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Das perfekte Steuerspar-Land in Europa,
ohne vom Sofa aufzustehen



Seit Jahren empfehle ich das Online-Monats-Magazin „Leben im Ausland“ von Norbert Bartl. Damit Sie sich von seiner Qualität überzeugen können, hier eine aktuelle, äußerst interessante Leseprobe:

Georgien gilt als „Balkon nach Europa“. Das Land hat Freihandelsabkommen mit der EU, der Schweiz und vielen anderen angesehenen Ländern. Aber so richtig Bescheid wissen wir alle nicht über Georgien, doch eins sollten Sie sich merken: Georgien ist der perfekte Ort, um Steuern zu sparen – richtig gemacht bis zu 100 Prozent – sagt Ralph Girgla von der Internetkanzlei, ein Fachmann für Steuerthemen.

Und das Beste: Georgien ist keine dieser bekannten Steueroasen und es ist nicht einmal auf einer Grauen Liste verzeichnet.

Georgien ist ein Paradies für Krypto-Unternehmer und auf dem besten Weg, dem schweizerischen Zug Konkurrenz zu machen. Hier werden Bitcoin und viele andere Coins akzeptiert. Wer sich nicht für diese Währungen begeistert, muss sich allerdings keine Sorgen machen: Georgiens Angebot ist ebenfalls interessant für herkömmliche Unternehmer, die geschickte Offshore-Lösungen suchen, und auch für jeden, der nur ein Konto in Euro oder Schweizer Franken möchte, mit IBAN, aber ohne Informationsaustausch.

Alle Vorteile auf einen Blick:
  • Georgien steht den Kryptowährungen aufgeschlossen gegenüber. Es gibt keinerlei Behinderungen von Kryptowährungen.
  • Geschäftliche Aktivitäten im Krypto-Bereich werden in Georgien nicht besteuert.
  • Die Banken selbst tauschen Bitcoin nicht um. Aber sie nehmen Zahlungen von Bitcoin-Unternehmungen, Betreibern von Trading-Plattformen, Mining-Unternehmen oder Tauschbörsen problemlos an und gestatten Anweisungen an diese.
  • An öffentlichen BTC-Automaten können Sie Papiergeld in Bitcoin wechseln (in Deutschland nach wie vor nicht erlaubt).
  • IT-Lizenzen sind vergleichsweise einfach zu bekommen und führen zu Steuerfreiheit auch im georgischen Inland.
  • In Georgien gilt - wie etwa in Panama, den Commonwealth-Gebieten der karibischen Inseln, Hongkong und Belize – das territoriale Besteuerungsprinzip. Das heißt, hier werden nur Einnahmen aus Geschäften im Inland besteuert.
Mit richtigem Wohnsitz reicht zur Steuerfreiheit eine Georgien-Gesellschaft
  • Die georgischen Banken sind sicher. Sie bieten alles, was moderne Banken heutzutage an Technik zu bieten haben und bieten innerhalb ihrer Multiwährungs-Konten auch IBAN-Konten in Euro an. Dem SEPA-System sind sie allerdings nicht angeschlossen.
  • Sie beteiligen sich nicht am automatisierten Informationsaustausch (AIA oder CES) der OECD.
  • Die Einrichtung von Konten und die Erteilung von Debitkarten bzw. Kreditkarten ist einfach.
  • Die vorgeschriebene persönliche Anwesenheitspflicht zur Kontoeröffnung kann umgangen werden durch eine präzise Bevollmächtigung einer in Georgien ansässigen Vertrauensperson, wobei die Vollmacht, wie auch der Reisepass, notariell beglaubigt und mit Apostille versehen sein muss – ein vergleichsweise einfacher Vorgang.
Also schnell für Ihr Unternehmen die kostengünstige georgische Kapitalgesellschaft gründen und los geht’s? Ja, das geht - wenn es Ihnen nichts ausmacht, dass das Gesellschaftsregister von Georgien alle Eigentümer und alle Direktoren der Gesellschaft offenlegt. Wenn Sie also Ihren Wohnsitz irgendwo auf der Welt in einem steuergünstigen Land haben, das seine Bürger nicht nach weltweitem Einkommen besteuert, dann reicht Ihnen die Gesellschaft in Georgien.

Wenn dagegen eine Überprüfung durch Behörden in Österreich oder Deutschland denen die Erkenntnis bringt, dass ein wirtschaftlich Berechtigter der Georgien-Firma ein eigener, im Inland steuerpflichtiger Staatsbürger ist, dann hat sich für diesen die georgische Kapitalgesellschaft als Bumerang erwiesen.

Das muss natürlich nicht sein. Anwalt Ralph Girgla hat sich mehrere Wege ausgedacht, wie Sie eine Gesellschaft in Georgien komplett anonymisieren – zum Beispiel, indem Sie diese nicht auf Ihren eigenen Namen gründen, sondern über eine Kapitalgesellschaft aus einer Jurisdiktion mit diskreten Registern. Dafür hat Girgla zwei sehr gut geeignete Länder gefunden: das mittelamerikanische Belize und die Insel Nevis in der Karibik.

