Lebensfremde Richter
Sind die
sehr gut besoldeten Richter unserer höchsten Gerichte völlig
lebensfremd geworden? Dieser Gedanke drängt sich
einem förmlich auf, wenn man ihre neuesten Urteile liest.
Hier die haarsträubendsten Beispiele:
Beispiel 1:
Vater und Sohn hatten sich
dermaßen entzweit,
dass sie 40 Jahre lang keinerlei Kontakt miteinander hatten. Vor zwei
Jahren
starb der Vater in einem Altenheim. Die Stadt Bremen verlangte
daraufhin
vom Sohn, dass er sich mit 9.000 Euro an den
Kosten beteilige. Dieser lehnte das aufgrund des völlig zerrütteten
Verhältnisses ab, zumal der Vater ihn seinerzeit sogar enterbt hatte.
Nachdem der
Streitfall durch sämtliche Instanzen ging, hatte nun der
Bundesgerichtshof
(BGH) das letzte Wort zu sprechen: Ergebnis: Der Sohn muss trotz allem
zahlen.
Beispiel 2:
Im
Februar 2013 traf der Bundesgerichtshof
eine weitere wenig verständliche Entscheidung (Az. XII ZB 412/11).
Demnach
hatte der klagende Ex-Ehemann keinen Schadenersatzanspruch gegenüber
seiner
Ex-Frau, obwohl ein Kind von einem anderen Mann stammte und der
vermeintliche Vater
mehrere Jahre lang Unterhalt gezahlt hatte. Ein normal denkender Mensch
würde
annehmen, dass man für solch ein Kuckuckskind nicht zur Leistung
verpflichtet
ist und seinen finanziellen Schaden wieder ersetzt bekommt. Die
BGH-Richter sahen das völlig anders: Die Ehe sei ein ganz spezielles
Rechtsverhältnis, das Haftungsansprüche verdränge(!). Wenn Sie glauben,
dass
dies schon lebensfremd genug sei, dann muss ich Ihnen leider sagen, es
geht
noch schlimmer:
Beispiel 3:
Wir gehen noch ein Jahr
zurück. 2012
entschied wiederum das gleiche Gericht mit Az. XII ZR 453/11 folgenden
Fall:
Ein Sozialamt verlangte von einer Tochter, dass sie für die
Heimunterbringung
ihrer Mutter aufkommen müsse. Auch dann noch, als diese Tochter
nachweisen
konnte, dass sie erwerbslos ist. Wem gaben die Richter recht? Sie ahnen
es
sicherlich schon…. Demnach muss die Tochter zahlen. Von was? Das
BGH-Gericht
geht davon aus, dass der Ehemann der Tochter ihr ein Taschengeld zahle,
und
dieses habe sie zur Deckung der Heimkosten einzusetzen…
Beispiel 4:
Stehen
Direktversicherungen vor dem Aus? Sie sind bisher vor allem im
betrieblichen Bereich ein beliebtes Instrument der Altersvorsorge. Das
könnte sich auf Grund eines meiner Ansicht nach weltfremden, um nicht
zu sagen skandalösen Urteils des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz
(Az.: L 5 KR 84/15) ändern.
Hintergrund:
Einzahlungen in die LV-Direktversicherung sind bis zu einer bestimmten
Höhe sozialversicherungsfrei. Die Auszahlungen allerdings nicht; die
Krankenkasse will den vollen Beitrag, was bedeutet, dass der Empfänger
nicht nur seinen Arbeitnehmeranteil nachzahlen muss, sondern auch den
Arbeitgeberanteil. Nicht gerade fair, aber das war schon immer so.
Nun kommt der
Hammer: Wird die ursprünglich vereinbarte Einmalzahlung in eine
Leibrente umgewandelt, sind die staatlich besoldeten Richter der
Meinung, dass nicht nur die Monatsrente krankenversicherungspflichtig
ist, sondern auch die Einmalzahlung – obwohl der Versicherungsnehmer
sie nie bekommen hat. Mit anderen Worten: Die Richter erlauben, dass
die Krankenkasse zweimal kassieren darf!
Nicht nur, dass die
Politik durch die Nullzinspolitik der EZB den Lebensversicherern das
Geschäft schwer macht, nun versetzt ihnen womöglich die Rechtsprechung
(ist der Begriff noch gerechtfertigt?) den Todesstoß…
Beispiel
5:
Ja, wo kommen wir
denn hin, wenn einfach jeder einen Landschaftsgarten anlegt?…
Im hessischen
Regionalfernsehen wurde in der Sendung „Hessens schönste Gärten“
der Stolz eines Hobbygärtners vorgestellt, ein wunderschöner 7.700 qm
großer privater Ziergarten, ein grünes Paradies.
