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Scheinsicherheit, neue Bußgeld-Art und was sich sonst noch in 2015 ändert

Im neuen Jahr 2015 ändert sich wieder vieles. Manches zum Besseren, vieles zum Schlechteren und diesmal auch zur Scheinsicherheit. Und eine neue Bußgeldart ist auch dabei.
Die Pressestelle der Postbank hat eine übersichtliche Zusammenstellung veröffentlicht, was sich ib 1.1.2015 alles ändert. Hier die Schnellübersicht:

Scheinsicherheit
Ab 1. Juli 2015 wird sich die Einlagensicherung für Sparer ändern. Sog. schutzwürdige Einlagen sollen dann nicht nur bis zu den bekannten 100.000, sondern sogar bis zu 500.000 Euro gesetzlich gesichert sein. Unter „schutzwürdige Einlagen“ sind z.B. Gelder aus Abfindungen oder Immobilien-Verkäufen zu verstehen.
Wenn man aber bedenkt, dass der Einlagensicherungsfonds der Banken schätzungsweise 5,5 Milliarden Euro enthält, auf Giro- und Tagesgeldkonten jedoch ca. 975 Milliarden Euro liegen, dann erkennt man auf einen Blick, dass die gesetzliche Einlagensicherung bei weitem nicht ausreicht. Erst recht, wenn im Falle einer Systemkrise der EU-Banken weitere Zahlungen im Rahmen der europäischen Bankenunion fällig würden. Diese verfünffachte Einlagensicherung für bestimmte Einlagen ist in meinen Augen nichts als eine politisch gewollte Scheinsicherheit.

Neue Bußgeld-Art
Ab 1. April 2015 müssen Vermieter und Verkäufer von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen in ihren Inseraten Pflichtangaben zur Energieeffizienz machen. Die Anzeige muss ab diesem Termin Baujahr, Heizungsart, Energiekennwert, Energieeffizienzklasse und Art des Energieausweises enthalten. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Online-Zulassungsstelle
Jedes Jahr werden rund 9 Millionen Kraftfahrzeuge abgemeldet. Ab 1. Januar 2015 ist das persönliche Erscheinen nicht mehr notwendig, denn nun kann man die Abmeldung online vornehmen. Wie sie funktioniert, ist auf dieser Seite des Bundesverkehrsministeriums erklärt. Später einmal soll auch die Online-Anmeldung möglich sein, doch müssen dazu erst noch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden.

Lebenslanges Nummernschild
Auch eine echte Neuerung ist, dass man sein (Lieblings-)Autokennzeichen lebenslang behalten kann, selbst wenn man in einen anderen Land- oder Stadtkreis umzieht. Damit werden Pilotprojekte, die es zuvor schon in Hessen und Schleswig-Holstein gab, nun bundesweit möglich. Die Höhe der Kfz-Versicherung richtet sich aber trotzdem weiter nach dem tatsächlichen Wohnsitz des Halters.

Elektroautos
Falls Sie planen, sich zukünftig ein Elektroauto anzuschaffen, sollten Sie das möglichst noch bis 31. Dezember 2015 machen. Denn dann bleibt das Fahrzeug 10 Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Danach halbiert sich die Steuerfreiheit auf 5 Jahre.

Elterngeld Plus
Das bisherige Elterngeld für die Dauer von 14 Monaten wird nun ergänzt durch das neue Elterngeld Plus. Dies wird für 28 Monate gewährt – allerdings gibt es in diesem Fall nur halb so viel Elterngeld. Ein Bonus von 4 zusätzlichen Monaten ist möglich, wenn sich beide Eltern für Teilzeitarbeit entscheiden. Kombinationen aus Elterngeld und Elterngeld Plus ist erlaubt.

ALG II
Für Hartz-IV-Empfänger gibt es ab Januar mehr Geld:
Alleinerziehende: 399 Euro (plus 8 Euro)
Ehegatten: 360 Euro (plus 7 Euro)
Kinder: 234 Euro bzw. 320 Euro (plus 5 bzw. 7 Euro)

Mietpreisbremse
Eine weitere Neuerung ist die Mietpreisbremse. Demnach darf bei Wiedervermietung die Miete in bestimmten Gebieten, die von den Bundesländern festgelegt werden, die ortsübliche Vergleichsmiete maximal um 10% überschritten werden.
Ebenfalls neu ist das Bestellerprinzip, d.h. dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, ihn auch bezahlt.

Alte Heizung
Gas- und Ölheizungen, die 30 Jahre und älter sind, müssen ab 2015 nach und nach durch effizientere Kessel ersetzt werden. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind von dem Gesetz ausgenommen.

Dämmung
Hauseigentümer müssen bis Ende 2015 die oberste Geschossdecke bzw. das Dach dämmen. Hausbesitzer, die mindestens seit 01.02.2002 selbst im Haus wohnen, sind von dem Gesetz ausgenommen.

Selbstanzeige
Haben Sie noch keine Selbstanzeige in Sachen unversteuerter Kapitaleinkünfte gemacht? Dann wird es ab 2015 teurer. Ohne Bußgeld kommt man nur noch dann davon, wenn die hinterzogene Steuer nicht mehr als 25.000 Euro beträgt (zuvor 50.000 Euro). Die Strafzuschläge für Hinterziehungsbeträge wurden ebenfalls verschärft:
Hinterziehungsbetrag ab 25.000 Euro: 10 Prozent
Hinterziehungsbetrag ab 100.000 Euro: 15 Prozent
Hinterziehungsbetrag ab 1 Million Euro: 20 Prozent
Trotz dieser Geldstrafen gilt der Steuersünder aber weiterhin als nicht vorbestraft.

Auf dieser Seite der Postbank können Sie die Details der Änderungen und einige weitere detaillierter nachlesen.
© Copyright: Roland Benn
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