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Lebensfremde Richter

Sind die sehr gut besoldeten Richter unserer höchsten Gerichte völlig lebensfremd geworden? Dieser Gedanke drängt sich einem förmlich auf, wenn man ihre neuesten Urteile liest. Hier die haarsträubendsten Beispiele:

Beispiel 1:

Vater und Sohn hatten sich dermaßen entzweit, dass sie 40 Jahre lang keinerlei Kontakt miteinander hatten. Vor zwei Jahren starb der Vater in einem Altenheim. Die Stadt Bremen verlangte daraufhin vom Sohn, dass er sich mit 9.000 Euro an den Kosten beteilige. Dieser lehnte das aufgrund des völlig zerrütteten Verhältnisses ab, zumal der Vater ihn seinerzeit sogar enterbt hatte. Nachdem der Streitfall durch sämtliche Instanzen ging, hatte nun der Bundesgerichtshof (BGH) das letzte Wort zu sprechen: Ergebnis: Der Sohn muss trotz allem zahlen.

Beispiel 2:

Im Februar 2013 traf der Bundesgerichtshof eine weitere wenig verständliche Entscheidung (Az. XII ZB 412/11). Demnach hatte der klagende Ex-Ehemann keinen Schadenersatzanspruch gegenüber seiner Ex-Frau, obwohl ein Kind von einem anderen Mann stammte und der vermeintliche Vater mehrere Jahre lang Unterhalt gezahlt hatte. Ein normal denkender Mensch würde annehmen, dass man für solch ein Kuckuckskind nicht zur Leistung verpflichtet ist und seinen finanziellen Schaden wieder ersetzt bekommt. Die BGH-Richter sahen das völlig anders: Die Ehe sei ein ganz spezielles Rechtsverhältnis, das Haftungsansprüche verdränge(!). Wenn Sie glauben, dass dies schon lebensfremd genug sei, dann muss ich Ihnen leider sagen, es geht noch schlimmer:

Beispiel 3:

Wir gehen noch ein Jahr zurück. 2012 entschied wiederum das gleiche Gericht mit Az. XII ZR 453/11 folgenden Fall: Ein Sozialamt verlangte von einer Tochter, dass sie für die Heimunterbringung ihrer Mutter aufkommen müsse. Auch dann noch, als diese Tochter nachweisen konnte, dass sie erwerbslos ist. Wem gaben die Richter recht? Sie ahnen es sicherlich schon…. Demnach muss die Tochter zahlen. Von was? Das BGH-Gericht geht davon aus, dass der Ehemann der Tochter ihr ein Taschengeld zahle, und dieses habe sie zur Deckung der Heimkosten einzusetzen…

Beispiel 4:

Stehen Direktversicherungen vor dem Aus? Sie sind bisher vor allem im betrieblichen Bereich ein beliebtes Instrument der Altersvorsorge. Das könnte sich auf Grund eines meiner Ansicht nach weltfremden, um nicht zu sagen skandalösen Urteils des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: L 5 KR 84/15) ändern.
Hintergrund: Einzahlungen in die LV-Direktversicherung sind bis zu einer bestimmten Höhe sozialversicherungsfrei. Die Auszahlungen allerdings nicht; die Krankenkasse will den vollen Beitrag, was bedeutet, dass der Empfänger nicht nur seinen Arbeitnehmeranteil nachzahlen muss, sondern auch den Arbeitgeberanteil. Nicht gerade fair, aber das war schon immer so.
Nun kommt der Hammer: Wird die ursprünglich vereinbarte Einmalzahlung in eine Leibrente umgewandelt, sind die staatlich besoldeten Richter der Meinung, dass nicht nur die Monatsrente krankenversicherungspflichtig ist, sondern auch die Einmalzahlung – obwohl der Versicherungsnehmer sie nie bekommen hat. Mit anderen Worten: Die Richter erlauben, dass die Krankenkasse zweimal kassieren darf!
Nicht nur, dass die Politik durch die Nullzinspolitik der EZB den Lebensversicherern das Geschäft schwer macht, nun versetzt ihnen womöglich die Rechtsprechung (ist der Begriff noch gerechtfertigt?) den Todesstoß…

Beispiel 5:

