Tolle Hilfe bei Krankenkassen-ÄrgerEiner
von drei Versicherten hatte schon mal Ärger mit seiner Krankenkasse
bzw. Krankenversicherung, fand die Stiftung Warentest bei einer Umfrage
heraus. Ärger bedeutet in diesem Bereich meist: Sie wollen nicht
zahlen. Bisher musste man eine Ablehnung frustriert hinnehmen, wenn man
nicht Rechtschutz-versichert war. Doch jetzt werden die Karten neu
gemischt.
Wie im Arbeitsrecht
schreitet auch im Sozialrecht die Digitalisierung immer schneller
voran. Was man noch vor wenigen Jahren für Utopie hielt, ist
mittlerweile unumkehrbare Realität: Der altehrwürdige Beruf des
Rechtsanwalts wird zunehmend digitalisiert - und der Verbraucher hat
enorme Vorteile davon.
Diese Digitalisierung im Rechtsbereich nennt sich LegalTech. Das ist
eine Technologie, die Anwaltsdienstleistungen automatisiert,
beschleunigt und verbilligt. Ein neuer, von Rechtsanwälten gegründeter
Dienstleister kümmert sich sogar ohne jegliches Kostenrisiko um Ihren
Krankenkassenärger.
Die häufigsten Gründe für Ablehnungen sind (in alphabetischer Reihenfolge):
- Behindertenfahrzeug
- Ergotherapie
- Fahrtkosten
- Haushaltshilfe
- Häusliche Krankenpflege
- Hörgerät
- Inhalator
- Inkontinenzhilfe
- Krankengeld
- Logopädie
- Massage
- Orthese
- Physiotherapie
- Reha
- Rollator
- Rollstuhl
- Schuhe und Einlagen
- Vorsorge
- Zahnarzt
- Zahnersatz
Wenn Ihre
gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung wegen der
vorgenannten oder anderen Gründe nicht zahlen will, legen erfahrene
Anwälte Widerspruch für Sie ein, wobei dies völlig kostenlos und
risikolos für Sie ist.
Ist der Widerspruch erfolgreich muss die Krankenkasse /
Krankenversicherung auch die Anwaltskosten erstatten. Ist der
Widerspruch nicht erfolgreich, trägt der Dienstleister die Kosten, der Fall ist erledigt und
der Versicherte hat in der Tat nichts für die Inanspruchnahme zu zahlen.
Auf eine eventuelle Klage gegen den abgelehnten Widerspruch bezieht sich die Kostenfreiheit selbstverständlich nicht.
Die Erfolgsaussichten
Die
Erfolgsaussichten sind durchaus beachtlich: Erfahrungsgemäß führen
durchschnittlich 30 Prozent der Widersprüche doch noch zu einer
Kostenübernahme. Teilweise ist sie sogar deutlich höher. Sozialgerichte
geben beispielsweise bei Hörgeräten den Patienten zu 68% Recht.
Frist und Ablauf
Das Einzige, was der Versicherte tun muss, ist schnell genug zu sein.
Denn für einen Widerspruch hat man nur 30 Tage Zeit. Das gesamte
Widerspruchsverfahren kann man bequem von zuhause aus durchführen:
- Man registriert sich auf der Webseite https://www.widerspruch.online/ mit Emailadresse und selbstgewähltem Passwort.
- Man fotografiert den Bescheid mit dem Smartphone.
- Man lädt den Bescheid hoch und gibt seine persönlichen Daten ein.
- Man lädt die Vorlage für die Anwalts-Vollmacht herunter und lädt sie unterschrieben wieder hoch.
Sobald alle Unterlagen vorliegen, prüft die Smart Legal GmbH (der Betreiber der Plattform https://www.widerspruch.online/)
den Fall und beauftragt erfahrene Kooperationsanwälte, die
selbstverständlich gegenüber den sensiblen Patientendaten völligen
Datenschutz garantieren.
Sobald es von der Krankenkasse / Krankenversicherung eine Kostenzusage
gibt – oder es bei der Ablehnung bleibt, wird man per Email informiert.
Den aktuellen Status des Widerspruchs kann man auch im internen
Webseitenbereich unter „Ihre Widersprüche“ einsehen.
So holen Sie sich 30-50.000 € vom Staat zurück
Gehören Sie zu denen, die unfreiwillig bei AOK & Co. versichert
sind? Die gezwungen werden, in eine Rentenversicherung einzuzahlen, von
der Sie womöglich nie etwas bekommen? Vielleicht muss das gar nicht
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Gewusst wie:
Was tun, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben will?
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