JEDEN
TAG REICHER
Ausgabe 280 vom 15.07.2015
Exklusiv
für unsere Abonnenten,
Kunden und Interessenten
Wenn
Ihnen diese Ausgabe gefällt, dürfen Sie sie gerne an Freunde
weiterreichen!
IHRE
THEMEN IN DIESER AUSGABE:
**********************************************
- Tu,
was du liebst – und du
musst nie wieder arbeiten
- Vier-Augen-Gespräche
- Bessere
Rechte für
Bankautomat-Kunden
- Nebenjob?
Miet-Rentner!
- Geschenkt (Entfernungsrechner,
50
Klassiker, Zettelbox, Taschenmesser)
0.
Hallo!
Auf
unserem Planeten gibt es 2,6 Milliarden
Kautschuk-Bäume. Sie bewegen die Welt. Wie und warum erfahren Sie in
dieser Gratis-Broschüre
Eine friedliche Zeit und wiederum viel
Lesevergnügen wünscht Ihnen aus den Philippinen
Roland Benn
ES SAGTE...
Akif
Pirincci (dt.-türk. Schriftsteller): „Geld ist die perfekte Therapie
gegen
Ängste.“
1.
TU, WAS DU WILLST - UND DU MUST NIE WIEDER ARBEITEN
Dieser
E-Kurs bietet eine genaue Anleitung, Schatzkarte und Erfolgsformel, wie
du aus
deinem täglichem Hamsterrad ausbrechen und stattdessen Geld verdienen
kannst
mit Dingen, die du sowieso gerne tust und die dir Spaß machen. Ansehen
INTERESSANT, INTERESSANT...
Betrug
soll gerichtlich legitimiert werden: AGG ist die Abkürzung für
Allgemeines
Gleichbehandlungs-Gesetz, das 2006 eingeführt wurde. Es besagt, dass
kein
Arbeitnehmer, aber auch kein Stellenbewerber aufgrund von Geschlecht,
Alter,
Behinderung, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder
ethnischer
Herkunft benachteiligt werden darf.
Dieses
Gesetz hat eine neue Art von Schmarotzern hervorgebracht, die
AGG-Hopper. Sie
bewerben sich auf Stellenausschreibungen, haben aber keine ernsthaften
Absichten. Der einzige Zweck ist, beim leisesten Verdacht auf
Einstellungs-Diskriminierung
auf Schadenersatz klagen zu können.
Die
deutschen Gerichte durchschauen zwar die Methode und sind meist auf
Seiten des
Arbeitgebers, aber wenn dieser nicht stichhaltig nachweisen kann, nicht
diskriminiert zu haben, oder dass die Bewerbung nur zum Schein erfolgt
war
(also versuchter Betrug war), bekommt der AGG-Hopper seinen
Schadenersatz, auch
wenn er keine Beweise der Diskriminierung präsentieren konnte, sondern
nur
Indizien (Beweislastumkehr).
Ausgerechnet
ein Rechtsanwalt, der selbst AGG-Hopper ist, klagt nun vor dem
Europäischen
Gerichtshof und will die Rechtslage für Arbeitgeber noch weiter
verschlimmern.
Sein Ziel ist es, dass die Ernsthaftigkeit einer Bewerbung keine Rolle
mehr
spielen soll! Eine bestimme EU-Richtlinie schütze allgemein den „Zugang
zur
Beschäftigung“, und darauf wiederum beruhe das AGG seiner verqueren
Argumentation nach.
Hoffen
wir, dass Betrug auch beim EuGH Betrug bleibt. Auf jeden Fall sollten
Sie sich
als Arbeitsgeber aber immer gegen Scheinbewerber absichern.
Interessantes AGG-Hopping-Archiv
2.
VIER-AUGEN-GESPRÄCHE
„Vier-Augen-Gespräche“
für diskrete Finanzfragen in Liechtenstein. Die
ersten August-Termine sind schon ausgebucht.
Ab Freitag, 07. August 2015, bis Sonntag, 30.
August 2015, können Sie
noch einen Gesprächstermin vereinbaren. Kontakte: vieraugengespraeche@gmail.com oder
telefonisch unter 0041 71 526 90 51, alternativ 00423 384 03 20.
SPASS
MUSS SEIN...
Zwei
Geschäftsmänner unterhalten sich.
Prahlt der eine: „Mein Kundenkreis wächst
von
Tag zu Tag.“
„Freuen
Sie sich! In welcher Branche sind Sie denn tätig?“
„Ich
verkaufe Kinderkleidung.“
3.
BESSERE RECHTE FÜR BANKAUTOMAT-KUNDEN
Seit
ein paar Jahren kommt es immer
häufiger zu Skimming. Darunter steht man, dass Kriminelle Vorrichtungen
an
Bankautomaten derart manipulieren, dass Sie unbemerkt die Daten auf dem
Magnetstreifen der Geld- oder Kreditkarte und die PIN-Nummer auslesen
können
und sich damit eine Kartenkopie erstellen, womit sie das betroffene
Konto leer
räumen.
Bisher war die Rechtslage so, dass der
Geschädigte für den Schaden selbst aufkommen musste, weil die Banken
grundsätzlich davon ausgingen, dass der Kunde Karte und PIN
unverantwortlicherweise zusammen aufbewahrt bzw. die PIN jemandem
mitgeteilt
hatte.
Doch nun hat der Bundesgerichtshof
entschieden, dass die Bank beweisen muss, dass die Geldabhebungen mit
der
Originalkarte vorgenommen wurden (Az. XI ZR 370/10). Außerdem müssen
die Banken
nun dafür sorgen, dass das Tageslimit bei Bargeldauszahlungen auch im
Betrugsfall nicht überschritten werden kann, was ein zusätzlicher
Kundenschutz
ist.
WUSSTEN SIE...
...wie
aufwendig die Gewinnung von Gold ist? Eine Goldmine gewinnt 5 Gramm
Gold aus
sage und schreibe 1 Tonne Gestein! Jetzt wissen Sie auch, warum es
immer mehr
Anbieter gibt, die für Ihr altes Handy gute Preise zahlen wollen: In
einer Tonne
Handys stecken nämlich 280 g Gold. Welche weiteren von der
Recycling-Industrie
gesuchten Metalle noch enthalten sind, sehen Sie auf dieser
eindrucksvollen Grafik
4.
NEBENJOB? MIET-RENTNER!
Arbeiten
im Rentenalter, die einen müssen, die anderen möchten. Für beide gibt
es aber
jetzt eine Internet-Plattform, die die Arbeitssuche erleichtert: Weiterlesen
www -
wertvolle weise worte...
Wir
brauchen
nicht zu tun, was andere von uns erwarten.
Es genügt
vollkommen, wenn wir tun, was wir von den anderen erwarten. (Ernst
Ferstl)
5. GESCHENKT
A) Luftlinien-Rechner
B) 50 Ebooks gratis, vornehmlich Klassiker
C)
Edelstahl-Taschenmesser
mit 9 Funktionen, Zettelbox für nur jeweils 0,00 Euro
Übrigens:
Stiftung Warentest zeichnete Patronen von druckerzubehoer im Magazin
„test“
3/2014 mit der Note "Gut 2,3" aus! Hier stimmt wie immer beides:
Qualität und Preis!
LINKS,
DIE MAN NICHT LINKS LIEGEN LASSEN SOLLTE...
Geschäftsidee:
Miet-Koch
Geschäftsidee:
Miet-Freund
IN
DER NÄCHSTEN AUSGABE LESEN SIE u.a.
Der
dumme Deutsche
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Copyright: Roland Benn
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