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Leben & arbeiten in der Schweiz


Jedes Jahr wandern 150.000 bis 200.000 Deutsche aus.
Welches sind die drei beliebtesten Auswanderungsländer der Deutschen?
   3. Platz: Österreich (ca. 13.000 Personen/Jahr)
   2. Platz: USA (ca. 25.000 Personen/Jahr)
   1. Platz: Schweiz (ca. 30.000 Personen/Jahr

Die Schweiz ist schon seit über 10 Jahren ununterbrochen das beliebteste Land für einen Neustart und das nicht nur, weil es so nahe liegt. Dafür gibt es viele gute Gründe, u.a.:
  • 63% des Landes ist deutschsprachig (Schwizerdytsch)
  • Traumhafte Naturlandschaften
  • Sehr gut bezahlte Arbeitsstellen
  • Niedrige Steuern
  • Einfache Einwanderungsbedingungen
  • Sehr stabile Währung außerhalb des Euro-Raumes
  • Wirtschaftliche Stasbilität
  • Geringe Arbeitslosigkeit
  • Gesunde Sozialsysteme
  • Vergleichsweise wenig Kriminalität (gemäß dem Global Peace Index belegt die Schweiz 2017 auf der Rangliste der sichersten Länder der Welt den 9. Platz von 163 Nationen)
Zahlen und Fakten
Gründung: Der Legende nach („Rütlischwur“) am 1. August 1291 als «Ewiger Bund» durch die Urkantone Schwyz, Uri und Unterwalden, als moderner Bundesstaat in der heutigen Form am 12. September 1848
Einwohner: ca. 8,5 Mio.
Fläche: Flächenmäßig belegt die Schweiz mit 41.285 km² nur den 133. Platz in der Welt. Aber Johann Wolfgang von Goethe meinte dazu: „Wäre die Schweiz flach wie ein Pfannkuchen, wäre sie größer als Preußen.“
Kantone: 26
Hauptstadt: de jure: keine – de facto: Bern
Verfassung: Als weltweit erstes und einziges Land hat die Schweiz die „Würde der Kreatur“ in der Verfassung verankert. Aber das umfasst nicht nur Menschen und Tiere, sondern auch Pflanzen!

Klima
Nördlich der Alpen herrscht ein gemäßigtes, mitteleuropäisches Klima.
Auf der Nordseite der Alpen ein kaltes Kontinentalklima wie in Osteuropa.
Südlich der Alpen mediterranes Mittelmeerklima mit Kastanienwäldern und Palmen.
Durchschnittstemperatur im Sommer zwischen 17 und 21 Grad,
Durchschnittstemperatur im Winter bei -1 bis 2 Grad.

Bevölkerung
Vor über 2000 Jahren bestand die Urbevölkerung aus Kelten. Dann wanderten Alemannen ein, die sich mit den einheimischen Stämmen vermischten und die germanische Sprache mitbrachten. Einwandernde Burgunder und Italiener brachten die romanischen Sprachen mit, die immer noch im Westen und Süden der Schweiz vorherrschen.
Heute hat die Schweiz einen vergleichsweise hohen Ausländeranteil von 25,1% (Stand 2018, neuer Höchststand), weil es quasi ein Einwanderungsland ist und eine liberale Migrationspolitik pflegt. Die Prozentzahl schwankt aber sehr je nach Kanton und kann bisweilen deutlich geringer sein.

Einreise und Aufenthalt
Seit im Jahr 2002 das Personen-Freizügigkeits-Abkommen mit der EU unterzeichnet wurde, zieht es längst nicht nur Millionäre in die Alpen. Nach diesem Abkommen hat jeder EU-Bürger Anspruch auf eine Bewilligung für Daueraufenthalt von 5 Jahren in einem der 26 Kantone. Ganz egal, ob er im Land erwerbstätig ist oder nicht. Die Einreise ist problemlos ohne Visum mit Personalausweis oder Reisepass möglich. Allerdings muss man glaubhaft machen können, dass man für seinen Lebensunterhalt aufkommen bzw. einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorweisen kann.
Die unbefristete Niederlassungsbewilligung erhält man von seiner zuständigen Wohngemeinde, wenn man mindestens 5 Jahre in der Schweiz gelebt hat.

Will man sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, braucht man eine Aufenthaltsbewilligung bzw. bei Erwerbstätigkeit eine Arbeitsbewilligung. Die Gesetze sind im ganzen Land einheitlich, zuständig für die Erteilung ist die Fremdenpolizei der einzelnen Kantone.

So funktioniert für Bürger der EU die Aufenthalts-Bewilligung
Für Deutsche und Österreicher gibt es seit 2007 keine Limits bei der Einwandererzahl. Die Schweiz bietet folgende Genehmigungen:
    * Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung): kürzer als 1 Jahr
    * Daueraufenthalt (B-Bewilligung): bis 5 Jahre
    * Bewilligung für Grenzgänger (G-Bewilligung)
    * Bewilligung zur Niederlassung (C-Bewilligung)

Eine Bewilligung gilt für das ganze Gebiet der Schweiz. Die Bürokratie hält sich in Grenzen, das Verfahren dauert im günstigsten Fall zwei bis sechs Wochen. Arbeits- und Wohnort müssen nicht im gleichen Kanton liegen. Bei einem Wohnortwechsel besteht aber eine Meldepflicht. Arbeitnehmer brauchen zum Berufs- und Arbeitswechsel keine Bewilligung.