Ja, wo kommen wir denn hin, wenn einfach jeder einen Landschaftsgarten anlegt?…
Im hessischen Regionalfernsehen wurde in der Sendung  „Hessens schönste Gärten“ der Stolz eines Hobbygärtners vorgestellt, ein wunderschöner 7.700 qm großer privater Ziergarten, ein grünes Paradies.
Unglücklicherweise sah den Beitrag auch ein Mitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung – mit dem Ergebnis, dass der Hobbygärtner völlig überraschend vor Gericht gezerrt wurde. Die Berufsgenossenschaft ist nämlich der Meinung, dass Ziergärten, auch wenn sie privat sind, als „Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung“ zu betrachten sind, falls sie größer als 2.500 Quadratmeter sind. Das hätte zur Folge, dass dafür Unfallversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Der Gartenbesitzer weigerte sich.
Das Sozialgericht in Marburg hatte den Streitfall nun zu entscheiden – und tat es zu Gunsten der Berufsgenossenschaft! Fortsetzung folgt, denn das beklagte Ehepaar hat Berufung eingelegt.

Beispiel 6

Einbürgerung: Darunter versteht man verwaltungsrechtlich, dass ein Angehöriger eines fremden Staates in Deutschland eingebürgert wird. Die Einbürgerungsurkunde und der deutsche Reisepass weisen ihn als neuen deutschen Staatsbürger aus.
Doch nicht in allen Fällen geht das mit rechten Dingen zu. Das Bundesinnenministerium gab nun bekannt, dass seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts vor gut zehn Jahren mehr als 300 Eingebürgerte ihre deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen bekamen wegen Täuschung, Bestechung oder falscher Angaben.
Aber nicht immer wird die Ausbürgerung akzeptiert. So hatte ein pakistanischer Staatsangehöriger 1995 einen Asylantrag gestellt und sich als Afghane ausgegeben. Mit dieser falschen Identität wurde er 2004 eingebürgert. Das wäre auch nie aufgefallen, wenn er nicht 2011 die Berichtigung seiner Personalien beantragt hätte.

Doch statt Berichtigung erhielt er einen Bescheid über die Rücknahme der Einbürgerung. Den wollte der falsche Afghane aber nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Ergebnis: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kamen seltsamerweise zu dem Schluss, dass die Einbürgerung Bestand hat! Meine Frage: Hört Deutschland auf, ein Rechtsstaat zu sein? (Quelle)

P.S.
Ein Richter beim Bundesgerichtshof verdient zwischen 8.250 bis 11.870 Euro im Monat - und lebt offenbar in einer anderen Welt. Aber im Europäischen Gerichtshof scheint es ähnlich zu sein, siehe unten...

EU-Beispiel 1:

Einbrecher verklagt sein Opfer: Ein Hausbesitzer, in dessen Haus in Tschechien bereits mehrmals eingebrochen wurde, montierte eine Überwachungskamera, um sein Hab und Gut zu schützen. Mit Hilfe der Kamera konnte auch ein Einbrecher überführt werden, der sich Zutritt zu dem Haus verschaffte.
Doch der Verbrecher schlug zurück und verklagte den Hausbesitzer wegen Verletzung seiner Privatsphäre. Die Kamera filmte nämlich nicht nur den Eingangsbereich des Hauses, sondern auch den Gehweg vor dem Haus - und damit den öffentlichen Raum.
Das tschechische Gericht wandte sich an den Europäischen Gerichtshof in Straßburg. Dieser gab nun dem Kläger Recht: Der Hausbesitzer muss dem Einbrecher Schadensersatz wegen Verletzung der Privatsphäre bezahlen. Da dieses Urteil vom EuGH kommt, hat es auch für Österreich und Deutschland wegweisenden Charakter. (Quelle: krone.at/shortnews.de)

EU-Beispiel 2:

Erneut wurde die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof verklagt. Ein mehrfach straffälliger und verurteilter Ecuadorianer  sollte aus der Schweiz ausgewiesen werden. Doch für den EuGH zählt das Recht auf  Familienleben eines Verbrechers - obwohl von Frau und Kind getrennt - mehr als die Sicherheitsinteressen der Schweiz. (Quelle)




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