Damit hier keine Zweifel aufkommen dieser Hinweis: So etwas empfehle ich natürlich nicht, da es in manchen Fällen steuerlich für einen EU-Bürger womöglich nicht ganz legal ist. Aber es ist doch interessant und gut zu wissen, was es alles gibt, und was alles möglich ist.

Eine Firma in Georgien auf den Namen einer anonymen Karibik-Firma
Wenn Sie eine Gesellschaft in einem dieser beiden Länder gründen und mit dieser wiederum die Gesellschaft in Georgien gründen, dann taucht im georgischen Register diese Karibik-Gesellschaft als Eigentümer auf. Und wenn ein Ermittler hartnäckig ist und sich in Belize oder Nevis auf die Suche macht, wird er keinen Erfolg haben: In beiden Ländern sind die Register wenig ergiebig. Das Register in Belize verrät über eine im Land gegründete IBC (International Business Company) nur folgendes:
  • Name der Gesellschaft
  • Registrierungsnummer
  • Tag der Eintragung
  • Höhe des Stammkapitals (nicht einzuzahlen)
  • Name des vorgeschriebenen örtlichen Repräsentanten
  • Offizielle Registrierungsadresse der IBC in Belize
Mehr ist dem Firmenregister in Belize nicht zu entnehmen. Was Sie sonst noch über das kleine Land wissen sollten, lesen Sie hier

Wenn ein höheres Maß an Diskretion nötig ist, gehen Sie nach Nevis
Eine Standardgesellschaft in Belize reicht im Normalfall völlig aus. Gibt es Gründe, die ein höheres Level an Diskretion erfordern, dann rät Ralph Girgla zu einer Kapitalgesellschaft mit Treuhänder, die Nominées stellt auf der Grundlage einer Trustregelung mittels sog. Deed einer Trust-Gesellschaft auf der Karibikinsel Nevis.

Tatsächlich ist eine Limited Liability Company aus Nevis noch einen großen Schritt diskreter als die Belize IBC. Was verrät das öffentliche Register in Nevis über die dort gegründete LLC? Ganz einfach: Ein öffentliches Register gibt es in diesem Land erst gar nicht. Nur der oder die Teilnehmer erhalten die einschlägigen Urkunden, um sie bei Bedarf zu nutzen. Wenn Sie also eine Nevis LLC allgemein als Holding-Gesellschaft gründen, und auf deren Namen in Georgien eine gleichnamige Georgien LLC registrieren, dann ist es nicht mehr möglich – eigene Diskretion vorausgesetzt – den Besitzer zu ermitteln.

Die mehr als interessanten Vorteile in Nevis

Und so geht’s weiter…
Die Anonymität der Nevis-Firma bleibt bei der Georgien-Firma erhalten
Die Gesellschaft aus Nevis registriert in Georgien eine gleichnamige Gesellschaft. Sie wird zu 100% Eigentümer der georgischen Gesellschaft, die wir ebenfalls als Limited Liability Company oder kurz LLC ins Leben rufen. Beide Gesellschaften haben damit identische Namen. Die Nevis LLC wird Direktor der Georgien LLC.

Die Vertraulichkeit der Teilnehmer der Nevis LLC bliebt bei der Registrierung in Georgien gewahrt.

Die Georgien LLC bekommt natürlich einen im Land ansässigen Repräsentanten sowie eine reale Geschäftsadresse in Tiflis für beide LLCs mit Büroservice als Geschäftsadresse für den Briefkopf, Post-Annahme und eingescannte Weiterleitung sowie ein individuelles Postfach.

Sie bekommen ein georgisches Telefon in Form eines georgischen PIN für das eigene Smartphone mit Anfangsguthaben von 10 Euro. Die Karte kann per Kreditkarte der georgischen Bank jederzeit selbst nachgeladen werden.

Es gibt zwei Bankkonten inklusive Kreditkarte, eins für die Georgien LLC im Eigentum der Nevis LLC, das andere für eine natürliche Person. Das Geschäftskonto eröffnet ein Mitarbeiter vor Ort nach Überlassung einer vorformulierten und notariell beglaubigten Vollmacht mit Apostille. Die Anreise nach Georgien ist damit nicht nötig.

Das Bankkonto für die natürliche Person funktioniert genauso. Es ist sinnvoll, weil der Geldfluss zwischen wirtschaftlich Berechtigtem und Gesellschaft nicht im SWIFT-System sichtbar ist, wenn beide Konten bei der gleichen Bank sind.

Ihre Steuerfrei-Struktur, ohne dass Sie vom Sofa aufstehen - so geht’s
Die Struktur mit der Belize IBC funktioniert im Prinzip genauso. Ohne Reisen und mit den gleichen Details wie oben. Sie ist allerdings etwas einfacher und damit etwas preiswerter. Um die Gründung mit allen genannten Einzelheiten kümmert sich Rechtsanwalt Ralph Girgla mit seiner Internetkanzlei.

Die Kosten für das komplette Paket liegen ungefähr zwischen 2.600 und 3.500 Euro, wobei für einige nützliche, hier nicht genannte Einzelheiten der eine oder andere Hunderter dazu kommen kann.

Kontakt:

EMPFEHLUNG:
Besser leben im Ausland

Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Norbert Bartl, Leben im Ausland / Roland Benn, Big Benn Books


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