Viele, die sich von ihrer
Lebensversicherung trennen wollen, fürchten den Verlust ihres
Versicherungsschutzes. Tatsächlich erlischt bei vorzeitiger Kündigung
nicht nur
der Versicherungsschutz aus der Lebensversicherung, sondern auch der
Schutz
eventuell in Verbindung damit abgeschlossener Zusatzversicherungen, wie
zum
Beispiel die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder die
Unfallzusatzversicherung (UZV).
Insbesondere eine
Berufsunfähigkeitsversicherung wird von Verbraucherschützern dringend
empfohlen.
Denn seit 2001 ist diese nicht mehr Teil des gesetzlichen Schutzes.
Jeder
Bundesbürger sollte also durch Abschluss einer solchen Versicherung
selbst
privat vorsorgen.
Zwar kann man nach
Kündigung seines
Versicherungsvertrages erneut eine separate
Berufsunfähigkeitsversicherung
abschließen. Jedoch steigt mit zunehmendem Alter die monatliche Prämie.
Treten
zwischenzeitlich sogar Erkrankungen auf oder kommen andere
gesundheitliche
Risiken hinzu, sei es durch Hobby oder den Beruf, kann es sogar sein,
dass die
Versicherungsgesellschaft einen Vertragsabschluss ganz ablehnt oder ihn
mit
entsprechenden Ausschlussklauseln versieht.
Gibt es nun Möglichkeiten,
an das
Geld seiner Versicherung zu gelangen, ohne diesen Versicherungsschutz
zu
verlieren?
Auch bei Verkauf auf dem
Zweitmarkt
durch ein Mitgliedsunternehmen des BVZL bleibt zwar in der Regel
ein
Rest-Versicherungsschutz erhalten, jedoch werden durch die
Policenankäufer, wie
zum Beispiel dem Marktführer Policen Direkt in der Regel bestehende
Zusatzversicherungen gekündigt.
Die Möglichkeit eines
Policendarlehens
verschafft zwar vorübergehende finanzielle Freiheiten, jedoch belasten
weiterhin die monatlichen Prämien den Haushalt. Diese kann man wiederum
durch
Beitragsfreistellung stoppen. Dies kommt jedoch einer Teilkündigung
gleich und
ist mit hohen Kosten verbunden. In der Regel reduziert sich durch eine
Beitragsfreistellung der Versicherungsschutz und auch der Wert der in
Aussicht
gestellten Ablaufleistung wird damit reduziert.
Der Zweitmarkt bietet
jedoch mit
Policencash eine weitere Option an. Hierbei wird die Police verkauft,
wobei der
Kaufpreis 90 Prozent des Rückkaufswertes beträgt. Der
Versicherungsnehmer
erhält diesen Kaufpreis ausgezahlt und bleibt gleichzeitig versichert.
Der
Kaufvertrag enthält dabei eine Rückerwerbsoption, was dem
Versicherungsnehmer
berechtigt, seinen Vertrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt
zurückzuerwerben. Bis
dahin genießt er den vollständigen Versicherungsschutz, was auch
Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel die
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
(BUZ) mit einschließt.
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