Die 5 Krypto-Steueroasen
Den meisten
Regierungen und Zentralbanken sind Kryptowährungen ein Dorn im Auge.
Aber eine Handvoll Länder hat einen liberaleren Ansatz und besteuern
Kauf, Verkauf, Besitz und Gewinne nicht. Oft wollen sie mit einer
Krypto-freundlichen Gesetzgebung Investoren, Entwickler und Anleger ins
Land holen. In Asien gibt es zwei Krypto-Steuerparadiese, in Europa
sogar drei.
Malaysia
Weil der Gesetzgeber in Malaysia digitale Währungen weder als
gesetzliche Zahlungsmittel noch als Vermögenswerte ansieht, werden sie
auch nicht besteuert.
Dies gilt zumindest für Individuen.
Unternehmen, die irgendwie in Kryptowährungen involviert sind, werden
nach der normalen malaysischen Körperschaftsteuer besteuert. Diese
liegt zwischen 0 und 30 Prozent.
Singapur
Der südostasiatische Stadtstaat ist zwar kein Steuerparadies, kennt
aber interessanterweise keinerlei Kapitalertragsteuern. Somit sind
sowohl Individuen als auch Unternehmen nicht steuerpflichtig, wenn sie
Kryptowährungen längerfristig halten.
Anders sieht es aus bei Unternehmen, die Handel mit Kryptowährungen als Kerngeschäft betreiben.
Auch besteuert wird, wenn erbrachte Waren und Dienstleistungen mit
Bitcoin bezahlt werden. Hier müssen in Singapur ansässige Firmen die
normale Körperschaftsteuer auf in Singapur erwirtschaftete Gewinne
zahlen.
Natürliche Personen haben einen progressiven Steuersatz bis maximal 22% für Einkommen ab 230.000 US-Dollar.
Unternehmen haben einen pauschalen Steuersatz von 17 Prozent.
Slowenien
Für natürliche Personen gilt, dass sie unbegrenzt Bitcoin kaufen und
verkaufen können. Etwaige Gewinne gelten nicht als Einkommen, folglich
muss auch keine Kapitalertragsteuer bezahlt werden.
Juristische Personen, also Firmen, werden anders behandelt. Zahlungen
in Kryptowährungen werden wie Fiat-Zahlungen zum Körperschaftsteuersatz
veranschlagt, der in Slowenien 19 Prozent beträgt. Auch Gewinne aus
Mining unterliegen diesem Steuersatz.
Geschäftsmodelle ausschließlich auf der Basis von Kryptowährungen sind hier jedoch nicht zulässig.
Portugal
Portugal hat einen Steuersatz von 28 Prozent für natürliche Personen.
Jedoch gilt das nicht für Erlöse aus dem Verkauf von Bitcoin und allen
anderen Kryptowährungen. Schon seit 2018 sind sie steuerfrei, wobei das
auch für den Handel (Trading) gilt.
Für Rentner kann Portugal mit seinen geringen Lebenshaltungskosten generell ein Steuerparadies sein, wie hier erläutert wird.
In Bezug auf Firmen ist die steuerliche Handhabung wie in allen Ländern
der Welt: Werden Dienstleistungen und Waren in Kryptowährungen bezahlt,
ist das ein Fall für die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer).
Schweiz
Die Schweiz geht bekanntlich in vielen Bereichen ihre eigenen Wege. Das
gilt auch für die Steuerpolitik bezüglich Kryptowährungen. Generell
gilt in der Schweiz, dass Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen
steuerfrei sind. Bitcoin & Co. zählen dazu!
Ebenso kann bzw. sollte Einkommen aus Mining, Staking, Lending oder
Masternodes als „Einkommen aus beweglichem Vermögen“ erklärt werden,
vorausgesetzt, dass kein „Erwerbseinkommen aus selbstständiger
Erwerbstätigkeit“ vorliegt.
Allerdings unterliegen Guthaben in Bitcoin und allen anderen
Kryptowährungen der Vermögenssteuer. Der Jahresendkurs ist dabei
maßgebend.
Die Einkommensteuersätze sind in der Schweiz von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Näheres dazu auf dieser externen Seite
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