Leben & arbeiten in der Schweiz
Jedes Jahr wandern 150.000 bis 200.000 Deutsche aus.
Welches sind die drei beliebtesten Auswanderungsländer der Deutschen?
3. Platz: Österreich (ca. 13.000 Personen/Jahr)
2. Platz: USA (ca. 25.000 Personen/Jahr)
1. Platz: Schweiz (ca. 30.000 Personen/Jahr
Die Schweiz ist schon seit über 10 Jahren ununterbrochen das
beliebteste Land für einen Neustart und das nicht nur, weil es so nahe
liegt. Dafür gibt es viele gute Gründe, u.a.:
- 63% des Landes ist deutschsprachig (Schwizerdytsch)
- Traumhafte Naturlandschaften
- Sehr gut bezahlte Arbeitsstellen
- Niedrige Steuern
- Einfache Einwanderungsbedingungen
- Sehr stabile Währung außerhalb des Euro-Raumes
- Wirtschaftliche Stasbilität
- Geringe Arbeitslosigkeit
- Gesunde Sozialsysteme
- Vergleichsweise
wenig Kriminalität (gemäß dem Global Peace Index belegt die Schweiz
2017 auf der Rangliste der sichersten Länder der Welt den 9. Platz von
163 Nationen)
Zahlen und Fakten
Gründung:
Der Legende nach („Rütlischwur“) am 1. August 1291 als «Ewiger Bund»
durch die Urkantone Schwyz, Uri und Unterwalden, als moderner
Bundesstaat in der heutigen Form am 12. September 1848
Einwohner: ca. 8,5 Mio.
Fläche:
Flächenmäßig belegt die Schweiz mit 41.285 km² nur den 133. Platz in
der Welt. Aber Johann Wolfgang von Goethe meinte dazu: „Wäre die
Schweiz flach wie ein Pfannkuchen, wäre sie größer als Preußen.“
Kantone: 26
Hauptstadt: de jure: keine – de facto: Bern
Verfassung:
Als weltweit erstes und einziges Land hat die Schweiz die „Würde der
Kreatur“ in der Verfassung verankert. Aber das umfasst nicht nur
Menschen und Tiere, sondern auch Pflanzen!
Klima
Nördlich der Alpen herrscht ein gemäßigtes, mitteleuropäisches Klima.
Auf der Nordseite der Alpen ein kaltes Kontinentalklima wie in Osteuropa.
Südlich der Alpen mediterranes Mittelmeerklima mit Kastanienwäldern und Palmen.
Durchschnittstemperatur im Sommer zwischen 17 und 21 Grad,
Durchschnittstemperatur im Winter bei -1 bis 2 Grad.
Bevölkerung
Vor über 2000 Jahren bestand die Urbevölkerung aus Kelten. Dann
wanderten Alemannen ein, die sich mit den einheimischen Stämmen
vermischten und die germanische Sprache mitbrachten. Einwandernde
Burgunder und Italiener brachten die romanischen Sprachen mit, die
immer noch im Westen und Süden der Schweiz vorherrschen.
Heute hat die Schweiz einen vergleichsweise hohen Ausländeranteil von
25,1% (Stand 2018, neuer Höchststand), weil es quasi ein
Einwanderungsland ist und eine liberale Migrationspolitik pflegt. Die
Prozentzahl schwankt aber sehr je nach Kanton und kann bisweilen
deutlich geringer sein.
Einreise und Aufenthalt
Seit im Jahr 2002 das Personen-Freizügigkeits-Abkommen mit der EU
unterzeichnet wurde, zieht es längst nicht nur Millionäre in die Alpen.
Nach diesem Abkommen hat jeder EU-Bürger Anspruch auf eine Bewilligung
für Daueraufenthalt von 5 Jahren in einem der 26 Kantone. Ganz egal, ob
er im Land erwerbstätig ist oder nicht. Die Einreise ist problemlos
ohne Visum mit Personalausweis oder Reisepass möglich. Allerdings muss
man glaubhaft machen können, dass man für seinen Lebensunterhalt
aufkommen bzw. einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorweisen kann.
Die unbefristete Niederlassungsbewilligung erhält man von seiner
zuständigen Wohngemeinde, wenn man mindestens 5 Jahre in der Schweiz
gelebt hat.
Will man sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, braucht
man eine Aufenthaltsbewilligung bzw. bei Erwerbstätigkeit eine
Arbeitsbewilligung. Die Gesetze sind im ganzen Land einheitlich,
zuständig für die Erteilung ist die Fremdenpolizei der einzelnen
Kantone.
So funktioniert für Bürger der EU die Aufenthalts-Bewilligung
Für Deutsche und Österreicher gibt es seit 2007 keine Limits bei der Einwandererzahl. Die Schweiz bietet folgende Genehmigungen:
* Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung): kürzer als 1 Jahr
* Daueraufenthalt (B-Bewilligung): bis 5 Jahre
* Bewilligung für Grenzgänger (G-Bewilligung)
* Bewilligung zur Niederlassung (C-Bewilligung)
Eine Bewilligung gilt für das ganze Gebiet der Schweiz. Die Bürokratie
hält sich in Grenzen, das Verfahren dauert im günstigsten Fall zwei bis
sechs Wochen. Arbeits- und Wohnort müssen nicht im gleichen Kanton
liegen. Bei einem Wohnortwechsel besteht aber eine Meldepflicht.
Arbeitnehmer brauchen zum Berufs- und Arbeitswechsel keine Bewilligung.
