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Erneuter Ärger mit der OECD
- 3 neue Probleme mit Geld und Steuern. Was Sie jetzt über Offshore-Firmen und Konten im Ausland wissen müssen



Leben im Ausland  berichtete:
Wenn ein kleiner oder mittlerer Unternehmer keine Lust hat, die völlig übertriebenen Steuern in einem Land wie Deutschland zu zahlen, dann hat er dafür legale und illagale Möglichkeiten. Die legalen Wege halten viele für aufwendiger und wählen deshalb die Illegalität bzw. den Steuerbetrug, nach dem Motto, es wird schon niemand draufkommen. Solche Wege immer mehr zu komplizieren, ist eine Aufgabe der OECD, einer internationalen Organisation mit Sitz in Paris, deren führende Mitarbeiter selbst keine Steuern zahlen. Aus dieser privilegierten Situation heraus arbeiten sie an immer neuen Vorschriften, um das Leben normaler Menschen immer weiter zu erschweren, wie etwa dem automatischen Austausch von Bankdaten.
Wie mir jetzt ein Insider mitteilte, sollen zum Jahreswechsel 2018/2019 wieder eine Reihe weitreichender Beschlüsse gefasst worden sein, in denen es wie üblich um Steuern und Geld geht. Die gute Nachricht ist, dass es auch künftig für alle Probleme eine legale Lösung geben wird...

Änderung 1:
Die OECD will weltweit den Status von Offshore-Firmen ändern: Aufgrund des Drucks der OECD sollen seit Ende 2018 Offshore-Firmen inländischen Unternehmen gleichgestellt sein. Die Unternehmen dürfen dann auch im Land der Registrierung tätig werden und mit Inländern uneingeschränkt Geschäfte machen. Damit entfällt das Privileg der Befreiung von der Steuer. Darüber hinaus müssen die ehemaligen Offshore-Firmen für den Fall, dass sie keine Steuern im Land der Registrierung zahlen, den Nachweis erbringen, wo sonst Steuern gezahlt werden. Für alle bereits bestehenden Offshore-Gesellschaften soll es eine Übergangsfrist von knapp drei Jahren geben.

Schon wieder eines dieser "Angebote" der OECD, die kein Staat ablehen kann
Was tun? Zunächst ist zu sagen, dass die OECD zwar nur 36 Mitgliedsstaaten hat, aber trotzdem immer wieder Mittel und Wege findet, auch andere Regierungen zu "überzeugen". Offensichlich sind die "Vorschläge" der OECD so ähnlich wie bei der Mafia Angebote, die niemand ablehnen kann. Wenn alle Offshore-Destinationen den Vorgaben folgen, wären unter anderem Anguilla, Belize, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman Islands, Cook Islands, Dubai, Jersey und die Seychellen früher oder später von der neuen Regelung betroffen.

Wenn Sie Ihre Steuern bereits auf legalem Weg weitgehend minimieren, dürfte Sie die Änderung kaum betreffen. Leider machen aber viele Unternhemer den Fehler, dass sie sog. Offshore-Firmen in Drittstaaten gründen und sich selber darüber Rechnungen schreiben, um in Deutschland ihre Steuern zu senken. Dies ist klassische Steuerhinterziehung. Aufklärung erfolgt von Verkäufern solcher Firmen von der Stange selten. Sie verkaufen nur ihre gefährlichen Firmenkonstruktionen, die schon manchen deutschen Unternehmer ind Gefängnis gebracht haben.

Ich kann nur immer wieder die nötigen Schritte wiederholen, wenn Ihre Pläne zur Steuervermeidung auch einer Prüfung standhalten sollen. Auf der sicheren Seite sind Sie dann, wenn Sie Ihren persönlichen Wohnsitz - und damit Ihre Steuerpflicht - in ein Land verlegen, das keine Steuern von Ihnen haben will. Und wenn Sie dann weiterhin Geschäfte in Deutschland machen wollen, ist mir keine bessere Lösung bekannt als eine US-Corporation. Das wird auch mit den neuen Regelung so bleiben, denn:
  • Eine US-Corporation ist keine Offshore-Firma - und wenn es einen Staat gibt, der wegen der OECD nicht sein komplwettes Steuerrecht und Gesellschaftsrecht umschreibt, dann sind das die USA.
Unternehmer-Berater Horst D. Deckert erinnert daran, das eine US-Corporation eine Sonderstellung in Deutschland hat, die im sog. "Freundschaftsvertrag" zwischen Besatzer USA und Deutschland geregelt ist. In der Praxis heißt das, eine US-Corporation, wie sie Deckert für seine Kunden gründet, hat weder Betriebstätte noch Niederlassung in Deutschland. Für sie gilt nur das Recht des Gründungsstaates, z.B. Delaware. Deckert gründet nur Firmen in US-Bundesstaaten, in denen keine Buchhaltungs- und Bilanzpflicht besteht!

