Dank dieser 3 Vorteile ist das gerichtliche Mahnverfahren bares Geld wert
Ich
bin mir sicher, dass auch Sie im Laufe Ihres Privat- und
Geschäftslebens schon einmal oder mehrmals das Problem hatten, dass Sie
Ihrem Geld aus den unterschiedlichsten Gründen hinterherlaufen mussten.
Beispielsweise weil eine Rechnung, die Sie als Unternehmer gestellt haben, nicht bezahlt wurde.
Oder Sie hatten eine berechtigte unbezahlte Geldforderung gegenüber
einem Vermittler, einem Vermögensberater, einem Mieter, einem
Vermieter, einer Bank, einem Steuerberater, einem Händler und
Dienstleister oder ganz allgemein einer sonstigen natürlichen oder
juristischen Person, die nicht beglichen wurde.
Häufig folgt daraufhin entweder ein Verzicht auf das Geld durch
Passivität oder in weit weniger Fällen der durchaus teils kostspielige
Gang zum Rechtsanwalt.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist einfach und ohne teuren Rechtsanwalt und Zivilprozess durchführbar
Der Mahnbescheid ist hier eine echte Alternative zum teuren
Zivilprozess. Das gerichtliche Mahnverfahren verläuft im Idealfall ohne
Gerichtstermin und ohne Betreuung durch einen Rechtsanwalt. Je nach
Bedarf und Sachlage können Sie damit die nachfolgenden 3 Ziele
verfolgen.
1. Rechtlicher Druckaufbau
Im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Zahlungsaufforderung oder einer
schriftlichen Mahnung versteht Ihr säumiger Gegner die gerichtliche
Aufforderung als druckvollen Hinweis, dass die nun durch Mahnbescheid
und Vollstreckungsbescheid geltend gemachten Ansprüche durch eine
umgehende Zahlung zu befriedigen sind. Behördliche
Zahlungsaufforderungen bewirken hier nicht selten wahre Zahlungswunder.
2. Vollstreckungs- und Pfändungsmöglichkeit
Sie schaffen mit dem Titel, den Sie im Rahmen des gerichtlichen
Mahnverfahrens erwirken können, die Basis für eine Vollstreckung. Diese
kann im Anschluss je nach Erfolgsaussichten in Form einer Lohn- und
Kontopfändung oder auch direkt durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen.
3. Sicherung Ihres Rechtsanspruches auf 30 Jahre
Sollte weder die Zahlung Ihres Schuldners erfolgen, noch die
Zwangsvollstreckung in Vermögenswerte derzeit möglich sein, so sichern
Sie mit dem gerichtlichen Mahnbescheid Ihre Forderung zumindest vor der
gesetzlichen Verjährungsfrist von lediglich 3 Jahren. Ein mittels Mahn-
und Vollstreckungsbescheid erwirkter Titel verjährt nicht und hat eine
Gültigkeit von 30 Jahren.
Diese lange Laufzeit des Titels ist ebenfalls ein hervorragendes,
rechtliches Druckmittel, das für die Zukunft wie ein Damoklesschwert
über Ihrem Schuldner hängt.
Umfassende Dienstleistungen von mahnbescheid24.online
Das grundlegende Ziel des gerichtlichen Mahnverfahrens besteht darin,
den Schuldner dazu zu bringen, zu zahlen. Ich empfehle Ihnen dabei die
Nutzung von mahnbescheid24.online,
denn über dieses Portal ist es professionell, einfach und bei erfolgreichem Ausgang
kostenlos möglich, einen juristisch einwandfreien Mahnbescheid bei der
richtigen Stelle zu beantragen. Der gesamte Ablauf des gerichtlichen
Mahnverfahrens mit allen Fristen wird dabei für Sie überwacht. Die
Betreuung geht dabei vom Mahnbescheidsantrag bis hin zur
Zwangsvollstreckung.
Die Kosten sind günstig, transparent und fair
Neben den Gerichtskosten, die das Mahngericht erhebt, und der Pauschale
von lediglich 24,99 Euro fällt für die Dienstleistung von
mahnbescheid24.online eine erfolgsbasierte Provision in Höhe der realisierten Verzugszinsen an. Weitere Gebühren fallen nicht an.
Die Gerichtskosten richten sich gestaffelt nach dem Streitwert. Bei
einem Streitwert von 1.000 Euro betragen diese beispielsweise 32 Euro.
Bei 10.000 Euro fallen 120,50 Euro an und bei 25.000 Euro betragen die
Gerichtskosten 185,50 Euro.
Auf der Internetseite finden Sie neben detaillierten Checklisten und Ablaufbeschreibungen
auch einen Gerichtskostenrechner, über den Sie alle anfallenden Kosten
vorab berechnen können.
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