JEDEN
TAG REICHER
Ausgabe 209 vom 12.02.2014
Exklusiv
für unsere Abonnenten,
Kunden und Interessenten
Wenn
Ihnen diese Ausgabe gefällt, dürfen Sie sie gerne an Freunde
weiterreichen!
IHRE
THEMEN IN DIESER AUSGABE:
**********************************************
- Mit
3 Richtigen Millionär werden
- Das
ist irre
- Effektive
Eigen-PR in der
direkten Umgebung
- Jetzt
ist es kein Gerücht mehr
- Geschenkt
0.
VORWORT
Nach
dem letzten Newsletter habe ich eine kuriose
Mail bekommen, die Sie – mitsamt meiner Antwort – bei den Leserbriefen
nachlesen können.
Eine friedliche Zeit und wiederum viel
Lesevergnügen wünscht Ihnen aus den Philippinen
Roland Benn
ES SAGTE...
Mario
Puzo (ital.-amerik. Schriftsteller („Der Pate“) und Oscar-Gewinner):
„Ein
Anwalt mit Aktentasche kann mehr Geld stehlen als 1000 Männer mit
Gewehren.“
1.
MIT 3 RICHTIGEN MILLIONÄR WERDEN
Am Mittwoch,
den 12., sowie am Samstag den 15. Februar, führt der Deutsche Lotto-
und Totoblock
eine bundesweite Sonderauslosung durch. Der Clou dabei ist, dass man
schon mit
3 richtigen Zahlen oder mit 2 richtigen Zahlen plus Superzahl Millionär
werden
kann. Außerdem wird es noch 300 glückliche Gewinner von je 10.000 Euro
geben.
Nun bräuchten Sie nur noch eine Anleitung, die Ihre
Gewinnchancen beim Tippen erhöht. Diese gibt es schon. HIER IST SIE
INTERESSANT...
Phillie
Phanatic ist das überlebensgroße Maskottchen des US-amerikanischen
Baseball-Teams Philadelphia Phillies. Es sorgt bei Heimspielen in den
Pausen
für Spaß und Unterhaltung. Dabei hat es einmal einen Zuschauer umarmt.
Zu
kräftig umarmt, nach Meinung dieses Zuschauers. Und verklagte daraufhin
den
Verein. Weil er seitdem unter dauerhaften Rückenschmerzen litt. 2,5
Millionen
Dollar Schmerzensgeld wollte er. Und bekam er. So entschied ein
US-Gericht…
Weitere
kuriose Urteile: LESEN
Kuriose
Gesetze: LESEN
2.
DAS IST IRRE
Blogger
in Deutschland sehen sich
aufgrund eines aktuellen Urteils des Landgerichts Köln einer riesigen
Abmahnwelle gegenüber. Dieses Landgericht hat nämlich entschieden, dass
Fotos
auf Blogs direkt mit dem Namen des Fotografen gekennzeichnet werden
müssen.
Aber selbst diese Kennzeichnung könnte die Blogger nicht von einer
Abmahnung
schützen. Denn: Wenn der Fotograf auf den Bild steht, könnte dieser nun
klagen,
weil sein Bild verändert wurde…
Dies berichtet der law blog, der durch
das Urteil die Öffnung eines riesigen Abmahnmarktes sieht. „Es wird
wohl nur
Stunden dauern, bis die restliche Welt mal wieder über uns lacht“, so
der law
blog, der den gesamten Internetstandort durch das Urteil gefährdet
sieht. (Quelle: deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/shortnews.de)
WEISHEIT...
Alles
hat
zwei Seiten. Mit Anwalt drei.
3.
EFFEKTIVE EIGEN-PR IN DER DIREKTEN UMGEBUNG
Egal,
ob Sie ein Online- oder Offline-Geschäft haben, dort, wo Sie wohnen,
leben Sie
nicht allein. Die Menschen um Sie herum sind alles potenzielle Kunden
und
können sehr loyal sein, weil Sie als Anbieter Teil der gemeinsamen
Heimatstadt/Heimatregion
sind. Das gilt auch, wenn Sie etwas über das Internet vertreiben. Nur –
diese potenziellen
Kunden müssen erstmal wissen, dass es Sie gibt. Doch dafür stehen Ihnen
zahlreiche kostengünstige Wege zur Verfügung… WEITERLESEN
SPASS MUSS SEIN...
Abends,
bevor die kleine Sabine ins
Bett muss, schreit sie: "Lieber Gott, ich wünsche mir ein Pony!"
Da stürmt die Mutter ins Zimmer und
sagt: "Aber Sabine, der liebe Gott ist doch nicht schwerhörig!"
"Ich weiß", entgegnet
Sabine, "aber Opa nebenan!"
4.
JETZT IST KEIN GERÜCHT MEHR
Jetzt
ist es kein Gerücht mehr: Eine IWF-Studie (Weltbank) drängt auf rasche
Enteignung
der Sparer in Europa! Ungeheuerlich: Die Studie kündigt eine
beispiellose Welle
von Zwangs-Maßnahmen gegen die Sparer in Europa an. Für die deutsche
Regierungs-Koalition… WEITERLESEN
WUSSTEN
SIE,...
was
der Telekom-Sozialtarif
ist? Er wird
vielen nicht bekannt sein und klingt wie ein Relikt aus der
Vergangenheit -
doch es gibt ihn noch. Der Kunde erhält, wenn er die Voraussetzungen
erfüllt,
eine Vergünstigung in Höhe von 6,94 Euro (bei Runkfunkbeitragsbefreiung
wegen
geringem Einkommen, verminderter Erwerbsfähigkeit oder bei Bezug von
BAföG-Leistungen) bzw. 8,72 Euro (bei blinden, gehörlosen oder
sprachbehinderten Kunden) Die Gutschrift gilt übrigens nur für
Verbindungen ins
deutsche Festnetz und ins Ausland sowie zu 032-Nummern - ohne Call by
Call.
Mäßig attraktiv, aber warum den Rabatt nicht einfach mitnehmen, wenn
man
berechtigt ist? Nun, einen Haken hat die Sache noch: Die Vergünstigung
gibt‘s
nur für ausgewählte Tarife der Telekom - und zwar die, die auf Grund
des
fehlenden DSL-Zugangs heutzutage nicht besonders attraktiv sind,
nämlich Call
Plus, Call Start, Call Basic und ähnliche. Wer indes tatsächlich nur
einen
solchen Basisanschluss nutzt und die Voraussetzungen erfüllt, kann
zugreifen.
(Quelle: teltarif.de)
5.
GESCHENKT
A)
Bei Amazon und in seinem Marketplace gibt es laufend Schnäppchen. Doch
die
manuelle Überwachung ist mühselig, so dass gute Gelegenheiten allzu
leicht
verpasst werden. Mit einem kleinen Tool lässt sich das künftig
verhindern: http://www.snip-me.de/
B) Edelstahl-Taschenmesser
mit 9 Funktionen sowie Deluxe FotoCards für nur
jeweils 0,00 Euro: http://www.druckerzubehoer.de/index.phtml?refid=JTR
LINKS,
DIE MAN NICHT LINKS LIEGEN LASSEN SOLLTE...
Geschäftsidee Frühstück-Bringer
So
vermehren Sie Ihre grauen Zellen
©
Copyright: Roland Benn
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