Zeitbombe dt. Lebensversicherung
Die aktuell 88 Millionen deutschen Lebensversicherungen sind
nicht nur ein Auslaufmodell, sondern können sogar eine gefährlich
tickende Zeitbombe sein.
Lesen Sie hier, warum:
Ein
Auslaufmodell sind Lebensversicherungen
deshalb, weil der Garantiezins in den letzten Jahren kontinuierlich
gesunken
ist: Lag er bis Juni 2000 noch bei 4%, so wurde er Anfang 2007 auf
2,25%
gesenkt und wird damit von der Inflation praktisch neutralisiert. Im
Januar
2012 ist er – staatlich genehmigt – auf mickrige 1,75 Prozent gefallen.
Inzwischen sind wir seit 2017 bei nie für möglich gehaltenen 0,9%
angelangt.
Das
Ende der Fahnenstange? Mal sehen...
Das alles bedeutet nichts anderes, als dass das einmal in ferner
Zukunft
auszuzahlende Kapital von der Teuerung zu einem beträchtlichen Teil
aufgezehrt
sein wird.
Aber
Achtung:
Es droht sogar die totale
Kapital-Vernichtung! Bevor ist diese Behauptung näher erläutere, lassen
Sie
mich noch ein paar Nachteile der LV auflisten, die Ihnen die
Gesellschaften und
ihre Vertreter gerne ganz oder teilweise verschweigen:
Die Garantieverzinsung erhalten Sie nicht
auf die
volle LV-Prämie. Erst zieht sich jede Versicherung ihre
Verwaltungskosten, die
Vermittlerprovision und den sog. Risikoanteil (Versicherung gegen den
Tod des
Versicherungsnehmers) ab. Was dann noch übrig bleibt, wird verzinst und
ist
somit der eigentliche Sparanteil.
Kapitalanleger, die erst nach dem Jahr
2004 eine
Kapitallebensversicherung (KLV) abgeschlossen haben, müssen die ohnehin
schon
mageren Erträge mit Ihrem Finanzamt teilen (ebenso wie private
Rentenversicherungen). Lässt sich der Versicherungsnehmer das Kapital
vor
seinem 60. Geburtstag auszahlen, werden die gesamten Gewinne mit seinem
persönlichen Steuersatz versteuert. Wartet er damit bis nach seinem 60.
Geburtstag, muss er die Hälfte der Erträge versteuern. Die
Altersversorgung ist
so oder so in Gefahr.
Zwar
werden die Erträge nicht allein vom Garantiezins bestimmt, sondern auch
von der
Überschussbeteiligung, die dann zum Tragen kommt, wenn die Gesellschaft
gut
gewirtschaftet hat mit den anvertrauten Kundengeldern. In diesem Fall
wird in
der Regel höher als mit dem Garantiezins verzinst. In den letzten
Jahren war
dies aber zunehmend die Ausnahme. Die Überschussbeteiligung darf der
Lebensversicherer jedes Jahr je nach Ertragslage selbst festlegen.
Bei fondsgebundenen Policen kann man sogar
Kapital
verlieren, denn das Kapital ist nicht garantiert, weil die Gesellschaft
in
einen Investmentfonds investiert. Wenn dieser floppt, sieht’s schlecht
aus mit
den vollmundigen Renditeversprechen.
Nun will
ich Sie aber nicht länger auf die Folter
spannen: Wann kann denn nun eine Kapitallebensversicherung eine
Zeitbombe sein?
Der
Bund der Versicherten hat bereits in den 1980er
Jahren die KLV als legalen Betrug bezeichnet. Und wurde daraufhin vom
Verband
der Lebensversicherer verklagt. Das Landgericht Hamburg musste
entscheiden, wer Recht hat – und Recht bekam der Bund der Versicherten
(Az 74 047/83)! Diese
alte Aussage bewahrheitet sich nun in einer weiteren Bedeutung:
Die
Versicherungslobby, die wegen der Null-Zins-Politik der EZB
Finanzprobleme
auf die Branche zukommen sah, hat die regierenden Politiker so lange
beeinflusst, bis im Versicherungsaufsichtsgesetz der Paragraph
89 neu
geschaffen wurde. Er erlaubt den Lebensversicherern, Auszahlungen zu
stoppen,
wenn es die finanzielle Geschäftslage erfordert! Als ob es nicht schon
schlimm
genug wäre, dass man an sein in Jahrzehnten Erspartes nicht herankommt,
muss
der Versicherte auch noch seine Beiträge weiterzahlen! Wie schrieb Rico
Albrecht so treffend: "Einbahnstraße Lebensversicherung:
Auszahlungsstopp mit Einzahlungspflicht!"
