Jeder
kennt die abgabenfreien Minijobs, kaum einer die Midijobs, obwohl sie
auch Ihre
Vorteile haben:
Längst überfällig, wurde
zum 1. Januar 2013 die
Verdienstgrenze für Minijobs von 400 auf 450 Euro erhöht. Knapp 7,5
Millionen
Menschen nutzen diese sozialversicherungsfreie Einkommensmöglichkeit.
Von
einem Midi-Job spricht
man dagegen, wenn der Monatsverdienst mindestens
450,01 Euro beträgt und 850,00 Euro regelmäßig nicht übersteigt (ab
Juli 2019 beträgt die Höchstgrenze 1.300 Euro; dadurch verdoppelt sich
die Anzahl der Midi-Jobber auf ca. 2,6 Millionen).
Der Midi-Job wird auch
amtsdeutsch Gleitzonenfall
genannt, weil dahinter die Absicht steckt, den Übergang von einem
versicherungsfreien Minijob zu einem versicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnis
zu erleichtern und den Arbeitnehmer nicht mit hohen Sozialabgaben von
vorher 0%
auf plötzlich 21,5% zu belasten.
In der sog. Gleitzone der
Midi-Jobs zwischen 450,01 und 1.300,00 Euro steigt der Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers
allmählich
von 11 auf 21% an. Der Arbeitgeber zahlt dagegen seine normalen
Beiträge. Obwohlder Arbeitnehmer also redizierte Beiträge leistet, erwirbt er den vollen Rentenanspruch.
Aber Achtung:
Für diejenigen, die einen Midi-Job neben einem versicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnis ausüben, gilt diese Gleitzone leider nicht.
Die Besteuerung eines
Midi-Jobs erfolgt nicht pauschal,
sondern individuell nach der Lohnsteuertabelle und persönlicher
Steuerklasse.
Kommen wir nun zu den
weiteren Vorteilen eines Midi-Jobs
neben der sanften Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge:
- Bei
dieser Art von Nebenjob ist der Arbeitnehmer voll sozialversichert.
- Daraus
folgt, dass er auch Anspruch auf Arbeitslosengeld
I hat, wenn er nach mindestens 12 Monaten arbeitslos wird.
- Daraus
folgt weiter, dass er auch Anspruch auf
Krankengeld hat.
- Mütter,
die schwanger werden, bekommen natürlich auch
Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
- Es
bestehen außerdem Ansprüche auf bestimmte Förderungen
wie Riester-Rente, vermögenswirksame Leistungen usw.
Unter Umständen hat sogar
der Arbeitgeber einen
finanziellen Vorteil, dann nämlich, wenn seine Beiträge zu den
Sozialversicherungen
geringer sind als bei einem Minijob.
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