Will man in der Schweiz eine selbstständige Tätigkeit ausüben, muss es sich um eine existenzsichernde Aktivität handeln, was der Antragsteller nachzuweisen hat. Diese Unterlagen brauchen Sie bei beabsichtigter Erwerbstätigkeit, egal ob angestellt oder selbstständig:
    * 2 Passfotos
    * Kopie des Reisepasses
    * Kopie des Mietvertrags
    * Kopie des Arbeitsvertrages mit einem Schweizer Arbeitgeber (unselbstständig) oder Businessplan und Unternehmenskonzept (selbstständig)
Seit 2004 prüfen die Schweizer Behörden nicht mehr, ob die Arbeitsstelle mit einem Schweizer hätte besetzt werden können. Auch die Kontrolle neuer Arbeitsverträge bezüglich gleicher Wohn- und Arbeitsbedingungen wie bei Schweizern wurde abgeschafft.

Die Anerkennung von Abschlüssen und Diplomen, vor allem aus der EU, ist vergleichsweise einfach.
Der deutsche Führerschein kann bei einem 12-monatigen Aufenthalt problemlos weiter genutzt werden. Wer länger bleiben will, muss beim Straßenverkehrsamt einen schweizerischen beantragen.

Übrigens, der reichste Ausländer, der jemals in der Schweiz seinen Wohnsitz genommen hatte, war Ingvar Kamprad, der Gründer von IKEA. Er zahlte trotz eines Vermögens von über 30 Milliarden Dollar nur 45.000 Schweizer Franken Steuern.

Arbeitsmarkt
Die kleine Schweiz hat einen interessanten Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosenquote ist mit 2,7% sensationell gering, gleichzeitig herrscht ein immer größer werdender Fachkräftemangel. Dazu kommt noch das hohe Lohnniveau, bei gleichzeitig geringen Steuern.
Einzig die relativ hohen Lebenshaltungskosten trüben den fast paradiesischen Zustand. Dennoch bleibt unterm Strich deutlich mehr zur freien Verfügung als z.B. in Deutschland.

Im Jahr 2016 war er noch am 16. Juli, mittlerweile liegt er schon drei Tage später und damit so spät wie noch nie: der „Steuerzahler-Gedenktag“. Erst ab dem 19. Juli müssen Deutschlands Steuer- und Beitragszahler nicht mehr für den Staat arbeiten, sondern endlich für sich selber. Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes bleiben von jedem verdienten Euro nur 45,40 Euro für die eigene Tasche übrig. Zum Vergleich: In der Schweiz ist der „Tax Freedom Day“ immer gut 4 Wochen früher.
Denn in der Schweiz sind nicht nur Steuern und Abgaben deutlich niedriger, sondern das Lohnniveau ist auch höher. Beispiel: Ein 35-jähriger Single muss für ein Nettogehalt von 2.000 Euro in Konstanz am Bodensee 44.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Ein paar Kilometer weiter in Zürich würden für den gleichen Netto-Verdienst schon 31.000 Euro reichen.
Noch ein Beispiel: Einer Ingenieursfamilie in Deutschland bleibt weniger übrig als einem Koch in Zürich...

Landestypisch bedingt finden sich in der Bank- und Finanzbranche viele offene Stellen sowie im Bereich Hotel und Gastronomie. Ohne Mehrsprachigkeit wird es allerdings generell schwer sein, einen Job zu bekommen.
Daneben hat auch Handwerk hier noch goldenen Boden; folgende Berufe haben die besten Aussichten:
•    Auto-Mechaniker (speziell Diesel)
•    Bäcker (speziell für deutsche, österreichische, Schweizer Spezialitäten)
•    Elektro-Installateur
•    Elektro-Mechaniker
•    Fernseh-Mechaniker
•    Flugzeug-Mechaniker
•    Gas- und Wasser-Installateur
•    Glaser- und Fensterbauer
•    Kranken-/Altenpflege
•    Landmaschinen-Mechaniker
•    Maurer
•    Metzger (besonders für die Wurstherstellung)
•    Mechatroniker
•    Schreiner
•    Zimmermann

Steuern
Die sehr umfangreichen Informationen lesen Sie hier auf dieser gesonderten Seite: Steuern in der Schweiz

Rentner
Rentner und nicht erwerbstätige Personen müssen ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dazu müssen sie nachweisen, dass ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind, und dass sie eine Versicherung im Fall von Unfall und Krankheit abgeschlossen haben. Ziel ist, dass die Interessenten in der Zukunft keine Sozialhilfe von Schweizer Staat beanspruchen müssen. Die Auslegung dieser Bestimmung ist in der Praxis je nach Kanton äußerst unterschiedlich.
Rentner, Pensionäre und Privatiers brauchen folgende Unterlagen:
    * 2 Passfotos
    * Kopie des Reisepasses
    * Nachweis über Einkommen oder Vermögen
    * Versicherungsnachweis (Krankheit und Unfall)
    * Kopie des Mietvertrags

Immobilien
Wer ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat und seinen Hauptwohnsitz im Land nehmen will, ist bezüglich des Erwerbs von Immobilien Schweizer Bürgern gleichgestellt. Das heißt, man darf in diesem Fall Immobilien in der Schweiz kaufen. Die Details variieren zwischen den Gemeinden und Kantonen beträchtlich.

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