JEDEN
TAG REICHER
Ausgabe 254a vom 27.12.2014
Exklusiv
für unsere Abonnenten,
Kunden und Interessenten
Wenn
Ihnen diese Ausgabe gefällt, dürfen Sie sie gerne an Freunde
weiterreichen!
IHRE
THEMEN IN DIESER AUSGABE:
**********************************************
- Mikrokredite
- IP-Überwachungskameras
- Es
gibt noch Überraschungen
- Fix-fertiges
Unternehmenskonzept
- Geschenkt
0.
Hallo!
Derzeit
bin ich wieder auf einem
Arbeitsbesuch beim Kollegen Thomas Skirde in Thailand. Da hier der
Buddhismus
vorherrscht, wird Weihnachten eher nicht gefeiert. Das Gleiche gilt für
Hongkong
gleich um die Ecke. Doch dort gab es nun eine schöne Bescherung: An
Heiligabend
lagen umgerechnet fast 2 Mio. Euro auf der Straße: ZUM
VIDEO
Ich hoffe, Sie und Ihre Familie hatten
auch schöne Weihnachten (darf man doch noch so nennen), und ich würde
mich
freuen, wenn Sie auch in 2015 zu meinen treuen Newsletter-Lesern
gehören.
Roland
Benn
ES SAGTE...
Jacques
Séguéla (frz.
Werbefachmann):
„Geld macht
keine Ideen, aber Ideen machen Geld.“
1.
MIKROKREDITE
Bei
Mikrofinanzinstituten erfolgt die Kreditprüfung nach anderen Parametern
als bei
herkömmlichen Banken. Statt sich stur nur auf nackte BWA-Zahlen zu
verlassen,
statt ganze Branchen pauschal als risikobehaftet abzuqualifizieren,
statt auf
Sicherheiten zu pochen usw., steht hier bei der Prüfung die menschliche
Seite
im Vordergrund. Ausdrücklich sollen auch sozial benachteiligte Menschen
gefördert werden.
Persönlichkeit,
Motivation und Engagement des Unternehmers und damit letztlich die
unternehmerische
Idee stehen im Vordergrund. Entscheidend ist die Bereitschaft des
Unternehmers,
sein Unternehmen zielstrebig und ernsthaft auf- und ausbauen zu wollen.
Im
Mittelpunkt der Finanzierung stehen nicht Zahlen, sondern steht der
Mensch.
Mikrofinanzierung ist eben ein alternativer Zugang zu Kapital. Dies
zeigt sich
auch daran, dass Sicherheiten nicht immer unbedingt notwendig sind und
wenn
doch, dass auch flexible, individuelle und ungewöhnliche Sicherheiten
vereinbart werden können. Auch Schufa-Einträge müssen kein
Ablehnungsgrund
sein. WEITERE INFOS
AUCH LESENSWERT:
Vorsicht
Minikredit
INTERESSANT, INTERESSANT...
Auch
in seinem Eigentum, darf man
nicht tun, was man will: Nach Ansicht eines Münchener Amtsrichters kann
in der
eigenen Eigentumswohnung ein Rauchverbot herrschen (Az. 485 C
28018/13).
Demnach darf der betreffende Eigentümer nun nicht mehr jederzeit in
seiner
Wohnung rauchen, wenn durch den Qualm andere Hausbewohner belästigt
werden. Er
muss mehrere Stunden am Tag aufs Rauchen verzichten, um den
Mitbewohnern
Gelegenheit zum Lüften zu geben.
Weitere
erstaunliche Urteile: http://www.jeden-tag-reicher.eu/erstaunliche-urteile.html
2.
EIN BILD VOM EINBRECHER PER EMAIL
Überwachungskameras
signalisieren dem
Besitzer beispielsweise, wenn ein Einbruch stattfindet. Dank des
Internets
erhalten Besitzer sofort eine Nachricht, wenn zu Hause etwas passiert.
Aber vor
der Installation gibt es einige Dinge zu beachten. Unser Internet-Teil
zeigt
auf, wie Sie eine solche IP-Kamera erfolgreich in Betrieb nehmen und
nutzen
können. WEITERLESEN
SPASS
MUSS SEIN...
Der
Ehemann kommt erst am frühen Morgen nach Hause.
