JEDEN
TAG
REICHER
Ausgabe vom 25.04.2012
Exklusiv
für unsere Abonnenten,
Kunden und Interessenten
Wenn
Ihnen diese Ausgabe gefällt, dürfen Sie sie gerne an Freunde
weiterreichen!
IHRE
THEMEN IN DIESER AUSGABE:
**********************************************
- Das
Outsource Geheimnis
- Gipfel
der Frechheit
- Private
Ebay-Verkäufer im
Visier des Fiskus
- Geschäftsidee:
Kaufen, sparen,
tilgen ohne Geld
- Geschenkt
0.
PERSÖNLICHES AUS LONDON
In
Deutschland sind es etwa 30.000 Leute, die
nebenbei oder hauptberuflich vom heimischen Computer aus an der Börse
handeln.
Allerdings verliert ein großer Teil ihr Geld. Zurzeit ist vor allem
Forex der
Trend. Damit Sie zu den Gewinnern gehören, habe ich Ihnen hier wichtige
Informationen zusammengetragen: http://www.benn-verlag.com/forex.html
Eine
friedliche Zeit aus London wünscht Ihnen Roland Benn.
ES SAGTE...
...André Kostolany (ung.
Börsen-Guru):
Wer
viel Geld hat,
kann spekulieren.
Wer wenig Geld hat,
darf nicht spekulieren.
Wer kein Geld hat,
muss spekulieren.
1.
DAS
OUTSOURCE-GEHEIMNIS
Das
wahrscheinlich beste System,
Arbeit zu minimieren und das Leben schöner zu machen: KLICK MICH
INTERESSANT...
Die
einen meinen, die steuerfreie
Kostenpauschale unserer Bundestagsabgeordneten (derzeit immerhin 4.029
Euro –
monatlich versteht sich) sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die
anderen
meinen, was für MdBs gilt, sollte auch für alle Arbeitnehmer gelten und
klagen
zurzeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Wenn Sie sich an dieses
Musterverfahren (Az. 7227/11 und 7258/11) anhängen wollen, so ist das
unkompliziert und kostenfrei möglich. Unter Berufung auf das
streitanhängige
Verfahren kann ein Steuerpflichtiger, der Einspruch gegen seinen
Steuerbescheid
eingelegt hat, Antrag auf Ruhen des Einspruchs bzw. Aussetzung der
Vollziehung
stellen, bis der Fall geklärt ist.
Problem: Da in der Abgabenordung der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht namentlich genannt
wird, hält
sich die Finanzverwaltung nicht zur Verfahrensruhe verpflichtet.
Dagegen läuft
beim Bundesfinanzhof ein weiteres Verfahren unter Az. X B 183/11.
2.
GIPFEL DER FRECHHEIT
Es
ist der Gipfel der Frechheit: Da
gibt es im Internet doch tatsächlich Seiten, die sich seriös geben und
vor
Internet-Abzockern warnen – und dabei genau diese Abzocker selber sind!
Konkret: Jeder, der in die USA
einreisen will, muss seit 2009 das sog. ESTA-Formular online ausfüllen
(Einreisegenehmigung des US-Heimatschutzministeriums). Die
Internetadresse dazu
bekommt man von seiner Fluggesellschaft oder dem Reisebüro. Das ist in
wenigen
Minuten erledigt und vollkommen kostenlos.
Mittlerweile gibt es aber einige
private Webseiten, die für das angebliche Einholen der
Einreisegenehmigung
zwischen 20 und 50 Dollar verlangen! Das ist Abzocke in Reinkultur!
Ein Unternehmen namens ESTA-USA
schreibt auf seiner Webseite: „Es existieren private Webseiten, die
vorgeben
von der Regierung der Vereinigten Staaten zu sein. Diese Webseiten
verlangen
viel Geld und geben vor, dafür den Antrag für die ESTA Reisegenehmigung
für Sie
einzuholen. Diese Webseiten sehen sehr professionell aus und wurden
lediglich
zum Zweck erstellt, Reisende arglistig zu täuschen und zu vermitteln,
dass
dieser Service notwendig sei um die Reisebewilligung zu erhalten."
