spätere Rente. Denn wenn heute nur die spätere Auszahlung gepfändet werden kann, laufen die Zinsen auf die unbezahlten Schulden weiter auf. Es wird dann dem Versicherungsnehmer (VN) erhebliche Mühe kosten, den vertraglich unkündbaren Vertrag dennoch zu beenden. Das vielleicht hohe Kapital in der Basisrente bleibt bis ins Alter unerreichbar und die Gläubiger, die nicht so lange warten wollen, bis der Schuldner vielleicht gar gestorben ist und die Basisrente damit ganz wertlos wird, pfänden alles andere erreichbare Vermögen. (Quelle: procontraonline, gelesen in Geldbrief 22/2015)

SPASS MUSS SEIN...
Skeptisch schaut der Personalchef den Bewerber an: "Für diesen Job brauche ich einen redegewandten Menschen."
"Dann bin ich genau der Richtige für Sie", meint der Kandidat, "denn erst gestern habe ich mir bei meinem Gerichtsvollzieher Geld geliehen!"

Einer geht noch:

„Herr Generaldirektor, draußen steht ein Mann."
"Soll warten, Fräulein Annemarie. Bieten Sie ihm einen Sessel an."
"Habe ich schon, aber er will alle Möbel…"

3. IST WEIHNACHTSGELD PFÄNDBAR?
Der Frage, ob Weihnachts- und Urlaubsgeld pfändbar sind, liegen besondere Bedingungen zugrunde, die ich auf Leserwunsch hier gerne erläutern will: Weiterlesen

WUSSTEN SIE,...
dass Selbstständige und Freiberufler einen besonderen Pfändungsschutz genießen, der frühere Benachteiligungen beendet? Weiterlesen

Auch interessant in diesem Zusammenhang:
Pfändungsschutz für Hinterbliebene von Selbstständigen

4. KEIN GELD? EINER HILFT IMMER!
Viele haben diese Situation schon erlebt: Man ist finanziell in der Klemme, braucht aber dringend Bargeld. Die Bank jedoch will nichts geben oder benötigt länger für die Entscheidung, als einem lieb ist. Doch jetzt ist ganz schnell Hilfe in Sicht, zumindest für alle, die ein Fahrzeug besitzen. Weiterlesen

Auch interessant in diesem Zusammenhang:
Der schufafreie Kurzzeit-Kredit

www - wertvolle weise worte
Oma hat immer gesagt: „Nichts ist leichter als Kindererziehung. Halte einfach immer die Jungs vom Blaulicht und die Mädels vom Rotlicht fern.“

5. GESCHENKT
A) Weihnachtsbaum gratis
B) Gratis-Ebook „Der kleine Prinz“

LINKS, DIE MAN NICHT LINKS LIEGEN LASSEN SOLLTE...
Pfändungsfreigrenzen erhöhen
Konto pfändungssicher machen
Auto pfändungssicher machen

IN DER NÄCHSTEN AUSGABE LESEN SIE u.a.
Unglaublicher Trick

© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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