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Liechtenstein: Aufenthaltsbewilligungen
per Losverfahren

Das kleine Fürstentum Liechtenstein ist eines der politisch stabilsten und finanziell gesündesten Länder dieser Welt. So ist es eines der letzten fünf Länder dieser Welt, das keine Schulden hat (wer die anderen vier sind, erfahren Sie HIER).

Das Land hat knapp 37.000 Einwohner, zu denen alljährlich ca. zwei Dutzend neue hinzukommen, denn es werden in schöner Regelmäßigkeit Aufenthaltsbewilligungen verlost. Für Menschen, die mit dem Gedanken spielen, steuerlich auszuwandern sicherlich eine Alternative, denn: Liechtenstein liegt mitten in Europa und somit viel näher zur alten Heimat als Dubai, Thailand, Philippinen, Paraguay oder Panama.

Der Ausländeranteil ist in Liechtenstein mit rund 34% ohnehin sehr hoch.

Die erste Auslosungsrunde führt das zuständige Passamt meistens im Frühjar durch, wodurch eine jährlich festgelegte Anzahl erwerbstätiger und nicht erwerbstätiger Personen für die zweite und endgültige Auslosung ermittelt werden. Beispiel Mai 2024: 18 Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit und sechs zur erwerbslosen Wohnsitznahme.

Teilnahmeberechtigt sind Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR = EU plus Island und Norwegen).

Voraussetzung ist, dass die Bewerber das vollständig ausgefüllte Antragsformular fristgerecht eingereicht und die Verfahrensgebühren in Höhe von 100 SFR rechtzeitig bezahlt haben.

Mit diesen einfachen Bedingungen wird allen Bewerbern die größtmögliche Chancengleichheit gewährt.

Die Chancen für dieses wenig bekannte Verfahren für eine Aufenthaltsbewilligung in einem stabilen Land sind überdurchschnittlich hoch. Insgesamt haben im Mai 2024 an der Auslosungsrunde 729 Erwerbstätige und 111 Erwerbslose aus 23 verschiedenen EWR- Staaten teilgenommen.

Warum macht Liechetnstein das?
Liechtenstein kommt mit der Auslosung und der damit verbundenen Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen seiner EWR-rechtlichen Verpflichtung im Sinne der ausgehandelten "Sonderlösung" nach, die im Beschluss Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses festgelegt wurde. Gemäß dieser Verpflichtung muss Liechtenstein die Hälfte der zu erteilenden Aufenthaltsbewilligungen durch ein Verfahren vergeben, das allen Bewerbern "Chancengleichheit" gewährleistet.

Sie haben die letzte Auslosung verpasst? Macht nichts, im Herbst findet meist nochmals eine statt. Anmeldungen für die zweite Auslosungsrunde 2024 können zwischen dem 1. und 31. August 2024 über das elektronische Anmeldeformular auf der Homepage des Ausländer- und Passamts vorgenommen werden:


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© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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