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7 Lösungen bei Erbstreit

Ärger sollte möglichst vermieden werden. So wie es mittlerweile juristische Dienstleister gibt z.B. für Ärger mit dem Arbeitgeber, der Krankenkasse oder bei Bußgeldverfahren gibt, so gibt es nun auch einen für Erbstreitigkeiten. Dieser arbeitet nach dem Prinzip „No Win No Fee“, d.h. Sie zahlen nur ein Honorar, wenn die Anwälte für Sie erfolgreich waren.

Nahezu alle Anwaltskanzleien berichten, dass Erbauseinandersetzungen in den letzten Jahren immer häufiger vorkommen. Das liegt zum einen daran, dass viele Erblasser die Erbfolge mittels Testament nicht geregelt haben; doch selbst wenn ein solches vorhanden ist, ist es leider oftmals fehlerhaft, weil es z.B. nicht an geänderte Situationen angepasst wurde. Zum anderen bergen die heutzutage üblichen Patchwork-Familien mit in die Ehe eingebrachten Kindern von früheren Partnern, ein großes Konfliktpotenzial.

Aber auch wenn durch Fehler in der Vergangenheit nun massive Erbstreitigkeiten entstanden sind, lassen sich diese lösen. Im schlimmsten (oder einfachsten) Fall können Sie Ihren Erbteil an einer Erbengemeinschaft ganz einfach zu Geld machen.

Jeder Erbe wird automatisch durch das Gesetz Teil einer Erbengemeinschaft, wenn mehr als ein Erbe vorhanden ist. Dabei kommt es auffällig oft zu Streitigkeiten, je höher der Wert der Erbmasse ist! Selten sind sich die Mitglieder einer Erbgemeinschaft einig und regeln den Nachlass zum Wohl aller Beteiligten. Sehr viel häufiger wird um alles und jedes gestritten, speziell wenn es um Dinge geht, die man nicht aufteilen kann.

Für alle Erbschafts-Konfliktfälle gibt es jedoch Lösungswege – 7 Lösungswege genauer gesagt:

  1. Erbabwicklung
  2. Erbteilverkauf
  3. Abtretung des Erbteils (sofort Geld!)
  4. Erbschaftsdarlehen
  5. Teilungsversteigerung
  6. Erbauseinandersetzung
  7. Prozessfinanzierung
Der unten genannte juristische Dienstleiter ErbTeilung GmbH prüft durch seine spezialisierten Anwälte und Experten, welche Möglichkeiten gegeben sind und was am empfehlenswertesten ist. Dabei entstehen zunächst keinerlei Kosten.

Honorarkosten entstehen erst, wenn eine Erbauseinandersetzung erfolgreich abgewickelt worden ist und der Erbe seinen Anteil ausbezahlt bekommt. Hiervon wird dann prozentual ein Honorar abgezogen. Über die Höhe wird man vorab in Kenntnis gesetzt. Der Prozentsatz ist abhängig von der Komplexität des Falles.

ErbTeilung GmbH hat große Erfahrung in Erbstreitigkeiten aller Art, denn sie wickelt pro Jahr etwa 1.000 Fälle ab. Das Unternehmen kann auch beauftragt werden, wenn Sie mit Ihrem bisherigen Rechtsanwalt in der Sache nicht vorankommen.


Kontakt:
ErbTeilung GmbH
Weilheim
https://www.erbteilung.de/


Achtung:
Nur Fälle mit einem Erbanteilswert von mindestens 70.000 Euro werden angenommen



Hilfe im Erbfall und bei Erbstreitigkeiten
  • Erblotse: Schritt für Schritt Hilfe im individuellen Erfall
  • Erbteilung: Kostenlose Prüfung, Erbanteil zu verkaufen, Erbengemeinschaft aufzulösen etc. Honorar auf Erfolgsbasis.
  • Deutsches Erbzentrum: Kostenlose Prüfung, Hilfe Erbanteil zu verkaufen etc. Honorar auf Erfolgsbasis (3,9%).



Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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