Erneuter Ärger mit der OECD
- 3 neue Probleme mit Geld und Steuern. Was Sie jetzt über Offshore-Firmen und Konten im Ausland wissen müssen
Leben im Ausland berichtete:
Wenn ein kleiner
oder mittlerer Unternehmer keine Lust hat, die völlig übertriebenen
Steuern in einem Land wie Deutschland zu zahlen, dann hat er dafür
legale und illagale Möglichkeiten. Die legalen Wege halten viele für
aufwendiger und wählen deshalb die Illegalität bzw. den Steuerbetrug,
nach dem Motto, es wird schon niemand draufkommen. Solche Wege immer
mehr zu komplizieren, ist eine Aufgabe der OECD, einer internationalen
Organisation mit Sitz in Paris, deren führende Mitarbeiter selbst keine
Steuern zahlen. Aus dieser privilegierten Situation heraus arbeiten sie
an immer neuen Vorschriften, um das Leben normaler Menschen immer
weiter zu erschweren, wie etwa dem automatischen Austausch von
Bankdaten.
Wie mir jetzt ein
Insider mitteilte, sollen zum Jahreswechsel 2018/2019 wieder eine Reihe
weitreichender Beschlüsse gefasst worden sein, in denen es wie üblich
um Steuern und Geld geht. Die gute Nachricht ist, dass es auch künftig
für alle Probleme eine legale Lösung geben wird...
Änderung 1:
Die OECD will weltweit den Status von Offshore-Firmen ändern: Aufgrund
des Drucks der OECD sollen seit Ende 2018 Offshore-Firmen inländischen
Unternehmen gleichgestellt sein. Die Unternehmen dürfen dann auch im
Land der Registrierung tätig werden und mit Inländern uneingeschränkt
Geschäfte machen. Damit entfällt das Privileg der Befreiung von der
Steuer. Darüber hinaus müssen die ehemaligen Offshore-Firmen für den
Fall, dass sie keine Steuern im Land der Registrierung zahlen, den
Nachweis erbringen, wo sonst Steuern gezahlt werden. Für alle bereits
bestehenden Offshore-Gesellschaften soll es eine Übergangsfrist von
knapp drei Jahren geben.
Schon wieder eines dieser "Angebote" der OECD, die kein Staat ablehen kann
Was tun? Zunächst ist zu sagen, dass die OECD zwar nur 36
Mitgliedsstaaten hat, aber trotzdem immer wieder Mittel und Wege
findet, auch andere Regierungen zu "überzeugen". Offensichlich sind die
"Vorschläge" der OECD so ähnlich wie bei der Mafia Angebote, die
niemand ablehnen kann. Wenn alle Offshore-Destinationen den Vorgaben
folgen, wären unter anderem Anguilla, Belize, Bermuda, British Virgin
Islands, Cayman Islands, Cook Islands, Dubai, Jersey und die Seychellen
früher oder später von der neuen Regelung betroffen.
Wenn Sie Ihre Steuern bereits auf legalem Weg weitgehend minimieren,
dürfte Sie die Änderung kaum betreffen. Leider machen aber viele
Unternhemer den Fehler, dass sie sog. Offshore-Firmen in Drittstaaten
gründen und sich selber darüber Rechnungen schreiben, um in Deutschland
ihre Steuern zu senken. Dies ist klassische Steuerhinterziehung.
Aufklärung erfolgt von Verkäufern solcher Firmen von der Stange selten.
Sie verkaufen nur ihre gefährlichen Firmenkonstruktionen, die schon
manchen deutschen Unternehmer ind Gefängnis gebracht haben.
Ich kann nur immer wieder die nötigen Schritte wiederholen, wenn Ihre
Pläne zur Steuervermeidung auch einer Prüfung standhalten sollen. Auf
der sicheren Seite sind Sie dann, wenn Sie Ihren persönlichen Wohnsitz
- und damit Ihre Steuerpflicht - in ein Land verlegen, das keine
Steuern von Ihnen haben will. Und wenn Sie dann weiterhin Geschäfte in
Deutschland machen wollen, ist mir keine bessere Lösung bekannt als
eine US-Corporation. Das wird auch mit den neuen Regelung so bleiben,
denn:
- Eine
US-Corporation ist keine Offshore-Firma - und wenn es einen Staat gibt,
der wegen der OECD nicht sein komplwettes Steuerrecht und
Gesellschaftsrecht umschreibt, dann sind das die USA.
Unternehmer-Berater
Horst D. Deckert erinnert daran, das eine US-Corporation eine
Sonderstellung in Deutschland hat, die im sog. "Freundschaftsvertrag"
zwischen Besatzer USA und Deutschland geregelt ist. In der Praxis heißt
das, eine US-Corporation, wie sie Deckert für seine Kunden gründet, hat
weder Betriebstätte noch Niederlassung in Deutschland. Für sie gilt nur
das Recht des Gründungsstaates, z.B. Delaware. Deckert gründet nur Firmen in US-Bundesstaaten, in denen keine Buchhaltungs- und Bilanzpflicht besteht!