Wenn Sie das Thema näher interessiert, informieren Sie sich HIER und vereinbaren eine Gespächstermin mit Horst D. Deckert.

Änderung 2:
Banken sollen künftig keine Konten mehr für Gebietsfremde führen dürfen. Was in der Schweiz seit einiger Zeit abläuft, passiert inzwischen auch in den Niederlanden: Die Banken dort schließen reihenweise Konten von Inhabern, die nicht in der EU ansässig sind.

Auch in anderen Ländern mehren sich die Meldungen über eine kommentarlose Schließung von Bankkonten Gebietsfremder. Als einzige Ausnahme wird in der Regel geduldet, wenn der Inhaber das Konto wegen einer Immobilie im Inland braucht. Aber auch dann dulden Banken mit diesem Konto nur noch Operationen, die im Rahmen der Aufrechterhaltung der Immobilie im weitesten Sinn erforderlich sind.

Banken sollen künftig nur noch Konten für steuerlich im gleichen Land Ansässige führen dürfen. Wie man hört, geht es dabei in erster Linie darum, die Aufbewahrung bzw. Verlagerung größerer Vermögen ins Ausland zu verhindern - der mögliche Zugriff von Staaten auf die Vermögen seiner im Land wohnenden Bürger soll nicht mehr dadurch erschwert werden, dass sie Vermögen im Ausland aufbewahrt haben.

Ein Beispiel aus Andorra: Dort wohnen zahlreiche vermögende Menschen, die den örtlichen Banken nach den Ereignissen im Zusammenhang mit der Enteignung der BPA nicht über den Weg trauen und bei örtlichen Banken nur Beträge aufbewahren, die sie für den Tagesbedarf brauchen. Ihre Vermögen lagern sie oft in ihren Heimatländern - aber jetzt beginnenn die Banken in der EU, diesen dort Nicht-Ansässigen die Konten zu kündigen. Das hat zur Folge, dass sie - wenn sie nicht ihr gesamtes Geld nach Andorra transferieren wollen - sich nach einem neuen Wohnsitz umschauen müssen, an dem sie einerseits den Banken vertrauen können und andererseits die Steuer niedrig ist. Was tun?

Ich denke, es kann eigentlich so schlecht nicht sein, einen Wohnsitz in einem Land zu haben, wo Sie keine Steuern zahlen und den Banken trauen können. Spontan fällt mir dazu Paraguay ein, wo Sie nur auf Einkommen aus dem Land selbst eine bescheidene Steuer von 10 Prozent zahlen - und wenn Sie Ihr Vermögen auf die diversen Cooperatives im Land verteilen, erhalten Sie auch noch interessante Zinsen bis etwa 18 Prozent - auf die ebenfalls keine Steuern fällig werden. Was noch? Ach ja: Eine Vorschrift, wie viel Zeit Sie jedes Jahr im Land verbringen müssen, gibt es in Paraguay nicht.

Änderung 3:
Wie es aktuell aussieht, läuft der Austritt Großbritanniens aus der EU auf einen harten Brexit hinaus, also ohne jeden weiterführenden Deal zwischen London und Brüssel. In diesem Fall ergibt sich voraussichtlich ein Problem für alle, die mit einer britischen Limited in Deutschland tätig sind.

Aus deutscher Sicht ist so eine Limited dann ein Unternhemen aus einem Drittland. Wie es bisher aussieht, würde das unter anderem bedeuten, dass der Inhaber künftig persönlich für sein Unternehmen zu haften hat, wie etwa bei einer OHG. Es besteht also vermutlich Handlungsbedarf für Inhaber britischer Limiteds. Was tun?

Einer meiner Kontakte, die ich immer konsultiere, wenn es um Steuern und Gesellschaftsstrukturen geht, hat für diese Situation eine relativ einfache Lösung gefunden, die mit einigen entscheidenden Änderungen verbunden ist. Diese Lösung klingt für mich logisch und unkompliziert. Er hat mich allerdings gebeten, sie hier nicht zu veröffentlichen. Wenn Sie also in der Situation sind, dass Sie mit einer Limited in Deutschland arbeiten und jetzt die Konsequenzen fürchten, so schreiben Sie mir bitte eine Mail an norbert@coin-sl.com.

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Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Norbert Bartl, Leben im Ausland / Roland Benn, Big Benn Books


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