Seit 1. September 2010 gibt es in
Österreich die Mindestsicherung, ein
arbeitsfreies Einkommen, das seitdem in jedem Bundesland verschiedene
Sozialhilfe ersetzt.
Was laut Kronen Zeitung
viele
Österreicher ärgert, ist die Tatsache, dass diese Mindestsicherung –
immerhin pro
Monat 827 Euro für Alleinstehende (Personen
in Lebensgemeinschaften
erhalten mit 1241,74 Euro den 1,5-fachen Betrag) – nicht nur für
Österreicher gilt, sondern seit Mai 2011 für alle EU-Bürger, die ihren
Wohnsitz
in Österreich haben, und deren Einkommen niedriger ist als die
österreichische
Mindestsicherung.
Möglich macht’s die
EU-Rechtsverordnung 1408/71, eine Art
Sozialversicherungsabkommen zwischen den Staaten der EU, des
Europäischen
Wirtschaftsraums EWR sowie der Schweiz.
Prompt seien über Anzeigen
in
ungarischen, slowakischen und bulgarischen Zeitungen billige Wohnungen
in
Österreich angeboten worden, um einen Wohnsitz nachweisen zu können und
monatlich 827 Euro aus österreichischen Steuermitteln zu kassieren.
Freilich können nicht nur
arme
Osteuropäer auf diese Weise ihre dürftige Rente aufbessern, sondern
auch
deutsche Empfänger einer Minirente oder von Hartz IV, meldet jetzt der
Kopp
Verlag.
Die monatliche Rente in
Deutschland
liege für Frauen im Schnitt nur bei 544 Euro, in den alten
Bundesländern gar
nur bei 473 Euro. Auch ein Hartz IV Empfänger könne mit 347 Euro im
Monat keine
großen Sprünge machen.
Ein Wohnsitz in Österreich
garantiere
in diesem Fall ein Zusatzeinkommen, nämlich die Differenz zwischen der
deutschen Hungerrente und der österreichischen Mindestsicherung von 827
Euro.
Allerdings
ist es nicht
so einfach, denn die Behörden prüfen genau, ob eine Beschäftigung
vorliegt.
"Scheinangestellte" werden schnell erkannt. Man kann sich also nicht
schnell bei der eigenen Firma anstellen und dann kündigen, in der
Hoffnung,
dann die Mindestsicherung zu erhalten.
Subsidiär
Schutzberechtigte erhalten auch die Mindestsicherung. Es handelt sich
z.B. um
jugendliche, ältere Bürger mit kleiner Rente und Flüchtlinge. Als
deutscher
Rentner mit entsprechend kleiner Rente, können Sie also durchaus nach
Österreich ziehen und dort ihre Rente bis zur Höhe der Mindestsicherung
aufstocken
lassen.
Ein
Punkt ist jedoch sehr wichtig:
Alle
Bezugsberechtigten müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und
angebotene
Stellen annehmen. Sollte dies verweigert werden, können die Bezüge
sofort um
50% gekürzt werden. Bei erneuter Weigerung werden die Bezüge ganz
gestrichen.
Man sollt sich also gut überlegen, ob man dieses Modell in Erwägung
zieht, denn
die Behörden vor Ort agieren oft rigoros.
In
solchen Fälle
müssen Sie dann einen Anwalt vor Ort einschalten, der Ihnen aber auch
nicht
sofort Ihr Konto füllen kann. Sie sollten nur zur Miete wohnen, denn
die
Mindestsicherung gliedert sich in einen Teil zur Deckung des
Lebensbedarfs und
des Wohnbedarfs, der natürlich wegfällt, wenn Wohneigentum (Wohnung,
Haus)
vorliegt. Sollte die Deckung des Wohnbedarfs nicht ausreichend sein,
besteht
die Möglichkeit, Wohnbeihilfe zu beantragen.
Kurz:
Man befindet
sich in der Hand der örtlichen Behörden, die mit den betroffenen
Personen vor
allem gerne Qualifizierungsmaßnahmen aller Art füllen und diese zur
Arbeit in
den Gemeinden anhalten. Wer die Altersgrenze für Pensionäre
überschritten hat,
wird nicht mehr behelligt.
Ein
Vorteil ist die
automatische Zugerhörigkeit zur Krankenversicherung in Österreich.
Jeder
Bezugsberechtigte erhält eine e-Card.
Zusätzliche Hürden
Ein
eigenes
Auto muss verkauft werden, wenn es nicht für die Arbeit benötigt wird.
Sämtliches Vermögen muss bis auf die Summe von 4.139,13 Euro verwertet
werden. Das schränkt die Attraktivität dieser Lösung natürlich sehr
ein. Eine eigenen Wohnung muss allerdings nicht
verkauft werden.
Diese
Information stammt aus dem Online-Monatsmagazin „Leben im Ausland“. Machen Sie
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