Yvonne W.
zeigte nach einem Verkehrsunfall der
Unfallversicherung des Unfallverursachers den entstandenen Schaden an.
Obwohl
dieser über der Bagatellgrenze von 700 € lag, empfahl die Versicherung der
gegnerischen Seite, statt eines Gutachtens einen
Kostenvoranschlag einzuholen.
Frau
W. folgte diesem Vorschlag, unwissend, dass
dieser mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und sie eigentlich
rechtlichen
Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten hat.
Unstatthaftes
Regulierungsverhalten - Versicherung kürzt Ansprüche
der Geschädigten
Nach
erfolgtem Kostenvoranschlag stimmte die Unfallversicherung
zwar der Übernahme der Reparaturkosten zu, kürzte aber
den zu erstattenden Betrag,
indem sie verschiedene „Nebenposten“ –
wie die
Verbringungs- und Abstellkosten – als nicht erstattungsfähig
deklarierte – in
diesem Fall eine Auszahlungsschmälerung
um rund 30 Prozent!
Yvonne
W. war damit verständlicherweise nicht einverstanden und kontaktierte
die
Profis von meinUNFALLnotruf.
Die Verkehrsrechtprofis,
die jahrelange Erfahrung mit dem
merkwürdigen Regulierungsverhalten von Unfallversicherern haben,
leiteten
umgehend alle erforderlichen Schritte ein und erstritten die vollständige
Kostenübernahme durch die
Unfallversicherung für Yvonne W.
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