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JEDEN TAG REICHER

Ausgabe vom 25.04.2012
Exklusiv für unsere Abonnenten, Kunden und Interessenten
Wenn Ihnen diese Ausgabe gefällt, dürfen Sie sie gerne an Freunde weiterreichen!

IHRE THEMEN IN DIESER AUSGABE:
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  1. Das Outsource Geheimnis
  2. Gipfel der Frechheit
  3. Private Ebay-Verkäufer im Visier des Fiskus
  4. Geschäftsidee: Kaufen, sparen, tilgen ohne Geld
  5. Geschenkt

0. PERSÖNLICHES AUS LONDON
In Deutschland sind es etwa 30.000 Leute, die nebenbei oder hauptberuflich vom heimischen Computer aus an der Börse handeln. Allerdings verliert ein großer Teil ihr Geld. Zurzeit ist vor allem Forex der Trend. Damit Sie zu den Gewinnern gehören, habe ich Ihnen hier wichtige Informationen zusammengetragen: http://www.benn-verlag.com/forex.html
Eine friedliche Zeit aus London wünscht Ihnen Roland Benn.

ES SAGTE...
...André Kostolany (ung. Börsen-Guru):
Wer viel Geld hat, kann spekulieren.
Wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren.
Wer kein Geld hat, muss spekulieren.

1. DAS OUTSOURCE-GEHEIMNIS
Das wahrscheinlich beste System, Arbeit zu minimieren und das Leben schöner zu machen: KLICK MICH

INTERESSANT...
Die einen meinen, die steuerfreie Kostenpauschale unserer Bundestagsabgeordneten (derzeit immerhin 4.029 Euro – monatlich versteht sich) sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die anderen meinen, was für MdBs gilt, sollte auch für alle Arbeitnehmer gelten und klagen zurzeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Wenn Sie sich an dieses Musterverfahren (Az. 7227/11 und 7258/11) anhängen wollen, so ist das unkompliziert und kostenfrei möglich. Unter Berufung auf das streitanhängige Verfahren kann ein Steuerpflichtiger, der Einspruch gegen seinen Steuerbescheid eingelegt hat, Antrag auf Ruhen des Einspruchs bzw. Aussetzung der Vollziehung stellen, bis der Fall geklärt ist.
Problem: Da in der Abgabenordung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht namentlich genannt wird, hält sich die Finanzverwaltung nicht zur Verfahrensruhe verpflichtet. Dagegen läuft beim Bundesfinanzhof ein weiteres Verfahren unter Az. X B 183/11.

2. GIPFEL DER FRECHHEIT
Es ist der Gipfel der Frechheit: Da gibt es im Internet doch tatsächlich Seiten, die sich seriös geben und vor Internet-Abzockern warnen – und dabei genau diese Abzocker selber sind!
Konkret: Jeder, der in die USA einreisen will, muss seit 2009 das sog. ESTA-Formular online ausfüllen (Einreisegenehmigung des US-Heimatschutzministeriums). Die Internetadresse dazu bekommt man von seiner Fluggesellschaft oder dem Reisebüro. Das ist in wenigen Minuten erledigt und vollkommen kostenlos.
Mittlerweile gibt es aber einige private Webseiten, die für das angebliche Einholen der Einreisegenehmigung zwischen 20 und 50 Dollar verlangen! Das ist Abzocke in Reinkultur!
Ein Unternehmen namens ESTA-USA schreibt auf seiner Webseite: „Es existieren private Webseiten, die vorgeben von der Regierung der Vereinigten Staaten zu sein. Diese Webseiten verlangen viel Geld und geben vor, dafür den Antrag für die ESTA Reisegenehmigung für Sie einzuholen. Diese Webseiten sehen sehr professionell aus und wurden lediglich zum Zweck erstellt, Reisende arglistig zu täuschen und zu vermitteln, dass dieser Service notwendig sei um die Reisebewilligung zu erhalten." Dabei verlangt diese Firma selber 49,25 $!!! Wie gesagt: Das ESTA-Formular ist absolut kostenlos. Wer auf den Betrug hereingefallen ist, kann sich sein Geld über sein Kreditkartenunternehmen zurückholen.

LITERATURTIPP zum Thema: http://www.benn-verlag.com/gangster-und-ganoventricks.html

SPASS MUSS SEIN...
In einer Zeitungsanzeige stand:
Senden Sie 100 Euro in bar und lernen Sie Gitarre spielen!“
Herr Schlaumeier schickt die 100 Euro und bekommt nach einigen Tagen folgenden Brief:
Vielen Dank für die 100 Euro. Und bitte denken Sie daran, Gitarre spielen zu lernen!"

Auch damit können Sie Heiterkeit erregen: Scherzartikel 

3. PRIVATE EBAY-VERKÄUFER IM VISIER DES FISKUS
Auf der Suche nach neuen Steuereinnahmen schaut die Finanzverwaltung immer genauer bei Ebay hin und hat hier vor allem die so genannten Privat-Gewerblichen im Fokus. Darunter versteht man Personen, die sich als Privatverkäufer bezeichnen, aber nach Meinung des Fiskus so viel verkaufen, dass es als gewerblich gilt. Was viele Ebay-Verkäufer gar nicht wissen: Ihr Finanzamt kann sich problemlos Einblick in die Aktivitäten des Accounts verschaffen! WEITERLESEN

WUSSTEN SIE,...
...was Wucher ist? Von Wucherzinsen spricht man, wenn die Zinsen z.B. des Raten-Kreditvertrages um mindestens 12 Prozentpunkte über dem aktuellen marktüblichen Zins liegen. In diesem Fall lässt sich ein solch sittenwidriger Vertrag ggf. aushebeln und es kann davon zurückgetreten werden.
...dass
37 Prozent der drei Millionen Sozialhilfeempfänger/innen in Deutschland Kinder und Jugendliche sind?

4. GESCHÄFTSIDEE: KAUFEN SPAREN; TILGEN OHNE GELD
Eine wirkliche Weltneuheit auf den Kapitalmarkt war das Finanzierungsangebot der Münchener Sparschwein AG, das es heute leider nicht mehr gibt. Für clevere Unternehmensgründer bietet sich die Chance, die Idee wieder aufzugreifen und erfolgreicher zu vermarkten. Mit diesem Konzept lässt sich
kaufen ohne Geld,
sparen ohne Geld,
tilgen ohne Geld.
Das sind drei Dinge der Unmöglichkeit, werden Sie vielleicht sagen. Aber es geht doch! Und des Rätsels Lösung ist so simpel wie genial: WEITERLESEN

WEISHEIT...
„Nichts macht einen Menschen so unsympathisch wie ständiger Erfolg.“ (Anthony Trollope)

5. GESCHENKT
A) Einen natürlichen Rohrreiniger erhalten Sie, wenn Sie das noch heiße Wasser, in dem Sie Kartoffeln gekocht haben, in den Abfluss gießen. Coca Cola und Sodapulver aus der Drogerie haben die gleiche Wirkung. Mit heißem Wasser nachspülen.
B) Gratis Begrüßungspäckchen von Hipp für werdende Mütter: http://www.babilu.de/babilu/go/coupon250119/Begruessungspaeckchen.htm

LINKS, DIE MAN NICHT LINKS LIEGEN LASSEN SOLLTE...
5 Gründe, warum der Forexmarkt so lukrativ ist
Die neue Flugticketsteuer und wie man sie austrickst

Auch eine Geschäftsidee: Auto zertrümmern

© Copyright: Roland Benn




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