Dabei
verlangt diese Firma selber 49,25 $!!! Wie gesagt: Das ESTA-Formular
ist
absolut kostenlos. Wer auf den Betrug hereingefallen ist, kann sich
sein Geld
über sein Kreditkartenunternehmen zurückholen.
LITERATURTIPP zum Thema: http://www.benn-verlag.com/gangster-und-ganoventricks.html
SPASS MUSS
SEIN...
In
einer Zeitungsanzeige stand:
„Senden
Sie
100 Euro in bar und lernen Sie Gitarre spielen!“
Herr
Schlaumeier schickt die
100 Euro und bekommt nach einigen Tagen folgenden Brief:
„Vielen
Dank
für die 100 Euro. Und bitte denken Sie daran, Gitarre spielen zu
lernen!"
Auch
damit können Sie Heiterkeit
erregen: Scherzartikel
3.
PRIVATE EBAY-VERKÄUFER IM VISIER DES FISKUS
Auf
der Suche nach neuen
Steuereinnahmen schaut die Finanzverwaltung immer genauer bei Ebay hin
und hat
hier vor allem die so genannten Privat-Gewerblichen im Fokus. Darunter
versteht
man Personen, die sich als Privatverkäufer bezeichnen, aber nach
Meinung des
Fiskus so viel verkaufen, dass es als gewerblich gilt. Was viele
Ebay-Verkäufer
gar nicht wissen: Ihr Finanzamt kann sich problemlos Einblick in die
Aktivitäten des Accounts verschaffen! WEITERLESEN
WUSSTEN SIE,...
...was
Wucher ist? Von
Wucherzinsen spricht man, wenn die Zinsen
z.B. des Raten-Kreditvertrages um mindestens 12 Prozentpunkte über dem
aktuellen marktüblichen Zins liegen. In diesem Fall lässt sich ein
solch
sittenwidriger Vertrag ggf. aushebeln und es kann davon zurückgetreten
werden.
...dass
37
Prozent der drei Millionen Sozialhilfeempfänger/innen
in Deutschland Kinder und Jugendliche sind?
4.
GESCHÄFTSIDEE: KAUFEN SPAREN; TILGEN OHNE GELD
Eine
wirkliche Weltneuheit auf den Kapitalmarkt war das Finanzierungsangebot
der
Münchener Sparschwein AG, das es heute leider nicht mehr gibt. Für
clevere
Unternehmensgründer bietet sich die Chance, die Idee wieder
aufzugreifen und
erfolgreicher zu vermarkten. Mit diesem Konzept lässt sich
kaufen ohne
Geld,
sparen ohne
Geld,
tilgen ohne
Geld.
Das sind
drei Dinge der Unmöglichkeit, werden Sie vielleicht sagen. Aber es geht
doch!
Und des Rätsels Lösung ist so simpel wie genial: WEITERLESEN
WEISHEIT...
„Nichts
macht einen Menschen so
unsympathisch wie ständiger Erfolg.“ (Anthony Trollope)
5.
GESCHENKT
A)
Einen
natürlichen Rohrreiniger erhalten Sie, wenn Sie das noch heiße Wasser,
in dem
Sie Kartoffeln gekocht haben, in den Abfluss gießen. Coca Cola und
Sodapulver
aus der Drogerie haben die gleiche Wirkung. Mit heißem Wasser
nachspülen.
B)
Gratis Begrüßungspäckchen von Hipp für werdende Mütter: http://www.babilu.de/babilu/go/coupon250119/Begruessungspaeckchen.htm
LINKS,
DIE MAN
NICHT LINKS LIEGEN LASSEN SOLLTE...
5 Gründe, warum der Forexmarkt so
lukrativ ist
Die neue Flugticketsteuer und wie man
sie austrickst
Auch eine
Geschäftsidee: Auto zertrümmern
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Roland Benn
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