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Yvonne W. zeigte nach einem Verkehrsunfall der Unfallversicherung des Unfallverursachers den entstandenen Schaden an. Obwohl dieser über der Bagatellgrenze von 700 € lag, empfahl die Versicherung der gegnerischen Seite, statt eines Gutachtens einen Kostenvoranschlag einzuholen.

Frau W. folgte diesem Vorschlag, unwissend, dass dieser mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und sie eigentlich rechtlichen Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten hat.

Unstatthaftes Regulierungsverhalten - Versicherung kürzt Ansprüche der Geschädigten

Nach erfolgtem Kostenvoranschlag stimmte die Unfallversicherung zwar der Übernahme der Reparaturkosten zu, kürzte aber den zu erstattenden Betrag, indem sie verschiedene „Nebenposten“ – wie die Verbringungs- und Abstellkosten – als nicht erstattungsfähig deklarierte – in diesem Fall eine Auszahlungsschmälerung um rund 30 Prozent!

Yvonne W. war damit verständlicherweise nicht einverstanden und kontaktierte die Profis von meinUNFALLnotruf.

Die Verkehrsrechtprofis, die jahrelange Erfahrung mit dem merkwürdigen Regulierungsverhalten von Unfallversicherern haben, leiteten umgehend alle erforderlichen Schritte ein und erstritten die vollständige Kostenübernahme durch die Unfallversicherung für Yvonne W.

MeinUNFALLnotruf bietet:

>> Kompetente auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte
>> Zuverlässige Regulierung ALLER Ansprüche

>> 24-Stunden-Garantie
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Weitere Infos: meinUNFALLnotruf

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