7 Lösungen bei Erbstreit
Ärger sollte möglichst vermieden werden. So wie es
mittlerweile juristische Dienstleister gibt z.B. für Ärger mit dem
Arbeitgeber, der Krankenkasse oder bei Bußgeldverfahren gibt, so gibt
es nun auch einen für Erbstreitigkeiten. Dieser arbeitet nach dem
Prinzip „No Win No Fee“, d.h. Sie zahlen nur ein Honorar, wenn die
Anwälte für Sie erfolgreich waren.
Nahezu alle Anwaltskanzleien berichten, dass Erbauseinandersetzungen in
den letzten Jahren immer häufiger vorkommen. Das liegt zum einen daran,
dass viele Erblasser die Erbfolge mittels Testament nicht geregelt
haben; doch selbst wenn ein solches vorhanden ist, ist es leider
oftmals fehlerhaft, weil es z.B. nicht an geänderte Situationen
angepasst wurde. Zum anderen bergen die heutzutage üblichen
Patchwork-Familien mit in die Ehe eingebrachten Kindern von früheren
Partnern, ein großes Konfliktpotenzial.
Aber auch wenn durch Fehler in der Vergangenheit nun massive
Erbstreitigkeiten entstanden sind, lassen sich diese lösen. Im
schlimmsten (oder einfachsten) Fall können Sie Ihren Erbteil an einer
Erbengemeinschaft ganz einfach zu Geld machen.
Jeder Erbe wird automatisch durch das Gesetz Teil einer
Erbengemeinschaft, wenn mehr als ein Erbe vorhanden ist. Dabei kommt es
auffällig oft zu Streitigkeiten, je höher der Wert der Erbmasse ist!
Selten sind sich die Mitglieder einer Erbgemeinschaft einig und regeln
den Nachlass zum Wohl aller Beteiligten. Sehr viel häufiger wird um
alles und jedes gestritten, speziell wenn es um Dinge geht, die man
nicht aufteilen kann.
Für alle Erbschafts-Konfliktfälle gibt es jedoch Lösungswege – 7 Lösungswege genauer gesagt:
- Erbabwicklung
- Erbteilverkauf
- Abtretung des Erbteils (sofort Geld!)
- Erbschaftsdarlehen
- Teilungsversteigerung
- Erbauseinandersetzung
- Prozessfinanzierung
Der unten genannte
juristische Dienstleiter ErbTeilung GmbH prüft durch seine
spezialisierten Anwälte und Experten, welche Möglichkeiten gegeben sind
und was am empfehlenswertesten ist. Dabei entstehen zunächst keinerlei
Kosten.
Honorarkosten entstehen erst, wenn eine Erbauseinandersetzung
erfolgreich abgewickelt worden ist und der Erbe seinen Anteil
ausbezahlt bekommt. Hiervon wird dann prozentual ein Honorar abgezogen.
Über die Höhe wird man vorab in Kenntnis gesetzt. Der Prozentsatz ist
abhängig von der Komplexität des Falles.
ErbTeilung GmbH hat große Erfahrung in Erbstreitigkeiten aller Art,
denn sie wickelt pro Jahr etwa 1.000 Fälle ab. Das Unternehmen kann
auch beauftragt werden, wenn Sie mit Ihrem bisherigen Rechtsanwalt in
der Sache nicht vorankommen.
Kontakt:
Achtung:
Nur Fälle mit einem Erbanteilswert von mindestens 70.000 Euro werden angenommen
Hilfe im Erbfall und bei Erbstreitigkeiten
- Erblotse: Schritt für Schritt Hilfe im individuellen Erfall
- Erbteilung: Kostenlose Prüfung, Erbanteil zu verkaufen, Erbengemeinschaft aufzulösen etc. Honorar auf Erfolgsbasis.
- Deutsches Erbzentrum: Kostenlose Prüfung, Hilfe Erbanteil zu verkaufen etc. Honorar auf Erfolgsbasis (3,9%).
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