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Die 5 Krypto-Steueroasen

Den meisten Regierungen und Zentralbanken sind Kryptowährungen ein Dorn im Auge. Aber eine Handvoll Länder hat einen liberaleren Ansatz und besteuern Kauf, Verkauf, Besitz und Gewinne nicht. Oft wollen sie mit einer Krypto-freundlichen Gesetzgebung Investoren, Entwickler und Anleger ins Land holen. In Asien gibt es zwei Krypto-Steuerparadiese, in Europa sogar drei.

Malaysia
Weil der Gesetzgeber in Malaysia digitale Währungen weder als gesetzliche Zahlungsmittel noch als Vermögenswerte ansieht, werden sie auch nicht besteuert.
Dies gilt zumindest für Individuen.
Unternehmen, die irgendwie in Kryptowährungen involviert sind, werden nach der normalen malaysischen Körperschaftsteuer besteuert. Diese liegt zwischen 0 und 30 Prozent.


Singapur
Der südostasiatische Stadtstaat ist zwar kein Steuerparadies, kennt aber interessanterweise keinerlei Kapitalertragsteuern. Somit sind sowohl Individuen als auch Unternehmen nicht steuerpflichtig, wenn sie Kryptowährungen längerfristig halten.
Anders sieht es aus bei Unternehmen, die Handel mit Kryptowährungen als Kerngeschäft betreiben.
Auch besteuert wird, wenn erbrachte Waren und Dienstleistungen mit Bitcoin bezahlt werden. Hier müssen in Singapur ansässige Firmen die normale Körperschaftsteuer auf in Singapur erwirtschaftete Gewinne zahlen.
Natürliche Personen haben einen progressiven Steuersatz bis maximal 22% für Einkommen ab 230.000 US-Dollar.
Unternehmen haben einen pauschalen Steuersatz von 17 Prozent.


Slowenien
Für natürliche Personen gilt, dass sie unbegrenzt Bitcoin kaufen und verkaufen können. Etwaige Gewinne gelten nicht als Einkommen, folglich muss auch keine Kapitalertragsteuer bezahlt werden.
Juristische Personen, also Firmen, werden anders behandelt. Zahlungen in Kryptowährungen werden wie Fiat-Zahlungen zum Körperschaftsteuersatz veranschlagt, der in Slowenien 19 Prozent beträgt. Auch Gewinne aus Mining unterliegen diesem Steuersatz.
Geschäftsmodelle ausschließlich auf der Basis von Kryptowährungen sind hier jedoch nicht zulässig.


Portugal
Portugal hat einen Steuersatz von 28 Prozent für natürliche Personen. Jedoch gilt das nicht für Erlöse aus dem Verkauf von Bitcoin und allen anderen Kryptowährungen. Schon seit 2018 sind sie steuerfrei, wobei das auch für den Handel (Trading) gilt.
Für Rentner kann Portugal mit seinen geringen Lebenshaltungskosten generell ein Steuerparadies sein, wie hier erläutert wird.
In Bezug auf Firmen ist die steuerliche Handhabung wie in allen Ländern der Welt: Werden Dienstleistungen und Waren in Kryptowährungen bezahlt, ist das ein Fall für die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer).


Schweiz
Die Schweiz geht bekanntlich in vielen Bereichen ihre eigenen Wege. Das gilt auch für die Steuerpolitik bezüglich Kryptowährungen. Generell gilt in der Schweiz, dass Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen steuerfrei sind. Bitcoin & Co. zählen dazu!
Ebenso kann bzw. sollte Einkommen aus Mining, Staking, Lending oder Masternodes als „Einkommen aus beweglichem Vermögen“ erklärt werden, vorausgesetzt, dass kein „Erwerbseinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit“ vorliegt.
Allerdings unterliegen Guthaben in Bitcoin und allen anderen Kryptowährungen der Vermögenssteuer. Der Jahresendkurs ist dabei maßgebend.
Die Einkommensteuersätze sind in der Schweiz von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Näheres dazu auf dieser externen Seite




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© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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