Der
§ 89 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) wurde zum 01.01.2016 durch den neuen § 314 VAG ersetzt, aber
geändert hat sich überhaupt nichts. Die BaFin als staatliche
Versicherungsaufsicht kann von sich aus Versicherungsleistungen
verringern oder sogar ganz verbieten, falls einer
Versicherungsgesellschaft die Zahlungsunfähigkeit droht. Angeblich
dient das dem Schutz der Versicherten, praktisch ist das aber eine
staatlich angeordnete Enteignung. Und wie gesagt: In der
Einzahlungsphase müssen die Beiträge in voller Höhe weiter gezahlt
werden...
Nun
hat auch noch der Bundesgerichtshof BGH aktuell in seinem Urteil vom
27.06.18 (Az.: IV ZR 201/17) entschieden, dass es legitim ist, wenn
ausscheidende Kunden von ihrer Versicherungsgesellschaft weniger Geld
aus der Bewertungsreserve ausgezahlt bekommen!
Dieser § 314 VAG ist aber für alle, die ihr Häuschen
mithilfe einer Kapitallebensversicherung (oder sollte man heute besser
sagen:
Kapitalvernichtungsversicherung?) finanziert haben, eine große Gefahr:
Tritt
das oben geschilderte Szenario tatsächlich ein und verweigert die
Gesellschaft
die Auszahlung am Laufzeitende, kann ja die Hypothek nicht getilgt
werden. Ergo
wird die finanzierende Bank das Häuschen zwangsversteigern. Der Kunde
hat dann
Jahrzehnte lang umsonst Zinsen gezahlt und verliert zum Schluss doch
seine
Immobilie...
Das sieht sehr nach staatlich
legitimiertem Trickbetrug
aus!
Wenn Sie wissen möchten, ob
auch Sie so eine unrentable Versicherung finanzieren, die Ihnen Ihre Altersvorsorge nicht
erfüllen kann,
dann machen Sie doch am besten gleich hier unten einen kostenlosen Check (auch für Versicherungen, die Sie selbst
schon vor
einiger Zeit gekündigt haben!). Fällt dieser negativ aus, dann bekommen
Sie
hier sogar sofort Hilfe und statt nur eines viel zu niedrigen
Rückkaufwertes
womöglich sogar Ihre ganzen Beiträge zurück. Diese können Sie dann,
wenn Sie mögen,
in ein Edelmetallkonto investieren, denn dieses kennt weder Minizinsen
noch
eine Besteuerung Ihrer Erträge. Schließlich reicht es allein nicht aus,
die
Beiträge zurückzubekommen, sondern sie sollten für eine funktionierende
Altersvorsorge gut investiert werden.
Empfehlenswert ist auch, das TOP
TEN Musterdepot zu kopieren. Es besteht reell schon seit 1991 und
hat eine druchschnittliche Rendite von 11,4% pro Jahr erbracht!
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Gibt es
eine Alternative zum Dilemma der deutschen Lebens- und
Rentenversicherungen?
Die gibt es allerdings, allerdings außerhalb
Deutschlands. In Liechtenstein, wo auch Deutsch gesprochen wird, kennt
das Versicherungsaufsichtgesetz keine Enteignung und Umverteilung.
Liechtensteinische LVs sind mit deutschem Recht konform und steuerlich
anerkannt. Empfehlenswerte Versicherer sind: Baloise
Life, LV
1871 Private Assurance, PrismaLife,
Swiss
Life und Vienna Life.
Und warum
Liechtenstein sowieso der beste Finanzplatz in Europa ist, lesen Sie hier.
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