Unglücklicherweise
sah den Beitrag auch ein Mitarbeiter der gesetzlichen
Unfallversicherung – mit dem Ergebnis, dass der Hobbygärtner völlig
überraschend vor Gericht gezerrt wurde. Die Berufsgenossenschaft ist
nämlich der Meinung, dass Ziergärten, auch wenn sie privat sind, als
„Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung“ zu
betrachten sind, falls sie größer als 2.500 Quadratmeter sind. Das
hätte zur Folge, dass dafür Unfallversicherungsbeiträge gezahlt werden
müssen. Der Gartenbesitzer weigerte sich.
Das Sozialgericht
in Marburg hatte den Streitfall nun zu entscheiden – und tat es zu
Gunsten der Berufsgenossenschaft! Fortsetzung folgt, denn das beklagte
Ehepaar hat Berufung eingelegt.
Beispiel 6
Einbürgerung: Darunter
versteht man verwaltungsrechtlich, dass ein Angehöriger eines fremden Staates
in Deutschland eingebürgert wird. Die Einbürgerungsurkunde und der deutsche
Reisepass weisen ihn als neuen deutschen Staatsbürger aus.
Doch
nicht in allen Fällen geht das mit rechten Dingen zu. Das
Bundesinnenministerium gab nun bekannt, dass seit der Änderung des
Staatsangehörigkeitsrechts vor gut zehn Jahren mehr als 300 Eingebürgerte ihre
deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen bekamen wegen Täuschung,
Bestechung oder falscher Angaben.
Aber
nicht immer wird die Ausbürgerung akzeptiert. So hatte ein pakistanischer
Staatsangehöriger 1995 einen Asylantrag gestellt und sich als Afghane
ausgegeben. Mit dieser falschen Identität wurde er 2004 eingebürgert. Das wäre
auch nie aufgefallen, wenn er nicht 2011 die Berichtigung seiner Personalien
beantragt hätte.
Doch statt Berichtigung erhielt er einen Bescheid über die Rücknahme der
Einbürgerung. Den wollte der falsche Afghane aber nicht akzeptieren und zog vor
Gericht. Ergebnis: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und auch das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kamen seltsamerweise zu dem Schluss, dass
die Einbürgerung Bestand hat! Meine Frage: Hört Deutschland auf, ein
Rechtsstaat zu sein? (Quelle)
P.S.
Ein Richter beim
Bundesgerichtshof verdient zwischen 8.250 bis
11.870 Euro
im Monat - und lebt offenbar in einer anderen Welt. Aber im
Europäischen Gerichtshof scheint es ähnlich zu sein, siehe unten...
EU-Beispiel
1:
Einbrecher verklagt
sein Opfer: Ein Hausbesitzer, in dessen Haus in Tschechien bereits
mehrmals eingebrochen wurde, montierte eine Überwachungskamera, um sein
Hab und Gut zu schützen. Mit Hilfe der Kamera konnte auch ein
Einbrecher überführt werden, der sich Zutritt zu dem Haus verschaffte.
Doch der Verbrecher
schlug zurück und verklagte den Hausbesitzer wegen Verletzung seiner
Privatsphäre. Die Kamera filmte nämlich nicht nur den Eingangsbereich
des Hauses, sondern auch den Gehweg vor dem Haus - und damit den
öffentlichen Raum.
Das tschechische
Gericht wandte sich an den Europäischen Gerichtshof in Straßburg.
Dieser gab nun dem Kläger Recht: Der Hausbesitzer muss dem Einbrecher
Schadensersatz wegen Verletzung der Privatsphäre bezahlen. Da dieses
Urteil vom EuGH kommt, hat es auch für Österreich und Deutschland
wegweisenden Charakter. (Quelle: krone.at/shortnews.de)
EU-Beispiel 2:
Erneut wurde die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof verklagt.
Ein mehrfach straffälliger und verurteilter Ecuadorianer sollte
aus der Schweiz ausgewiesen werden. Doch für den EuGH zählt das Recht
auf Familienleben eines Verbrechers - obwohl von Frau und Kind
getrennt - mehr als die Sicherheitsinteressen der Schweiz. (Quelle)
AUCH INTERESSANT:
Nackt duschen streng verboten. Die verrücktesten Gesetze der Welt
Gestatten, mein Name ist Wilma Bumsen, Gynäkologin aus Fucking: Die lustigsten Namen aller Zeiten
Konzepte für Gratis-Kredite
Die perfekte Hammer-Sparanlage, die vielleicht beste der Welt
200 Euro kostenlos
|