Im
neuen Jahr 2015 ändert sich wieder vieles. Manches zum Besseren, vieles
zum
Schlechteren und diesmal auch zur Scheinsicherheit. Und eine neue
Bußgeldart
ist auch dabei.
Die Pressestelle der Postbank hat eine übersichtliche
Zusammenstellung veröffentlicht, was sich ib 1.1.2015
alles ändert. Hier die Schnellübersicht:
Scheinsicherheit
Ab
1. Juli 2015 wird sich die
Einlagensicherung für Sparer ändern. Sog. schutzwürdige Einlagen sollen
dann
nicht nur bis zu den bekannten 100.000, sondern sogar bis zu 500.000
Euro
gesetzlich gesichert sein. Unter „schutzwürdige Einlagen“ sind z.B.
Gelder aus Abfindungen
oder Immobilien-Verkäufen zu verstehen.
Wenn man aber bedenkt, dass der
Einlagensicherungsfonds der Banken schätzungsweise 5,5 Milliarden Euro
enthält,
auf Giro- und Tagesgeldkonten jedoch ca. 975 Milliarden Euro liegen,
dann erkennt
man auf einen Blick, dass die gesetzliche Einlagensicherung bei weitem
nicht
ausreicht. Erst recht, wenn im Falle einer Systemkrise der EU-Banken
weitere Zahlungen
im Rahmen der europäischen Bankenunion fällig würden. Diese
verfünffachte
Einlagensicherung für bestimmte Einlagen ist in meinen Augen nichts als
eine
politisch gewollte Scheinsicherheit.
Neue Bußgeld-Art
Ab 1. April 2015 müssen Vermieter und
Verkäufer von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen in ihren Inseraten
Pflichtangaben zur Energieeffizienz machen. Die Anzeige muss ab diesem
Termin
Baujahr, Heizungsart, Energiekennwert, Energieeffizienzklasse und Art
des
Energieausweises enthalten. Andernfalls droht ein Bußgeld.
Online-Zulassungsstelle
Jedes Jahr werden rund 9 Millionen
Kraftfahrzeuge abgemeldet. Ab 1. Januar 2015 ist das persönliche
Erscheinen
nicht mehr notwendig, denn nun kann man die Abmeldung online vornehmen.
Wie sie
funktioniert, ist auf dieser Seite des Bundesverkehrsministeriums
erklärt. Später einmal soll auch die Online-Anmeldung möglich sein,
doch müssen dazu
erst noch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden.
Lebenslanges Nummernschild
Auch eine echte Neuerung ist, dass man
sein (Lieblings-)Autokennzeichen lebenslang behalten kann, selbst wenn
man in
einen anderen Land- oder Stadtkreis umzieht. Damit werden
Pilotprojekte, die es
zuvor schon in Hessen und Schleswig-Holstein gab, nun bundesweit
möglich. Die
Höhe der Kfz-Versicherung richtet sich aber trotzdem weiter nach dem
tatsächlichen Wohnsitz des Halters.
Elektroautos
Falls Sie planen, sich zukünftig ein
Elektroauto anzuschaffen, sollten Sie das möglichst noch bis 31.
Dezember 2015
machen. Denn dann bleibt das Fahrzeug 10 Jahre lang von der Kfz-Steuer
befreit.
Danach halbiert sich die Steuerfreiheit auf 5 Jahre.
Elterngeld Plus
Das bisherige Elterngeld für die Dauer
von 14 Monaten wird nun ergänzt durch das neue Elterngeld Plus. Dies
wird für
28 Monate gewährt – allerdings gibt es in diesem Fall nur halb so viel
Elterngeld. Ein Bonus von 4 zusätzlichen Monaten ist möglich, wenn sich
beide
Eltern für Teilzeitarbeit entscheiden. Kombinationen aus Elterngeld und
Elterngeld Plus ist erlaubt.
ALG II
Für Hartz-IV-Empfänger gibt es ab
Januar mehr Geld:
Alleinerziehende: 399 Euro (plus 8
Euro)
Ehegatten: 360 Euro (plus 7 Euro)
Kinder: 234 Euro bzw. 320 Euro (plus 5
bzw. 7 Euro)
Mietpreisbremse
Eine weitere Neuerung ist die Mietpreisbremse. Demnach darf bei
Wiedervermietung die Miete in bestimmten
Gebieten, die von den Bundesländern festgelegt werden, die ortsübliche
Vergleichsmiete maximal um 10% überschritten werden.
Ebenfalls neu ist das
Bestellerprinzip, d.h. dass derjenige, der den Makler beauftragt hat,
ihn auch
bezahlt.
Alte Heizung
Gas- und Ölheizungen, die 30 Jahre und
älter sind, müssen ab 2015 nach und nach durch effizientere Kessel
ersetzt
werden. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind von dem Gesetz
ausgenommen.
Dämmung
Hauseigentümer müssen bis Ende 2015
die oberste Geschossdecke bzw. das Dach dämmen. Hausbesitzer, die
mindestens
seit 01.02.2002 selbst im Haus wohnen, sind von dem Gesetz ausgenommen.
Selbstanzeige
Haben Sie noch keine Selbstanzeige in
Sachen unversteuerter Kapitaleinkünfte gemacht? Dann wird es ab 2015
teurer.
Ohne Bußgeld kommt man nur noch dann davon, wenn die hinterzogene
Steuer nicht
mehr als 25.000 Euro beträgt (zuvor 50.000 Euro). Die Strafzuschläge
für
Hinterziehungsbeträge wurden ebenfalls verschärft:
Hinterziehungsbetrag ab 25.000 Euro:
10 Prozent
Hinterziehungsbetrag ab 100.000 Euro:
15 Prozent
Hinterziehungsbetrag ab 1 Million
Euro: 20 Prozent
Trotz dieser Geldstrafen gilt der
Steuersünder aber weiterhin als nicht vorbestraft.
Auf
dieser Seite der Postbank können Sie
die Details der Änderungen und einige weitere
detaillierter nachlesen.
©
Copyright: Roland Benn
.