Will man in der Schweiz eine selbstständige Tätigkeit ausüben, muss es
sich um eine existenzsichernde Aktivität handeln, was der Antragsteller
nachzuweisen hat. Diese Unterlagen brauchen Sie bei beabsichtigter
Erwerbstätigkeit, egal ob angestellt oder selbstständig:
* 2 Passfotos
* Kopie des Reisepasses
* Kopie des Mietvertrags
* Kopie des Arbeitsvertrages mit einem Schweizer Arbeitgeber
(unselbstständig) oder Businessplan und Unternehmenskonzept
(selbstständig)
Seit 2004 prüfen die Schweizer Behörden nicht mehr, ob die
Arbeitsstelle mit einem Schweizer hätte besetzt werden können. Auch die
Kontrolle neuer Arbeitsverträge bezüglich gleicher Wohn- und
Arbeitsbedingungen wie bei Schweizern wurde abgeschafft.
Die Anerkennung von Abschlüssen und Diplomen, vor allem aus der EU, ist vergleichsweise einfach.
Der deutsche Führerschein kann bei einem 12-monatigen Aufenthalt
problemlos weiter genutzt werden. Wer länger bleiben will, muss beim
Straßenverkehrsamt einen schweizerischen beantragen.
Übrigens, der reichste Ausländer, der jemals in der Schweiz seinen Wohnsitz genommen hatte, war Ingvar Kamprad, der Gründer von IKEA. Er zahlte trotz eines Vermögens von über 30 Milliarden Dollar nur 45.000 Schweizer Franken Steuern.
Arbeitsmarkt
Die kleine Schweiz hat einen interessanten Arbeitsmarkt. Die
Arbeitslosenquote ist mit 2,7% sensationell gering, gleichzeitig
herrscht ein immer größer werdender Fachkräftemangel. Dazu kommt noch
das hohe Lohnniveau, bei gleichzeitig geringen Steuern.
Einzig die relativ hohen Lebenshaltungskosten trüben den fast
paradiesischen Zustand. Dennoch bleibt unterm Strich deutlich mehr zur
freien Verfügung als z.B. in Deutschland.
Im Jahr 2016 war er noch am 16. Juli, mittlerweile liegt er schon drei
Tage später und damit so spät wie noch nie: der
„Steuerzahler-Gedenktag“. Erst ab dem 19. Juli müssen Deutschlands
Steuer- und Beitragszahler nicht mehr für den Staat arbeiten, sondern
endlich für sich selber. Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes
bleiben von jedem verdienten Euro nur 45,40 Euro für die eigene Tasche
übrig. Zum Vergleich: In der Schweiz ist der „Tax Freedom Day“ immer
gut 4 Wochen früher.
Denn in der Schweiz sind nicht nur Steuern und Abgaben deutlich
niedriger, sondern das Lohnniveau ist auch höher. Beispiel: Ein
35-jähriger Single muss für ein Nettogehalt von 2.000 Euro in Konstanz
am Bodensee 44.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Ein paar Kilometer
weiter in Zürich würden für den gleichen Netto-Verdienst schon 31.000
Euro reichen.
Noch ein Beispiel: Einer Ingenieursfamilie in Deutschland bleibt weniger übrig als einem Koch in Zürich...
Landestypisch bedingt finden sich in der Bank- und Finanzbranche viele
offene Stellen sowie im Bereich Hotel und Gastronomie. Ohne
Mehrsprachigkeit wird es allerdings generell schwer sein, einen Job zu
bekommen.
Daneben hat auch Handwerk hier noch goldenen Boden; folgende Berufe haben die besten Aussichten:
• Auto-Mechaniker (speziell Diesel)
• Bäcker (speziell für deutsche, österreichische, Schweizer Spezialitäten)
• Elektro-Installateur
• Elektro-Mechaniker
• Fernseh-Mechaniker
• Flugzeug-Mechaniker
• Gas- und Wasser-Installateur
• Glaser- und Fensterbauer
• Kranken-/Altenpflege
• Landmaschinen-Mechaniker
• Maurer
• Metzger (besonders für die Wurstherstellung)
• Mechatroniker
• Schreiner
• Zimmermann
Steuern
Die sehr umfangreichen Informationen lesen Sie hier auf dieser gesonderten Seite: Steuern in der Schweiz
Rentner
Rentner und nicht erwerbstätige Personen müssen ebenfalls eine
Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dazu müssen sie nachweisen, dass
ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind, und dass sie eine
Versicherung im Fall von Unfall und Krankheit abgeschlossen haben. Ziel
ist, dass die Interessenten in der Zukunft keine Sozialhilfe von
Schweizer Staat beanspruchen müssen. Die Auslegung dieser Bestimmung
ist in der Praxis je nach Kanton äußerst unterschiedlich.
Rentner, Pensionäre und Privatiers brauchen folgende Unterlagen:
* 2 Passfotos
* Kopie des Reisepasses
* Nachweis über Einkommen oder Vermögen
* Versicherungsnachweis (Krankheit und Unfall)
* Kopie des Mietvertrags
Immobilien
Wer ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat und seinen Hauptwohnsitz im
Land nehmen will, ist bezüglich des Erwerbs von Immobilien Schweizer
Bürgern gleichgestellt. Das heißt, man darf in diesem Fall Immobilien
in der Schweiz kaufen. Die Details variieren zwischen den Gemeinden und
Kantonen beträchtlich.
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