JEDEN
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REICHER
Ausgabe 129a / 28.07.2012
Exklusiv
für unsere Abonnenten,
Kunden und Interessenten
Wenn
Ihnen diese Ausgabe gefällt, dürfen Sie sie gerne an Freunde
weiterreichen!
IHRE
THEMEN IN DIESER AUSGABE:
**********************************************
- Aussteigen
auf 7107 Inseln
- BGH
gibt LV-Kunden recht
- Nur
500 Euro vom Staat...
- Torwand-Business
- Geschenkt
0.
PERSÖNLICHES AUS LONDON
„Wären die
Börsen-Experten wirklich so beschlagen, dann würden sie Aktien kaufen,
statt
Beratung anzubieten.“ Dieser Ausspruch von dem US-Geschäftsmann Norman Ralph Augustine
hat was für
sich.
Einer,
der nicht nur kluge Ratschläge gibt, sondern auch beweist, was er sagt,
ist
Hans-Peter Holbach mit seinem Musterdepot. Es besteht schon seit 21 (!)
Jahren.
Herr Holbach kauft und verkauft ausgewählte Top-Aktien und -Fonds für
sich und
lässt seine Leser an der Entwicklung teilhaben, so dass sie alles
nachvollziehen können. Aus 100.000 wurden bis heute 1.062.965.
Weitere Infos: http://www.geldbrief.com/
Eine
friedliche Zeit aus London wünscht Ihnen Roland Benn.
ES SAGTE...
...Jack Nicholson (US-Schauspieler): „Dass
man Liebe nicht mit Geld kaufen kann, glaubt man erst dann, wenn man
genug Geld
hat.“
1.
AUSSTEIGEN AUF 7107 INSELN
Es
gibt ein warmes, sonniges Land auf unserer Erde, das aus 7.107 Inseln
besteht,
wovon über 6.000 immer noch unbewohnt sind. In diesem Inselreich sind
die
Lebenshaltungskosten so günstig, dass Sie selbst mit einem
Monatseinkommen in
der Größenordnung von Hartz IV schon als reich gelten! Hier hat man
wieder Lust
am Leben. Zu den 7.107 Inseln
INTERESSANT...
Laut
Statistischem Bundesamt beträgt das durchschnittliche Jahreseinkommen
eines
Selbstständigen 194.000 Euro. Doch die Kosten für einen
Luxus-Sportwagen als
Firmenwagen darf er nicht von der Steuer absetzen, so jedenfalls hat
das
Finanzgericht Nürnberg entschieden (Az. 7 K 966/2009). Die Richter sind
der
Meinung, dass man den 400-PS-Ferrari, um den es hier ging, nicht dem
Betriebsvermögen zuordnen kann, „weil betriebliche Gründe fehlen, das
Fahrzeug
zu erwerben oder zu leasen“. Als steuerlich absetzbar erlaubten sie nur
die
tatsächlichen Kosten für betriebliche Fahrten, falls sie in einem
angemessenen
Rahmen bleiben und per Fahrtenbuch belegt werden…
2.
BGH GIBT LV-KUNDEN RECHT
Der
Bundesgerichtshof (BGH) hat einige gängige Vertragsklauseln von
Kapitals- und privaten Rentenversicherungen für unwirksam erklärt. Das
Urteil könnte "Signalwirkung für die ganze Branche" haben. Das Urteil
kann vor allem jenen Kunden nutzen, die vorzeitig aus ihrem
Versicherungsvertrag ausgestiegen sind, erklärte am Mittwoch die
Verbraucherzentrale Hamburg. Sie war in einem langjährigen Verfahren
als Kläger aufgetreten.
Unwirksam sind nach der BGH-Rechtsprechung Bedingungen zu den
Rückkaufswerten, dem Stornoabzug und der Verrechnung von
Abschlusskosten. Sie führen dazu, dass Versicherungskunden hohe
Verluste drohen, wenn sie ihren Vertrag nicht lange durchhalten. Bei
einer Kündigung nach wenigen Jahren bekommt der Kunde möglicherweise
auch gar nichts von den gezahlten Versicherungsbeiträgen zurück, weil
sie vollständig für Vermittlungsprovisionen und Abschlussgebühren
verwendet wurden, also bei der Versicherung und Ihren Vertriebspartnern
gelandet sind.
Darin liege eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungskunden,
entschied der IV. Zivilsenat des BGH am Mittwoch (Urteil vom 25. Juli 2012 - IV ZR 201/10).
Andere
seien unwirksam, weil sie nicht transparent genug seien oder den
Kunden auf eine andere Weise unangemessen benachteiligen. Der BGH
bewegt sich mit der Entscheidung auf seiner bisherigen Linie und
entwickelt sie weiter.
"Das
Urteil hat eine Signalwirkung für die gesamte Branche", sagte der
Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, Günter Hörmann. Er schätze die
Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden
erstattet werden müsse, auf rund 12 Milliarden Euro. Die
Verbraucherzentrale forderte die Versicherer auf, von sich aus auf Ihre
Kunden zuzugehen und ihnen zustehende Beträge zu erstatten.Vorsorglich
sollten Kunden aber ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer anmelden.
(Quelle: Focus Money, 25.07.2012)
SPASS MUSS
SEIN...
Große
Feier im Betrieb, die Sektkorken knallen.
Der
Chef fragt erstaunt: "Was ist denn hier los?"
Ein
Angestellter erklärt ihm: "Die letzte Gehaltsabrechnung ist falsch!
Anstelle der Gehälter wurden uns die Abzüge ausbezahlt!"
3.
NUR 500 EURO VOM STAAT...
Jedes
Jahr werden über 300.000 Arbeitnehmer
berufsunfähig. Sie erhalten eine Minimalversorgung von Vater Staat in
Höhe von
nur 500 Euro. Würden Ihnen 500 Euro reichen, um die Miete und Ihren
Lebensunterhalt zu bestreiten?
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WISSEN SIE,...
…wie lange es schon
Mobilfunk in Deutschland
gibt? 40 Jahre!
Heutzutage
ist die Nutzung des Mobilfunks Alltag - seit Jahren gehört das Handy
zur Standardausrüstung.
Doch dem ging eine lange Zeit voraus, in der die mobile Telefonie eine
spannende Nische war. Der teltarif.de-Autor Henning Gajek kennt den
Mobilfunk
seit dem A-Netz. Interessanter Rückblick von
einem, der alles von Anfang
an mitgemacht hat: http://www.teltarif.de/mobilfunk-deutschland-rueckblick-gajek/news/47448.html
4.
TORWAND-BUSINESS
Mit
der Lösung von Problemen lässt sich immer prima Geld verdienen. Bei der
heutigen Geschäftsidee gibt es aber kein Problem zu lösen. Trotzdem
können Sie
gut Geld machen. Auf angenehme Weise. Die Faktoren sind der angeborene
Spieltrieb der Menschen im Allgemeinen und die Fußballbegeisterung der
Deutschen im Besonderen. WEITERLESEN
WEISHEIT...
„Zukunft
ist kein Schicksalsschlag, sondern die Folge der Entscheidungen, die
wir heute
treffen.“ Franz Alt
5.
GESCHENKT
A) Jede Woche
gratis Haushaltstipps: http://www1.belboon.de/adtracking/026e2e077be2016e0e0034bd.html
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LINKS,
DIE MAN
NICHT LINKS LIEGEN LASSEN SOLLTE...
Die
gute Seite der Rezession
Die gute Seite der Inflation
12
Wundermittel für Ihren Körper
© Copyright:
Roland Benn
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