Liechtenstein: Aufenthaltsbewilligungen
per Losverfahren
Das
kleine
Fürstentum Liechtenstein ist eines der politisch stabilsten und
finanziell gesündesten
Länder dieser Welt. So ist es eines der letzten fünf Länder dieser
Welt, das keine Schulden hat (wer die anderen vier sind, erfahren Sie HIER).
Das
Land hat knapp 37.000 Einwohner, zu denen alljährlich ca. zwei Dutzend
neue hinzukommen, denn es werden in schöner Regelmäßigkeit
Aufenthaltsbewilligungen
verlost. Für Menschen, die mit dem Gedanken spielen, steuerlich auszuwandern sicherlich eine Alternative, denn: Liechtenstein liegt mitten in Europa und somit viel näher zur alten Heimat als Dubai, Thailand, Philippinen, Paraguay oder Panama.
Der
Ausländeranteil ist in Liechtenstein mit rund 34% ohnehin sehr hoch.
Die
erste
Auslosungsrunde führt das zuständige Passamt meistens im Frühjar durch,
wodurch eine jährlich festgelegte Anzahl
erwerbstätiger und nicht erwerbstätiger Personen für die zweite und
endgültige
Auslosung ermittelt werden. Beispiel Mai 2024: 18
Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit und sechs zur
erwerbslosen Wohnsitznahme.
Teilnahmeberechtigt
sind Bürger eines
Mitgliedsstaates der Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR = EU plus
Island und
Norwegen).
Voraussetzung
ist, dass die Bewerber das vollständig ausgefüllte Antragsformular
fristgerecht
eingereicht und die Verfahrensgebühren in Höhe von 100 SFR rechtzeitig bezahlt haben.
Mit
diesen einfachen
Bedingungen wird allen Bewerbern die größtmögliche Chancengleichheit
gewährt.
Die
Chancen
für dieses wenig bekannte Verfahren für eine Aufenthaltsbewilligung in
einem
stabilen Land sind überdurchschnittlich hoch. Insgesamt haben im Mai
2024 an der Auslosungsrunde 729 Erwerbstätige und 111 Erwerbslose aus
23 verschiedenen EWR- Staaten teilgenommen.
Warum macht Liechetnstein das?
Liechtenstein kommt mit der Auslosung und der damit verbundenen
Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen seiner EWR-rechtlichen
Verpflichtung im Sinne der ausgehandelten "Sonderlösung" nach, die im
Beschluss Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses festgelegt
wurde. Gemäß dieser Verpflichtung muss Liechtenstein die Hälfte der zu
erteilenden Aufenthaltsbewilligungen durch ein Verfahren vergeben, das
allen Bewerbern "Chancengleichheit" gewährleistet.
Sie
haben die letzte Auslosung verpasst? Macht nichts, im Herbst findet
meist nochmals eine statt. Anmeldungen für die zweite Auslosungsrunde
2024 können zwischen dem 1. und 31. August 2024 über das elektronische
Anmeldeformular auf der Homepage des Ausländer- und Passamts vorgenommen werden:
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