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Die geniale, legale Depotabschöpfungs-Strategie

Intelligent anlegen und gleichzeitig Steuern sparen – mit dem Profi-Konzept der sehr flexiblen Depot-Abschöpfungs-Strategie haben Sie alle Möglichkeiten - und das legal und gesetzeskonform.

Dieses Konzept, das „Kapitalschutz vertraulich“ unlängst vorstellte, basiert auf einer liechtensteinischen Versicherungslösung, mit der Sie die richtigen Weichen stellen für Ihr Kapital vor den drohenden Risiken der Zukunft, die speziell in der EU drohen. Im Grunde handelt es sich um keine neue Strategie, vermögende Privatanleger nutzen die Depot-Abschöpfungs-Strategie im gehobenen Private Banking und in Family Offices schon länger.


Die Vorteile:

  • Einerseits sichern Sie sich langfristig gute Renditen,
  • andererseits bleiben Sie bei Bedarf flexibel und flüssig.
  • Sie sparen Einkommensteuer;
  • Sie können endlich wieder Depotgebühren als Werbungskosten absetzen;
  • Sie sparen gegebenenfalls Erbschaftsteuern;
  • und Schenkungssteuern.
  • Sie schützen Ihr Vermögen durch Anlage außerhalb der EU und des Euro.
  • Flexible Nachfolgeregelung.
Es ist wegen der manipulativen Zinspolitik der Europäischen Zentralbank heute kaum noch möglich, sein Geld Kaufkraft-erhaltend anzulegen. Das geht praktisch nur noch über Sachwerte, welche die Inflationsrate schlagen können. Doch diese Gewinne müssen versteuert werden, was die Rendite wieder beträchtlich stutzt. Mit der liechtensteinischen Depot-Abschöpfungs-Strategie legen Sie Ihre Gewinne jedoch steuerbegünstigt oder im Optimalfall sogar steuerfrei wieder an.

Und das geht so:
Sie teilen das zur Verfügung stehende Anlagekapital in zwei Hälften: die eine besteht aus Sachwerten, die andere aus Geldwerten.

Die Sachwert-Hälfte zahlen Sie in eine liechtensteinische Versicherung ein. Auch nach deutschen Recht ist es hier nämlich gesetzeskonform, dass die Gewinne nicht fortlaufend besteuert werden. Diese fallen gegebenenfalls erst bei einer Entnahme oder bei der Auszahlung an (Steuerstundung).

Zusätzlich hat die liechtensteinische Police den Vorteil, dass auch Umschichtungen innerhalb der Police durch Kauf und Verkauf von Wertpapieren nicht zu einer Besteuerung von Gewinnen führen.

Möchten oder müssen Sie Beträge aus der Versicherungspolice entnehmen, fällt nur dann eine Abgeltungssteuer an, wenn Sie dies innerhalb der ersten 12 Jahre oder vor dem 62. Lebensjahr tun (die Kosten können von den Gewinnen vorher in Abzug gebracht werden). Nach 12 Jahren Laufzeit oder dem 62. Lebensjahr wird nach dem günstigeren Halbeinkünfteverfahren besteuert.


Und noch ein Vorteil haben Sie hier: Die Gebühren für Depot und Vermögensverwaltung werden vom Ertrag abgezogen. Bei einem normalen Depot dagegen können Sie bekanntlich schon seit 2009 diese Gebühren nicht mehr als Werbungskosten absetzen.

Die Vorteile beim Schenken und Vererben
Bei der Depot-Abschöpfungs-Strategie können Schenkungs- und Erbschaftsteuern reduziert oder gänzlich vermieden werden.
Stirbt die versicherte Person, erhalten die Erben das Kapital inklusive sämtlicher Gewinne einkommensteuerfrei ausbezahlt. Gegebenenfalls müssen die Erben Erbschaftsteuer bezahlen. Aber auch das lässt sich mit guter Planung verringern, wenn nicht gar vermeiden:
Die Freibeträge der deutschen Erbschaftsteuer sind recht hoch:
  • 500.000 Euro für Ehepartner
  • 400.000 Euro je Kind
  • 200.000 Euro je Enkel und Urenkel
Die gleichen Freibeträge gelten auch für die Schenkungssteuer, aber sie können alle 10 Jahre genutzt werden. Trotzdem verlieren Sie bei diesem Modell nicht die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen zu Lebzeiten!

Im Übrigen kann man für die Liechtenstein-Police auch Regelungen außerhalb des Testaments und der gesetzlichen Erbfolge bestimmen.

Und was passiert mit der anderen Hälfte des Anlagekapitals?
Wie oben erwähnt besteht sie aus Geldwerten, d.h. aus festverzinslichen Papieren. Diese werfen heutzutage nur noch sehr geringe Erträge ab. Damit fallen auch keine oder nur minimale Steuern an. Bei dieser Hälfte geht es nicht um Kapitalzuwachs, sondern um Kapitalerhalt, das bei Bedarf schnell zur Verfügung steht.

Es empfiehlt sich bei Vermögensübertragung im Rahmen der Schenkungs-Freibeträge dies zunächst bei der wachstumsorientierten ersten Hälfte zu tun.

Bei Interesse an der Depot-Abschöpfungs-Strategie empfiehlt „Kapitalschutz vertraulich“ folgende Unternehmen, wobei die Mindestanlagesummen zu beachten sind (Liechtensteinische Police 100.000 EUR/CHF, Vermögensverwaltung 300.000 EUR/CHF):


Vienna-Life Lebensversicherung AG
Ansprechpartner: Remo Vogelsang
E-Mail: r.vogelsang@vienna-life.li

Früh & Partner Vermögensverwaltung AG
Ansprechpartnerin: Korinna Voigt
E-Mail:
korinna.voigt@fpartner.li



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