Seine
Frau erwartet ihn grimmig an der Wohnungstür: “Dass Du mir überhaupt
noch ins
Gesicht sehen kannst!”
Darauf
er: “Ja, man gewöhnt sich an alles…”
3.
ES GIBT NOCH ÜBERRASCHUNGEN
Es
gibt doch noch Überraschungen zum Thema Arbeitszeugnis:
Durchschnittlich
heißt doch befriedigend! Arbeitgeber wissen, in Zeugnissen steht vieles
positiver
formuliert, als es gemeint ist. Dies liegt daran, dass die Firmen ein
„wohlwollendes Zeugnis“ erstellen müssen. Aber nicht jeder Arbeitgeber
will
sich darauf einlassen, seine Mitarbeiter immer nur (fort) zu loben, auf
dass es
keinen Streit über die Bewertungen im Arbeitszeugnis gäbe.
Eine
Arbeitnehmerin wurde bezüglich ihrer Leistung mit „zur vollen
Zufriedenheit“
bewertet, was einem „befriedigend“ (Schulnote 3) entspricht. Sie war
jedoch der
Meinung, ein „gut“ wäre richtiger und begründete dies mit einer Studie,
nach
der 90% aller untersuchten Zeugnisse mit der Note „gut“ bzw. „sehr gut“
bewertet würden. Deshalb (!) sei ein durchschnittliches Zeugnis
mindestens mit
„gut“ zu bewerten.
Der
juristische Hintergrund: Verlangt der Arbeitnehmer ein
durchschnittliches
Zeugnis, so liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Mitarbeiter.
Arbeitsgericht
und Landesarbeitsgericht gaben der Arbeitnehmerin Recht. Das
Bundesarbeitsgericht schaute sich aber die bundesdeutsche
Bewertungspraxis
einmal genauer an. Die Studie sei nicht repräsentativ, da sie nicht
differenziere, ob die ermittelten Zeugnisse nicht auch
Gefälligkeitsbewertungen
enthielten. Maßstab könnten aber nur Zeugnisse sein, die dem
Wahrheitsgebot
entsprechen. Ob man als Arbeitgeber ein „ehrliches Zeugnis“ vorliegen
hat, ist
in der Praxis natürlich zweifelhaft, da man bei keinem Bewerber wissen
kann, ob
er ein „wahres“ Zeugnis oder ein „Gefälligkeitszeugnis“ vorlegt.
Immerhin
ist diese Entscheidung des Senats ein eindeutiger Schritt Richtung
Zeugnisehrlichkeit
und macht es den Firmen leichter, bei Leistungsbewertungen auch
mal „Kante zu zeigen“. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom
18.11.14 trägt das
Az.:9 AZR 584/1. (Quelle: Finanzbrief, gelesen in Der Geldbrief
23/2014)
WUSSTEN SIE,...
dass
das Lesen von Versicherungsbedingungen ist bei deutschen Verbrauchern
noch
unbeliebter ist als das Ausfüllen der Steuererklärung? Laut einer
aktuellen
Umfrage verzweifeln 70 Prozent der Bundesbürger am
Versicherungsdeutsch. (Quelle:
Cash./OnVista, gelesen in Der Geldbrief 23/2014)
4.
FIX-FERTIGES UNTERNEHMENSKONZEPT
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MEHR ERFAHREN
WEISHEIT...
Das
Weinen ist dem Menschen angeboren, aber
das Lachen will gelernt sein. (Max Pallenberg)
5.
GESCHENKT
A) Umsonstläden:
Manche Menschen geben, was sie nicht mehr brauchen,
in den Sperrmüll, andere geben es in einem sog. Umsonstladen ab. Dort
darf
jeder, der Bedarf hat, mitnehmen, was ihm gefällt. Umsonst natürlich.
Etwa 30
dieser segensreichen Einrichtungen gibt es bereits in Deutschland. Ob
auch in
Ihrer Nähe, finden Sie hier heraus
B) Dschungelbuch als Gratis-App
LINKS,
DIE MAN NICHT LINKS LIEGEN LASSEN SOLLTE...
Die
Vorteile von Festgeld und Anlagestrategien
Immobilienwert:
Hohes Steuerrisiko bei Überbewertung
©
Copyright: Roland Benn
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