Wenn Sie das Thema näher interessiert, informieren Sie sich HIER und vereinbaren eine Gespächstermin mit Horst D. Deckert.
Änderung 2:
Banken sollen künftig keine Konten mehr für Gebietsfremde führen
dürfen. Was in der Schweiz seit einiger Zeit abläuft, passiert
inzwischen auch in den Niederlanden: Die Banken dort schließen
reihenweise Konten von Inhabern, die nicht in der EU ansässig sind.
Auch in anderen Ländern mehren sich die Meldungen über eine
kommentarlose Schließung von Bankkonten Gebietsfremder. Als einzige
Ausnahme wird in der Regel geduldet, wenn der Inhaber das Konto wegen
einer Immobilie im Inland braucht. Aber auch dann dulden Banken mit
diesem Konto nur noch Operationen, die im Rahmen der Aufrechterhaltung
der Immobilie im weitesten Sinn erforderlich sind.
Banken sollen künftig nur noch Konten für steuerlich im gleichen Land
Ansässige führen dürfen. Wie man hört, geht es dabei in erster Linie
darum, die Aufbewahrung bzw. Verlagerung größerer Vermögen ins Ausland
zu verhindern - der mögliche Zugriff von Staaten auf die Vermögen
seiner im Land wohnenden Bürger soll nicht mehr dadurch erschwert
werden, dass sie Vermögen im Ausland aufbewahrt haben.
Ein Beispiel aus Andorra: Dort wohnen zahlreiche vermögende Menschen,
die den örtlichen Banken nach den Ereignissen im Zusammenhang mit der
Enteignung der BPA nicht über den Weg trauen und bei örtlichen Banken
nur Beträge aufbewahren, die sie für den Tagesbedarf brauchen. Ihre
Vermögen lagern sie oft in ihren Heimatländern - aber jetzt beginnenn
die Banken in der EU, diesen dort Nicht-Ansässigen die Konten zu
kündigen. Das hat zur Folge, dass sie - wenn sie nicht ihr gesamtes
Geld nach Andorra transferieren wollen - sich nach einem neuen Wohnsitz
umschauen müssen, an dem sie einerseits den Banken vertrauen können und
andererseits die Steuer niedrig ist. Was tun?
Ich denke, es kann eigentlich so schlecht nicht sein, einen Wohnsitz in
einem Land zu haben, wo Sie keine Steuern zahlen und den Banken trauen
können. Spontan fällt mir dazu Paraguay
ein, wo Sie nur auf Einkommen aus dem Land selbst eine bescheidene
Steuer von 10 Prozent zahlen - und wenn Sie Ihr Vermögen auf die
diversen Cooperatives im Land verteilen, erhalten Sie auch noch
interessante Zinsen bis etwa 18 Prozent - auf die ebenfalls keine
Steuern fällig werden. Was noch? Ach ja: Eine Vorschrift, wie viel Zeit
Sie jedes Jahr im Land verbringen müssen, gibt es in Paraguay nicht.
Änderung 3:
Wie es aktuell aussieht, läuft der Austritt Großbritanniens aus der EU
auf einen harten Brexit hinaus, also ohne jeden weiterführenden Deal
zwischen London und Brüssel. In diesem Fall ergibt sich voraussichtlich
ein Problem für alle, die mit einer britischen Limited in Deutschland
tätig sind.
Aus deutscher Sicht ist so eine Limited dann ein Unternhemen aus einem
Drittland. Wie es bisher aussieht, würde das unter anderem bedeuten,
dass der Inhaber künftig persönlich für sein Unternehmen zu haften hat,
wie etwa bei einer OHG. Es besteht also vermutlich Handlungsbedarf für
Inhaber britischer Limiteds. Was tun?
Einer meiner Kontakte, die ich immer konsultiere, wenn es um Steuern
und Gesellschaftsstrukturen geht, hat für diese Situation eine relativ
einfache Lösung gefunden, die mit einigen entscheidenden Änderungen
verbunden ist. Diese Lösung klingt für mich logisch und unkompliziert.
Er hat mich allerdings gebeten, sie hier nicht zu veröffentlichen. Wenn
Sie also in der Situation sind, dass Sie mit einer Limited in
Deutschland arbeiten und jetzt die Konsequenzen fürchten, so schreiben
Sie mir bitte eine Mail an norbert@coin-sl.com.
AUCH INTERESSANT:
Welche Länder beim AIA mitmachen und welche nicht
Wie Sie von zuhause aus ein Offshote-Konto eröffnen
Das beste Land weltweit, um steuerfrei zu leben
BESONDERS
INTERESSANT:
Weil Dein Geld Dir
gehört: Offshore Banken
Die besten Alternativ-Auslandsbanken
|