JEDEN
TAG
REICHER
Ausgabe vom 27.08.2011
Exklusiv für unsere Abonnenten,
Kunden und Interessenten
Wenn
Ihnen diese Ausgabe gefällt, dürfen Sie sie gerne an Freunde
weiterreichen!
IHRE
THEMEN IN DIESER AUSGABE:
- Empfehlung
des Tages
- Kein Witz:
Der
Null-Euro-Vergleich
- Privatinsolvenz
auch bei
Steuerschulden
- Flüssig trotz
Regelinsolvenz
- Geschenkt
0.
PERSÖNLICHES AUS VICTORIA
Das
einzige, was man ohne Geld machen kann, sind
Schulden. Das ist nicht viel. Diese Newsletter-Ausgabe widmet sich dem
Ziel,
Schulden loszuwerden, damit Sie sich wieder mehr leisten können. Eine
friedliche Zeit wünscht Ihnen aus
Victoria/Philippinen, Roland Benn
ES SAGTE...
... Waltraud Puzicha (dt.
Erzählerin):
„Borgen schiebt Sorgen
von heute auf morgen.“
1. EMPFEHLUNG DES TAGES
Ratz-fatz
schuldenfrei: „Der Schulden-K.o.“ - Knock-out für Ihre Schulden! K.o.
ist OK – wenn es um Ihre Schulden geht. Dieses neue E-Book lässt Sie
den Kampf gegen Ihre Schulden in fünf Runden gewinnen:
Runde 1 – Die clevere Art
Runde 2 – Die feine Art
Runde 3 – Die unfeine Art
Runde 4 – Die legale Art
Runde 5 – Die Taktik, die die Privat-Insolvenz noch toppt
Mehr Infos
WUSSTEN SIE,...
wie
man Mietschulden
loswerden kann? Es gibt einen erprobten Trick, wie Sie ein bis drei
Monate
Mietschulden einfach loswerden können: Sie marschieren aufs Sozialamt
und
schildern Ihre Lage so ausführlich, dass man Ihr Dilemma erkennt. Damit
kommt
aber auch auf das Sozialamt ein Dilemma zu: Da Sie einen
Rechtsanspruch auf
Unterstützung haben, hätte die Kommune erhebliche Kosten zu tragen,
wenn sie
Ihnen eine neue Wohnung besorgen müsste. Deshalb ist das Sozialamt
bereit, bei
erstmaliger Notlage die Mietschulden (evtl. inkl. Nebenkosten) zu
übernehmen,
weil das unterm Strich billiger ist. Rückerstatten müssen Sie das
nicht, wenn
Ihre Einkommenssituation entsprechend ist; ansonsten gilt es als
Darlehen, das
in moderaten Raten abgestottert werden kann. Besonders gute Chance
haben
Familien.
2.
KEIN WITZ: DER NULL-EURO-VERGLEICH
Zwar
muss
in der Privatinsolvenz der Vergleichsvorschlag an die Gläubiger
ernsthaft sein,
aber dennoch ist eine Strategie möglich, bei der den Gläubigern sage
und
schreibe null Euro angeboten werden! Man spricht hier vom sog.
Null-Plan, der
sogar gerichtlich anerkannt ist. Die Argumentation ist ganz einfach.
Weiterlesen
SPASS MUSS SEIN...
"Herr
Generaldirektor,
draußen steht ein Mann."
"Soll
warten, Fräulein Andel. Bieten Sie ihm einen
Sessel an."
"Habe ich schon, aber er will ALLE
Möbel..."
3.
PRIVATINSOLVENZ AUCH BEI STEUERSCHULDEN
Wussten Sie, dass
Steuerschulden nie verjähren?
Eigentlich ist das nicht ganz richtig, denn auch sie können verjähren.
Aber
wenn in Ihrem Finanzamt der zuständige Sachbearbeiter bzw. die
Vollstreckungsabteilung nicht schläft, verjähren sie de facto nie.
Grund: Mit
jeder Vollstreckungsmaßnahme beginnt die 5-jährige Verjährungsfrist
(Paragraf 228
Abgabenordnung) aufs Neue
zu laufen. Wenn im Finanzamt also niemand schläft, verjähren
Steuerschulden
nie. Fatal ist (und was die wenigsten wissen): Selbst die Erben können
noch zur
Kasse gebeten werden...
Steuerschulden kann man aber trotzdem loswerden, auch
wenn man sie nicht bezahlen kann – durch Verhandlungen. Richtig
gelesen: Das
Finanzamt lässt durchaus mit sich handeln, so dass die Steuerschulden
z.B. um
die Hälfte gedrückt werden können. Voraussetzung ist oft, dass weitere
Schuldner auch auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten und dass
eine
Abschlagssumme gezahlt wird. Aber es sind noch viele weitere
Konstellationen
denkbar.
Wieso ist das möglich? Der Spatz in der Hand ist
besser als die Taube auf dem Dach, erkennt inzwischen aus der Fiskus.
Wenn der
Schuldner nämlich in die Privatinsolvenz geht, geht er allzu oft
gänzlich leer
aus.
Weitere clevere
Infos zum Schuldenabbau: Klick mich
INTERESSANT...
Der richtige
Umgang mit dem Gerichtsvollzieher: Lesen
In 3 Monaten schuldenfrei: Die Entschuldung im
EU-Ausland und Ihre Vorteile: Klick
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4. FLÜSSIG TROTZ REGELINSOLVENZ
Müssen Sie mit 20%
auskommen, weil Sie 80% an den Insolvenzverwalter abführen? Es könnte
ab sofort
umgekehrt sein! Mit meinen mehrfach rechtsgeprüften Tipps kann jeder
insolvente
Unternehmer und Freiberufler innerhalb weniger Tage ca. 80% seiner
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WEISHEIT...
Jemand ohne Krankheit ist
glücklich. Jemand ohne
Schulden ist reich. (aus China)
5.
GESCHENKT
A) Sensationelles Urteil für
Kreditnehmer! Und zwar
für alle, denen die Bank Kontoführungsgebühren für Baudarlehen, Raten-
oder
Verbraucherkredite berechnet hat! Der Bundesgerichtshof hat diese
Gebühren für
nichtig erklärt, weil die Unterhaltung von Darlehenskonten Sache der
Bank ist.
Die Bankenverbände haben sich nun verpflichtet, die o.g. Gebühren
rückwirkend
ab 2008 zu erstatten. Ein formloser Brief mit Erwähnung des BGH-Urteils
(BGH
Az.: XI ZR 388/10) reicht vollkommen aus.
B) Zeigen Sie’s Banken und
Versicherungen: "Ich will mein Geld zurück". Gratis-Report, der
zeigt, wie und wo Sie Ihre Prämien für
Lebens- und Restschuldversicherungen zurückbekommen.
C) Gratis Tools,
Ebooks
etc. für Webmaster
LINKS,
DIE MAN
NICHT LINKS LIEGEN LASSEN SOLLTE...
Der Schuldenkönig
Trick,
selbstständig zu bleiben trotz Insolvenz
Schulden
muss man nicht mit heiraten
©
Copyright 2012: Roland Benn
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